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   BGH, 17.08.2011 - 5 StR 255/11   

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https://dejure.org/2011,6481
BGH, 17.08.2011 - 5 StR 255/11 (https://dejure.org/2011,6481)
BGH, Entscheidung vom 17.08.2011 - 5 StR 255/11 (https://dejure.org/2011,6481)
BGH, Entscheidung vom 17. August 2011 - 5 StR 255/11 (https://dejure.org/2011,6481)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 21 StGB; § 261 StPO; § 64 StGB
    Erheblich verminderte Schuldfähigkeit (Alkoholintoxikation; Ausfallerscheinungen; grobmotorische Fähigkeiten); Zweifelssatz; Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Erfolgsaussicht; Ausländer; Kommunikationsfähigkeit)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 21 StGB, § 64 StGB, § 213 Alt 2 StGB, § 227 Abs 2 StGB
    Strafverfahren wegen Körperverletzung mit Todesfolge: Erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit nach erheblichem Alkoholkonsum; Unterbringung eines sprachunkundigen Ausländers in einer Entziehungsanstalt

  • Wolters Kluwer

    Verneinung erheblich verminderter Steuerungsfähigkeit aufgrund der Fähigkeit zur Durchführung eines Trittes gegen den Kopf eines Opfers; Ablehnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt aufgrund ungenügender Sprachkenntnisse

  • rewis.io

    Strafverfahren wegen Körperverletzung mit Todesfolge: Erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit nach erheblichem Alkoholkonsum; Unterbringung eines sprachunkundigen Ausländers in einer Entziehungsanstalt

  • ra.de
  • rewis.io

    Strafverfahren wegen Körperverletzung mit Todesfolge: Erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit nach erheblichem Alkoholkonsum; Unterbringung eines sprachunkundigen Ausländers in einer Entziehungsanstalt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 64; StPO § 349 Abs. 4
    Verneinung erheblich verminderter Steuerungsfähigkeit aufgrund der Fähigkeit zur Durchführung eines Trittes gegen den Kopf eines Opfers; Ablehnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt aufgrund ungenügender Sprachkenntnisse

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2012, 281
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 28.04.2009 - 4 StR 95/09

    Anwendung des Zweifelsgrundsatzes auf die Verfolgungsverjährung;

    Auszug aus BGH, 17.08.2011 - 5 StR 255/11
    Als solche sind nur Umstände in Betracht zu ziehen, die Hinweise darauf geben können, dass die Steuerungsfähigkeit des Täters trotz erheblicher Alkoholisierung nicht in erheblichem Maße beeinträchtigt gewesen ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Mai 2005 - 2 StR 160/05, BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 38, und vom 28. April 2009 - 4 StR 95/09, NStZ-RR 2009, 270).
  • BGH, 29.11.2005 - 5 StR 358/05

    Vergewaltigung; verminderte Schuldfähigkeit (Ausschluss einer Strafmilderung bei

    Auszug aus BGH, 17.08.2011 - 5 StR 255/11
    bb) Soweit sich die Urteilsbegründung auf Aussagen von Zeugen stützt, die sich selbst zum Zweck des Alkoholkonsums am Ort des Geschehens aufhielten, wären deren Alkoholisierung in Bedacht zu nehmen und ihre Auswirkungen auf die Wahrnehmung und Bewertung des Verhaltens des Angeklagten zu erörtern gewesen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. November 2005 - 5 StR 358/05, NStZ-RR 2006, 72, und vom 26. Mai 2009 - 5 StR 57/09, BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 41).
  • BGH, 21.10.1981 - 2 StR 264/81

    Verletzung der Aufklärungspflicht des Gerichts; Nichtverwerten von Lichtbildern;

    Auszug aus BGH, 17.08.2011 - 5 StR 255/11
    aa) Die Schwurgerichtskammer hat nicht bedacht, dass selbst bei hochgradiger Alkoholisierung des Täters grobmotorische Fertigkeiten erhalten geblieben sein können (vgl. BGH, Urteil vom 21. Oktober 1981 - 2 StR 264/81).
  • BGH, 13.05.2005 - 2 StR 160/05

    Steuerungsfähigkeit bei Alkoholkonsum (verminderte; völlig aufgehobene; BAK;

    Auszug aus BGH, 17.08.2011 - 5 StR 255/11
    Als solche sind nur Umstände in Betracht zu ziehen, die Hinweise darauf geben können, dass die Steuerungsfähigkeit des Täters trotz erheblicher Alkoholisierung nicht in erheblichem Maße beeinträchtigt gewesen ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Mai 2005 - 2 StR 160/05, BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 38, und vom 28. April 2009 - 4 StR 95/09, NStZ-RR 2009, 270).
  • BGH, 26.05.2009 - 5 StR 57/09

