Rechtsprechung
BGH, 11.08.2010 - 2 StR 318/10 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ 46 StGB
Strafzumessung bei mehreren Tatbeteiligten (gebotene unterschiedliche Gewichtung verschieden gewichtiger Tatbeiträge; Wertungsfehler; offenkundige Widersprüche) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 46 StGB, § 344 Abs 2 StPO
Revisionsbegründung in Strafsachen: Vergleich der Strafzumessungserwägungen für verschiedene Täter - rechtsprechung-im-internet.de
§ 46 StGB, § 344 Abs 2 StPO
Revisionsbegründung in Strafsachen: Vergleich der Strafzumessungserwägungen für verschiedene Täter - rewis.io
Revisionsbegründung in Strafsachen: Vergleich der Strafzumessungserwägungen für verschiedene Täter
- rewis.io
Revisionsbegründung in Strafsachen: Vergleich der Strafzumessungserwägungen für verschiedene Täter
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2; StPO § 349 Abs. 4
Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 24.03.2010 - 4 KLs 47/09
- BGH, 11.08.2010 - 2 StR 318/10
Papierfundstellen
- StV 2010, 677
Wird zitiert von ... (3)
- BayObLG, 09.04.2020 - 205 StRR 1779/19
Richter müssen Vorgänge in Der Hauptverhandlung regungslos verfolgen
Zwar kann grundsätzlich die Revision nicht auf einen Vergleich der Strafzumessung verschiedener Täter gestützt werden; das gilt aber nicht, wenn offenkundige Widersprüche vorliegen oder es an einer Begründung für eine abweichende Zumessung ganz fehlt und eine solche auch nicht aus den sonstigen Urteilsfeststellungen erschlossen werden kann (BGH StV 2010, 677, Rn. 3 bei juris). - BGH, 23.03.2017 - 2 StR 406/16
Strafzumessung bei Aburteilung mehrerer Beteiligter an derselben Tat durch …
Etwas anderes gilt jedoch, wenn offenkundige Widersprüche vorliegen oder es an einer nachvollziehbaren Begründung für eine abweichende Strafzumessung bei verschiedenen Tätern fehlt und eine solche auch nicht aus den sonstigen Urteilsfeststellungen geschlossen werden kann (BGH StV 2010, 677). - BGH, 05.06.2019 - 2 StR 40/19
Grundsätze der Strafzumessung (Strafzumessung bei mehreren Tatbeteiligten: …
Anders liegt es jedoch ausnahmsweise, wenn es an einer nachvollziehbaren Begründung für eine Gleichbehandlung verschiedener Täter trotz erheblich unterschiedlicher Strafzumessungssachverhalte geht und die Berechtigung dieses Ergebnisses auch nicht aus den sonstigen Urteilsfeststellungen geschlossen werden kann (vgl. für den umgekehrten Fall der Ungleichbehandlung bei gleicher Sachlage Senat, Beschluss vom 11. August 2010 - 2 StR 318/10, StV 2010, 677, 678).