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Rechtsprechung
   BGH, 08.11.2011 - 3 StR 316/11   

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https://dejure.org/2011,2519
BGH, 08.11.2011 - 3 StR 316/11 (https://dejure.org/2011,2519)
BGH, Entscheidung vom 08.11.2011 - 3 StR 316/11 (https://dejure.org/2011,2519)
BGH, Entscheidung vom 08. November 2011 - 3 StR 316/11 (https://dejure.org/2011,2519)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 250 StGB; § 52 StGB
    Schwerer Raub; besonders schwerer Raub (Wahrnehmung des Drohmittels durch das Opfer; Waffe; gefährliches Werkzeug); Idealkonkurrenz; Tateinheit (Drohung gegenüber mehreren Geschädigten)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 52 StGB, § 250 Abs 2 Nr 1 StGB
    Schwerer Raub: Verwendung einer Waffe oder eines gefährlichen Werkzeugs; Idealkonkurrenz zwischen versuchtem und vollendetem Raub zum Nachteil verschiedener Personen

  • Wolters Kluwer

    Überprüfung eines Strafurteils hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der Annahme der Strafbarkeit nach § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB wegen des Einsatzes eines Teppichmessers als Drohmittel

  • rewis.io

    Schwerer Raub: Verwendung einer Waffe oder eines gefährlichen Werkzeugs; Idealkonkurrenz zwischen versuchtem und vollendetem Raub zum Nachteil verschiedener Personen

  • ra.de
  • rewis.io

    Schwerer Raub: Verwendung einer Waffe oder eines gefährlichen Werkzeugs; Idealkonkurrenz zwischen versuchtem und vollendetem Raub zum Nachteil verschiedener Personen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Überprüfung eines Strafurteils hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der Annahme der Strafbarkeit nach § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB wegen des Einsatzes eines Teppichmessers als Drohmittel

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    "Verwenden" eines gefährlichen Werkzeugs nur dann, wenn das Opfer es bemerkt; Raub und Raubversuch in Tateinheit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2012, 389
  • NStZ-RR 2012, 299
  • NStZ-RR 2012, 302
  • NStZ-RR 2012, 304
  • StV 2012, 153
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BGH, 14.01.2021 - 4 StR 95/20

    Alternativvorsatz (Zulässigkeit der Annahme von zwei bedingten

    aa) In Rechtsprechung und Lehre ist anerkannt, dass von einer sogenannten gleichartigen Tateinheit (Idealkonkurrenz) auszugehen ist, wenn der Täter durch eine Handlung denselben Tatbestand mehrfach verwirklicht und dabei höchstpersönliche Rechtsgüter verschiedener Rechtsgutsträger betroffen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 8. November 2011 - 3 StR 316/11, NStZ 2012, 389; Urteil vom 28. April 1992 - 1 StR 148/92, BGHR StGB § 253 Konkurrenzen 2 mwN).
  • BGH, 10.01.2018 - 2 StR 200/17

    Schwerer Raub (Verwendung eines gefährlichen Werkzeuges: Wahrnehmung, aber keine

    Nimmt das Tatopfer die Drohung des Täters mit einer Waffe oder einem gefährlichen Werkzeug nicht wahr, so wird es nicht in die von § 250 Abs. 2 Nr. 1 Var. 2 StGB vorausgesetzte qualifizierte Zwangslage versetzt und es fehlt an einem vollendeten Verwenden des Drohmittels (vgl. Senat, Beschluss vom 1. September 2004 - 2 StR 313/04, aaO; BGH, Beschluss vom 8. November 2011 - 3 StR 316/11, NStZ 2012, 389; Beschluss vom 21. Oktober 2014 - 4 StR 351/14, NStZ-RR 2015, 13; Beschluss vom 12. Juli 2016 - 3 StR 157/16, NStZ 2017, 26).
  • BGH, 12.02.2015 - 1 StR 444/14

