Weitere Entscheidung unten: BGH, 07.12.2010

Rechtsprechung
   BGH, 20.07.2011 - 5 StR 234/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,13491
BGH, 20.07.2011 - 5 StR 234/11 (https://dejure.org/2011,13491)
BGH, Entscheidung vom 20.07.2011 - 5 StR 234/11 (https://dejure.org/2011,13491)
BGH, Entscheidung vom 20. Juli 2011 - 5 StR 234/11 (https://dejure.org/2011,13491)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46 StGB, § 74 Abs 2 Nr 1 StGB, § 267 StPO
    Strafzumessung: Berücksichtigung eines eingezogenen Gegenstandes von nicht unbeträchtlichem Wert

  • Wolters Kluwer

    Änderung des Rechtsfolgenausspruchs nach § 349 Abs. 4 StPO aufgrund einer Nichtberücksichtigung des Werts eines eingezogenen PKWs in die Strafzumessung

  • rewis.io

    Strafzumessung: Berücksichtigung eines eingezogenen Gegenstandes von nicht unbeträchtlichem Wert

  • ra.de
  • rewis.io

    Strafzumessung: Berücksichtigung eines eingezogenen Gegenstandes von nicht unbeträchtlichem Wert

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 4
    Änderung des Rechtsfolgenausspruchs nach § 349 Abs. 4 StPO aufgrund einer Nichtberücksichtigung des Werts eines eingezogenen PKWs in die Strafzumessung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)

    Wert des Einziehungsgegenstandes muss bei der Strafzumessung beachtet werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2011, 726
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.09.1988 - 5 StR 418/88

    Betäubungsmittelstrafrecht: Berücksichtigung der Einziehung bei der

    Auszug aus BGH, 20.07.2011 - 5 StR 234/11
    Eine entsprechende Berücksichtigung wäre aber hier - bei näherer Darlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Angeklagten - zur Erzielung eines Schuldausgleichs geboten gewesen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. September 1988 - 5 StR 418/88, BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 16, und Urteil vom 12. Oktober 1993 - 1 StR 585/93, BGHR StGB § 46 Abs. 1 Strafzumessung 1 jeweils mwN), weil die auf § 74 Abs. 2 Nr. 1 StGB gestützte Einziehungsanordnung als Nebenstrafe angesichts des möglicherweise nicht unbeträchtlichen Werts des Fahrzeugs einen bestimmenden Strafzumessungsgesichtspunkt darstellt.
  • BGH, 12.10.1993 - 1 StR 585/93

    Einziehung - Nebenstrafe - Begründung - Wirtschaftliche Folgen - Strafmilderung

    Auszug aus BGH, 20.07.2011 - 5 StR 234/11
    Eine entsprechende Berücksichtigung wäre aber hier - bei näherer Darlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Angeklagten - zur Erzielung eines Schuldausgleichs geboten gewesen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. September 1988 - 5 StR 418/88, BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 16, und Urteil vom 12. Oktober 1993 - 1 StR 585/93, BGHR StGB § 46 Abs. 1 Strafzumessung 1 jeweils mwN), weil die auf § 74 Abs. 2 Nr. 1 StGB gestützte Einziehungsanordnung als Nebenstrafe angesichts des möglicherweise nicht unbeträchtlichen Werts des Fahrzeugs einen bestimmenden Strafzumessungsgesichtspunkt darstellt.
  • BGH, 09.09.2014 - 5 StR 53/14

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung eines Befangenheitsantrags durch gesetzlich nicht

    Sollte der für die Tatbegehung genutzte VW Golf VI wiederum eingezogen werden - wie dies im angefochtenen Urteil für sich genommen ebenso rechtsfehlerfrei erfolgt ist wie die Anordnung des Wertersatzverfalls -, so wäre der Wert des Fahrzeugs zu bestimmen und die Einziehung mit Blick auf das Gesamtübel der Rechtsfolgen gegebenenfalls bei der Strafzumessung zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Juli 2011 - 5 StR 234/11, StV 2011, 726 mwN).
  • BGH, 27.05.2014 - 3 StR 137/14

    Voraussetzungen der mittäterschaftlichen Begehung einer Einfuhr von

    c) Der Wegfall des gesamten Strafausspruchs führt auch zur Aufhebung der an sich rechtsfehlerfreien Einziehungsentscheidung, denn diese steht mit der Bemessung der Strafe wie beschrieben in einem untrennbaren inneren Zusammenhang (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Juli 2011 - 5 StR 234/11, StV 2011, 726; Urteil vom 12. Oktober 1993 - 1 StR 585/93, StV 1994, 76).
  • BGH, 21.11.2018 - 4 StR 332/18

