Rechtsprechung
   BGH, 26.01.2011 - 5 StR 569/10, (alt: 5 StR 143/10)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,10743
BGH, 26.01.2011 - 5 StR 569/10, (alt: 5 StR 143/10) (https://dejure.org/2011,10743)
BGH, Entscheidung vom 26.01.2011 - 5 StR 569/10, (alt: 5 StR 143/10) (https://dejure.org/2011,10743)
BGH, Entscheidung vom 26. Januar 2011 - 5 StR 569/10, (alt: 5 StR 143/10) (https://dejure.org/2011,10743)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,10743) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 17 Abs. 2 JGG; § 261 StPO; § 18 JGG
    Bemessung der Jugendstrafe (schädliche Neigungen; ausländische Vorverurteilungen; negative Berücksichtigung fehlender Straftataufarbeitung bei schweigendem Angeklagten; Berücksichtigung des Gesamtstrafübels im Jugendstrafrecht); Beweiswürdigung; Schuldgesichtspunkte

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 31 Abs 2 S 1 JGG
    Bemessung der Jugendstrafe: Härteausgleich wegen einer gesamtstrafenfähigen ausländischen Vorverurteilung

  • Wolters Kluwer

    Annahme schädlicher Neigungen bei fehlender Besserung in der Zeit der Haft

  • rewis.io

    Bemessung der Jugendstrafe: Härteausgleich wegen einer gesamtstrafenfähigen ausländischen Vorverurteilung

  • ra.de
  • rewis.io

    Bemessung der Jugendstrafe: Härteausgleich wegen einer gesamtstrafenfähigen ausländischen Vorverurteilung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    JGG § 17 Abs. 2
    Annahme schädlicher Neigungen bei fehlender Besserung in der Zeit der Haft

  • rechtsportal.de

    Annahme schädlicher Neigungen bei fehlender Besserung in der Zeit der Haft

  • datenbank.nwb.de

    Bemessung der Jugendstrafe: Härteausgleich wegen einer gesamtstrafenfähigen ausländischen Vorverurteilung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2011, 589
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.05.2010 - 5 StR 143/10

    Täterschaft (sukzessive Mittäterschaft); Beihilfe; Umfang der

    Auszug aus BGH, 26.01.2011 - 5 StR 569/10
    Der Senat hat mit Beschluss vom 18. Mai 2010 (5 StR 143/10, StraFo 2010, 296) den Schuldspruch auf Beihilfe umgestellt und den Strafausspruch hinsichtlich der Höhe der Jugendstrafe - unter Aufrechterhaltung sämtlicher Feststellungen - aufgehoben.

    Hätte es sich hierbei um die Verurteilung eines deutschen Gerichts gehandelt, wäre eine Einbeziehung des Urteils gemäß § 105 Abs. 2, § 31 Abs. 2 Satz 1 JGG möglich gewesen (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Mai 2010 - 5 StR 143/10 mwN).

  • BGH, 27.01.2010 - 5 StR 432/09

    Ausländische Vorverurteilung; Härteausgleich; Berücksichtigung bei der

    Auszug aus BGH, 26.01.2011 - 5 StR 569/10
    Der Senat hat in seinem Beschluss vom 27. Januar 2010 (5 StR 432/09, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 19) näher dargelegt, dass eine vollstreckte ausländische Vorverurteilung, die an innerstaatlichen Maßstäben gemessen gesamtstrafenfähig wäre, im Rahmen der allgemeinen Strafzumessung mit Blick auf das Gesamtstrafübel zu berücksichtigen ist.
  • BGH, 10.03.1992 - 1 StR 105/92

    Vorliegen schädlicher Neigungen

    Auszug aus BGH, 26.01.2011 - 5 StR 569/10
    Indes enthält die Begründung des Landgerichts, warum schädliche Neigungen noch zum Urteilszeitpunkt bestanden haben und weitere Straftaten des Angeklagten befürchten lassen (BGH, Beschluss vom 10. März 1992 - 1 StR 105/92, BGHR JGG § 17 Abs. 2 schädliche Neigungen 5 mwN), den Angeklagten belastende Wertungsfehler.
  • BGH, 24.06.2017 - 1 StR 670/16

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Gesamtstrafübel bei ausländischer

    Dass dies bei einer ausländischen Verurteilung nicht in Betracht kommt und auch ein Härteausgleich nicht gewährt werden soll, da kein Gerichtsstand in Deutschland gegeben gewesen wäre (BGH, Urteil vom 10. Juni 2009 - 2 StR 386/08, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 16; krit. Esser, StV 2010, 266; van Gemmeren, JR 210, 130, 132), hindert die Berücksichtigung eines Gesamtstrafübels als allgemeinen strafzumessungsrelevanten Aspekt nicht (BGH, Beschluss vom 26. Januar 2011 - 5 StR 569/10, StV 2011, 589 f.; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 24. Januar 2017 - 1 StR 651/16 und vom 27. Januar 2009 - 4 ARs 2/09, NStZ-RR 2009, 200).
  • BGH, 19.12.2018 - 1 StR 510/18

    Strafzumessung (Berücksichtigung ausländischer Verurteilungen)

    Dass dies bei einer ausländischen Verurteilung nicht in Betracht kommt und auch ein Härteausgleich nicht gewährt werden soll, da - soweit ersichtlich - kein Gerichtsstand in Deutschland gegeben wäre (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 10. Juni 2009 - 2 StR 386/08, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 16, zur Kritik vgl. Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 1231 mwN), hindert die Berücksichtigung eines Gesamtstrafübels als allgemeinen strafzumessungsrelevanten Aspekt nicht (BGH, Beschlüsse vom 26. Januar 2011 - 5 StR 569/10, StV 2011, 589 f.; vom 24. Juni 2017 - 1 StR 670/16, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 22 und vom 4. Juli 2018 - 1 StR 599/17, NStZ-RR 2018, 333; Schäfer/Sander/van Gemmeren aaO; vgl. auch BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2018 - 1 StR 508/18 Rn. 6).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht