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   BGH, 08.02.2012 - 4 StR 657/11   

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https://dejure.org/2012,3317
BGH, 08.02.2012 - 4 StR 657/11 (https://dejure.org/2012,3317)
BGH, Entscheidung vom 08.02.2012 - 4 StR 657/11 (https://dejure.org/2012,3317)
BGH, Entscheidung vom 08. Februar 2012 - 4 StR 657/11 (https://dejure.org/2012,3317)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 184b Abs. 4 Satz 1, Abs. 6 Satz 2 StGB; § 74 StGB; § 74b StGB; § 260 Abs. 4 Satz 2 StPO
    Sichverschaffen von kinderpornographischen Schriften (Besitz; Tenorierung; Reichweite der Einziehung: Laptop, Löschung, Verhältnismäßigkeit)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 74 Abs 1 Alt 2 StGB, § 74 Abs 2 StGB, § 184b Abs 4 S 1 StGB, § 184b Abs 6 S 2 StGB
    Sichverschaffen kinderpornographischer Schriften: Einziehung nur des Speichermediums; Erreichung des Einziehungszwecks durch mildere Maßnahmen

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Einziehung eines Laptops bei Verurteilung wegen Sichverschaffens von kinderpornographischen Schriften

  • rewis.io

    Sichverschaffen kinderpornographischer Schriften: Einziehung nur des Speichermediums; Erreichung des Einziehungszwecks durch mildere Maßnahmen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 184b Abs. 6 S. 2; StPO § 349 Abs. 2
    Zulässigkeit der Einziehung eines Laptops bei Verurteilung wegen Sichverschaffens von kinderpornographischen Schriften

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Sichverschaffen/Besitz kinderpornografischer Schriften - eingezogen wird nur die Festplatte!!!!

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)

    Zur Einziehung eines Laptops beim Besitz kinderpornographischer Schriften

  • loebisch.com (Kurzinformation)

    Einziehung von Computer-Hardware nach Strafurteil

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Internet-Kriminalität und die Einziehung der Computer-Hardware

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Zur Kinderpornographie - Gilt die Einziehung für den gesamten Computer? // Zur Frage der Einziehung der sichergestellten Speichermedien bei § 184b StGB

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2012, 319
  • NStZ-RR 2012, 335
  • StV 2012, 540
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 11.01.2012 - 4 StR 612/11

    Einziehung eines Computers nach Ladung einer kinderpornographischen Datei (Grenze

    Auszug aus BGH, 08.02.2012 - 4 StR 657/11
    Dagegen ist eine Einziehung des für den Lade- und Speichervorgang verwendeten Computers nebst Zubehör nur nach § 74 Abs. 1 Alternative 2 StGB als Tatwerkzeug möglich (BGH, Beschluss vom 11. Januar 2012 - 4 StR 612/11; Beschluss vom 28. November 2008 - 2 StR 501/08, BGHSt 53, 69 4 5 6 Rn. 2 a.E.; Laufhütte/Roggenbuck in LK-StGB, 12. Aufl., § 184b Rn. 20).

    Zudem hat das Landgericht übersehen, dass aus Gründen der Verhältnismäßigkeit auch bei einer auf § 184b Abs. 6 Satz 2 StGB gestützten Einziehung von den Möglichkeiten des § 74b Abs. 2 StGB Gebrauch zu machen ist (BGH, Beschluss vom 11. Januar 2012 - 4 StR 612/11; Beschluss vom 28. November 2008 - 2 StR 501/08, BGHSt 53, 69 Rn. 3).

    Dies könnte hier durch eine endgültige Löschung der inkriminierten Bilddateien geschehen (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Januar 2012 - 4 StR 612/11; Laufhütte/Roggenbuck in LK-StGB, 12. Aufl., § 184b Rn. 20).

  • BGH, 10.07.2008 - 3 StR 215/08

    Besitz kinderpornografischer Schriften; Sich-verschaffen kinderpornografischer

    Auszug aus BGH, 08.02.2012 - 4 StR 657/11
    Der vom Landgericht im Fall II. 3 der Urteilsgründe angenommene Besitz kinderpornografischer Schriften nach § 184b Abs. 4 Satz 2 StGB tritt als subsidiärer Auffangtatbestand zurück (BGH, Beschluss vom 10. Juli 2008 - 3 StR 215/08, NStZ 2009, 208; Beschluss vom 4. August 2009 - 3 StR 174/09, Rn. 25).

