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Rechtsprechung
   BGH, 15.04.2010 - 4 StR 650/09   

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https://dejure.org/2010,2120
BGH, 15.04.2010 - 4 StR 650/09 (https://dejure.org/2010,2120)
BGH, Entscheidung vom 15.04.2010 - 4 StR 650/09 (https://dejure.org/2010,2120)
BGH, Entscheidung vom 15. April 2010 - 4 StR 650/09 (https://dejure.org/2010,2120)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    Art. 4 GG; Art. 9 EMRK; § 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StPO; § 245 Abs. 1 StPO; § 337 StPO
    Zeugnisverweigerungsrecht yezidischer Geistlicher (Gleichstellung mit sonstigen staatlich anerkannten öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften; Begriff des Geistlichen; Reichweite des Schweigerechts: Begriff der Seelsorge); Beruhen (Zeugenaussage und Beweisthema)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 53 Abs 1 Nr 1 StPO, Art 4 GG
    Strafverfahren: Zeugnisverweigerungsrecht als Geistlicher oder Seelsorger für Angehörige der Glaubensgemeinschaft der Yeziden

  • Wolters Kluwer

    Unterlassen der Vernehmung zweier sich auf das Zeugnisverweigerungsrecht berufender yezidischer "Geistlicher" durch das Gericht i.R.e. Verfahrens wegen Totschlags; Beschränkung des Personenkreises der Geistlichen i.S.d. § 53 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Strafprozessordnung (StPO) auf ...

  • rewis.io

    Strafverfahren: Zeugnisverweigerungsrecht als Geistlicher oder Seelsorger für Angehörige der Glaubensgemeinschaft der Yeziden

  • ra.de
  • rewis.io

    Strafverfahren: Zeugnisverweigerungsrecht als Geistlicher oder Seelsorger für Angehörige der Glaubensgemeinschaft der Yeziden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterlassen der Vernehmung zweier sich auf das Zeugnisverweigerungsrecht berufender yezidischer "Geistlicher" durch das Gericht i.R.e. Verfahrens wegen Totschlags; Beschränkung des Personenkreises der Geistlichen i.S.d. § 53 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Strafprozessordnung ( StPO ) ...

  • rechtsportal.de

    Unterlassen der Vernehmung zweier sich auf das Zeugnisverweigerungsrecht berufender yezidischer "Geistlicher" durch das Gericht i.R.e. Verfahrens wegen Totschlags; Beschränkung des Personenkreises der Geistlichen i.S.d. § 53 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Strafprozessordnung ( StPO ) ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Schuldspruch zum tödlichen Streit zwischen yezidischen Familien rechtskräftig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 646
  • StV 2010, 673
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 25.01.2007 - 2 BvR 26/07

    Kein Zeugnisverweigerungsrecht für Gefängnisseelsorger (Ausschluss bei nicht

    Auszug aus BGH, 15.04.2010 - 4 StR 650/09
    Dem steht nicht entgegen, dass das Bundesverfassungsgericht in der Entscheidung vom 25. Januar 2007 (2 BvR 26/07, NJW 2007, 1865, 1866) ergänzend ("zumal") darauf hingewiesen hat, dass der Körperschaftsstatus einer Religionsgemeinschaft die Gewähr dafür biete, dass vom Zeugnisverweigerungsrecht nicht unangemessen Gebrauch gemacht werde.

    Dementsprechend hat es auch das Bundesverfassungsgericht für eine angemessene Begrenzung des Zeugnisverweigerungsrechts ausreichen lassen, dass ein Seelsorger, der nicht den Status eines ordinierten Pfarrers oder eine vergleichbare Stellung innehatte, von der Kirche hauptamtlich mit der seelsorgerischen Tätigkeit beauftragt worden war (BVerfG, Beschluss vom 25. Januar 2007 - 2 BvR 26/07, NJW 2007, 1865, 1866).

