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   BGH, 14.04.2011 - 4 StR 571/10   

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https://dejure.org/2011,4142
BGH, 14.04.2011 - 4 StR 571/10 (https://dejure.org/2011,4142)
BGH, Entscheidung vom 14.04.2011 - 4 StR 571/10 (https://dejure.org/2011,4142)
BGH, Entscheidung vom 14. April 2011 - 4 StR 571/10 (https://dejure.org/2011,4142)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 257c StPO; § 338 Nr. 3 StPO; § 24 Abs. 2 StPO; § 25 Abs. 2 StGB; § 27 StGB; § 244 Abs. 1 Nr. 2 StGB
    Befangenheitsrüge gegen Schöffen wegen der vorschnellen Übernahme eines Vorschlages zu einer Strafobergrenze (Verständigung; Besorgnis der Befangenheit); Mittäterschaft (Abgrenzung von der Beihilfe); Voraussetzungen der Bandenmitgliedschaft (Zusage der Mitwirkung für ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 24 StPO, § 257c StPO, § 338 Nr 3 StPO
    Befangenheitsablehnung der Strafkammermitglieder: Besorgnis der Voreingenommenheit bei Äußerungen zu einer gescheiterten Verständigung über Strafobergrenzen im Falle eines Geständnisses

  • Wolters Kluwer

    Eine nur zehnminütige Beratung zur Entwicklung von Strafobergrenzen für eine Absprache nach Verlesung der Anklage begründet keine Befangenheitsrüge; Die Aussage eines Vorsitzenden Richters über das grundsätzliche Festhalten der Kammer an zuvor geäußerten Strafobergrenzen ...

  • rewis.io

    Befangenheitsablehnung der Strafkammermitglieder: Besorgnis der Voreingenommenheit bei Äußerungen zu einer gescheiterten Verständigung über Strafobergrenzen im Falle eines Geständnisses

  • ra.de
  • rewis.io

    Befangenheitsablehnung der Strafkammermitglieder: Besorgnis der Voreingenommenheit bei Äußerungen zu einer gescheiterten Verständigung über Strafobergrenzen im Falle eines Geständnisses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eine nur zehnminütige Beratung zur Entwicklung von Strafobergrenzen für eine Absprache nach Verlesung der Anklage begründet keine Befangenheitsrüge; Die Aussage eines Vorsitzenden Richters über das grundsätzliche Festhalten der Kammer an zuvor geäußerten Strafobergrenzen ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    "die Kammer steht grundsätzlich dazu, was sie sagt” - kein Grund zur Ablehnung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2011, 590
  • StV 2011, 453
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 17.11.1999 - 2 StR 313/99

    Befangenheit wegen fehlerhafter Strafmaßzusage

    Auszug aus BGH, 14.04.2011 - 4 StR 571/10
    Dass die Berufsrichter die Sach- und Rechtslage vor der Eröffnung des Hauptverfahrens und bei der Vorbereitung der Hauptverhandlung geprüft und eine vorläufige Prognose zu den Strafhöhen im Falle eines Geständnisses gestellt, mit den Schöffen abgestimmt und den Verfahrensbeteiligten mitgeteilt haben, rechtfertigt nicht die Annahme einer Besorgnis der Befangenheit (BGH, Urteil vom 17. November 1999 - 2 StR 313/99, BGHSt 45, 312, 315 f.; vgl. auch BGH, Urteile vom 15. Februar 2005 - 5 StR 536/04, NStZ 2005, 395, 396; vom 13. Juli 2006 - 4 StR 87/06 Rn. 7, NStZ 2006, 708 und vom 12. September 2007 - 5 StR 227/07 Rn. 11, NStZ 2008, 172, 173).

    Die vom Vorsitzenden bekannt gegebenen Strafobergrenzen im Falle eines Geständnisses missachteten nicht bereits das Gebot eines gerechten Schuldausgleichs (BGH, Urteil vom 17. November 1999 - 2 StR 313/99, BGHSt 45, 312, 318 f.).