    BGH hebt Strafe wegen versuchten Totschlags gegen drei Jugendliche auf

    Auszug aus BGH, 17.08.2011 - 5 StR 255/11
    bb) Soweit sich die Urteilsbegründung auf Aussagen von Zeugen stützt, die sich selbst zum Zweck des Alkoholkonsums am Ort des Geschehens aufhielten, wären deren Alkoholisierung in Bedacht zu nehmen und ihre Auswirkungen auf die Wahrnehmung und Bewertung des Verhaltens des Angeklagten zu erörtern gewesen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. November 2005 - 5 StR 358/05, NStZ-RR 2006, 72, und vom 26. Mai 2009 - 5 StR 57/09, BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 41).
  • BGH, 26.03.1997 - 3 StR 35/97

    Rechtmäßigkeit der richterlichen Verneinung einer erheblichen Verminderung der

    Auszug aus BGH, 17.08.2011 - 5 StR 255/11
    Eine alkoholische Beeinflussung mit der Folge erheblich verminderter Schuldfähigkeit ist weder zwingend noch regelmäßig von schweren ins Auge fallenden Ausfallerscheinungen begleitet (vgl. BGH, Beschluss vom 26. März 1997 - 3 StR 35/97, StV 1997, 349).
  • BGH, 28.10.2008 - 5 StR 472/08

    Absehen von der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt bei

    Auszug aus BGH, 17.08.2011 - 5 StR 255/11
    Indes muss nicht gegen jeden Sprachunkundigen, insbesondere wenn eine therapeutisch sinnvolle Kommunikation mit ihm schwer möglich sein wird, eine Unterbringung nach § 64 StGB angeordnet werden (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2008 - 5 StR 472/08, NStZ 2009, 204).
  • BGH, 29.05.2012 - 1 StR 59/12

    Bedeutung der Blutalkoholkonzentration für die Beurteilung der (verminderten)

    Ohne Rechtsfehler hebt die Strafkammer neben anderen Beweisanzeichen auch auf das isoliert gesehen bei trinkgewohnten Personen freilich nur begrenzt aussagekräftige (vgl. BGH, Beschluss vom 17. August 2011 - 5 StR 255/11; BGH, Beschluss vom 12. Juni 2007 - 4 StR 187/07) Fehlen erheblicher Ausfallerscheinungen ab.

    Sie stützt sich dabei nicht nur auf die Angaben eines Kindes (hierzu BGH, Beschluss vom 26. März 1997 - 3 StR 35/97) oder ebenfalls erheblich alkoholisierter Zechkumpane (hierzu BGH, Beschluss vom 17. August 2011 - 5 StR 255/11), sondern u.a. auf den im Umgang mit alkoholisierten Personen nicht unerfahrenen Gastwirt der Stammkneipe des Angeklagten.

  • BGH, 13.06.2018 - 1 StR 132/18

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (eingeschränktes Ermessen

    Auch nach der Umgestaltung von § 64 StGB zur Soll-Vorschrift durch die Gesetzesnovelle vom 16. Juli 2007 (BGBl. I 1327) - mit der der Gesetzgeber auch die Schonung der Behandlungskapazitäten beabsichtigte, die durch weniger geeignete Personen blockiert würden (vgl. BGH, Urteil vom 18. Dezember 2007 - 1 StR 411/07, StV 2008, 138) - soll es im Grundsatz dabei verbleiben, dass die fehlende Beherrschung der deutschen Sprache nicht ohne Weiteres allein ein Grund für einen Verzicht auf die Unterbringung eines Ausländers sein kann (vgl. BGH, Urteil vom 6. Juli 2017 - 4 StR 124/17 Rn. 11, BGHR StGB § 64 Satz 2 Erfolgsaussicht 4 (Gründe); Beschlüsse vom 17. August 2011 - 5 StR 255/11, StV 2012, 281, 282 und vom 12. März 2014 - 2 StR 436/13, StV 2014, 545, jeweils unter Bezugnahme auf den Bericht und die Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses, BT-Drucks. 16/5137, S. 10).

    Zwar muss nicht gegen jeden der deutschen Sprache nicht mächtigen Ausländer, insbesondere wenn eine therapeutisch sinnvolle Kommunikation mit ihm absehbar nur schwer möglich sein wird, eine Unterbringung nach § 64 StGB angeordnet werden (vgl. BGH, Urteil vom 6. Juli 2017- 4 StR 124/17 Rn. 11 aaO; Beschlüsse vom 28. Oktober 2008 - 5 StR 472/08, NStZ 2009, 204, 205; vom 17. August 2011 - 5 StR 255/11, StV 2012, 281 und vom 12. März 2014 - 2 StR 436/13, StV 2014, 545).

