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   BGH, 13.04.2010 - 3 StR 24/10   

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https://dejure.org/2010,8573
BGH, 13.04.2010 - 3 StR 24/10 (https://dejure.org/2010,8573)
BGH, Entscheidung vom 13.04.2010 - 3 StR 24/10 (https://dejure.org/2010,8573)
BGH, Entscheidung vom 13. April 2010 - 3 StR 24/10 (https://dejure.org/2010,8573)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 338 Nr. 5 StPO; § 2 StPO; § 3 StPO; § 4 StPO; § 263 StGB; § 27 StGB
    Abwesenheit während eines wesentlichen Teils der Hauptverhandlung; Verfahrenstrennung; prozessuales Verhältnis zwischen Mitangeklagten; Betrug (psychische Beihilfe; bloßes Dabeisein; aktives Tun)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Abs 1 StPO, § 140 Abs 1 Nr 1 StPO, § 338 Nr 5 StPO, § 27 StGB, § 263 StGB
    Strafverfahren wegen Betruges: Abwesenheit eines Verteidigers während der Verhandlung über die Abtrennung eines verbundenen Verfahrens; Anwesenheit beim betrügerischen Vertragsschluss als Beihilfe

  • Wolters Kluwer

    Durchführung eines wesentlichen Hauptteils der Hauptverhandlung in Abwesenheit eines notwendigen Verteidigers bei Verfahrensabtrennung als absoluter Revisionsgrund

  • rewis.io

    Strafverfahren wegen Betruges: Abwesenheit eines Verteidigers während der Verhandlung über die Abtrennung eines verbundenen Verfahrens; Anwesenheit beim betrügerischen Vertragsschluss als Beihilfe

  • ra.de
  • rewis.io

    Strafverfahren wegen Betruges: Abwesenheit eines Verteidigers während der Verhandlung über die Abtrennung eines verbundenen Verfahrens; Anwesenheit beim betrügerischen Vertragsschluss als Beihilfe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Durchführung eines wesentlichen Hauptteils der Hauptverhandlung in Abwesenheit eines notwendigen Verteidigers bei Verfahrensabtrennung als absoluter Revisionsgrund

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Au Backe :-), in die Falle wäre ich - glaube ich - auch getappt, oder: Hätten Sie es gewusst?

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzinformation)

    Zum fehlenden Strafverteidiger während der Hauptverhandlung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 166
  • StV 2011, 650
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.02.1984 - 3 StR 530/83

    Verurteilung wegen Handels mit Betäubungsmitteln - Verletzung des Verfahrens zur

    Auszug aus BGH, 13.04.2010 - 3 StR 24/10
    Aus demselben Grund sind auch der Schlussvortrag des Verteidigers eines Mitangeklagten und dessen letztes Wort grundsätzlich wesentliche Teile der Hauptverhandlung (vgl. BGHSt 32, 270; BGH NStZ 1983, 34).
  • BGH, 15.04.2003 - 1 StR 64/03

    Vernehmungsersetzende Vorführung der Bild-Ton-Aufzeichnung einer früheren

    Auszug aus BGH, 13.04.2010 - 3 StR 24/10
    Solche Vorgänge sind jedoch vom Schutzbereich des Öffentlichkeitsgrundsatzes von vornherein nicht erfasst, so dass es bereits an einer Rechtsverletzung fehlt (BGH NStZ 2002, 106, 107; NJW 2003, 2761; 2004, 865, 867).
  • BGH, 02.12.2003 - 1 StR 102/03

    Richterausschluss (Tätigkeit als Staatsanwalt; Anordnung der Obduktion einer

    Auszug aus BGH, 13.04.2010 - 3 StR 24/10
    Solche Vorgänge sind jedoch vom Schutzbereich des Öffentlichkeitsgrundsatzes von vornherein nicht erfasst, so dass es bereits an einer Rechtsverletzung fehlt (BGH NStZ 2002, 106, 107; NJW 2003, 2761; 2004, 865, 867).
  • BGH, 25.10.2001 - 1 StR 306/01

    Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes und deren Heilung; Begriff der

    Auszug aus BGH, 13.04.2010 - 3 StR 24/10
    Solche Vorgänge sind jedoch vom Schutzbereich des Öffentlichkeitsgrundsatzes von vornherein nicht erfasst, so dass es bereits an einer Rechtsverletzung fehlt (BGH NStZ 2002, 106, 107; NJW 2003, 2761; 2004, 865, 867).
  • BGH, 11.05.2006 - 4 StR 131/06