  • BGH, 25.02.2009 - 5 StR 22/09

    Strafrahmenwahl (minder schwerer Fall; Gesamtwürdigung); nachträgliche Bildung

    Auszug aus BGH, 14.04.2011 - 4 StR 571/10
    Eine Korrektur - oder auch die Anordnung des Wegfalls - des angeordneten Teilvorwegvollzugs ist bei dieser Sachlage entbehrlich (BGH, Beschluss vom 25. Februar 2009 - 5 StR 22/09 Rn. 5).
  • BGH, 15.11.2010 - 4 StR 413/10

    Unerlaubtes Sich Entfernen vom Unfallort (Begriff des Unfallorts; Tatvorsatz;

    Auszug aus BGH, 14.04.2011 - 4 StR 571/10
    Dem angefochtenen Urteil kann nicht entnommen werden, ob das Landgericht im Rahmen seiner Entscheidung nach § 111i Abs. 2 Satz 3 StPO die Härtevorschrift des § 73c StGB geprüft hat (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2008 - 3 StR 460/08, wistra 2009, 241, 242; Beschlüsse vom 7. September 2010 - 4 StR 393/10 und vom 15. November 2010 - 4 StR 413/10).
  • BGH, 19.11.1993 - 2 StR 468/93

    Verfall - Bruttoprinzip - Kein Abzug gewinnmindernder Kosten

    Auszug aus BGH, 14.04.2011 - 4 StR 571/10
    Diese Voraussetzungen sind in den Urteilsgründen so darzulegen, dass die Entscheidung für das Revisionsgericht nachvollziehbar und auf Rechtsfehler überprüfbar ist (vgl. BGH, Urteil vom 19. November 1993 - 2 StR 468/93).
  • BGH, 07.09.2010 - 4 StR 393/10

    Handlungseinheit bei der gewerbsmäßigen Hehlerei; Auffangrechtserwerb

    Auszug aus BGH, 14.04.2011 - 4 StR 571/10
    Dem angefochtenen Urteil kann nicht entnommen werden, ob das Landgericht im Rahmen seiner Entscheidung nach § 111i Abs. 2 Satz 3 StPO die Härtevorschrift des § 73c StGB geprüft hat (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2008 - 3 StR 460/08, wistra 2009, 241, 242; Beschlüsse vom 7. September 2010 - 4 StR 393/10 und vom 15. November 2010 - 4 StR 413/10).
  • BGH, 15.12.2010 - 1 StR 642/10

    Rechtsfehlerhafte Bemessung der Dauer des Vorwegvollzugs (Halbstrafenzeitpunkt)

    Auszug aus BGH, 14.04.2011 - 4 StR 571/10
    Da der Angeklagte P. indes seit seiner Inhaftierung am 15. Juni 2009 nunmehr ein Jahr und zehn Monate auf die Strafe anzurechnende Untersuchungshaft (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2010 - 1 StR 642/10 Rn. 3) erlitten hat, ist er jetzt ohnehin wegen des hieraus folgenden Ablaufs des angeordneten Vorwegvollzugs unverzüglich in den Vollzug der Unterbringung nach § 64 StGB zu überführen.
  • BGH, 18.12.2008 - 3 StR 460/08

    Rückgewinnungshilfe (Absehen vom Verfall wegen vorrangiger Ansprüche des

    Auszug aus BGH, 14.04.2011 - 4 StR 571/10
    Dem angefochtenen Urteil kann nicht entnommen werden, ob das Landgericht im Rahmen seiner Entscheidung nach § 111i Abs. 2 Satz 3 StPO die Härtevorschrift des § 73c StGB geprüft hat (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2008 - 3 StR 460/08, wistra 2009, 241, 242; Beschlüsse vom 7. September 2010 - 4 StR 393/10 und vom 15. November 2010 - 4 StR 413/10).
  • BGH, 02.11.2000 - 4 StR 471/00

    Keine Bestimmung im Urteil darüber, auf welche Gesamtfreiheitsstrafe erlittene

    Auszug aus BGH, 14.04.2011 - 4 StR 571/10
    Die Anordnung der Anrechnung der Untersuchungshaft nach § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB im Urteil ist überflüssig (vgl. BGH, Beschluss vom 2. November 2000 - 4 StR 471/00, BGHR StGB § 51 Abs. 1 Anrechnung 2; Fischer, StGB, 58. Aufl. § 51 Rn. 4).
  • BGH, 03.03.2005 - GSSt 1/04

    Zulässigkeit von Urteilsabsprachen und Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts

    Auszug aus BGH, 14.04.2011 - 4 StR 571/10
    Die Berufsrichter sind ersichtlich nicht vorschnell auf eine Urteilsabsprache ausgewichen, ohne zuvor pflichtgemäß die Anklage tatsächlich anhand der Akten und insbesondere auch rechtlich überprüft zu haben (vgl. BGH, Beschluss vom 3. März 2005 - GSSt 1/04, BGHSt 50, 40, 49 m.w.N.).
  • BGH, 16.03.2010 - 4 StR 497/09

    Bandendiebstahl (Voraussetzungen der Bande; Feststellung; Bandenabrede;

    Auszug aus BGH, 14.04.2011 - 4 StR 571/10
    Als Bandenmitglied ist anzusehen, wer in die Organisation der Bande eingebunden ist, die dort geltenden Regeln akzeptiert, zum Fortbestand der Bande beiträgt und sich an den Straftaten als Täter oder Teilnehmer beteiligt (BGH, Beschluss vom 16. März 2010 - 4 StR 497/09, wistra 2010, 347).
  • BGH, 24.07.2008 - 3 StR 243/08

    Schwerer Bandendiebstahl (Mittäterschaft; Beihilfe); Versuch (Tateinheit)

  • BGH, 16.06.2005 - 3 StR 492/04

    Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Bandenabrede

  • BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86

    Fehlen von Strafmilderungsgründen

  • BGH, 22.03.2001 - GSSt 1/00

    Begriff der Bande

  • BGH, 15.02.2005 - 5 StR 536/04

    Verfahrensabsprache und Erklärung über Vorgespräche mit den Verfahrensbeteiligten

  • BGH, 29.09.2005 - 4 StR 420/05

    Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe (untergeordneter Tatbeitrag);

  • BGH, 12.09.2007 - 5 StR 227/07

    Unbegründete Befangenheitsrüge im Zusammenhang mit Absprachenangeboten des

  • BGH, 20.05.2003 - 1 StR 22/03

    Anforderungen an die Mitteilung der einbezogenen Strafen im Urteil

  • BGH, 28.10.2010 - 4 StR 215/10

    Tenorierung beim Auffangrechtserwerb (unmittelbar erworbener Vermögensgegenstand;

  • BGH, 09.12.2008 - 5 StR 412/08

    Vergewaltigung (Strafzumessung: Grenzen der Revisibilität bei minder schweren und

  • BGH, 13.07.2006 - 4 StR 87/06

    Rechtliches Gehör der Staatsanwaltschaft vor der Bekanntgabe einer

  • Drs-Bund, 27.01.2009 - BT-Drs 16/11736
  • BGH, 17.01.2024 - 2 StR 459/22

    Keine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - trotz positivem

    Insbesondere bei frühzeitigen Beratungen über das Zustandekommen einer Verständigung im Sinne des § 257c StPO ist es nicht zu beanstanden, dass die Berufsrichter die Schöffen in den Verfahrensstoff einführen (vgl. BGH, Urteil vom 14. April 2011 - 4 StR 571/10, juris Rn. 11; Löwe/Rosenberg/Stuckenberg, aaO, § 257c Rn. 54; KK-StPO/Moldenhauer/Wenske, aaO, § 257c Rn. 5b, 10 mwN; vgl. auch BGH, Beschluss vom 12. Januar 2011 - GSSt 1/10, BGHSt 56, 109, 118 mwN).
  • BGH, 09.11.2011 - 1 StR 302/11

    Kommunale Wasserwerke Leipzig (KWL): Korruptionsvorwürfe müssen neu verhandelt

    Allerdings hat der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift vom 10. Juni 2011 zutreffend dargelegt, dass der - bei Zweifeln über den Umfang einer Revision maßgeblichen (vgl. BGH, Beschluss vom 23. August 2011 - 1 StR 153/11) - Begründung der Revision trotz des umfassenden Aufhebungsantrages zu entnehmen ist, dass die Generalstaatsanwaltschaft die Verurteilung des Angeklagten H. wegen der Bilanzfälschungs- und Steuerhinterziehungsdelikte nicht angreifen möchte (vgl. BGH, Urteil vom 14. April 2011 - 4 StR 571/10 = StV 2011, 453).
  • LG Köln, 30.01.2017 - 101 KLs 13/15