  • BGH, 08.06.2021 - 2 StR 91/21

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Erfolgsaussicht der Behandlung:

    (1) Ungeachtet von Unterschieden in der Beurteilung der Erfolgsaussichten im Einzelfall besteht nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Übereinstimmung dahin, dass es auch nach der Umgestaltung von § 64 StGB zur Soll-Vorschrift durch die Gesetzesnovelle vom 16. Juli 2007 (BGBl. I 1327) im Grundsatz dabei verbleiben soll, dass die Sprachunkundigkeit eines Ausländers nicht ohne Weiteres allein Grund für einen Verzicht auf seine Unterbringung sein kann (vgl. BGH, Urteil vom 6. Juli 2017 - 4 StR 124/17, StV 2019, 267, 268; Beschlüsse vom 13. Juni 2018 - 1 StR 132/18, NStZ-RR 2018, 273, 274; vom 12. März 2014 - 2 StR 436/13, StV 2014, 545; vom 17. August 2011 - 5 StR 255/11, StV 2012, 281, 282; jeweils unter Bezugnahme auf den Bericht und die Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses, BT-Drucks. 16/5137 S. 10).

    Hingegen muss nicht gegen jeden Sprachunkundigen eine Unterbringung nach § 64 StGB angeordnet werden, insbesondere wenn eine therapeutisch sinnvolle Kommunikation mit ihm absehbar nur schwer oder gar nicht möglich sein wird (Senat, Urteil vom 25. April 2018 - 2 StR 14/18, juris Rn. 18; BGH, Beschlüsse vom 29. Juni 2016 - 1 StR 254/16 StV 2017, 592, 594; vom 12. März 2014 - 2 StR 436/13, aaO; vom 17. August 2011 - 5 StR 255/11, aaO; vom 28. Oktober 2008 - 5 StR 472/08, NStZ 2009, 204, 205).

    Die Strafkammer hat - für sich gesehen konsequent - von der gebotenen Erörterung abgesehen, ob es dem nordrheinwestfälischen Maßregelvollzug möglich ist, der Angeklagten, eine Therapie in spanischer Sprache oder, sofern ihre englischen Sprachkenntnisse hierfür ausreichen, in dieser Sprache anzubieten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Juli 2017 - 4 StR 124/17, aaO (englische Sprache); vom 17. August 2011 - 5 StR 255/11, aaO (polnische Sprache); vom 23. Mai 1989 - 1 StR 128/89, BGHSt 36, 199, 203 (zur alten Rechtslage für die italienische Sprache); anders Senat, Beschlüsse vom 16. Juli 2019 - 2 StR 241/19, juris (afghanische Sprache); vom 25. April 2018 - 2 StR 14/18, juris Rn. 24 (litauische Sprache); BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2008 - 5 StR 472/08, aaO (algerische Sprache)).

  • OLG Hamm, 21.10.2014 - 1 RVs 82/14

    Freiheitsstrafe bei Diebstahl mit Bagatellschaden zulässig

    Ob der Bundesgerichtshof inzwischen von dieser Rechtsprechung insoweit Abstand genommen hat, dass er sie nur noch im Hinblick auf den Ausschluss einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit, nicht aber mehr im Hinblick auf den Ausschluss der Schuldunfähigkeit angewendet wissen will, worauf jüngere Entscheidungen hindeuten, in denen der Aspekt der Schuldunfähigkeit keine Erwähnung mehr findet (vgl. BGH, Beschl. v. 10.01.2012 - 5 StR 517/11 = BeckRS 2012, 03228; BGH, Beschl. v. 17.08.2011 - 5 StR 255/11 = BeckRS 2011, 22403; BGH, Beschl. v. 01.09.2010 - 2 StR 408/10 = BeckRS 2010, 23476), kann dahinstehen.
  • BGH, 28.07.2020 - 2 StR 229/20