    Erforderlich - und auch das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften hinreichend berücksichtigend - ist, dass es sich um eine zwingende Verhaltensregel handelt, von der der Betroffene nicht ohne innere Not absehen kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Januar 2007 - 2 BvR 26/07, NJW 2007, 1865, 1867; ähnlich Radtke ZevKR 2007, 617, 638; Fischedick DÖV 2008, 584, 588; ders., Die Zeugnisverweigerungsrechte von Geistlichen und kirchlichen Mitarbeitern, 2006, S. 50 f.).

    Denn diese Vorschrift regelt nur Zeugnisverweigerungsrechte "aus beruflichen Gründen" (dazu auch BVerfG, Beschluss vom 25. Januar 2007 - 2 BvR 26/07, NJW 2007, 1865; Seelemann ZevKR 2004, 639, 641 f.), lässt also eine allein religiös motivierte, indes nicht mit der Übertragung eines entsprechenden Amtes verbundene seelsorgerische Tätigkeit nicht genügen.

    (2) Die Frage, ob einem Geistlichen Tatsachen in seiner Eigenschaft als Seelsorger anvertraut oder bekannt geworden sind, ist objektiv und in Zweifelsfällen unter Berücksichtigung der Gewissensentscheidung des Geistlichen zu beurteilen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Januar 2007 - 2 BvR 26/07, NJW 2007, 1865, 1866 f.; BGH, Beschluss vom 15. November 2006 - StB 15/06, BGHSt 51, 140, 141).

    Denn jedes Zeugnisverweigerungsrecht - oder seine Ausweitung - kann die Aufgabe der Strafgerichte und der Ermittlungsbehörden, die Wahrheit in Bezug auf die Begehung und den Hergang einer Straftat zu erforschen, beeinträchtigen (vgl. BT-Drucks. 16/5846 S. 22, 25; BVerfG, Beschluss vom 25. Januar 2007 - 2 BvR 26/07, NJW 2007, 1865, 1868).

  • BGH, 15.11.2006 - StB 15/06

    Beugehaft gegen Anstaltsseelsorger rechtmäßig

    Auszug aus BGH, 15.04.2010 - 4 StR 650/09
    Auch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können Geistliche im Sinne des § 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StPO Laien, die keine kirchliche Weihe erhalten haben, sein, sofern sie die Aufgaben der Seelsorge selbstständig und hauptamtlich zumindest im Auftrag der Kirche wahrnehmen (BGH, Beschluss vom 15. November 2006 - StB 15/06, BGHSt 51, 140, 142).

    Deshalb ist ein Zeugnisverweigerungsrecht nicht anzuerkennen, soweit es sich um eine karitative, fürsorgerische, erzieherische oder verwaltende Tätigkeit des Geistlichen handelt (BGH, Beschluss vom 15. November 2006 - StB 15/06, BGHSt 51, 140, 141 ff.; ebenso BGH, Urteil vom 4. Februar 2010 - 4 StR 394/09; ähnlich bereits BGH, Beschluss vom 20. Juli 1990 - StB 10/90, BGHSt 37, 138, 140).

    (2) Die Frage, ob einem Geistlichen Tatsachen in seiner Eigenschaft als Seelsorger anvertraut oder bekannt geworden sind, ist objektiv und in Zweifelsfällen unter Berücksichtigung der Gewissensentscheidung des Geistlichen zu beurteilen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Januar 2007 - 2 BvR 26/07, NJW 2007, 1865, 1866 f.; BGH, Beschluss vom 15. November 2006 - StB 15/06, BGHSt 51, 140, 141).

  • BVerfG, 12.01.1987 - 2 BvR 160/85

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Versagung der Befreiung vom Zivildienst

    Auszug aus BGH, 15.04.2010 - 4 StR 650/09
    Dementsprechend werden an anderer Stelle "hauptamtlich tätige Geistliche anderer Religionsgemeinschaften (lediglich dann privilegiert, wenn), deren Amt dem eines ordinierten Geistlichen evangelischen oder eines Geistlichen römisch-katholischen Bekenntnisses, der die Diakonatsweihe empfangen hat, entspricht" (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 ZDG, § 11 Abs. 1 Nr. 3 WPflG; dazu BVerfG, Beschluss vom 12. Januar 1987 - 2 BvR 160/85, NVwZ 1987, 676; BVerwG, Urteile vom 11. Dezember 1969 - VIII C 46.68, BVerwGE 34, 291, und vom 14. November 1980 - 8 C 12/79, BVerwGE 61, 152; für eine entsprechende Auslegung des Begriffs der Geistlichen in § 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StPO: Haas NJW 1990, 3253, 3254; Ling GA 2001, 325, 332; Neumann, Zeugnisverweigerungsrechte und strafprozessuale Ermittlungsmaßnahmen, 2005, S. 141).

