Rechtsprechung
BGH, 26.10.2011 - 2 StR 328/11 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB; Art. 2 Abs. 2 GG; Art. 103 Abs. 2 GG; Art. 5 EMRK; Art. 7 EMRK; § 184b StGB
Verfassungsgemäße Anwendung der Vorschriften über die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung nach dem Urteil des BVerfG vom 4.5.2011 (Kinderpronographie; schwere Sexualstraftaten) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 66 Abs 1 Nr 3 StGB vom 27.12.2003, § 184b Abs 1 StGB, § 184b Abs 2 StGB
Anordnung der Sicherungsverwahrung wegen Umgangs mit Kinderpornografie im Lichte der Weitergeltungsanordnung der Bundeserfassungsgerichts - Wolters Kluwer
Delikte des Umgangs mit Kinderpornografie als ausreichend schwere (Sexual-)Straftaten i.S.d. Weitergeltungsanordnung des Bundesverfassungsgerichts zur Sicherungsverwahrung
- rewis.io
Anordnung der Sicherungsverwahrung wegen Umgangs mit Kinderpornografie im Lichte der Weitergeltungsanordnung der Bundeserfassungsgerichts
- ra.de
- rewis.io
Anordnung der Sicherungsverwahrung wegen Umgangs mit Kinderpornografie im Lichte der Weitergeltungsanordnung der Bundeserfassungsgerichts
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 66 Abs. 1 Nr. 3
Delikte des Umgangs mit Kinderpornografie als ausreichend schwere (Sexual-)Straftaten i.S.d. Weitergeltungsanordnung des Bundesverfassungsgerichts zur Sicherungsverwahrung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)
Anforderungen an die Beurteilung eines "Hangs" und der Gefährlichkeit im Rahmen der Sicherungsverwahrung
Verfahrensgang
- LG Darmstadt, 29.03.2011 - 3 KLs 341 Js 59596/08
- BGH, 26.10.2011 - 2 StR 328/11
- BGH, 13.03.2013 - 2 StR 392/12
Papierfundstellen
- StV 2012, 212
Wird zitiert von ... (8)
- BGH, 11.02.2014 - 1 StR 485/13
Freispruch des "Freiburger Nacktläufers" wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern …
Demgegenüber schützt § 184b StGB nicht nur den Konsumenten der Abbildung, sondern auch die sexuelle Integrität des Kindes, das an ihrer Herstellung mitwirkt (BT-Drucks. 12/3001, S. 5; vgl. auch BGH, Urteil vom 31. Juli 2013 - 2 StR 220/13, NStZ-RR 2013, 339, 340; Beschluss vom 26. Oktober 2011 - 2 StR 328/11, StV 2012, 212). - BGH, 08.02.2012 - 2 StR 346/11
Spruchgruppe des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs entscheidet in der Sache …
Insoweit gilt in der Übergangszeit ein gegenüber der bisherigen Rechtsanwendung strengerer Verhältnismäßigkeitsmaßstab (Senat, Urteil vom 7. Juli 2011 - 2 StR 184/11; Beschluss vom 26. Oktober 2011 - 2 StR 328/11; BGH, Urteil vom 7. Juli 2011 - 5 StR 192/11; Beschluss vom 4. August 2011 - 3 StR 235/11).Die Verbreitung und der Erwerb kinderpornographischer Schriften gemäß § 184b Abs. 1 und 4 StGB (vgl. Senat, Beschluss vom 28. Oktober 2011 - 2 StR 328/11) stellen aber keine ausreichend schwere Sexualstraftat im Sinne der Weitergeltungsanordnung des Bundesverfassungsgerichts dar.
Zwar stellen Fälle des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern gemäß § 176a Abs. 2 StGB regelmäßig "schwere Sexualstraftaten" im Sinne der Weitergeltungsanordnung des Bundesverfassungsgerichts dar (vgl. Senat, Beschluss vom 26. Oktober 2011 - 2 StR 328/11; BGH, Beschlüsse vom 2. August 2011 - 3 StR 208/11 und vom 11. August 2011 - 3 StR 221/11), doch liegt hier die Annahme, der Angeklagte werde gerade solche Delikte begehen, unter Beachtung des nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts geltenden strengeren Maßstabs bei der Gefahrenprognose (vgl. BGH, Beschluss vom 2. August 2011 - 3 StR 208/11) nicht hinreichend nahe.
- BGH, 19.02.2013 - 1 StR 465/12
Nichtanordnung der Sicherungsverwahrung in zwei Verfahren aufgehoben
Hierzu zählen vor allem Verbrechen nach § 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB, z.B. durch Einführen der Finger, bei denen es sich um schwere Sexualstraftaten im Sinne der Maßgabe des Bundesverfassungsgerichts handelt (BGH, Urteil vom 28. März 2012 - 2 StR 592/11, NStZ-RR 2012, 272 (Ls.); Beschlüsse vom 26. Oktober 2011 - 2 StR 328/11; vom 11. August 2011 - 3 StR 221/11; vom 2. August 2011 - 3 StR 208/11; auf Umstände des Einzelfalls abstellend, BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2011 - 5 StR 267/11, NStZ-RR 2012, 9).
