Weitere Entscheidung unten: BGH, 15.06.2011

Rechtsprechung
   BGH, 22.12.2011 - 4 StR 581/11   

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https://dejure.org/2011,18220
BGH, 22.12.2011 - 4 StR 581/11 (https://dejure.org/2011,18220)
BGH, Entscheidung vom 22.12.2011 - 4 StR 581/11 (https://dejure.org/2011,18220)
BGH, Entscheidung vom 22. Dezember 2011 - 4 StR 581/11 (https://dejure.org/2011,18220)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 30a Abs. 2, Abs. 3 BtMG
    Minder schwerer Fall des Bestimmens einer Person unter 18 Jahren als Person über 21 Jahre zur Förderung des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (Beginn einer Tatserie im Alter unter 21 Jahre)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46 StGB, § 30a Abs 3 BtMG
    Betäubungsmitteldelikte als Serienstraftaten: Verminderung des Schuldgehalts der Folgetaten

  • Wolters Kluwer

    Revision im Zusammenhang mit einer Verurteilung wegen gewerbsmäßigen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln; Bestimmen einer Person unter 18 Jahren als Person über 21 Jahre zur Förderung des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

  • rewis.io

    Betäubungsmitteldelikte als Serienstraftaten: Verminderung des Schuldgehalts der Folgetaten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 30a Abs. 3; StPO § 349 Abs. 2
    Revision im Zusammenhang mit einer Verurteilung wegen gewerbsmäßigen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln; Bestimmen einer Person unter 18 Jahren als Person über 21 Jahre zur Förderung des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)

    Zur Gesamtbetrachtung bei der Annahme eines außerordentlichen Strafrahmens am Beispiel von § 30a Abs. 3 BtMG

  • kuczyfu.de PDF (Leitsatz und Auszüge)

    StGB § 46, BtMG § 30a Abs. 3
    Strafzumessung bei Serientaten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2012, 289
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.07.2002 - 2 StR 255/02

    Minder schwerer Fall des schweren Raubes (erforderliche Gesamtbetrachtung;

    Auszug aus BGH, 22.12.2011 - 4 StR 581/11
    Erst nach dem Gesamteindruck kann entschieden werden, ob der außerordentliche Strafrahmen anzuwenden ist (BGH, Urteil vom 19. März 1975 - 2 StR 53/75, BGHSt 26, 97, 98; Beschluss vom 19. Juli 2002 - 2 StR 255/02, NStZ-RR 2002, 329).
  • BGH, 19.03.1975 - 2 StR 53/75

    Strafbarkeit wegen Entführung gegen den Willen der Entführten in Tateinheit mit

    Auszug aus BGH, 22.12.2011 - 4 StR 581/11
    Erst nach dem Gesamteindruck kann entschieden werden, ob der außerordentliche Strafrahmen anzuwenden ist (BGH, Urteil vom 19. März 1975 - 2 StR 53/75, BGHSt 26, 97, 98; Beschluss vom 19. Juli 2002 - 2 StR 255/02, NStZ-RR 2002, 329).
  • BGH, 14.05.1993 - 2 StR 127/93

    Mangelhafte Gesamtwürdigung wesentlicher strafmildernder Gesichtspunkte - Minder

    Auszug aus BGH, 22.12.2011 - 4 StR 581/11
    Die Ausführungen des Landgerichts zur Strafrahmenwahl lassen besorgen, dass das Gericht die erforderliche Gesamtwürdigung nicht in rechtsfehlerfreier Weise vorgenommen hat, weil ein wesentlicher die Tat prägender Gesichtspunkt erkennbar nicht berücksichtigt wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 14.05.1993 - 2 StR 127/93, StV 1994, 17).
  • BGH, 15.05.1991 - 2 StR 130/91

    Erhöhung der Einzeltatschuld durch Begehung mehrerer gleichartiger und

    Auszug aus BGH, 22.12.2011 - 4 StR 581/11
    Werden Taten gleichförmig in Serie begangen, kann sich daraus eine Verminderung des Schuldgehalts der Folgetaten ergeben, wenn auf Grund des inneren Zusammenhangs auf eine herabgesetzte Hemmschwelle geschlossen werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 15. Mai 1991 - 2 StR 130/91, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatumstände 8; MünchKommStGB/Franke § 46 Rn. 36 m.w.N.).
  • BayObLG, 09.10.2020 - 202 StRR 58/20