    Dagegen könnte schon sprechen, dass es sich hierbei nicht um ein "Wesensmerkmal" des Begriffs des Geistlichen handelt, da ansonsten der entsprechende Zusatz in § 10 ZDG, § 11 WPflG entbehrlich wäre (zu den sich aus dem "hauptamtlich" ergebenden zusätzlichen Anforderungen: BVerfG, Beschlüsse vom 12. Januar 1987 - 2 BvR 160/85, NVwZ 1987, 676, und vom 11. April 1990 - 2 BvR 828/87, NVwZ 1990, 1064).

  • BVerwG, 11.12.1969 - VIII C 46.68

    Als Prediger anerkannt - Religionen müssen nicht christlich sein

    Auszug aus BGH, 15.04.2010 - 4 StR 650/09
    Dementsprechend werden an anderer Stelle "hauptamtlich tätige Geistliche anderer Religionsgemeinschaften (lediglich dann privilegiert, wenn), deren Amt dem eines ordinierten Geistlichen evangelischen oder eines Geistlichen römisch-katholischen Bekenntnisses, der die Diakonatsweihe empfangen hat, entspricht" (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 ZDG, § 11 Abs. 1 Nr. 3 WPflG; dazu BVerfG, Beschluss vom 12. Januar 1987 - 2 BvR 160/85, NVwZ 1987, 676; BVerwG, Urteile vom 11. Dezember 1969 - VIII C 46.68, BVerwGE 34, 291, und vom 14. November 1980 - 8 C 12/79, BVerwGE 61, 152; für eine entsprechende Auslegung des Begriffs der Geistlichen in § 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StPO: Haas NJW 1990, 3253, 3254; Ling GA 2001, 325, 332; Neumann, Zeugnisverweigerungsrechte und strafprozessuale Ermittlungsmaßnahmen, 2005, S. 141).
  • BGH, 04.02.2010 - 4 StR 394/09

    Belehrung eines Geistlichen über sein Zeugnisverweigerungsrecht (Reichweite des

    Auszug aus BGH, 15.04.2010 - 4 StR 650/09
    Deshalb ist ein Zeugnisverweigerungsrecht nicht anzuerkennen, soweit es sich um eine karitative, fürsorgerische, erzieherische oder verwaltende Tätigkeit des Geistlichen handelt (BGH, Beschluss vom 15. November 2006 - StB 15/06, BGHSt 51, 140, 141 ff.; ebenso BGH, Urteil vom 4. Februar 2010 - 4 StR 394/09; ähnlich bereits BGH, Beschluss vom 20. Juli 1990 - StB 10/90, BGHSt 37, 138, 140).
  • BVerwG, 14.11.1980 - 8 C 12.79

    Wehrpflicht - Zurückstellung - Berufsausbildung - Ausbildungsgang

    Auszug aus BGH, 15.04.2010 - 4 StR 650/09
    Dementsprechend werden an anderer Stelle "hauptamtlich tätige Geistliche anderer Religionsgemeinschaften (lediglich dann privilegiert, wenn), deren Amt dem eines ordinierten Geistlichen evangelischen oder eines Geistlichen römisch-katholischen Bekenntnisses, der die Diakonatsweihe empfangen hat, entspricht" (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 ZDG, § 11 Abs. 1 Nr. 3 WPflG; dazu BVerfG, Beschluss vom 12. Januar 1987 - 2 BvR 160/85, NVwZ 1987, 676; BVerwG, Urteile vom 11. Dezember 1969 - VIII C 46.68, BVerwGE 34, 291, und vom 14. November 1980 - 8 C 12/79, BVerwGE 61, 152; für eine entsprechende Auslegung des Begriffs der Geistlichen in § 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StPO: Haas NJW 1990, 3253, 3254; Ling GA 2001, 325, 332; Neumann, Zeugnisverweigerungsrechte und strafprozessuale Ermittlungsmaßnahmen, 2005, S. 141).
  • BGH, 31.01.1996 - 2 StR 596/95