    Obgleich die gesetzliche Überschrift des § 184b StGB die Variante des Sichverschaffens von kinderpornographischen Schriften nicht enthält, ist es in diesen Fällen angezeigt, von der Regel des § 260 Abs. 4 Satz 2 StPO abzuweichen und zur anschaulichen Kennzeichnung des Tatunrechts in der Urteilsformel auf den Wortlaut des Tatbestands zurückzugreifen (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juli 2008 - 3 StR 215/08; HansOLG Hamburg, Beschluss vom 3. Mai 1999 - 1 Ss 39/99, Rn. 18).

  • BGH, 28.11.2008 - 2 StR 501/08

    Obligatorische Sicherungseinziehung nach § 74b Abs. 2 StGB (vorbehaltene

    Auszug aus BGH, 08.02.2012 - 4 StR 657/11
    Dagegen ist eine Einziehung des für den Lade- und Speichervorgang verwendeten Computers nebst Zubehör nur nach § 74 Abs. 1 Alternative 2 StGB als Tatwerkzeug möglich (BGH, Beschluss vom 11. Januar 2012 - 4 StR 612/11; Beschluss vom 28. November 2008 - 2 StR 501/08, BGHSt 53, 69 4 5 6 Rn. 2 a.E.; Laufhütte/Roggenbuck in LK-StGB, 12. Aufl., § 184b Rn. 20).

    Zudem hat das Landgericht übersehen, dass aus Gründen der Verhältnismäßigkeit auch bei einer auf § 184b Abs. 6 Satz 2 StGB gestützten Einziehung von den Möglichkeiten des § 74b Abs. 2 StGB Gebrauch zu machen ist (BGH, Beschluss vom 11. Januar 2012 - 4 StR 612/11; Beschluss vom 28. November 2008 - 2 StR 501/08, BGHSt 53, 69 Rn. 3).

  • BGH, 13.09.2001 - 3 StR 269/01

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern; Strafzumessung (einschlägige

    Auszug aus BGH, 08.02.2012 - 4 StR 657/11
    Soweit das Landgericht im Fall II. 1 der Urteilsgründe bei der Bestimmung der dem Strafrahmen des § 176a Abs. 1 StGB entnommenen Freiheitsstrafe entgegen § 46 Abs. 3 StGB auch die die Strafbarkeit nach dieser Vorschrift begründende Vorverurteilung durch das Landgericht Magdeburg vom 17. Juli 2000 zum Nachteil des Angeklagten berücksichtigt hat (BGH, Beschluss vom 13. September 2001 - 3 StR 269/01, NStZ 2002, 198, 199; Hörnle in LK-StGB, 12. Aufl., § 176a Rn. 21), vermag der Senat auszuschließen, dass das Urteil auf diesem Rechtsfehler beruht.
  • BGH, 10.10.2006 - 1 StR 430/06

    Besitz von Dateien mit kinderpornographischen Inhalten durch bloße Speicherung

    Auszug aus BGH, 08.02.2012 - 4 StR 657/11
    Damit hat sich der Angeklagte in beiden Fällen den Besitz an den kinderpornografischen Schriften (§ 11 Abs. 3 StGB) selbst verschafft und dadurch den Tatbestand des § 184b Abs. 4 Satz 1 StGB verwirklicht (BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2006 - 1 StR 430/06, NStZ 2007, 95).
  • BGH, 04.08.2009 - 3 StR 174/09

    Gesetzlicher Richter; fehlerhafte Besetzung des Gerichts; Änderung der

    Auszug aus BGH, 08.02.2012 - 4 StR 657/11
    Der vom Landgericht im Fall II. 3 der Urteilsgründe angenommene Besitz kinderpornografischer Schriften nach § 184b Abs. 4 Satz 2 StGB tritt als subsidiärer Auffangtatbestand zurück (BGH, Beschluss vom 10. Juli 2008 - 3 StR 215/08, NStZ 2009, 208; Beschluss vom 4. August 2009 - 3 StR 174/09, Rn. 25).
  • OLG Hamburg, 03.05.1999 - IIa - 47/99

    Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung: Klammerwirkung des Besitzes

    Auszug aus BGH, 08.02.2012 - 4 StR 657/11
    Obgleich die gesetzliche Überschrift des § 184b StGB die Variante des Sichverschaffens von kinderpornographischen Schriften nicht enthält, ist es in diesen Fällen angezeigt, von der Regel des § 260 Abs. 4 Satz 2 StPO abzuweichen und zur anschaulichen Kennzeichnung des Tatunrechts in der Urteilsformel auf den Wortlaut des Tatbestands zurückzugreifen (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juli 2008 - 3 StR 215/08; HansOLG Hamburg, Beschluss vom 3. Mai 1999 - 1 Ss 39/99, Rn. 18).
  • BGH, 11.11.2021 - 4 StR 511/20