    Gefährliche Körperverletzung im Amt durch Reizgaseinsatz eines Polizisten -

    b) Ob indes im Einzelfall ein derart besonderer Ausnahmefall vorliegt, dass die Anwendung des Regelstrafrahmens nicht mehr angemessen erscheint, hängt davon ab, ob das gesamte Tatbild einschließlich aller subjektiven Momente sowie der Täterpersönlichkeit vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß vorkommenden Fälle in einem Maße abweicht, dass die Anwendung eines Ausnahmestrafrahmens geboten erscheint (vgl. nur BGH, Beschluss vom 22.11.2011 - 4 StR 581/11= StV 2012, 289 = StraFo 2012, 151; Urt. v. 22.08.2012 - 2 StR 235/12 = NStZ-RR 2013, 150 = StraFo 2013, 169).
  • BGH, 29.03.2018 - 4 StR 568/17

    Verfall des Wertersatzes (anwendbare Übergangsvorschriften im Falle des nicht

    Erst nach dem Gesamteindruck kann entschieden werden, ob der außerordentliche Strafrahmen anzuwenden ist (vgl. BGH, Urteil vom 22. August 2012 - 2 StR 235/12, NStZ-RR 2013, 150, 151; Beschluss vom 22. Dezember 2011 - 4 StR 581/11, StV 2012, 289 f.).
  • BGH, 05.04.2016 - 1 StR 38/16

    Unerlaubtes bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

    a) Das Landgericht hat zwar im rechtlichen Ausgangspunkt zutreffend der Prüfung des minder schweren Falls eine Gesamtbetrachtung entlastender und belastender Umstände, gleich ob sie der Tat selbst innewohnen, ihr vorausgehen oder nachfolgen, vorgenommen (zum Maßstab BGH, Beschluss vom 22. Dezember 2011 - 4 StR 581/11, StV 2012, 289).
  • BGH, 20.07.2016 - 2 StR 18/16

    Strafzumessung (Serientaten; Bemessung der Gesamtstrafe: zu hohes Strafübels

    Werden Taten gleichförmig in Serie begangen, kann sich daraus eine Verminderung des Schuldgehalts der Folgetaten ergeben, wenn auf Grund des inneren Zusammenhangs auf eine herabgesetzte Hemmschwelle geschlossen werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 15. Mai 1991 - 2 StR 130/91, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatumstände 8; Beschluss vom 22. Dezember 2011 - 4 StR 581/11, StraFo 2012, 151, 152; Beschluss vom 12. November 2008 - 2 StR 355/08, NStZ-RR 2009, 72).
  • BGH, 22.08.2012 - 2 StR 235/12

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln unter Mitführen eines

    Erst nach dem Gesamteindruck kann entschieden werden, ob der außerordentliche Strafrahmen anzuwenden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 22. November 2011 - 4 StR 581/11, StV 2012, 289 f.).
  • BGH, 12.02.2015 - 5 StR 536/14

    Rechtsfehlerhafte Annahme eines minderschweren Falles beim bewaffneten

    Die Annahme eines minder schweren Falles gemäß § 30a Abs. 3 BtMG ist mangels erforderlicher Gesamtbetrachtung des Tatbildes einschließlich aller subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit (BGH, Beschluss vom 22. Dezember 2011 - 4 StR 581/11, StV 2012, 289; Urteil vom 22. August 2012 - 2 StR 235/12, NStZ-RR 2013, 150, 151 mwN) rechtsfehlerhaft.
  • LG München I, 06.10.2020 - 1 Ks 128 Js 115661/18

    Angeklagte, Erkrankung, Freiheitsstrafe, Krankenhaus, Sicherungsverwahrung, Arzt,

    Hierbei wirkte sich zu Gunsten des Angeklagten aus, dass zwischen sämtlichen Taten ein enger situativer sowie zwischen einigen Taten ein enger zeitlicher Zusammenhang bestand, so dass auf eine herabgesetzte Hemmschwelle geschlossen werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 22.12.2011 - 4 StR 581/11).
  • BGH, 06.02.2019 - 2 StR 593/18

    Grundsätze der Strafzumessung (revisionsgerichtliche Überprüfbarkeit;