    Revision - Beruhen - Urteil - Nichtvernehmung eines Zeugen

    Auszug aus BGH, 15.04.2010 - 4 StR 650/09
    Wurde der Zeuge vom Gericht ohne entsprechenden Beweisantrag geladen, dann muss das "Beweisthema", das der Prüfung der Beruhensfrage zugrunde zu legen ist, auf andere Weise ermittelt werden (BGH, Urteil vom 31. Januar 1996 - 2 StR 596/95, NJW 1996, 1685 f.).
  • BGH, 20.07.1990 - StB 10/90

    Zeugnisverweigerungsrecht des Geistlichen

    Auszug aus BGH, 15.04.2010 - 4 StR 650/09
    Deshalb ist ein Zeugnisverweigerungsrecht nicht anzuerkennen, soweit es sich um eine karitative, fürsorgerische, erzieherische oder verwaltende Tätigkeit des Geistlichen handelt (BGH, Beschluss vom 15. November 2006 - StB 15/06, BGHSt 51, 140, 141 ff.; ebenso BGH, Urteil vom 4. Februar 2010 - 4 StR 394/09; ähnlich bereits BGH, Beschluss vom 20. Juli 1990 - StB 10/90, BGHSt 37, 138, 140).
  • BVerfG, 11.04.1990 - 2 BvR 828/87

    Begriff der Inhaberschaft eines geistlichen Amtes i.S. von § 10 Abs. 1 Nr. 3 ZDG

    Auszug aus BGH, 15.04.2010 - 4 StR 650/09
    Dagegen könnte schon sprechen, dass es sich hierbei nicht um ein "Wesensmerkmal" des Begriffs des Geistlichen handelt, da ansonsten der entsprechende Zusatz in § 10 ZDG, § 11 WPflG entbehrlich wäre (zu den sich aus dem "hauptamtlich" ergebenden zusätzlichen Anforderungen: BVerfG, Beschlüsse vom 12. Januar 1987 - 2 BvR 160/85, NVwZ 1987, 676, und vom 11. April 1990 - 2 BvR 828/87, NVwZ 1990, 1064).
  • EGMR, 31.07.2008 - 40825/98

    RELIGIONSGEMEINSCHAFT DER ZEUGEN JEHOVAS AND OTHERS v. AUSTRIA

    Auszug aus BGH, 15.04.2010 - 4 StR 650/09
    Aus dem Grundsatz der religiösen und weltanschaulichen Neutralität des Staates, der sich aus einer Zusammenschau der Art. 4 Abs. 1, Art. 3 Abs. 3, Art. 33 Abs. 3, Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 136 Abs. 1, Abs. 4 und Art. 137 Abs. 1 WRV ableiten lässt, folgt, dass der Staat auf eine am Gleichheitssatz orientierte Behandlung der verschiedenen Religionsgemeinschaften zu achten hat (BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2009 - 2 BvR 890/06 m.w.N.; zur Neutralitätspflicht nach Art. 9 EMRK: EGMR, Urteil vom 31. Juli 2008 40825/98 (Zeugen Jehovas ./. Österreich), NVwZ 2009, 509, 511 und Sydow JZ 2009, 1141, 1142 ff.).
  • BGH, 05.05.1953 - 1 StR 194/53