    Besonders schwerer Raub (konkludente Drohung mit einem empfindlichen Übel für

    Ein anderes gefährliches Werkzeug wird nur dann gemäß § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB bei der Tat verwendet, wenn es der Täter als Raubmittel zweckgerichtet einsetzt und das Opfer die Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben mittels des gefährlichen Werkzeugs wahrnimmt und somit in die entsprechende qualifizierte Zwangslage versetzt wird (BGH, Beschluss vom 8. November 2011 - 3 StR 316/11, StV 2012, 153 mwN).
  • BGH, 25.03.2015 - 4 StR 612/14

    Verhältnis zwischen versuchter besonders schwerer räuberischer Erpressung und

    In Fällen, in denen sich der Angriff nur gegen ein Opfer richtet, tritt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die versuchte besonders schwere räuberische Erpressung nach §§ 255, 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB hinter die vollendete schwere räuberische Erpressung gemäß §§ 255, 250 Abs. 1 Nr. 1a StGB zurück (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. September 2004 - 2 StR 313/04, BGHR § 250 Abs. 2 Nr. 1 Verwenden 5; vom 8. November 2011 - 3 StR 316/11, NStZ 2012, 389).
  • BGH, 27.01.2022 - 3 StR 245/21

    Anordnung der Schadenswiedergutmachung als selbständiges Zuchtmittel in der

    Wer durch eine einheitliche Handlung höchstpersönliche Rechtsgüter mehrerer Menschen angreift, verwirklicht den Tatbestand mehrmals, mithin in gleichartiger Tateinheit (s. BGH, Urteil vom 28. April 1992 - 1 StR 148/92, BGHR StGB § 253 Abs. 1 Konkurrenzen 2; Beschluss vom 8. November 2011 - 3 StR 316/11, BGHR StGB § 249 Abs. 1 Konkurrenzen 6; MüKoStGB/v. Heintschel-Heinegg, 4. Aufl., § 52 Rn. 105; LK/Rissing-van Saan, StGB, 13. Aufl., § 52 Rn. 42 mwN).
  • BGH, 12.07.2016 - 3 StR 157/16

    Besonders schwerer Raub (im Zeitpunkt der Begründung des Wegnahmevorsatzes

    Eine Waffe wird nur dann im Sinne von § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB "bei der Tat verwendet', wenn der Täter sie als Raubmittel zweckgerichtet einsetzt, das Opfer die Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben mittels des Gegenstandes wahrnimmt und dadurch in die entsprechende qualifizierte Zwangslage versetzt wird (BGH, Beschüsse vom 8. November 2011 - 3 StR 316/11, StV 2012, 153; vom 8. Mai 2012 - 3 StR 98/12, NStZ 2013, 37).
  • BGH, 06.03.2019 - 5 StR 526/18

    Besonders schwerer Raub durch Verwenden eines gefährlichen Werkzeugs bei zeitlich

    Soweit sich das Landgericht für seine Sicht der Dinge auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs berufen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 8. November 2011 - 3 StR 316/11, NStZ 2012, 389), lag dieser eine andere Fallgestaltung zugrunde, bei der zwei Passanten von den dortigen Tätern zwar gleichzeitig, aber jeder für sich überfallen worden waren.
  • BGH, 21.10.2014 - 4 StR 351/14

    Strafverfahren wegen schwerer räuberischer Erpressung: Abgrenzung zwischen

    Eine Waffe oder - wie hier - ein anderes gefährliches Werkzeug wird aber nur dann im Sinne von § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB "bei der Tat verwendet", wenn das Opfer die Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben mittels des Gegenstandes wahrnimmt und somit in die entsprechende qualifizierte Zwangslage versetzt wird (BGH, Beschluss vom 8. November 2011 - 3 StR 316/11, NStZ 2012, 389 mwN).
  • BGH, 08.05.2012 - 3 StR 98/12