    Kein Teilfreispruch bei nicht auszuschließender Tateinheit; Anwesenheit des

    Auszug aus BGH, 13.04.2010 - 3 StR 24/10
    Bei der Verhandlung und Entscheidung über die Verfahrenstrennung war dies indes der Fall, denn es ist nicht bereits denkgesetzlich ausgeschlossen, dass das Urteil gegen den Angeklagten auf der Abwesenheit eines Verteidigers während dieses Verfahrensabschnitts beruht (vgl. Meyer-Goßner aaO § 338 Rdn. 36; BGH NStZ 2006, 713).
  • BGH, 17.01.2024 - 2 StR 459/22

    Keine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - trotz positivem

    Dies nicht außerhalb der Hauptverhandlung zu tun, was möglich gewesen wäre, macht die Entscheidung des Vorsitzenden nicht sachwidrig (vgl. BGH, Beschluss vom 13. April 2010 - 3 StR 24/10, juris Rn. 10; zu Verfahrenshandlungen i.S.d. § 229 StPO s. auch BGH, Beschluss vom 27. Juni 2023 - 6 StR 75/23, NStZ 2023, 695, 696).
  • BGH, 04.05.2022 - 1 StR 138/21

    Betrug durch AGG-Hopping (konkludente Täuschung: Erklärungsinhalt bei

    Dies gilt auch für die - beachtliche - Rüge der Verletzung des § 338 Nr. 5 StPO aufgrund der in Abwesenheit des Angeklagten in der Hauptverhandlung beschlossenen Verfahrenstrennung (vgl. BGH, Beschluss vom 13. April 2010 - 3 StR 24/10 Rn. 5 ff.).
  • BGH, 13.08.2014 - 2 StR 573/13

    Revision des Nebenklägers (Unterzeichnung der Revisionsbegründung durch anderen

    aa) Zwar kann die Beistandsbestellung als solche nicht wirksam auf einen anderen Rechtsanwalt übertragen werden, denn ebenso wie die Beiordnung eines Pflichtverteidigers gemäß § 141 Abs. 1 StPO (vgl. insoweit BVerfG, Kammerbeschluss vom 24. November 2000 - 2 BvR 813/99, NStZ 2001, 211; BGH, Beschluss vom 13. April 2010 - 3 StR 24/10; Beschluss vom 7. Mai 2014 - 4 StR 109/14; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 57. Aufl., § 142 Rn. 15) ist die Bestellung eines Beistands gemäß § 397a Abs. 1 StPO auf die jeweils bestellte Person beschränkt; eine Übertragung im Wege der Erteilung einer Untervollmacht ist daher nicht wirksam möglich.

    bb) Zulässig ist dagegen das Tätigwerden eines anderen Rechtsanwalts, wenn dieser als allgemeiner Vertreter gemäß § 53 Abs. 2 BRAO bestellt wurde, denn diese Bestellung erstreckt sich auch auf die Bestellung als Beistand (BGH, Beschluss vom 6. September 2000 - 3 StR 349/00; vgl. für die Pflichtverteidigerbestellung: BGH, Urteil vom 2. September 1975 - 1 StR 380/75, NJW 1975, 2351; Beschluss vom 22. August 2001 - 1 StR 354/01, NStZ-RR 2002, 12; vgl. auch Beschluss vom 13. April 2010 - 3 StR 24/10).

  • OLG Brandenburg, 23.10.2023 - 1 Ws 13/24

    Festsetzung der Grundgebühr und Terminsgebühr für die erbrachte

    Dies folgt bereits daraus, dass der bestellte Verteidiger eine Untervollmacht für die Verteidigung des Angeklagten einem anderen Rechtsanwalt nicht erteilen kann, auch nicht mit Zustimmung des Gerichts, weil die Bestellung zum Verteidiger auf seine Person beschränkt ist (vgl. BGH StV 1981, 393 ; BGH StV 2011, 650 , BGH, Beschluss vom 15. Januar 2014, 4 StR 346/13, zit. nach juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 9. Februar 2023, 2 Ws 13/23, zit. n. juris).
  • BGH, 06.08.2013 - 1 StR 201/13

    Verfahrensabtrennung (Überprüfung der Zweckmäßigkeit und des richterlichen

    Denn im Falle einer erfolgten Aussetzung bedeutete dies den Abbruch der Verhandlung mit der Folge, dass später eine völlig neue, selbständige Hauptverhandlung stattfinden muss (vgl. hierzu Becker in Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 229 Rn. 39; zur Fortsetzung vgl. BGH, Beschluss vom 13. April 2010 - 3 StR 24/10, BGHR StPO § 338 Nr. 5 Verteidiger 8).