    Kirchenräuber verurteilt: Kreuze und Kelche für den Dschihad

    Erforderlich ist eine - ausdrücklich oder konkludent getroffene - Bandenabrede, bei der das einzelne Mitglied den Willen hat, sich mit mindestens zwei anderen Personen zur Begehung von Straftaten in der Zukunft für eine gewisse Dauer zusammenzutun (BGH, Urteil vom 14. April 2011 - 4 StR 571/10).
  • BGH, 03.06.2015 - 4 StR 193/15

    Schwerer Bandendiebstahl (Begriff der Bande)

    Erforderlich ist eine - ausdrücklich oder konkludent getroffene - Bandenabrede, bei der das einzelne Mitglied den Willen hat, sich mit mindestens zwei anderen Personen zur Begehung von Straftaten in der Zukunft für eine gewisse Dauer zusammenzutun (BGH, Urteil vom 14. April 2011 - 4 StR 571/10).
  • BGH, 03.11.2022 - 3 StR 127/22

    Mitteilungspflicht über Verständigungsgespräche außerhalb der Hauptverhandlung

    Zwar ist es dem Gericht unbenommen, im Rahmen einer transparenten und kommunikativen Verhandlungsführung ein mögliches Prozessergebnis bei einem Geständnis des Angeklagten in Aussicht zu stellen, solange damit keine endgültige Festlegung oder Zusage verbunden ist (vgl. BGH, Urteile vom 14. Juli 2022 - 3 StR 455/21, juris Rn. 29; vom 2. September 2020 - 5 StR 630/19, NStZ 2020, 749 Rn. 21; Beschlüsse vom 23. Juli 2019 - 1 StR 2/19, NStZ 2019, 684 Rn. 12; vom 14. April 2015 - 5 StR 9/15, BGHR StPO § 243 Abs. 4 Mitteilung 4 Rn. 15; Urteil vom 14. April 2011 - 4 StR 571/10, NStZ 2011, 590, 591; KK-StPO/Moldenhauer/Wenske, 8. Aufl., § 257c Rn. 59e; Mosbacher, NZWiSt 2013, 201, 204; s. auch BT-Drucks. 16/12310 S. 12).

    Auch wirft es keine Bedenken auf, wenn das Gericht erklärt, es erachte bei dem Prozessverhalten des Angeklagten, auf dem ein Verständigungsvorschlag beruhe, auch ohne eine förmliche Verständigung gemäß § 257c StPO eine Strafe innerhalb des Rahmens für angemessen, der in dem Vorschlag genannt sei (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. April 2021 - 2 BvR 1543/20, NJW 2021, 2269 Rn. 25; BGH, Urteile vom 14. Juli 2022 - 3 StR 455/21, juris Rn. 28; vom 2. September 2020 - 5 StR 630/19, NStZ 2020, 749 Rn. 22; vom 14. April 2011 - 4 StR 571/10, NStZ 2011, 590, 591; kritisch Schneider, NStZ 2018, 232, 233 ff.).

  • BGH, 18.10.2012 - 3 StR 208/12

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit durch die

    Eine bereits erfolgte Festlegung auf ein bestimmtes Beweisergebnis ist seinen Äußerungen nicht zu entnehmen; eine vorläufige Bewertung ist grundsätzlich nicht zu beanstanden (vgl. BGH, Urteil vom 14. April 2011 - 4 StR 571/10, NStZ 2011, 590, 591 mwN).
  • BGH, 14.07.2022 - 3 StR 455/21

    Erfolglose Rüge einer informellen Verfahrensabsprache (Erklärung des Vorsitzenden

    (aa) Zum einen ist von Rechts wegen nicht zu beanstanden, dass der Vorsitzende im Zusammenhang mit einer Erörterung nach § 212 StPO erklärte, die Strafkammer erachte bei dem Prozessverhalten des Angeklagten, auf dem der Verständigungsvorschlag basiere, auch ohne eine Verständigung eine Strafe innerhalb des Rahmens für angemessen, der in dem Verständigungsvorschlag genannt sei (vgl. BGH, Urteile vom 2. September 2020 - 5 StR 630/19, NStZ 2020, 749 Rn. 22; vom 14. April 2011 - 4 StR 571/10, NStZ 2011, 590, 591; kritisch Schneider, NStZ 2018, 232, 233 ff.).

