Weitere Entscheidung unten: LG Kleve, 11.08.2010

Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 27.01.2010 - Ss (OWi) 219/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,9750
OLG Braunschweig, 27.01.2010 - Ss (OWi) 219/09 (https://dejure.org/2010,9750)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 27.01.2010 - Ss (OWi) 219/09 (https://dejure.org/2010,9750)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 27. Januar 2010 - Ss (OWi) 219/09 (https://dejure.org/2010,9750)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Anforderungen an das Erkennenmüssen der fortdauernden Wirkung von Drogen bei einem längeren Zeitraum zwischen Einnahme eines Rauschmittels und der Begehung einer Tat bzw. Drogenfahrt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an das Erkennenmüssen der fortdauernden Wirkung von Drogen bei einem längeren Zeitraum zwischen Einnahme eines Rauschmittels und der Begehung einer Tat bzw. Drogenfahrt

  • blutalkohol PDF, S. 335
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 267; StVG § 24a Abs. 1; StVG § 24a Abs. 2
    Anforderungen an die Feststellungen zur subjektiven Tatseite bei fahrlässigen Drogenfahrten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kuczyfu.de PDF (Auszüge)

    § 24a Abs. 2 StVG
    Notwendige Feststellungen im Urteil

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2010, 687
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Celle, 09.12.2008 - 322 SsBs 247/08

    Fehlende Erkennbarkeit der fortdauernden Wirkung von Cannabis i.R.d. Führens

    Auszug aus OLG Braunschweig, 27.01.2010 - Ss OWi 219/09
    Jedoch bedarf es hierzu besonderer Feststellungen, wenn zwischen der Einnahme des Rauschmittels und der Begehung der Tat längere Zeit vergangen ist, weil dann für den Betroffenen möglicherweise die fortdauernde Rauschwirkung im Tatzeitpurkt nicht mehr erkennlaer war (OLG Hamm, a.a.O.; OLG Frankfurt NStZ-RR 2007, 249; OLG Gelle NZV 2009, 89; KG NZV 2009, 572).
  • OLG Frankfurt, 25.04.2007 - 3 Ss 35/07

    Vorsatz und Fahrlässigkeit: Bezug auf Konsumvorgang und Wirkungen des

    Auszug aus OLG Braunschweig, 27.01.2010 - Ss OWi 219/09
    Jedoch bedarf es hierzu besonderer Feststellungen, wenn zwischen der Einnahme des Rauschmittels und der Begehung der Tat längere Zeit vergangen ist, weil dann für den Betroffenen möglicherweise die fortdauernde Rauschwirkung im Tatzeitpurkt nicht mehr erkennlaer war (OLG Hamm, a.a.O.; OLG Frankfurt NStZ-RR 2007, 249; OLG Gelle NZV 2009, 89; KG NZV 2009, 572).
  • OLG Hamm, 03.05.2005 - 4 Ss OWi 215/05

    Keine subjektive Erkennbarkeit der Wirkung von Rauschmitteln zum Tatzeitpunkt bei

    Auszug aus OLG Braunschweig, 27.01.2010 - Ss OWi 219/09
    auf das sich die subjektiven Tatbestandsvoraussetzungen erstrecken müssen; für eine Verurteilung wegen eines fahrlässigen Verstoßes bedarf es mithin der tatrichterlichen Überzeugung, dass der Betroffene die Möglichkeit fortdauernder Wirkung des Haschischkonsums hätte erkennen können und müssen (OLG Brandenburg, Blutalkohol 45, 135; OLG Hamm NZV 2005, 428).
  • OLG Bremen, 18.06.2014 - 1 SsBs 51/13

    Fahrlässiges Führen eines Kraftfahrzeugs nach vorangegangenem Cannabis-Konsum und

    Eine "längere Zeit" ist etwa für einen Zeitraum von zwei bis drei Tagen (Hans. OLG Bremen, Beschluss vom 17.02.2006, Ss (B) 51/05, NZV 2006, 276), zwei Tagen (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 22.09.2010, 3 (7) SsBs 541/10, BeckRS 2011, 21298), 24 Stunden (OLG Braunschweig, Beschluss vom 27.01.2010, Ss (OWi) 219/09, BeckRS 2010, 28813), mehr als 24 Stunden (Hans. OLG Bremen, Beschluss vom 30.09.2013, 2 SsBs 37/13) und weniger als 24 Stunden (OLG Hamm, Urteil vom 15.06.2012, 2 RBs 50/12, BeckRS 2012, 18138; OLG Celle, Beschluss vom 09.12.2008, 322 SsBs 247/08, BeckRS 2008, 26992; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 25.04.2007, 3 Ss 35/07, BeckRS 2007, 09344) angenommen worden.
  • OLG Hamm, 30.03.2010 - 3 RVs 7/10