    Rechtsmittel

  • BVerfG, 05.02.1991 - 2 BvR 263/86

    Bahá'í

  • BVerfG, 24.09.2003 - 2 BvR 1436/02

    Kopftuch Ludin

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98

    Großer Lauschangriff: Erheblicher Teil der StPO-Regeln zur akustischen

  • BVerfG, 04.05.1984 - 2 BvR 1837/83
  • BVerfG, 12.05.2009 - 2 BvR 890/06

    Regelung zur staatlichen finanziellen Förderung jüdischer Gemeinden in

  • OLG Hamm, 07.09.2012 - 9 W 4/12

    Verwertbarkeit der Feststellungen eines Strafurteils im Zivilverfahren

    Der Bundesgerichtshof hat durch Urteil vom 15.04.2010 - 4 StR 650/09 - das Urteil des Landgerichts unter Verwerfung der weitergehenden Revisionen sämtlicher Beklagter in den Strafaussprüchen mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben.
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Rechtsprechung
   BGH, 27.07.2010 - 1 StR 345/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,2942
BGH, 27.07.2010 - 1 StR 345/10 (https://dejure.org/2010,2942)
BGH, Entscheidung vom 27.07.2010 - 1 StR 345/10 (https://dejure.org/2010,2942)
BGH, Entscheidung vom 27. Juli 2010 - 1 StR 345/10 (https://dejure.org/2010,2942)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 257c StPO; § 46 StGB; Art. 20 Abs. 3 GG
    Strafzumessung nach Angabe einer Ober- und Untergrenze der Strafe in Verfahrensabsprachen (Verständigung; Punktstrafe; Sanktionsschere; Rechtsstaatsprinzip: Vertrauensgrundsatz)

  • lexetius.com

    StPO § 257c; StGB § 46

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 257c Abs 3 S 2 StPO, § 46 StGB
    Verständigung über Strafzumessung: Verhängung der angegebenen Obergrenze als Strafe

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Verhängung der Obergrenze einer Strafe nach Angabe von Ober- und Untergrenzen einer Strafe durch das Gericht

  • rewis.io

    Verständigung über Strafzumessung: Verhängung der angegebenen Obergrenze als Strafe

  • ra.de
  • rewis.io

    Verständigung über Strafzumessung: Verhängung der angegebenen Obergrenze als Strafe

  • rechtsportal.de

    StPO § 257c; StGB § 46
    Zulässigkeit der Verhängung der Obergrenze einer Strafe nach Angabe von Ober- und Untergrenzen einer Strafe durch das Gericht

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Vertrau mir, denn mehr darf ich nicht, drunter bleiben muss ich aber auch nicht…, wenn wir uns absprechen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 1159
  • NStZ 2010, 650
  • NJ 2010, 434
  • NJ 2010, 436
  • StV 2010, 673
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.08.2006 - 1 StR 293/06

    Anwendbarkeit von § 354 Abs. 1a Satz 1 StPO bei einer Urteilsabsprache mit einer

    Auszug aus BGH, 27.07.2010 - 1 StR 345/10
    Die Vereinbarung einer bestimmten Strafe ("Punktstrafe"; vgl. hierzu BGHSt 51, 84, 86) bleibt nach wie vor unzulässig.
  • BGH, 21.02.2013 - 1 StR 633/12

    Urteil gegen ehemaligen Minister des Landes Brandenburg rechtskräftig

    Er muss daher auch damit rechnen, dass die Strafe die Strafrahmenobergrenze erreicht (BGH, Beschluss vom 27. Juli 2010 - 1 StR 345/10, BGHR StPO § 257c Abs. 3 Satz 2 Strafrahmen 1).
  • BGH, 23.05.2012 - 1 StR 208/12

    Anforderungen an die Überprüfung der Glaubhaftigkeit eines Geständnisses nach

    Einen entsprechenden Vertrauenstatbestand hat das Gericht nicht geschaffen (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Juli 2010 - 1 StR 345/10).
  • BGH, 01.03.2011 - 1 StR 52/11

    Kein Verwertungsverbot hinsichtlich des Geständnisses des Angeklagten nach

    Über die Einzelstrafen wurde sich nicht verständigt und bezüglich der Gesamtstrafe ist nach der Formulierung "nicht mehr als" nicht davon auszugehen, dass sich die Strafkammer auf eine nicht zulässige "Punktstrafe" (vgl. hierzu auch BGH, Beschluss vom 27. Juli 2010 - 1 StR 345/10) festgelegt hat.
  • BGH, 11.10.2010 - 1 StR 359/10

