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   OLG Celle, 13.12.2011 - 2 Ws 341/11   

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https://dejure.org/2011,28968
OLG Celle, 13.12.2011 - 2 Ws 341/11 (https://dejure.org/2011,28968)
OLG Celle, Entscheidung vom 13.12.2011 - 2 Ws 341/11 (https://dejure.org/2011,28968)
OLG Celle, Entscheidung vom 13. Dezember 2011 - 2 Ws 341/11 (https://dejure.org/2011,28968)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Beschwerde, Zulässigkeit, Entscheidung während laufender Haupverhandlung

  • openjur.de

    Zulässigkeit der prozessual überholten Beschwerde gegen die Anordnung der zwangsweisen Vorführung bei einem Amtsarzt zur Feststellung der Verhandlungsfähigkeit

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 81a StPO; § 230 Abs. 2 StPO
    Verhältnismäßigkeit der Untersuchung durch einen Amtsarzt zwecks Feststellung der Verhandlungsfähigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verhältnismäßigkeit der Untersuchung durch einen Amtsarzt zwecks Feststellung der Verhandlungsfähigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Statthaftigkeit der Beschwerde gegen die Anordnung der körperlichen Untersuchung zur Überprüfung der Verhandlungsfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Prüfung der Verhandlungsfähigkeit - mit der Beschwerde anfechtbar…

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 253 (Ls.)
  • StV 2012, 524
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 15.07.1998 - 2 BvR 446/98

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 iVm Art 13 durch Verwerfung der Beschwerde gegen

    Auszug aus OLG Celle, 13.12.2011 - 2 Ws 341/11
    Um solche schwer wiegenden Grundrechtseingriffe kann es sich vor allem handeln bei Freiheitsentziehungen (BVerfG NJW 1999, 273), Wohnungsdurchsuchungen (BVerfG NJW 1999, 273) oder Eingriffen in die körperliche Unversehrtheit (BVerfG NJW 2007, 1117).
  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus OLG Celle, 13.12.2011 - 2 Ws 341/11
    Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung vom 30. April 1997 die Notwendigkeit eines nachträglichen gerichtlichen Rechtsschutzes für die Fälle verlangt, in denen es um schwerwiegende Grundrechtseingriffe geht, die zwischenzeitlich erledigt sind (BVerfGE 96, 27, BVerfG NJW 1989, 2131, vgl. auch Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., vor § 296 Rnr. 18 a m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 16.01.2008 - 1 Ws 309/07

    Strafprozessrecht: Konkretisierung des Untersuchungsauftrags an den Arzt

    Auszug aus OLG Celle, 13.12.2011 - 2 Ws 341/11
    Von diesem Grundsatz finden sich Ausnahmen in § 305 S. 2 StPO im Hinblick u. a. auf Entscheidungen über freiheitsentziehende Maßnahmen, eine Entziehung der Fahrerlaubnis oder die Festsetzung von Ordnungs- und Zwangsmitteln, die Aufzählung ist aber nicht abschließend (so auch OLG Brandenburg, Beschluss vom 16.01.2008, 1 Ws 309/07, Rnr. 8f., zitiert nach juris, vgl. ferner Meyer-Goßner StPO, 54. Aufl., § 305, Rnr. 7).
  • OLG Düsseldorf, 13.04.2000 - 1 Ws 263/00

    Verhandlungsfähigkeit; Ärztliche Untersuchung; Angeklagter; Eingriff; Körperliche

    Auszug aus OLG Celle, 13.12.2011 - 2 Ws 341/11
    Dazu gehört auch die mit Freiheitseinschränkungen verbundene zwangsweise Vorführung bei einem Amtsarzt, die ebenfalls mit einer Einschränkung der Freiheitsgrundrechte verbundene körperliche Untersuchung durch den Arzt (anders zur psychiatrischen Untersuchung OLG Düsseldorf VRS 99, 123) und der mit der angefochtenen Durchsuchungsanordnung verbundene Eingriff in die Unverletzlichkeit der Wohnung.
  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 538/06

    Informantenschutz

    Auszug aus OLG Celle, 13.12.2011 - 2 Ws 341/11
    Um solche schwer wiegenden Grundrechtseingriffe kann es sich vor allem handeln bei Freiheitsentziehungen (BVerfG NJW 1999, 273), Wohnungsdurchsuchungen (BVerfG NJW 1999, 273) oder Eingriffen in die körperliche Unversehrtheit (BVerfG NJW 2007, 1117).
  • OLG Düsseldorf, 03.03.2005 - 3 Ws 76/05

    Strafprozessrecht: Voraussetzungen für die Unterbringung zur körperlichen

    Auszug aus OLG Celle, 13.12.2011 - 2 Ws 341/11
    Dabei muss eine gerichtliche Anordnung auf der Grundlage von § 81 a StPO die Art der Eingriffe genau bezeichnen und darf die einzelnen Untersuchungsmethoden nicht dem untersuchenden Arzt überlassen (vgl. OLG Düsseldorf, StV 2005, 490), weil Blutentnahmen und andere ärztliche Eingriffe dem Richtervorbehalt nach § 81 a Abs. 2 StPO unterliegen.
  • KG, 30.10.2013 - 4 Ws 117/13

    Unterbringung einer Angeklagten zum Zwecke der medizinischen Klärung, ob sie sich

    Es ist bereits zweifelhaft, ob die gerichtliche Anordnung hinreichend bestimmt war (vgl. dazu OLG Celle StV 2012, 524; OLG Düsseldorf StV 2005, 490; StraFo 2011, 505) und ob die angeordneten Untersuchungen sowie die Unterbringung der Angeklagten zur Erreichung des Untersuchungszwecks, nämlich der Klärung, ob die Voraussetzungen des § 231a StPO vorlagen, geeignet waren.
  • AGH Mecklenburg-Vorpommern, 20.09.2012 - AGH 5/12

    Rechtmäßigkeit der Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei im

    Dazu gehört auch der mit der angefochtenen Durchsuchungsanordnung verbundene Eingriff in die Unverletzlichkeit der Wohnung bzw. der Geschäftsräume (OLG Celle, StV 2012, 524).
  • KG, 31.01.2018 - 5 Ws 240/17

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Überschreitung der Frist zur

    Darüber hinaus kann ein Feststellungsinteresse auch bei schwerwiegenden, tatsächlich aber nicht mehr fortwirkenden Grundrechtseingriffen zu bejahen sein (vgl. BVerfG NJW 1999, 273; Beschluss vom 27. Oktober 2015 - 2 BvR 3071/14 - m.w.N.; KG, Beschluss vom 25. Juli 2016 - 4 Ws 13/16 - OLG Celle StV 2012, 524).
  • OLG Schleswig, 17.06.2019 - 1 Ws 99/19
    Dazu gehört die körperliche Untersuchung durch einen Arzt zum Zwecke der Feststellung der Verhandlungsfähigkeit, soweit sie, wie hier, mit einer Einschränkung der Freiheitsgrundrechte verbunden ist (OLG Celle, Beschluss vom 13. Dezember 2011 - 2 Ws 341/11 bei juris).
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