    Richtervorbehalt, Blutentnahme, Beweisverwertungsverbot, Drogenfahrt,

    Der Senat hat von einer Überprüfung einer Verurteilung nach § 24 a StVG abgesehen (vgl. hierzu OLG Braunschweig, Beschl. v. 27.01.2010 - Ss (OWi) 219/09; KG, Beschl. v. 04.01.2010 - 3 Ws (B) 667/09).
  • OLG Karlsruhe, 08.03.2011 - 3 (5) SsBs 57/11

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei Verurteilung wegen fahrlässiger

    Liegt zwischen dem Konsum und dem Fahrtantritt ein nicht unerheblicher Zeitraum, kann es an der Erkennbarkeit dieser fortbestehenden Wirksamkeit fehlen, so dass es näherer Ausführungen des Tatrichters bedarf, aufgrund welcher Umstände sich der Fahrzeugführer dennoch hätte bewusst machen können, dass der Konsum trotz des Zeitablaufs noch Auswirkungen haben kann; dies gilt insbesondere, wenn der Grenzwert nicht erheblich überschritten wurde (Senat, StV 2007, 307 und B. v. 16.9.2010 - 3 (7) SsBs 541/10 - AK 189/10; KG Berlin, NZV 2009, 572; OLG Saarbrücken, NJW 2007, 1373 ; OLG Frankfurt, NStZ-RR 2007, 249; OLG Celle, NZV 2009, 89 ; OLG Hamm, NZV 2005, 428 ; OLG Braunschweig, StraFo 2010, 215 ).
  • OLG Braunschweig, 09.09.2014 - 1 Ss OWi 75/14

    Anforderungen an die Feststellungen bei einer Verurteilung wegen einer

    Wollte man hinsichtlich der Feststellung des subjektiven Tatbestandes bezüglich der Vorstellung des Betroffenen zur fortdauernden Wirkung der eingenommenen Droge entgegen der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte Frankfurt und Hamm strengere Anforderungen als oben erwähnt stellen (vgl. z. B. OLG Braunschweig Beschl. v. 27.01.2010 - Ss (OWi) 219/09 - [...], Rn. 11ff), wären nähere Feststellungen zum Zeitpunkt der Einnahme, deren Auswirkungen und Spürbarkeit für den Betroffene im Tatzeipunkt ggf. über die Abbauwerte durch Einvernahme des Verfassers des Sachverständigengutachtens denkbar und notwendig.
  • KG, 07.02.2014 - 3 Ws (B) 14/14

    Fahrlässiges Führen eines Kraftfahrzeugs unter Betäubungsmitteleinfluss (hier

    An der Erkennbarkeit der Wirkung des Rauschmittels kann es jedoch dann fehlen, wenn zwischen dem Zeitpunkt des Drogenkonsums und der Fahrt längere Zeit vergangen ist (vgl. Senat, Beschluss vom 29. August 2012 aaO. und 16. April 2010 - 3 Ws (B) 33/10 - OLG Braunschweig StraFO 2010, 215; Hans. OLG Bremen, Beschluss vom 2. September 2013, aaO., Rn. 11; NZV 2006, 276 ; OLG Stuttgart, OLG Frankfurt, OLG Celle und OLG Hamm, jeweils aaO.).
  • OLG Karlsruhe, 22.09.2010 - 3 (7) SsBs 541/10

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei Verurteilung wegen fahrlässiger

    Liegt zwischen dem Konsum und dem Fahrtantritt ein nicht unerheblicher Zeitraum, kann es an der Erkennbarkeit dieser fortbestehenden Wirksamkeit fehlen, so dass es näherer Ausführungen des Tatrichters bedarf, aufgrund welcher Umstände sich der Fahrzeugführer dennoch hätte bewusst machen können, dass der Konsum trotz des Zeitablaufs noch Auswirkungen haben kann; dies gilt insbesondere, wenn der Grenzwert nicht erheblich überschritten wurde (Senat, aaO.; KG Berlin, NZV 2009, 572; OLG Saarbrücken; NJW 2007, 1373 ; OLG Frankfurt, NStZ-RR 2007, 249; OLG Celle, NZV 2009, 89 ; OLG Hamm; NZV 2005, 428 ; OLG Braunschweig, StraFo 2010, 215 ).
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Rechtsprechung
   LG Kleve, 11.08.2010 - 120 KLs 20/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,17804
LG Kleve, 11.08.2010 - 120 KLs 20/10 (https://dejure.org/2010,17804)
LG Kleve, Entscheidung vom 11.08.2010 - 120 KLs 20/10 (https://dejure.org/2010,17804)
LG Kleve, Entscheidung vom 11. August 2010 - 120 KLs 20/10 (https://dejure.org/2010,17804)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Therapiedauer, Erfolgsaussicht, Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    StGB § 64 Satz 2
    Therapiedauer, Erfolgsaussicht, Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Feststellung einer hinreichend konkreten Erfolgsaussicht i.S.d. § 64 S. 2 Strafgesetzbuch (StGB) einer voraussichtlich mehr als zwei Jahre anhaltenden Therapiedauer aufgrund der unerlaubten Einfuhr und des Handels mit Betäubungsmitteln; Festlegung der ...