    Gewerbsmäßige Untreue; Verständigung (Angabe einer Strafuntergrenze;

    Insbesondere teilt der Senat nicht die Besorgnis, wegen der nicht genannten Strafuntergrenze könne sich die Strafkammer auf eine nicht zulässige "Punktstrafe" (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Juli 2010 - 1 StR 345/10 mwN, NStZ 2010, 650) festgelegt haben.
  • BGH, 17.02.2011 - 3 StR 426/10

    Verständigung; Absprache; Deal; obligatorische Angabe eines Strafrahmens

    Mit der Pflicht zur Benennung eines Strafrahmens kommt auch zum Ausdruck, dass das Verständigungsgesetz an dem von der Rechtsprechung (vgl. BGH, Urteil vom 28. August 1997 - 4 StR 240/97, BGHSt 43, 195; Beschluss vom 3. März 2005 - GSSt 1/04, BGHSt 50, 40) entwickelten Verbot der Vereinbarung einer Punktstrafe festhält (BGH, Beschlüsse vom 27. Juli 2010 - 1 StR 345/10, NStZ 2010, 650; vom 28. September 2010 - 3 StR 359/10; vgl. auch Beschlüsse vom 8. Oktober 2010 - 1 StR 347/10, StRR 2010, 465 und vom 11. Oktober 2010 - 1 StR 359/10).
  • BGH, 08.10.2010 - 1 StR 347/10

    Mangelnde Belehrung über Rechtsfolgen der Verständigung (Beruhen); gebotene

    Die Vereinbarung einer bestimmten Strafe (sog. Punktstrafe; vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 22. August 2006 - 1 StR 293/06, BGHSt 51, 84, 86) bleibt damit nach der gesetzlichen Neuregelung des Verständigungsverfahrens nach wie vor unzulässig (BGH, Beschluss vom 27. Juli 2010 - 1 StR 345/10).
  • BGH, 16.03.2011 - 1 StR 60/11

    Verständigung über den Schuldspruch (Qualifikation bei bandenmäßigem Handeln;

    Über die Einzelstrafen wurde sich nicht verständigt und bezüglich der Gesamtstrafe ist nach der Formulierung "nicht mehr als" nicht davon auszugehen, dass sich die Strafkammer auf eine nicht zulässige "Punktstrafe" (vgl. hierzu auch BGH, Beschluss vom 27. Juli 2010 - 1 StR 345/10, NStZ 2010, 650) festgelegt hat.
  • OVG Schleswig-Holstein, 09.03.2017 - 14 LB 1/15

    Ausscheidung verbliebener Tatvorwürfe in Disziplinarverfahren; Notwendigkeit der

    Die Vereinbarung einer bestimmten Strafe (sog. Punktstrafe; vgl. hierzu BGH Beschluss vom 22. August 2006 - 1 StR 293/06, BGHSt 51, 84, 86) bleibt damit nach der gesetzlichen Neuregelung des Verständigungsverfahrens nach wie vor unzulässig (BGH, Beschluss vom 27. Juli 2010 - 1 StR 345/10).
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Rechtsprechung
   BGH, 15.06.2010 - 3 StR 157/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,7927
BGH, 15.06.2010 - 3 StR 157/10 (https://dejure.org/2010,7927)
BGH, Entscheidung vom 15.06.2010 - 3 StR 157/10 (https://dejure.org/2010,7927)
BGH, Entscheidung vom 15. Juni 2010 - 3 StR 157/10 (https://dejure.org/2010,7927)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Abs. 1, Abs. 3 lit. d EMRK; Art. 20 Abs. 3 GG
    Konfrontationsrecht (Fragerecht; ausbleibende Befragung eines Mitangeklagten; besonders vorsichtige Beweiswürdigung; Fairness des Verfahrens im Ganzen)