    Denn es ist dem Gericht unbenommen, im Sinne einer transparenten und kommunikativen Verhandlungsführung ein mögliches Prozessergebnis bei einem Geständnis des Angeklagten in Aussicht zu stellen, solange damit keine endgültige Festlegung oder Zusage verbunden ist (vgl. BGH, Urteil vom 2. September 2020 - 5 StR 630/19, NStZ 2020, 749 Rn. 21; Beschlüsse vom 23. Juli 2019 - 1 StR 2/19, NStZ 2019, 684 Rn. 12; vom 14. April 2015 - 5 StR 9/15, BGHR StPO § 243 Abs. 4 Mitteilung 4 Rn. 15; Urteil vom 14. April 2011 - 4 StR 571/10, NStZ 2011, 590, 591; KKStPO/Moldenhauer/Wenske, 8. Aufl., § 257c Rn. 59e; Mosbacher, NZWiSt 2013, 201, 204; s. auch BT-Drucks. 16/12310, S. 12).

  • BGH, 02.09.2020 - 5 StR 630/19

    Regelmäßig keine Besorgnis der Befangenheit bei Festhalten an einer Einschätzung

    Eine solche offene und kommunikative Verhandlungsführung, die keinen verfassungsrechtlichen Bedenken unterliegt, sondern der Verfahrensförderung dient (BVerfG, aaO Rn. 106), kann die Besorgnis der Befangenheit grundsätzlich nicht begründen (vgl. nur BGH, Urteil vom 14. April 2011 - 4 StR 571/10, NStZ 2011, 590 mwN; vgl. auch BT-Drucks. 16/11736 S. 11).

    Dass ein Urteil einem Verständigungsvorschlag des Gerichts entspricht, dem die Staatsanwaltschaft nicht zugestimmt hat, begründet für sich gesehen keinen Rechtsfehler (BGH, Urteile vom 22. Januar 2014 - 2 StR 393/13, NStZ-RR 2014, 204; vom 10. November 2010 - 5 StR 424/10; vgl. auch BGH, Urteile vom 12. Dezember 2013 - 5 StR 444/13, NStZ 2014, 169, und vom 14. April 2011 - 4 StR 571/10, aaO).

  • BGH, 25.06.2015 - 1 StR 579/14

    Unterbrechung der Verjährung (Reichweite der Unterbrechungswirkung bei

    Auch der Gesetzgeber hielt die Mitteilung einer Ober- und Untergrenze der nach dem Verfahrensstand vorläufig zu erwartenden Strafe durch das Gericht für ein Beispiel einer offenen Verhandlungsführung (vgl. BT-Drucks. 16, 12310, S. 12; BGH aaO Rn. 15; siehe auch bereits BGH, Urteil vom 14. April 2011 - 4 StR 571/10, NStZ 2011, 590, 591).
  • BGH, 10.01.2018 - 2 StR 76/17

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit (Misstrauen in die

    Eine vorläufige Bewertung der Sach- und Rechtslage durch einen Richter ist grundsätzlich nicht zu beanstanden (BGH, Urteil vom 14. April 2011 - 4 StR 571/10, NStZ 2011, 590, 591 mwN).
  • OLG Bamberg, 09.03.2012 - 2 Ss OWi 195/12

    Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Regelfahrverbot bei fahrlässiger

  • LG Köln, 20.03.2020 - 112 KLs 5/19
  • OLG Celle, 26.02.2020 - 3 Ws 32/20

    Anwendbarkeit der Regelungen zur Vermögensabschätzung nach StGB im

  • LG Köln, 30.10.2020 - 116 KLs 2/20
  • OLG Düsseldorf, 24.10.2018 - 3 RVs 46/18

    Befangenheit des Richters wegen Hinweiserteilung

  • LG Köln, 18.12.2019 - 116 KLs 11/19
  • LG Arnsberg, 18.06.2021 - 4 KLs 3/21
  • OLG Hamburg, 05.07.2017 - 1 Rev 41/17

    Ablehnung eines Richters im Strafverfahren: Besorgnis der Befangenheit bei

  • LG Köln, 05.04.2022 - 116 KLs 4/21
  • OLG Celle, 26.02.2021 - 3 Ws 327/20

    Einziehung, Verfallanordnung nach altem Recht, Einbeziehung, ausdrückliche

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