    Verbotenes Kraftfahrzeugrennen auf der B 229: BGH bestätigt Urteil des

    Die von der Strafkammer hinzugefügte Wendung "mit Todesfolge" wurde zur anschaulichen Kennzeichnung des Tatunrechts des § 315d Abs. 5 1. Alt. StGB beibehalten (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Februar 2012 - 4 StR 657/11 Rn. 4 mwN).
  • BGH, 11.02.2014 - 1 StR 485/13

    Freispruch des "Freiburger Nacktläufers" wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern

    aa) Der Bundesgerichtshof hat sich zur Auslegung dieses Begriffs für den Tatbestand des § 184b StGB bislang noch nicht geäußert und - soweit er sich mit der Einordnung von Schriften, insbesondere Lichtbildern, als "kinderpornographisch" im Sinne von § 184 StGB aF, § 184b StGB nF befasst hat - ersichtlich nur die Frage des Sexualbezugs der dargestellten Handlungen thematisiert (vgl. BGH, Urteil vom 16. Januar 2014 - 4 StR 370/13; Beschlüsse vom 21. November 2013 - 2 StR 459/13 ; vom 19. März 2013 - 1 StR 8/13, BGHSt 58, 197; vom 8. Februar 2012 - 4 StR 657/11, StV 2012, 540; vom 10. Juli 2008 - 3 StR 215/08, StraFo 2008, 477; Urteil vom 24. März 1999 - 3 StR 240/98, BGHSt 45, 41; Beschluss vom 17. Dezember 1997 - 3 StR 567/97, NJW 1998, 1502).
  • BGH, 03.09.2015 - 1 StR 255/15

    Erwerb kinder- und jugendpornographischer Schriften (mehrere Dateidownloads

    Gegenüber dem Sich-Verschaffen gemäß § 184b Abs. 4 Satz 1 StGB tritt der vom Landgericht dem Schuldspruch u.a. zugrunde gelegte Besitztatbestand gemäß § 184b Abs. 4 Satz 2 StGB als subsidiärer Auffangtatbestand zurück (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 10. Juli 2008 - 3 StR 215/08, NStZ 2009, 208; vom 4. August 2009 - 3 StR 174/09 Rn. 25, StV 2010, 294; vom 8. Februar 2012 - 4 StR 657/11 Rn. 3, StV 2012, 540).

    Der Angeklagte war daher jeweils wegen Sich-Verschaffens von kinder- bzw. jugendpornographischen Schriften zu verurteilen (zur Bezeichnung dieses verwirklichten Tatbestandes in der Entscheidungsformel siehe BGH, Beschluss vom 8. Februar 2012 - 4 StR 657/11 Rn. 4, StV 2012, 540).

  • OLG Düsseldorf, 26.05.2015 - 2 RVs 36/15

    Strafbarkeit des Besitzes kinderpornographischer Vorschaubilder ("Thumbnails")

    Gleiches gilt für die als Speichermedium verwendete Festplatte des Computers (vgl. BGH NStZ 2012, 319).
  • BGH, 12.03.2014 - 4 StR 562/13

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern (Begriff des sexuellen Handlungen:

    In beiden Fällen ist im Hinblick auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu prüfen, ob gemäß § 74b Abs. 2 StGB die Einziehung zunächst vorbehalten bleibt und weniger einschneidende Maßnahmen zu treffen sind, wenn auch auf diese Weise der Einziehungszweck erreicht werden kann (BGH, Urteil vom 16. Januar 2014 - 4 StR 370/13, Rn. 21; Beschluss vom 8. Februar 2012 - 4 StR 657/11, NStZ 2012, 319; Beschluss vom 11. Januar 2012 - 4 StR 612/11, Rn. 5; Beschluss vom 28. November 2008 - 2 StR 501/08, BGHSt 53, 69 Rn. 3).
  • BGH, 05.04.2022 - 3 StR 16/22

    Verurteilungen wegen Kriegsverbrechens in Syrien rechtskräftig

    Dass sich auf ihr über sieben Jahre nach dem Tatgeschehen ein daraus hervorgegangenes Video befand, begründet keine Veränderung der Festplatte unmittelbar durch die Tat selbst (vgl. allgemein zur Einziehbarkeit von Datenträgern BT-Drucks. 19/19859 S. 38 f.; BGH, Beschluss vom 8. Februar 2012 - 4 StR 657/11, BGHR StGB § 184b Abs. 6 Einziehung 1 Rn. 6).
  • BGH, 08.05.2018 - 5 StR 65/18