    Diebstahl (Wegnahme: Gewahrsam eines Verletzten an seinen neben ihm liegenden

    (1) Bei der notwendigen Gesamtwürdigung spielen im Einzelfall insbesondere folgende Umstände eine Rolle: die Alkoholgewöhnung des Täters (vgl. Senat, Urteil vom 14. Oktober 2015 - 2 StR 115/15, NStZ-RR 2016, 105), der feststellbare Blutalkoholgehalt zur Tatzeit und Trinkmenge sowie Trinkgeschwindigkeit, die körperliche und seelische Verfassung des Täters zur Zeit der Tat, das Tatmotiv, das mehr oder weniger gesteuert wirkende Leistungsverhalten vor, während und nach der Tat (vgl. Senat, Beschluss vom 2. Juli 2015 - 2 StR 146/15, NJW 2015, 3525, 3526), das Vorliegen von markanten Ausfallerscheinungen (vgl. BGH, Beschluss vom 17. August 2011 - 5 StR 255/11, StV 2012, 281), Störungen von Denken und Wahrnehmung, Veränderungen im Affekt, das Vorhandensein oder Fehlen einer Erinnerung an das Geschehen (vgl. BGH, Beschluss vom 16. November 1995 - 4 StR 596/95, NStZ 1996, 227), die mehr oder weniger genaue Tatplanung und ein zielgerichtetes Verhalten bei der Tatbegehung, ein umsichtiges Nachtatverhalten (vgl. BGH, Beschluss vom 3. September 2004 - 1 StR 359/04, NStZ-RR 2004, 360) sowie konstellative Faktoren, wie Übermüdung, Erkrankung, Drogenoder Medikamenteneinnahme, eine affektive Erregung oder eine Persönlichkeitsstörung.
  • BGH, 06.07.2017 - 4 StR 124/17

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Voraussetzung der

    a) Ungeachtet von Unterschieden in der Beurteilung der Erfolgsaussichten im Einzelfall besteht nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Übereinstimmung dahin, dass es auch nach der Umgestaltung von § 64 StGB zur Soll-Vorschrift durch die Gesetzesnovelle vom 16. Juli 2007 (BGBl. I 1327) im Grundsatz dabei verbleiben soll, dass die Sprachunkundigkeit eines Ausländers nicht ohne Weiteres allein ein Grund für einen Verzicht auf seine Unterbringung sein kann (vgl. nur BGH, Beschluss vom 17. August 2011 - 5 StR 255/11, StV 2012, 281, 282 und vom 12. März 2014 - 2 StR 436/13, StV 2014, 545, jeweils unter Bezugnahme auf den Bericht und die Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses, BT-Drucks. 16/5137, S. 10).

    Zwar muss nicht gegen jeden Sprachunkundigen, insbesondere wenn eine therapeutisch sinnvolle Kommunikation mit ihm absehbar nur schwer möglich sein wird, eine Unterbringung nach § 64 StGB angeordnet werden (BGH, Beschlüsse vom 28. Oktober 2008 - 5 StR 472/08, NStZ 2009, 204, 205; vom 17. August 2011 - 5 StR 255/11, StV 2012, 281 und vom 12. März 2014 - 2 StR 436/13, StV 2014, 545).

  • BGH, 23.11.2021 - 2 StR 380/21

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (symptomatischer Zusammenhang zum Hang:

    aa) Die Sprachunkundigkeit eines Ausländers kann zwar nicht ohne Weiteres allein ein Grund für einen Verzicht auf seine Unterbringung sein (vgl. nur BGH, Beschluss vom 17. August 2011 - 5 StR 255/11, StV 2012, 281, 282; Senat, Beschluss vom 12. März 2014 - 2 StR 436/13, StV 2014, 545; BGH, Urteil vom 6. Juli 2017 - 4 StR 124/17, BGHR StGB § 64 Satz 2 Erfolgsaussicht 4, jeweils unter Bezugnahme auf den Bericht und die Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses, BT-Drucks. 16/5137, S. 10).

    Hingegen muss nicht gegen jeden Sprachunkundigen eine Unterbringung nach § 64 StGB angeordnet werden, insbesondere dann nicht, wenn eine therapeutisch sinnvolle Kommunikation mit ihm absehbar nur schwer oder gar nicht möglich sein wird (BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2008 - 5 StR 472/08, BGHR StGB § 64 Nichtanordnung 2; Beschluss vom 17. August 2011 - 5 StR 255/11, StV 2012, 281, 282; Senat, Beschluss vom 12. März 2014 - 2 StR 436/13, StV 2014, 545; BGH, Beschluss vom 29. Juni 2016 - 1 StR 254/16, BGHR StGB § 72 Sicherungszweck 9).