    Auch wenn man die Rüge im Zusammenhang mit den Ausführungen zur Sachrüge als Rüge der Verletzung der Aufklärungspflicht nach § 244 Abs. 2 StPO (vgl. BGH, Urteil vom 5. Februar 1963 - 1 StR 265/62, BGHSt 18, 238; Beschluss vom 13. April 2010 - 3 StR 24/10, BGHR StPO § 338 Nr. 5 Verteidiger 8) auslegte, scheiterte diese schon am mangelnden Vortrag einer bestimmten Beweistatsache und eines bestimmten für den Angeklagten günstigen Beweisergebnisses (vgl. BGH, Urteil vom 9. Dezember 2008 - 5 StR 412/08, NStZ 2009, 468; Beschluss vom 23. Mai 2012 - 1 StR 208/12).

  • OLG Brandenburg, 26.02.2024 - 1 Ws 13/24

    Terminsvertreter: Gebühren nach Teil 4 Abschnitt 1 VV, aber keine

    Dies folgt bereits daraus, dass der bestellte Verteidiger eine Untervollmacht für die Verteidigung des Angeklagten einem anderen Rechtsanwalt nicht erteilen kann, auch nicht mit Zustimmung des Gerichts, weil die Bestellung zum Verteidiger auf seine Person beschränkt ist (vgl. BGH StV 1981, 393; BGH StV 2011, 650, BGH, Beschluss vom 15. Januar 2014, 4 StR 346/13, zit. nach juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 9. Februar 2023, 2 Ws 13/23, zit. n. juris).
  • BGH, 20.08.2019 - 3 StR 317/19

    Gezielte Umgehung jugendgerichtlicher Zuständigkeit zur Vermeidung der Anwendung

    (a) Die Verbindung oder Trennung von Verfahren gemäß § 4 StPO ist dem Ermessen des Tatgerichts überlassen (vgl. BGH, Beschluss vom 13. April 2010 - 3 StR 24/10, BGHR StPO § 338 Nr. 5 Verteidiger 8 Rn. 9; BVerfG, Beschluss vom 9. August 2007 - 2 BvR 1277/07, BVerfGK 12, 33, 34 mwN).
  • OLG Karlsruhe, 09.02.2023 - 2 Ws 13/23

    Vergütungsanspruch des anstelle des verhinderten Pflichtverteidigers befristet

    Dies folgt bereits daraus, dass der bestellte Verteidiger eine Untervollmacht für die Verteidigung des Angeklagten einem anderen Rechtsanwalt nicht erteilen kann, auch nicht mit Zustimmung des Gerichts, weil die Bestellung zum Verteidiger auf seine Person beschränkt ist (vgl. BGH StV 1981, 393; StV 2011, 650 und Beschluss vom 15.01.2014 - 4 StR 346/13 -, juris).
  • OLG Brandenburg, 26.02.2024 - 1 Ws 13/14

    Terminsvertreter, Gebühren, Einzeltätigkeit, voller Verteidiger, Grundgebühr

    Dies folgt bereits daraus, dass der bestellte Verteidiger eine Untervollmacht für die Verteidigung des Angeklagten einem anderen Rechtsanwalt nicht erteilen kann, auch nicht mit Zustimmung des Gerichts, weil die Bestellung zum Verteidiger auf seine Person beschränkt ist (vgl. BGH StV 1981, 393; BGH StV 2011, 650, BGH, Beschluss vom 15, Januar 2014, 4 StR 346/13, zit. nach juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 9. Februar 2023, 2 Ws 13/23, zit. n. juris).
  • BGH, 10.04.2013 - 2 StR 19/13

    Absoluter Revisionsgrund der Abwesenheit des notwendigen Verteidigers

    Die Rüge scheitert auch nicht daran, dass es denkgesetzlich ausgeschlossen ist, dass das Urteil gegen den Angeklagten auf der Abwesenheit seines Verteidigers während dieses Verhandlungsteils beruht (vgl. BGH, Beschluss vom 13. April 2010 - 3 StR 24/10, StV 2011, 650; Urteil vom 28. Juli 2010 - 1 StR 643/09, NStZ 2011, 233, 234).
  • BGH, 15.01.2014 - 4 StR 346/13

    Keine Befugnis zur Rechtsübertragung beim Pflichtverteidiger (Revisionseinlegung

  • BGH, 22.08.2013 - 1 StR 251/13

    Notwendige Anwesenheit des Verteidigers (absoluter Revisionsgrund)

  • OLG Karlsruhe, 09.02.2013 - 2 Ws 13/23

    Haftzuschlag, Vorläufige Festnahme

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