  • psychiatrie-verlag.de PDF

    Erfolgsaussichten und Dauer der Therapie in der Entziehungsanstalt

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Feststellung einer hinreichend konkreten Erfolgsaussicht i.S.d. § 64 S. 2 Strafgesetzbuch ( StGB ) einer voraussichtlich mehr als zwei Jahre anhaltenden Therapiedauer aufgrund der unerlaubten Einfuhr und des Handels mit Betäubungsmitteln; Festlegung ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2010, 687
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 11.03.2010 - 3 StR 538/09

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; Therapiedauer; Erfolgsaussicht);

    Auszug aus LG Kleve, 11.08.2010 - 120 KLs 20/10
    1.) Eine hinreichend konkrete Erfolgsaussicht im Sinne des § 64 Satz 2 StGB entfällt nicht bereits wegen einer voraussichtlichen Therapiedauer von mehr als zwei Jahren (so im Ergebnis auch BGH, Beschl. vom 06.02.1996 - 5 StR 16/96; a.A. BGH, Urteil vom 11.03.2010 - 3 StR 538/09).

    cc) Der in einer Entscheidung des 3. Strafsenates des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 11.03.2010 - 3 StR 538/09, StraFo 2010, 299; a.A. BGH, Beschluss vom 06.02.1996 - 5 StR 16/96) vertretenen Ansicht, dass bei einer Therapiedauer von mehr als zwei Jahren generell die erforderliche hinreichend konkrete Erfolgsaussicht gemäß § 64 Satz 2 StGB zu verneinen sei, folgt die Kammer nicht.

  • BGH, 06.02.1996 - 5 StR 16/96

    Unterbringung in eine Entziehungsanstalt

    Auszug aus LG Kleve, 11.08.2010 - 120 KLs 20/10
    1.) Eine hinreichend konkrete Erfolgsaussicht im Sinne des § 64 Satz 2 StGB entfällt nicht bereits wegen einer voraussichtlichen Therapiedauer von mehr als zwei Jahren (so im Ergebnis auch BGH, Beschl. vom 06.02.1996 - 5 StR 16/96; a.A. BGH, Urteil vom 11.03.2010 - 3 StR 538/09).

    cc) Der in einer Entscheidung des 3. Strafsenates des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 11.03.2010 - 3 StR 538/09, StraFo 2010, 299; a.A. BGH, Beschluss vom 06.02.1996 - 5 StR 16/96) vertretenen Ansicht, dass bei einer Therapiedauer von mehr als zwei Jahren generell die erforderliche hinreichend konkrete Erfolgsaussicht gemäß § 64 Satz 2 StGB zu verneinen sei, folgt die Kammer nicht.

  • OLG Frankfurt, 30.06.1992 - 3 Ws 335/92

    Beschränkung der Anrechnungsmöglichkeit; Höchstfrist; Unterbringung; Strafe;

    Auszug aus LG Kleve, 11.08.2010 - 120 KLs 20/10
    Bei einer Begleitstrafe von 3 Jahren bedeutet dies z.B. eine maximale Unterbringungszeit von 4 Jahren; bei einer gleichzeitig angeordneten Freiheitsstrafe von 6 Jahren dauert die Therapie nach § 64 StGB demnach höchstens 6 Jahre und bei einer Anlassstrafe von 15 Jahren könnte die Behandlungszeit gar bis zu 12 Jahren dauern (OLG Frankfurt, NStZ 1993, 453; Rissing-van Saan/Peglau LK § 67 d Rdn. 16), wobei jeweils die Untersuchungshaft abzurechnen wäre.
  • BGH, 28.02.2007 - 2 StR 516/06

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Kurier; Täterschaft:

    Auszug aus LG Kleve, 11.08.2010 - 120 KLs 20/10
    Handeltreiben im Sinne des BtMG ist jede eigennützige auf den Umsatz von Betäubungsmitteln gerichtete Tätigkeit, einschließlich einmaliger, vermittelnder und unterstützender Tätigkeiten (BGH - Großer Senat für Strafsachen - Beschluss vom 26.10.2005 - GSSt 1/05, BGHSt 50, 252, 256; BGH Urteil vom 28.02.2007 - 2 StR 516/06, NStZ 2007, 338).
  • BGH, 23.08.2000 - 3 StR 224/00