    Ein Rechtsfehler liegt jedoch vor, wenn ein wesentlicher, die Tat prägender Gesichtspunkt erkennbar nicht berücksichtigt wurde (vgl. Senat, Beschluss vom 14. Mai 1993 - 2 StR 127/93, StV 1994, 17; BGH, Beschluss vom 22. Dezember 2011 - 4 StR 581/11, StV 2012, 289; LR/Stuckenberg, StPO, 26. Aufl., § 267 Rn. 12).
  • LG Münster, 22.10.2013 - 7 KLs 7/13
    Die Kammer hat dabei auch berücksichtigt, dass sich bei der Begehung gleichförmiger Serientaten eine Verminderung des Schuldgehalts dadurch ergeben kann, dass die Hemmschwelle zur Tatbegehung sinkt (BGH StV 2012, 289).
  • LG Münster, 13.09.2023 - 22 KLs 10/23
    Zugunsten des Angeklagten wirkend war darüber hinaus zu sehen, dass die Hemmschwelle zur Begehung der einzelnen Taten im Laufe der Zeit herabgesetzt war und bei ihm aufgrund der wiederkehrenden und gleichen Abläufe ein gewisser Gewöhnungseffekt eingetreten ist (vgl. hierzu BGH, Beschluss des 4. Strafsenats vom 22.12.2011 - 4 StR 581/11).
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Rechtsprechung
   BGH, 15.06.2011 - 2 StR 140/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,7868
BGH, 15.06.2011 - 2 StR 140/11 (https://dejure.org/2011,7868)
BGH, Entscheidung vom 15.06.2011 - 2 StR 140/11 (https://dejure.org/2011,7868)
BGH, Entscheidung vom 15. Juni 2011 - 2 StR 140/11 (https://dejure.org/2011,7868)
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Volltextveröffentlichungen (20)

  • HRR Strafrecht

    § 64 StGB; § 46 StGB; § 21 StGB; § 27 Abs. 2 Satz 2 StGB; § 66 StGB
    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Symptomtat; Testosteron); Strafzumessung (Erörterungsmangel zur erheblich verminderten Schuldfähigkeit: Suchterkrankung; Strafrahmenverschiebung bei der Beihilfe); rechtsfehlerhaftes Absehen von ...

  • HRR Strafrecht

    § 64 StGB; § 46 StGB; § 21 StGB; § 27 Abs. 2 Satz 2 StGB
    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Symptomtat; Testosteron); Strafzumessung (Erörterungsmangel zur erheblich verminderten Schuldfähigkeit: Suchterkrankung; Strafrahmenverschiebung bei der Beihilfe)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46 Abs 2 StGB, § 64 StGB
    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Feststellung einer Symptomtat und eines Hangs bei übermäßigem Konsum berauschender Mittel; strafmildernde Berücksichtigung der Betäubungsmittelabhängigkeit

  • Wolters Kluwer

    Feststellung einer Tat als Folge von Betäubungsmittelabhängigkeit ohne Berücksichtigung der Suchterkrankung als Strafzumessungsgrund i.R.d. Festsetzung der Strafe

  • Wolters Kluwer

    Absehen von einer Anordnung der Sicherungsverwahrung im Hinblick auf die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Feststellung der Tat als Folge einer Betäubungsmittelabhängigkeit ohne Berücksichtigung der Suchterkrankung des Angeklagten als Strafzumessungsgrund bei ...

  • rewis.io

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Feststellung einer Symptomtat und eines Hangs bei übermäßigem Konsum berauschender Mittel; strafmildernde Berücksichtigung der Betäubungsmittelabhängigkeit

  • ra.de
  • rewis.io

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Feststellung einer Symptomtat und eines Hangs bei übermäßigem Konsum berauschender Mittel; strafmildernde Berücksichtigung der Betäubungsmittelabhängigkeit

  • rewis.io
  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    StGB § 27 Abs. 2 S. 2; StGB § 49 Abs. 1; StGB § 64
    Feststellung einer Tat als Folge von Betäubungsmittelabhängigkeit ohne Berücksichtigung der Suchterkrankung als Strafzumessungsgrund i.R.d. Festsetzung der Strafe

  • rechtsportal.de

    StGB § 64 ; StGB § 66 ; StGB § 72
    Absehen von einer Anordnung der Sicherungsverwahrung im Hinblick auf die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Feststellung der Tat als Folge einer Betäubungsmittelabhängigkeit ohne Berücksichtigung der Suchterkrankung des Angeklagten als Strafzumessungsgrund bei ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Ausnehmen des vom Gericht nicht angewandten § 64 StGB vom Rechtsmittelangriff - BGH-Rechtsprechung wieder einheitlich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2012, 289
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.01.2007 - 1 StR 530/06