  • lexetius.com
  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Verurteilungen im "Ehrenmordprozess" rechtskräftig

  • derwesten.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 05.01.2010)

    Anwälte fechten Urteil im Gülsüm-Mordprozess an

Sonstiges

  • spiegel.de (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung, 26.08.2012)

    Integration: Abschied zum Ich

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 589
  • StV 2010, 673
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.12.2004 - 2 StR 156/04

    Konfrontationsrecht und faires Verfahren (Gesamtbetrachtung; Verantwortlichkeit

    Auszug aus BGH, 15.06.2010 - 3 StR 157/10
    Die Vorschrift erfasst auch die Aussagen eines Mitangeklagten im Ermittlungsverfahren, der - wie hier der Mitangeklagte S. - in der Hauptverhandlung von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht hat (BGHR MRK Art. 6 Abs. 3 Buchst. d Fragerecht 3; EGMR NStZ 2007, 103, 104).
  • BGH, 22.06.2005 - 2 StR 4/05

    Konfrontationsrecht (Begriff des Zeugen; Gesamtwürdigung der Fairness des

    Auszug aus BGH, 15.06.2010 - 3 StR 157/10
    Das Tatgericht hat besonders sorgfältig und kritisch die Angaben des Mitangeklagten S. auf ihre Glaubhaftigkeit überprüft und ist rechtsfehlerfrei davon ausgegangen, dass dessen Bekundungen durch andere wichtige Indizien außerhalb der Aussage selbst bestätigt wurden (BGHR MRK Art. 6 Abs. 3 Buchst. d Fragerecht 5).
  • EGMR, 17.11.2005 - 73047/01

    Konfrontationsrecht (Verwertungsverbot hinsichtlich einer entscheidenden

    Auszug aus BGH, 15.06.2010 - 3 StR 157/10
    Die Vorschrift erfasst auch die Aussagen eines Mitangeklagten im Ermittlungsverfahren, der - wie hier der Mitangeklagte S. - in der Hauptverhandlung von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht hat (BGHR MRK Art. 6 Abs. 3 Buchst. d Fragerecht 3; EGMR NStZ 2007, 103, 104).
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Rechtsprechung
   BGH, 04.08.2010 - 2 StR 205/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,5760
BGH, 04.08.2010 - 2 StR 205/10 (https://dejure.org/2010,5760)
BGH, Entscheidung vom 04.08.2010 - 2 StR 205/10 (https://dejure.org/2010,5760)
BGH, Entscheidung vom 04. August 2010 - 2 StR 205/10 (https://dejure.org/2010,5760)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 257c StPO; Art. 6 EMRK; § 202a StPO
    Informelle Absprache und formelle Verständigung (nicht eingehaltene informelle Zusage einer Freiheitsstrafe auf Bewährung seitens der früheren Vorsitzenden); Recht auf ein faires Verfahren (Rechtsstaatsprinzip; Vertrauensschutz)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 257c Abs 3 S 4 StPO, § 257c Abs 4 StPO
    Strafverfahren: Bindungswirkung einer informellen Absprache; faires Verfahren

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 257c Abs 3 S 4 StPO, § 257c Abs 4 StPO
    Strafverfahren: Bindungswirkung einer informellen Absprache; faires Verfahren

  • Wolters Kluwer

    Schaffung eines Vertrauenstatbestands hinsichtlich einer zu erwartenden Bewährungsstrafe aufgrund eines informellen Gesprächs zwischen Verteidiger und Richter im Zwischenverfahren

  • rewis.io

    Strafverfahren: Bindungswirkung einer informellen Absprache; faires Verfahren

  • rewis.io

    Strafverfahren: Bindungswirkung einer informellen Absprache; faires Verfahren

  • rechtsportal.de

    StPO § 257c Abs. 3 S. 4; StPO § 257c Abs. 4
    Schaffung eines Vertrauenstatbestands hinsichtlich einer zu erwartenden Bewährungsstrafe aufgrund eines informellen Gesprächs zwischen Verteidiger und Richter im Zwischenverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Achtung: Die informelle Absprache oder der Deal entfaltet keine Bindungswirkung, also aufgepasst