    Verwenden eines gefährlichen Werkzeugs beim besonders schweren Raub (Abgrenzung

    aa) Eine Waffe oder - wie hier - ein Messer als ein anderes gefährliches Werkzeug wird nur dann gemäß § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB bei der Tat verwendet, wenn es der Täter als Raubmittel oder Mittel der räuberischen Erpressung zweckgerichtet einsetzt, das Opfer die Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben mittels des gefährlichen Werkzeugs wahrnimmt und somit in die entsprechende qualifizierte Zwangslage versetzt wird (BGH, Beschluss vom 8. November 2011 - 3 StR 316/11, StV 2012, 153 mwN).
  • BGH, 08.05.2012 - 3 StR 97/12

    Verwenden eines gefährlichen Werkzeugs beim besonders schweren Raub (Abgrenzung

    aa) Eine Waffe oder - wie hier - ein Messer als ein anderes gefährliches Werkzeug wird nur dann im Sinne von § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB bei der Tat verwendet, wenn es der Täter als Raubmittel oder Mittel der räuberischen Erpressung zweckgerichtet einsetzt, das Opfer die Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben mittels des gefährlichen Werkzeugs wahrnimmt und somit in die entsprechende qualifizierte Zwangslage versetzt wird (BGH, Beschluss vom 8. November 2011 - 3 StR 316/11, StV 2012, 153 mwN).
  • BGH, 19.06.2012 - 5 StR 256/12

    Beweiswürdigung (Anforderungen an die Widerlegung einer bestreitenden Einlassung

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Rechtsprechung
   BGH, 28.09.2011 - 4 StR 403/11   

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https://dejure.org/2011,2509
BGH, 28.09.2011 - 4 StR 403/11 (https://dejure.org/2011,2509)
BGH, Entscheidung vom 28.09.2011 - 4 StR 403/11 (https://dejure.org/2011,2509)
BGH, Entscheidung vom 28. September 2011 - 4 StR 403/11 (https://dejure.org/2011,2509)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 249 StGB; § 253 StGB; § 255 StGB; § 250 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 3a StGB
    Schwere räuberische Erpressung in der Beendigungsphase (Zueigungsabsicht; Beutesicherungsabsicht; schwere Misshandlung; Verwendung eines gefährlichen Werkzeuges)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 250 Abs 1 Nr 1 Buchst a StGB, § 250 Abs 2 Nr 1 StGB, § 250 Abs 2 Nr 3 Buchst a StGB
    Schwerer Raub: Qualifikation durch schwere Misshandlungen nach Vollendung der Raubtat; Erfordernis der Beutesicherungabsicht

  • Wolters Kluwer

    Verwirklichung des Tatbestandes des schweren Raubes durch Verwendung einer Waffe nach Fehlschlag der Nötigungshandlung

  • rewis.io

    Schwerer Raub: Qualifikation durch schwere Misshandlungen nach Vollendung der Raubtat; Erfordernis der Beutesicherungabsicht

  • ra.de
  • rewis.io

    Schwerer Raub: Qualifikation durch schwere Misshandlungen nach Vollendung der Raubtat; Erfordernis der Beutesicherungabsicht

  • rechtsportal.de

    StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1, 3a
    Verwirklichung des Tatbestandes des schweren Raubes durch Verwendung einer Waffe nach Fehlschlag der Nötigungshandlung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 301
  • StV 2012, 153
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 17.06.2014 - 5 StR 216/14

    Räuberische Erpressung (kein Vermögensnachteil bei Zugriffsmöglichkeit auf

    Ein Vermögensnachteil im Sinne eines Gefährdungsschadens durch eine unmittelbare Zugriffsmöglichkeit auf den Auszahlungsanspruch des berechtigten Kontoinhabers gegen die die EC-Karte akzeptierende Bank läge nur dann vor, wenn dem Täter die zutreffende Geheimzahl bekannt gemacht worden wäre (vgl. BGH, Urteil vom 17. August 2004 - 5 StR 197/04, NStZ-RR 2004, 333, 334, und Beschluss vom 28. September 2011 - 4 StR 403/11, StV 2012, 153).
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