    Verminderte Schuldfähigkeit bei Drogenabhängigkeit

    Auszug aus LG Kleve, 11.08.2010 - 120 KLs 20/10
    Betäubungsmittelkonsum, aber auch die Abhängigkeit von Betäubungsmitteln, begründet nach ständiger Rechtsprechung (BGH NStZ 1990, 384; 1999, 448; 2001, 82 und 85) für sich allein noch nicht die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit im Sinne von § 21 StGB.
  • BGH, 08.01.2002 - 3 StR 489/01

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Mittäterschaft und Beihilfe

    Auszug aus LG Kleve, 11.08.2010 - 120 KLs 20/10
    Kriterien sind dabei der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft, der Grad des eigenen Interesses am Erfolg sowie der Wille zur Tatherrschaft (BGH Beschluss vom 08.01.2002 - 3 StR 489/01, StV 2002, 255).
  • BGH, 05.05.1999 - 2 StR 529/98

    Verminderte Schuldfähigkeit

    Auszug aus LG Kleve, 11.08.2010 - 120 KLs 20/10
    Betäubungsmittelkonsum, aber auch die Abhängigkeit von Betäubungsmitteln, begründet nach ständiger Rechtsprechung (BGH NStZ 1990, 384; 1999, 448; 2001, 82 und 85) für sich allein noch nicht die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit im Sinne von § 21 StGB.
  • BGH, 06.12.2007 - 3 StR 355/07

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Anordnung der Sicherungsverwahrung

    Auszug aus LG Kleve, 11.08.2010 - 120 KLs 20/10
    Zum Teil wird noch apodiktischer eine generelle Höchstfrist von zwei Jahren (vgl. BGH, Beschl. vom 6.12.2007 - 3 StR 355/07, StV 2008, 300, 301) oder vier Jahren (Volckart, NStZ 1987, 215) angenommen.
  • BGH, 26.10.2005 - GSSt 1/05

    Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen zum Handeltreiben mit

    Auszug aus LG Kleve, 11.08.2010 - 120 KLs 20/10
    Handeltreiben im Sinne des BtMG ist jede eigennützige auf den Umsatz von Betäubungsmitteln gerichtete Tätigkeit, einschließlich einmaliger, vermittelnder und unterstützender Tätigkeiten (BGH - Großer Senat für Strafsachen - Beschluss vom 26.10.2005 - GSSt 1/05, BGHSt 50, 252, 256; BGH Urteil vom 28.02.2007 - 2 StR 516/06, NStZ 2007, 338).
  • BGH, 10.04.1990 - 4 StR 148/90

    Verminderte Schuldfähigkeit - Beschaffungsdelikt - Heroinabhängigkeit - Angst vor

    Auszug aus LG Kleve, 11.08.2010 - 120 KLs 20/10
    Betäubungsmittelkonsum, aber auch die Abhängigkeit von Betäubungsmitteln, begründet nach ständiger Rechtsprechung (BGH NStZ 1990, 384; 1999, 448; 2001, 82 und 85) für sich allein noch nicht die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit im Sinne von § 21 StGB.
  • LG Kleve, 06.02.2012 - 120 KLs 40/11

    Vorliegen einer "nicht geringe Menge" i.S.d. BtMG ab 0,75 Gramm JWH-018 bei einer

    Der von gewichtigen Stimmen vertretenen Ansicht, dass bei einer Therapiedauer von mehr als zwei Jahren generell die erforderliche hinreichend konkrete Erfolgsaussicht gemäß § 64 Satz 2 StGB zu verneinen sei, folgt die Kammer im Hinblick auf den Gesetzeswortlaut (vgl. § 67d Abs. 1 S. 3 StGB) und den Normzweck (Schutz der Allgemeinheit vor gefährlichen Tätern) nicht (vgl. einerseits BGH, Urteil vom 11.03.2010 - 3 StR 538/09, JR 2010, 500 mit Anmerkung; andererseits BGH, Beschluss vom 06.02.1996 - 5 StR 16/96 und LG Kleve StV 2010, 687 = R & P 2010, 34).
  • LG Kleve, 26.01.2012 - 120 KLs 41/11

    Grundsätze zur Berechnung der Blutalkoholkonzentration ohne Blutprobe anhand von

    Ob auch der Umstand, dass eine Therapie beim Angeklagten - wenn er denn zu motivieren wäre - angesichts des langen Missbrauchszeitraums, der zusätzlich vorliegenden Persönlichkeitsakzentuierungen und der auseinandergebrochenen familiären Situation - zumindest drei Jahre dauern müsste, einer Unterbringungsanordnung entgegensteht (vgl. einerseits BGH JR 2010, 500 mit Anmerkung Trenckmann; andererseits BGH, Beschluss vom 06.02.1996 - 5 StR 16/96 und LG L2 StV 2010, 687), kann hier dahingestellt bleiben.
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