  • BGH, 25.04.2018 - 2 StR 14/18

    Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (gesamtschuldnerische

    aa) Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs besteht allerdings Übereinstimmung dahin, dass es auch nach der Umgestaltung von § 64 StGB zur Soll-Vorschrift durch die Gesetzesnovelle vom 16. Juli 2007 (BGBl. I 1327) im Grundsatz dabei verbleiben soll, dass die Sprachunkundigkeit eines Ausländers nicht ohne Weiteres allein ein Grund für einen Verzicht auf seine Unterbringung sein kann (vgl. nur BGH, Beschluss vom 17. August 2011 5 StR 255/11, StV 2012, 281, 282; Senat, Beschluss vom 12. März 2014 2 StR 436/13, StV 2014, 545; BGH, Urteil vom 6. Juli 2017 - 4 StR 124/17, BGHR StGB § 64 Satz 2 Erfolgsaussicht 4, jeweils unter Bezugnahme auf den Bericht und die Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses, BTDrucks. 16/5137, S. 10).

    Hingegen muss nicht gegen jeden Sprachunkundigen eine Unterbringung nach § 64 StGB angeordnet werden, insbesondere wenn eine therapeutisch sinnvolle Kommunikation mit ihm absehbar nur schwer oder gar nicht möglich sein wird (BGH, Beschlüsse vom 28. Oktober 2008 - 5 StR 472/08, BGHR StGB § 64 Nichtanordnung 2 und vom 17. August 2011 - 5 StR 255/11, StV 2012, 281, 282; Senat, Beschluss vom 12. März 2014 - 2 StR 436/13, StV 2014, 545; BGH, Beschluss vom 29. Juni 2016 - 1 StR 254/16, BGHR StGB § 72 Sicherungszweck 9).

  • LG München I, 15.10.2020 - 12 KLs 257 Js 149023/19

    Marke, Hauptverhandlung, Wohnung, Freiheitsstrafe, Strafzumessung, Tateinheit,

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs soll dabei die Sprachunkundigkeit eines Ausländers nicht ohne Weiteres allein ein Grund für einen Verzicht auf seine Unterbringung sein können (vgl. nur BGH, Beschluss vom 17.08.2011, Az.: 5 StR 255/11, Beschl. v. 12.03.2014, 2 StR 436/13, jeweils unter Bezugnahme auf den Bericht und die Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses, BT-Drucks. 16/5137, S. 10).

    Zwar muss nicht gegen jeden Sprachunkundigen, insbesondere wenn eine therapeutisch sinnvolle Kommunikation mit ihm absehbar nur schwer möglich sein wird, eine Unterbringung nach § 64 StGB angeordnet werden (BGH, Beschl. vom 28.10.2008, Az.: 5 StR 472/08; Beschl. v. 17.08.2011, Az.: 5 StR 255/11; Beschl. v. 12.03.2014, Az.: 2 StR 436/13).

  • BGH, 28.02.2018 - 4 StR 530/17

    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen (Beurteilung der Steuerungsfähigkeit

    Soweit die Strafkammer - der Sachverständigen folgend - gemeint hat, die für die Schuldfähigkeitsbeurteilung maßgebliche hohe Blutalkoholkonzentration des Angeklagten (3,05 ?) könne deswegen eine Einschränkung der Steuerungsfähigkeit nicht begründen, weil der alkoholabhängige Angeklagte alkoholgewöhnt gewesen sei und (auch) bei seiner Feststellung nach dem Unfall keine Ausfallerscheinungen gezeigt habe - er habe auf Fragen "im Kontext' geantwortet, er sei weder getorkelt noch habe er gelallt oder Denkstörungen aufgewiesen -, hat es nicht bedacht, dass äußeres Leistungsverhalten und innere Steuerungsfähigkeit bei hoher Alkoholgewöhnung durchaus auseinanderfallen können (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Juni 2007 - 4 StR 187/07, NStZ 2007, 696; vom 17. August 2011 - 5 StR 255/11, StV 2012, 281 f.; und vom 2. Juli 2015 - 2 StR 146/15, NJW 2015, 3525 ff.; Fischer, StGB, 65. Aufl., § 20 Rn. 23a).
  • BGH, 22.06.2021 - 2 StR 168/21

    Verminderte Schuldfähigkeit (Gesamtwürdigung: Alkoholintoxikation, planvolles und

  • BGH, 11.05.2021 - 2 StR 448/20

    Verminderte Schuldfähigkeit (erhebliche Herabsetzung des Hemmungsvermögens:

  • BGH, 10.06.2021 - 2 StR 104/21

    Verminderte Schuldfähigkeit (BAK: mehr als 3 , Rückrechnung, Alkoholgewöhnung,

  • BGH, 22.01.2013 - 5 StR 378/12

    Rechtsfehlerhaft versäumte Erörterung der Anordnung der Unterbringung in einer

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