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Anordnung der Sicherungsverwahrung (Gefahr für die

    Auszug aus BGH, 15.06.2011 - 2 StR 140/11
    Im Hinblick auf die Therapiebereitschaft des Angeklagten und den möglichen Grad der Erfolgsaussicht einer solchen Behandlung könnte bei Annahme der vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Anforderungen im Übrigen auch zu prüfen sein, ob eine vorbehaltene Sicherungsverwahrung (§ 66a StGB) in Betracht kommt (vgl. BGH NStZ 2007, 464).
  • BGH, 31.07.2008 - 4 StR 152/08

    Rechtsfehlerhaftes Absehen von der Anordnung der Sicherungsverwahrung zugunsten

    Auszug aus BGH, 15.06.2011 - 2 StR 140/11
    Unsicherheiten über den Erfolg allein der milderen Maßregel führen demnach zur kumulativen Anordnung der Maßregeln (BGH NStZ-RR 2008, 336).
  • BGH, 12.02.2009 - 3 StR 569/08

    Vorwegvollzug (Bemessung); Halbstrafenzeitpunkt

    Auszug aus BGH, 15.06.2011 - 2 StR 140/11
    Das Absehen von der Anordnung der Sicherungsverwahrung im Hinblick auf die Unterbringung in der Entziehungsanstalt verlangt vielmehr ein hohes Maß an prognostischer Sicherheit, dass allein mit der Maßregel nach § 64 StGB die vom Angeklagten ausgehende Gefahr beseitigt werden kann (vgl. BGH NStZ 2009, 442, 443 mwN).
  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus BGH, 15.06.2011 - 2 StR 140/11
    Die zur Entscheidung berufene Kammer wird sich unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, das angesichts der Verfassungswidrigkeit des Rechts der Sicherungsverwahrung deren Anordnung von einer strikten Verhältnismäßigkeitsprüfung abhängig macht und dabei in der Regel eine Gefahr schwerer Gewalt- oder Sexualstraftaten an konkreten Umständen in der Person oder dem Verhalten des Betroffenen verlangt (BVerfG NJW 2011, 1931, 1946), mit dieser Frage erneut befassen müssen.
  • BGH, 16.01.2014 - 4 StR 496/13

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Liegen die Voraussetzungen sowohl des § 66 StGB (bzw. § 66a StGB) als auch des § 64 StGB vor, erfordert das Absehen von der (vorbehaltenen) Sicherungsverwahrung im Hinblick auf die Unterbringung nach § 64 StGB ein hohes Maß an prognostischer Sicherheit, dass mit der alleinigen Unterbringung gemäß § 64 StGB die vom Angeklagten ausgehende Gefahr beseitigt werden kann (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 14. Mai 2013 - 1 StR 573/12 (juris Rn. 19); vom 15. Juni 2011 - 2 StR 140/11 (juris Rn. 9); vom 8. Juli 2010 - 4 StR 210/10, NStZ-RR 2011, 204 jeweils mwN).

    Unsicherheiten über den Erfolg der milderen Maßnahme müssen dagegen - bei Vorliegen der Voraussetzungen im Übrigen - zur kumulativen Anordnung der Maßregeln führen (§ 72 Abs. 2 StGB; vgl. auch BGH, Urteile vom 14. Mai 2013 - 1 StR 573/12 (juris Rn. 24); vom 15. Juni 2011 - 2 StR 140/11 (juris Rn. 9); Beschluss vom 20. Dezember 2011 - 3 StR 374/11, NStZ-RR 2012, 106 jeweils mwN).

  • BGH, 12.10.2023 - 4 StR 136/23

    Revision wegen des Ausspruchs über die Anordnung der Unterbringung des

    Infolgedessen stehen die Entscheidung über die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt einschließlich der hiervon abhängigen Anordnung des Vorwegvollzugs einerseits und über die Strafe andererseits in einem inneren Zusammenhang, der einem ausschließlich gegen die Maßregelentscheidung geführten Rechtsmittelangriff entgegensteht (vgl. BGH, Urteil vom 15. Juni 2011 - 2 StR 140/11 Rn. 7).
  • BGH, 20.09.2011 - 1 StR 120/11

