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   OLG Nürnberg, 12.09.2011 - 1 Ws 390/11 H, 1 Ws 390/2011 H   

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https://dejure.org/2011,12686
OLG Nürnberg, 12.09.2011 - 1 Ws 390/11 H, 1 Ws 390/2011 H (https://dejure.org/2011,12686)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 12.09.2011 - 1 Ws 390/11 H, 1 Ws 390/2011 H (https://dejure.org/2011,12686)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 12. September 2011 - 1 Ws 390/11 H, 1 Ws 390/2011 H (https://dejure.org/2011,12686)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Haftprüfungsverfahren bei Untersuchungshaft: Auswirkungen einer Verzögerung des Strafverfahrens wegen der Wahrnehmung prozessualer Rechte durch den Angeschuldigten

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufrechterhaltung der U-Haft bei Verzögerung des Verfahrens wegen Wahrnehmung in den alleinigen Verantwortungsbereich des Angeschuldigten fallender, prozessualer Rechte

Verfahrensgang

  • LG Nürnberg-Fürth - 12 KLs 508 Js 1597/05
  • OLG Nürnberg, 12.09.2011 - 1 Ws 390/11 H, 1 Ws 390/2011 H

Papierfundstellen

  • StV 2012, 422
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 25.01.2005 - 3 StR 445/04

    Ziel des Strafprozesses (Wahrheitsfindung in einem prozeßordnungsgemäßen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 12.09.2011 - 1 Ws 390/11
    18 Die Verzögerung des Verfahrens wegen Wahrnehmung prozessualer Rechte kann die Aufrechterhaltung der U-Haft dann nicht begründen, wenn Staatsanwaltschaft und Gericht hierauf nicht sachgerecht reagiert haben (BVerfG StV 1999, 162; BVerfG StV 2006, 87; BGH NStZ 2005, 341).
  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 12.09.2011 - 1 Ws 390/11
    13 Es ist unverzichtbare Voraussetzung rechtsstaatlicher Verfahren, dass Entscheidungen, die den Entzug der persönlichen Freiheit betreffen, auf zureichender Sachaufklärung beruhen und eine in tatsächlicher Hinsicht genügende Grundlage haben, die der Bedeutung der Freiheitsgarantie entspricht (BVerfG Be. v. 16.9.2010 Az. 2 BvR 1608/07 Rn. 24; BVerfGE 70, 297 (308)).
  • BVerfG, 16.09.2010 - 2 BvR 1608/07

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Anordnung der Festhaltung eines

    Auszug aus OLG Nürnberg, 12.09.2011 - 1 Ws 390/11
    13 Es ist unverzichtbare Voraussetzung rechtsstaatlicher Verfahren, dass Entscheidungen, die den Entzug der persönlichen Freiheit betreffen, auf zureichender Sachaufklärung beruhen und eine in tatsächlicher Hinsicht genügende Grundlage haben, die der Bedeutung der Freiheitsgarantie entspricht (BVerfG Be. v. 16.9.2010 Az. 2 BvR 1608/07 Rn. 24; BVerfGE 70, 297 (308)).
  • EGMR, 04.12.1979 - 7710/76

    Schiesser ./. Schweiz

    Auszug aus OLG Nürnberg, 12.09.2011 - 1 Ws 390/11
    aa) Das strafprozessuale Grundrecht des rechtlichen Gehörs umfasst nicht nur das Recht des Angeschuldigten, dass die Ermittlungsorgane und die Gerichte diesen hören und seinen Vortrag substanziell verwerten, sondern auch das vorgelagerte Recht, überhaupt umfassend vortragen zu können (vgl. BVerfGE 62, 249 [254]; EGMR EuGRZ 1980, 202 - Schiesser; EuGRZ 1985, 700 - De Jong; NJW 2000, 2833, 2884 - Nikolova).
  • BVerfG, 29.11.2005 - 2 BvR 1737/05

    Freiheit der Person (keine Aufrechterhaltung eines außer Vollzug gesetzten

    Auszug aus OLG Nürnberg, 12.09.2011 - 1 Ws 390/11
    18 Die Verzögerung des Verfahrens wegen Wahrnehmung prozessualer Rechte kann die Aufrechterhaltung der U-Haft dann nicht begründen, wenn Staatsanwaltschaft und Gericht hierauf nicht sachgerecht reagiert haben (BVerfG StV 1999, 162; BVerfG StV 2006, 87; BGH NStZ 2005, 341).
  • BVerfG, 15.11.1982 - 1 BvR 585/80

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlerhafte Anwendung von

    Auszug aus OLG Nürnberg, 12.09.2011 - 1 Ws 390/11
    aa) Das strafprozessuale Grundrecht des rechtlichen Gehörs umfasst nicht nur das Recht des Angeschuldigten, dass die Ermittlungsorgane und die Gerichte diesen hören und seinen Vortrag substanziell verwerten, sondern auch das vorgelagerte Recht, überhaupt umfassend vortragen zu können (vgl. BVerfGE 62, 249 [254]; EGMR EuGRZ 1980, 202 - Schiesser; EuGRZ 1985, 700 - De Jong; NJW 2000, 2833, 2884 - Nikolova).
  • BVerfG, 10.12.1998 - 2 BvR 1998/98

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 durch Fortdauer der Untersuchungshaft aufgrund

    Auszug aus OLG Nürnberg, 12.09.2011 - 1 Ws 390/11
    18 Die Verzögerung des Verfahrens wegen Wahrnehmung prozessualer Rechte kann die Aufrechterhaltung der U-Haft dann nicht begründen, wenn Staatsanwaltschaft und Gericht hierauf nicht sachgerecht reagiert haben (BVerfG StV 1999, 162; BVerfG StV 2006, 87; BGH NStZ 2005, 341).
  • OLG Hamburg, 05.11.2013 - 2 Ws 190/13

    Führungsaufsicht: Voraussetzungen der Weisung des Tragens einer sog. Fußfessel

    Eine bloß abstrakte, auf die statistische Rückfallwahrscheinlichkeit gestützte Gefahrprognose reicht nicht aus; andererseits ist auch keine nahe liegende konkrete Gefahr erforderlich (OLG Rostock, StV 2012, 422, 423; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 2. Oktober 2013 - 1 Ws 194/13 -, juris).

    Dem Verurteilten dürfen - unter besonderer Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes - keine Weisungen erteilt werden, die seine ganze Lebensführung beeinträchtigen, wenn er lediglich von unbedeutenden Straftaten abgehalten werden soll oder er nur eine geringfügige Straftat begangen hat (OLG Rostock StV 2012, 422, 424, OLG Bamberg, StV 2012, 738, 740, jeweils m.w.N.).

  • KG, 23.01.2014 - 2 Ws 11/14

    Elektronische Fußfessel

    Hingegen findet eine Überprüfung der Zweckmäßigkeit im Beschwerdeverfahren nicht statt (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 5. November 2013 - 2 Ws 190/13 - juris; OLG Rostock StV 2012, 422, 423; OLG Karlsruhe a.a.O.).
  • KG, 31.01.2020 - 1 ARs 4/20

    Strafvollstreckung: Pflichtverteidigerbestellung bei Erteilung umfangreicher

    Eine bloß abstrakte, auf die statistische Rückfallwahrscheinlichkeit gestützte Gefahrprognose reicht nicht aus; andererseits ist auch keine nahe liegende konkrete Gefahr erforderlich (vgl. zum Ganzen Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 5. November 2013 - 2 Ws 190/13 -, juris; OLG Rostock, StV 2012, 422, 423; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 2. Oktober 2013 - 1 Ws 194/13 -, juris).
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