- BGH, 03.06.2015 - 5 StR 55/15
Rechtsfehlerhafte tatrichterliche Beweiswürdigung (Umfang der …
Die Urteilsgründe lassen darüber hinaus nicht mit der erforderlichen Deutlichkeit erkennen, inwieweit und aus welchen Gründen der gerichtliche Sachverständige in seinem mündlich erstatteten Gutachten von seinem vorläufigen schriftlichen Gutachten abgewichen und offenbar zu einer geänderten Einschätzung des Brandverlaufs gelangt ist (vgl. zu den Darlegungsanforderungen bei Widerspruch zwischen vorbereitendem schriftlichen und mündlichen Sachverständigengutachten BGH, Beschluss vom 13. Juli 2004 - 4 StR 120/04, NStZ 2005, 161 mwN; s. auch BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2011 - 2 StR 328/11). - BGH, 28.03.2012 - 2 StR 592/11
Übernahme von Urteilsbestandteilen zu den persönlichen Verhältnissen des …
Rechtlich zutreffend hat das Landgericht Taten des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern, deren Begehung durch den Angeklagten auch künftig zu erwarten ist, im konkreten Fall als solchermaßen "schwere Sexualstraftaten" im Sinne der Weitergeltungsanordnung des Bundesverfassungsgerichts eingeordnet (vgl. Senat, Beschluss vom 26. Oktober 2011 - 2 StR 328/11, StV 2012, 212, 213, Rn. 6;… BGH, Beschlüsse vom 2. August 2011 - 3 StR 208/11, BGHR StGB § 66 Strikte Verhältnismäßigkeit 1, vom 11. August 2011 - 3 StR 221/11 und vom 26. Oktober 2011 - 5 StR 267/11, NStZ-RR 2012, 9). - BGH, 19.02.2013 - 1 StR 275/12
Nichtanordnung der Sicherungsverwahrung in zwei Verfahren aufgehoben
Bei den vom Angeklagten zu erwartenden Taten des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern nach § 176a Abs. 2 StGB handelt es sich um schwere Sexualstraftaten im Sinne der Maßgabe des Bundesverfassungsgerichts (BGH, Beschlüsse vom 28. März 2012 - 2 StR 592/11, 272; vom 26. Oktober 2011 - 2 StR 328/11; vom 11. August 2011 - 3 StR 221/11; vom 2. August 2011 - 3 StR 208/11; auf Umstände des Einzelfalls abstellend, BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2011 - 5 StR 267/11, NStZ-RR 2012, 9), was das Landgericht auch nicht verkannt hat. - BGH, 13.03.2013 - 2 StR 392/12
Anordnung der Unterbringung in der Sicherheitsverwahrung (einzelfallabhängige …
Auf die Revision des Angeklagten hatte der Senat dieses Urteil im Maßregelausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, die Sache insoweit zu neuer Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen und die weitergehende Revision als unbegründet verworfen (Beschluss vom 26. Oktober 2011 - 2 StR 328/11, StV 2012, 212).Dies stellt gegenüber der früheren Rechtsanwendung höhere Anforderungen nicht nur an die Erheblichkeit der zu erwartenden weiteren Straftaten, sondern auch an die Wahrscheinlichkeit der künftigen Straffälligkeit des Angeklagten (vgl. BGH, Urteil vom 4. August 2011 - 3 StR 175/11, NStZ 2011, 692; Beschluss vom 13. September 2011 - 5 StR 189/11, StV 2012, 196; Beschluss vom 24. Juli 2012 - 1 StR 57/12; Senat, Beschluss vom 26. Oktober 2011 - 2 StR 328/11, StV 2012, 212).
- BGH, 23.04.2013 - 5 StR 617/12
Rechtsfehlerhafte Verneinung der Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung …
Zumindest Taten des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern gemäß § 176a Abs. 1 Nr. 1 StGB, wie der Angeklagte sie zum Nachteil der Nebenklägerin begangen hat, sind im Hinblick auf die für die Tatopfer oftmals gewichtigen psychischen Auswirkungen und die hohe Strafdrohung unabhängig von körperlicher Gewaltanwendung - unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls - grundsätzlich als schwere Sexualstraftaten im Sinne der Maßgabe des Bundesverfassungsgerichts zu werten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Oktober 2011 - 5 StR 267/11, NStZ-RR 2012, 9, vom 2. August 2011 - 3 StR 208/11, BGHR StGB § 66 Strikte Verhältnismäßigkeit 1, vom 11. August 2011 - 3 StR 221/11, vom 26. Oktober 2011 - 2 StR 328/11, StV 2012, 212, und Urteile vom 28. März 2012 - 2 StR 592/11, NStZ-RR 2012, 272, und vom 19. Februar 2013 - 1 StR 275/12).