    Totschlag (Tötungsvorsatz bei Stichen); Mord (Heimtücke; erforderliche

    Derartige Zusammenhänge können nicht nur je nach den Umständen des Einzelfalles für die (vorliegend wegen umfassender Anfechtung des Urteils auch im Schuldspruch nicht einschlägige) Frage der weiteren Beschränkbarkeit eines nicht gegen den Schuldspruch gerichteten Rechtsmittels im Zusammenhang mit der Unterbringungsanordnung bedeutsam sein (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 15. Juni 2011 - 2 StR 140/11; BGH, Urteil vom 7. Oktober 1992 - 2 StR 374/92, BGHSt 38, 362; BGH, Beschluss vom 14. Juli 1993 - 2 StR 352/93, BGHR StPO § 344 Abs. 1 Beschränkung 6), sondern auch im Blick auf eine die Unterbringung betreffende Entscheidung auf den Bestand des Strafausspruches Einfluss haben (vgl. BGH aaO; BGH, Urteil vom 24. Juni 2003 - 1 StR 25/03, NStZ 2004, 111).
  • OLG Hamm, 01.03.2018 - 5 RVs 129/17

    Begründungsanforderungen an die Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe

    Die Entscheidungen des BGH vom 15. Juni 2011 - 2 StR 140/11 und vom 22. Juni 2011 - 2 StR 139/11 (jeweils juris) stehen dem nicht entgegen.
  • BGH, 14.05.2013 - 1 StR 573/12

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherheitsverwahrung (Voraussetzungen;

    Liegen die Voraussetzungen sowohl des § 66 StGB (bzw. § 66a StGB) als auch des § 64 StGB vor, erfordert das - freilich nur ausnahmsweise (vgl. Senatsurteil vom 27. Juli 2000 - 1 StR 263/00, BGHR StGB § 72 Sicherungszweck 5; BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2005 - 4 StR 443/05, NStZ-RR 2006, 104, 105) - Absehen von der (vorbehaltenen) Sicherungsverwahrung im Hinblick auf die Unterbringung nach § 64 StGB ein hohes Maß an prognostischer Sicherheit in dem Sinne, dass mit der alleinigen Unterbringung gemäß § 64 StGB die vom Angeklagten ausgehende Gefahr beseitigt werden kann (vgl. auch Senatsurteil vom 27. Juli 2000 - 1 StR 263/00, BGHR StGB § 72 Sicherungszweck 5; BGH, Urteil vom 9. November 2006 - 3 StR 360/06, NStZ 2007, 328; BGH, Urteil vom 31. Juli 2008 - 4 StR 152/08, NStZ-RR 2008, 336 f.; BGH, Urteil vom 12. Februar 2009 - 3 StR 569/08, NStZ 2009, 442 f.; BGH, Urteil vom 15. Juni 2011 - 2 StR 140/11).
  • BGH, 02.11.2011 - 2 StR 251/11

    Wirksame Ausnahme der Nichtanordnung der Maßregel nach § 64 StGB vom

    Die Senatsentscheidungen vom 15. Juni 2011 - 2 StR 140/11 und vom 22. Juni 2011 - 2 StR 139/11 stehen dem nicht entgegen.
  • OLG Zweibrücken, 16.01.2018 - 1 OLG 2 Ss 74/17

    Wirksamkeit der Berufungsbeschränkung im Strafverfahren: Herausnahme des

    Etwas anderes kann aber u.a. dann gelten, wenn sich den Urteilsgründen oder der Strafhöhe entnehmen lässt, dass die Strafe von dem Unterbleiben der Anordnung einer Maßregel beeinflusst sein kann (BGH aaO. Rn. 10 f. sowie Urteil vom 02.11.2011 - 2 StR 251/11, juris Rn. 3 [zugleich Klarstellung BGH vom 15.06.2011 - 2 StR 140/11 und vom 22.06.2011 - 2 StR 139/11]).
  • LG Düsseldorf, 18.09.2018 - 2 KLs 9/18

    Stiche in Kopf, Brust und Bauch des Nebenklägers mit einem Messer als eine das

    Verbleibt insofern eine Unsicherheit, sind die Maßregeln kumulativ anzuordnen (vgl. BGH, Urteil vom 15.06.2011 - 2 StR 140/11 für das Verhältnis § 66 StGB zu § 64 StGB; Fischer, StGB, § 72 Rn. 5 u. 7; Schäfer, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl. 2017, Rn. 426).
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