Besprechungen u.ä. (2)

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Vertrauensschutz bei unzulässigen Absprachen (Dr. Frank Meyer; HRRS 1/2011, S. 17)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Keine Bindungswirkung bei lediglich "informeller Absprache"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2011, 107
  • StV 2010, 673
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 22.02.2012 - 1 StR 349/11

    Rüge der Unverwertbarkeit von Aussagen früherer Mitbeschuldigter, die auf einer

    a) Dabei kommt es hier nicht darauf an, ob § 257c StPO überhaupt bei "informellen" Absprachen anwendbar ist (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 4. August 2010 - 2 StR 205/10 Rn. 14).
  • BGH, 09.01.2018 - 1 StR 551/17

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Anwendbarkeit der Vollstreckungslösung

    b) Soweit die Angriffsrichtung der Rüge dahingehen sollte, es habe eine gesetzwidrige, informelle Absprache stattgefunden, an die sich das Gericht wegen des Grundsatzes allgemeiner Verfahrensfairness hätte halten müssen, bedarf keiner Entscheidung, ob in Anlehnung an Rechtsprechung des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschluss vom 4. August 2010 - 2 StR 205/10, NStZ 2011, 107, 108) außerhalb des Anwendungsbereichs von § 257c StPO aus oder im Zusammenhang mit gesetzwidrigen Absprachen überhaupt Bindungswirkungen für das Gericht resultieren können.
  • BGH, 25.07.2017 - 5 StR 176/17

    Fälschliche Annahme einer tatsächlich nicht bestehenden Bindung an eine von der

    Außerhalb einer Verständigung gemäß § 257c StPO besteht keine Bindung des Tatgerichts an den von ihm für den Fall des Zustandekommens einer Absprache in Aussicht gestellten Strafrahmen (vgl. BGH, Urteil vom 9. November 2011 - 1 StR 302/11, Rn. 45; Beschluss vom 4. August 2010 - 2 StR 205/10; Urteil vom 30. Juni 2011 - 3 StR 39/11, NJW 2011, 3463, 3464); erst recht ist es nicht verpflichtet, die dort angesprochene Strafuntergrenze zu verhängen.
  • BGH, 09.10.2019 - 1 StR 545/18

    Belehrung über das Entfallen der Bindung des Gerichts an eine Verständigung

    Durch das Unterbleiben dieser Belehrung wurde der Angeklagte über Bedeutung und Folgen seines Prozessverhaltens im Unklaren gelassen, was mit dem Grundsatz des fairen Verfahrens unvereinbar ist (vgl. BGH, Beschluss vom 4. August 2010 - 2 StR 205/10).
  • BGH, 12.07.2011 - 1 StR 274/11

    Informelle, verfahrensverkürzende Verständigung; Beweiswürdigung bei der

    Sie lösen aber weder eine Bindung des Gerichts an dabei in Aussicht gestellte Strafober- oder -untergrenzen aus, noch kann durch sie ein durch den fair-trial-Grundsatz geschützter Vertrauenstatbestand entstehen (vgl. BGH, Beschluss vom 14. April 2011 - 1 StR 458/10; BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2010 - 2 StR 354/10; BGH, Beschluss vom 4. August 2010 - 2 StR 205/10).
  • KG, 09.08.2019 - 3 Ws (B) 205/19

    Wirksamkeit einer Beschränkung des Einspruchs gegen Bußgeldbescheid

    Die unter Missachtung der gesetzlichen Vorgaben zustande gekommene Abrede, entfaltet jedoch keine Bindungswirkung gemäß § 257c Abs. 3 Satz 4 und Abs. 4 StPO (vgl. BGH NStZ 2018, 232 m.w.N.) und begründet keinen Vertrauenstatbestand (vgl. BGH NStZ 2011, 107; Beschluss vom 12. Juli 2011 - 1 StR 274/11 -, juris; Moldenhauer/Wenske in KK-StPO 8. Aufl., § 257c Rn. 44 m.w.N.).
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