    Rücktritt (fehlgeschlagener Versuch); Einziehung (Berücksichtigung bei der

    Eine Maßnahme nach dieser Vorschrift hat indes den Charakter einer Nebenstrafe und stellt damit eine Strafzumessungsentscheidung dar (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Mai 2018 - 3 StR 8/18, NStZ 2018, 526; vom 12. März 2013 - 2 StR 43/13, StV 2013, 565; vom 20. Juli 2011 - 5 StR 234/11, StV 2011, 726; Weber, BtMG, 5. Aufl., § 33 Rn. 343).
  • BGH, 03.05.2017 - 2 StR 364/16

    Strafzumessung (Berücksichtigung einer erfolgten Einziehung); unerlaubte Einfuhr

    Wird dem Täter auf diese Weise ein ihm zustehender Gegenstand von nicht unerheblichem Wert entzogen, so ist dies deshalb ein bestimmender Gesichtspunkt für die Bemessung der daneben zu verhängenden Strafe und insoweit im Wege einer Gesamtbetrachtung der den Täter treffenden Rechtsfolgen angemessen zu berücksichtigen (BGH, aaO; BGH, Beschluss vom 27. September 2011 - 3 StR 296/11, NStZ-RR 2011, 370; Beschluss vom 20. Juli 2011 - 5 StR 234/11, StV 2011, 726; Beschluss vom 20. September 1988 - 5 StR 418/88, BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 16; Urteil vom 12. Oktober 1993 - 1 StR 585/93, StV 1994, 76).
  • BGH, 02.06.2014 - 4 StR 61/14

    Beschränkung der Strafverfolgung auf den Vorwurf der Geiselnahme in Tateinheit

    Sollte das Fahrzeug einen nicht unerheblichen Wert haben, hätte dies als bestimmender Gesichtspunkt bei der Strafzumessung berücksichtigt werden müssen (st. Rspr., vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. September 2011 - 3 StR 296/11, NStZ-RR 2011, 370 und vom 20. Juli 2011 - 5 StR 234/11, StV 2011, 726).
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Rechtsprechung
   BGH, 07.12.2010 - 3 StR 433/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,19992
BGH, 07.12.2010 - 3 StR 433/10 (https://dejure.org/2010,19992)
BGH, Entscheidung vom 07.12.2010 - 3 StR 433/10 (https://dejure.org/2010,19992)
BGH, Entscheidung vom 07. Dezember 2010 - 3 StR 433/10 (https://dejure.org/2010,19992)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 25 Abs. 2 StGB; § 52 StGB; § 53 StGB; § 263 StGB; § 46 Abs. 2 StGB
    Mittäterschaft; Konkurrenzen; Tateinheit; Tatmehrheit; Betrug (Vermögensschaden; Stoffgleichheit); betrügerisches Erlangen von Mobilfunkverträgen (Eingehungsschaden; Provisionszahlungen; Gesprächsgebühren); Strafzumessung (verschuldete Tatfolgen)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 52 StGB, § 53 StGB, § 263 StGB
    Betrug: Tateinheit und Tatmehrheit bei einer Deliktsserie

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 52 StGB, § 53 StGB, § 263 StGB
    Betrug: Tateinheit und Tatmehrheit bei einer Deliktsserie

  • Wolters Kluwer

    Annahme einer Tateinheit i.S.d. § 52 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) bei organisatorischer Einbindung des Täters in ein betrügerisches Geschäftsunternehmen und Erbringung von Tatbeiträgen im Vorfeld oder während des Laufs der Deliktsserie zur Förderung der Einzeldelikte ...

  • rewis.io

    Betrug: Tateinheit und Tatmehrheit bei einer Deliktsserie

  • ra.de
  • rewis.io

    Betrug: Tateinheit und Tatmehrheit bei einer Deliktsserie

  • rechtsportal.de

    StGB § 46 Abs. 2; StGB § 52 Abs. 1
    Annahme einer Tateinheit i.S.d. § 52 Abs. 1 Strafgesetzbuch ( StGB ) bei organisatorischer Einbindung des Täters in ein betrügerisches Geschäftsunternehmen und Erbringung von Tatbeiträgen im Vorfeld oder während des Laufs der Deliktsserie zur Förderung der Einzeldelikte ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2011, 726
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.06.2005 - 4 StR 559/04

    Betrug (tatbestandliche Vermögensverfügung bei einem durch Täuschung erreichten

    Auszug aus BGH, 07.12.2010 - 3 StR 433/10
    Es fehlt daher an der erforderlichen Unmittelbarkeit zwischen täuschungsbedingter Vermögensverfügung und eingetretenem Vermögensschaden (BGH, Beschluss vom 29. Juni 2005 10 - StR 559/04, BGHSt 50, 174, 178).
  • BGH, 13.11.2007 - 3 StR 462/06

    Verleiten Unerfahrener zu Börsenspekulationsgeschäften; Eingehungsbetrug

    Auszug aus BGH, 07.12.2010 - 3 StR 433/10
    Zu vergleichen sind demnach die wirtschaftlichen Werte der beiderseitigen Vertragspflichten (BGH, Urteil vom 13. November 2007 - 3 StR 462/06, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 70; Fischer, aaO Rn. 176).
  • BGH, 17.06.2004 - 3 StR 344/03

    Mittäterschaft (Tatbeiträge jedes Mittäters: Tateinheit, Tatmehrheit); Betrug;

    Auszug aus BGH, 07.12.2010 - 3 StR 433/10
    Ob die übrigen Beteiligten die einzelnen Delikte gegebenenfalls tatmehrheitlich begangen haben, ist demgegenüber ohne Bedeutung (st. Rspr.; s. etwa BGH, Beschluss vom 10. Mai 2001 - 3 StR 52/01, wistra 2001, 336; BGH, Urteil vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03, NJW 2004, 2840).
  • BGH, 10.05.2001 - 3 StR 52/01

    Konkurrenzen (Individuelle Beurteilung von Tatmehrheit und Tateinheit); Handlung;

    Auszug aus BGH, 07.12.2010 - 3 StR 433/10
    Ob die übrigen Beteiligten die einzelnen Delikte gegebenenfalls tatmehrheitlich begangen haben, ist demgegenüber ohne Bedeutung (st. Rspr.; s. etwa BGH, Beschluss vom 10. Mai 2001 - 3 StR 52/01, wistra 2001, 336; BGH, Urteil vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03, NJW 2004, 2840).
  • OLG Koblenz, 24.02.2014 - 2 Ss 160/12

    Betrug: Tatvollendung bei Verwendung einer Maestro-Karte durch den

    Den zutreffenden Ausführungen schließt sich der Senat an (zu den erforderlichen Feststellungen beim betrügerischen Abschluss von Mobilfunkverträgen vgl. BGH StV 2011, 726; StraFo 2011, 238).
  • LG Leipzig, 14.12.2015 - 11 KLs 390 Js 9/15

    Urteil im Strafverfahren gegen Betreiber der Internetportale "kino.to" und

    Somit werden ihnen die gleichzeitig geförderten einzelnen Taten als tateinheitlich begangen zugerechnet, da die Handlungen in ihrer jeweiligen Person durch den jeweilig einheitlichen Tatbeitrag zu einer Handlung nach § 52 StGB - unabhängig von der Begehungsweise durch mögliche Mittäter - verknüpft werden (sogenanntes Organisationsdelikt, vgl. BGHSt 49, 177; BGH, NStZ-RR 2008, 576; BGH, Strafverteidiger 2011, 726; BGH, StRR 2011, 367; BGH, wistra 2012, 146).

    Somit werden ihm die gleichzeitig geförderten einzelnen Taten als tateinheitlich begangen zugerechnet, da die Handlungen in seiner Person durch den jeweilig einheitlichen Tatbeitrag zu einer Handlung nach § 52 StGB - unabhängig von der Begehungsweise durch mögliche Mittäter - verknüpft werden (sogenanntes Organisationsdelikt, vgl. BGHSt 49, 177; BGH, NStZ-RR 2008, 576; BGH, Strafverteidiger 2011, 726; BGH, StRR 2011, 367; BGH, wistra 2012, 146).

  • BGH, 04.06.2013 - 2 StR 59/13

    Betrug (Vermögensschaden: genaue Bezifferung im Urteil; Schaden bei

    Bei diesem würde sich der Schaden mit der Erbringung der versprochenen Leistung des Tatopfers nach der Differenz zwischen deren wirtschaftlichem Wert und dem Wert der Gegenleistung bemessen, die hier auf Grund fehlender Leistungswilligkeit als wirtschaftlich völlig wertlos anzusehen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Dezember 2010 - 3 StR 433/10, StV 2011, 726, 727 mwN).
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