    Statt Einziehung: Datenträger können auch gelöscht werden

    Zwar ist bei einer Verurteilung gemäß § 184b Abs. 4 StGB aF wegen Sichverschaffens oder Besitzes kinderpornographischer Schriften eine Einziehung des für den Aufnahme- und Speichervorgang verwendeten Mobiltelefons bzw. Computers nebst Zubehör nach § 74 Abs. 1 StGB nF als Tatmittel möglich, während nach § 184b Abs. 6 Satz 1 StGB nF nur die Beziehungsgegenstände der Tat - hier also die Festplatten der zur Bildspeicherung genutzten Geräte - zwingend einzuziehen sind (BGH, Beschluss vom 8. Februar 2012 - 4 StR 657/11, NStZ 2012, 319 mwN).

    Dies kann bei einer Speicherung von Bilddateien durch deren endgültige Löschung geschehen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. November 2008 - 2 StR 501/08, BGHSt 53, 69, 71; vom 8. Februar 2012 - 4 StR 657/11, aaO; vom 28. August 2012 - 4 StR 278/12, BGHR StGB § 74b Abs. 2 Einziehung 1, und vom 18. Juni 2014 - 4 StR 128/14, NStZ-RR 2014, 274).

  • BGH, 30.11.2022 - 3 StR 249/22

    Vergewaltigung (Konkurrenzen); Drittbesitzverschaffung kinderpornografischer

    Selbst wenn sich diese regelmäßig nur auf das Speichermedium bezieht (s. BGH, Beschluss vom 8. Februar 2012 - 4 StR 657/11, BGHR StGB § 184b Abs. 6 Einziehung 1 Rn. 6; Urteil vom 1. Dezember 2021 - 1 StR 249/21, juris Rn. 22 mwN), ist angesichts des konkret in Rede stehenden Mobiltelefons mit Blick auf Aufwand und Kosten ausgeschlossen, dass das Landgericht allein den Ausbau des in dem Mobiltelefon enthaltenen Speichermediums angeordnet und von der nach § 74 Abs. 1 StGB eröffneten Möglichkeit abgesehen hätte, das Telefon insgesamt als Tatmittel einzuziehen.
  • BGH, 16.01.2014 - 4 StR 370/13

    Verstoß gegen die Konzentrationsmaxime und den Beschleunigungsgrundsatz

    Es hat jedoch übersehen, dass aus Gründen der Verhältnismäßigkeit auch bei einer auf § 184b Abs. 6 Satz 2 StGB gestützten Einziehung von den Möglichkeiten des § 74b Abs. 2 StGB Gebrauch zu machen ist (BGH, Beschluss vom 8. Februar 2012 - 4 StR 657/11, NStZ 2012, 319; Beschluss vom 11. Januar 2012 - 4 StR 612/11, Rn. 5; Beschluss vom 28. November 2008 - 2 StR 501/08, BGHSt 53, 69 Rn. 3).

    b) Die Einziehung der optischen Datenträger hat keinen Bestand, weil die Feststellungen nicht belegen, dass es sich um Beziehungsgegenstände der ausgeurteilten Tat gehandelt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Februar 2012 - 4 StR 657/11, NStZ 2012, 319).

  • BGH, 02.04.2015 - 3 StR 197/14

    Werben um Mitglieder und/oder Unterstützter für eine ausländische terroristische

    Das Kammergericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass die Computer nebst Zubehör vorliegend als Tatmittel anzusehen sind und deshalb nach § 74 Abs. 1 Alt. 2 StGB als Einziehungsgegenstand in Betracht kommen (BGH, Beschlüsse vom 28. August 2012 - 4 StR 278/12, BGHR StGB § 74b Abs. 2 Einziehung 1; vom 8. Februar 2012 - 4 StR 657/11, NStZ 2012, 319).

    Der Einziehung steht auch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach bei Verurteilungen wegen des Herunterladens oder Vorführens kinderpornographischen Materials regelmäßig ein Vorbehalt der Einziehung der verwendeten Computer bei Auflage weniger einschneidender Maßnahmen zu erörtern ist (BGH, Beschlüsse vom 28. November 2008 - 2 StR 501/08, BGHSt 53, 69, 70 f.; vom 1. Januar 2012 - 4 StR 612/11; vom 8. Februar 2012 - 4 StR 657/11, NStZ 2012, 319; vom 28. August 2012 - 4 StR 278/12, BGHR StGB § 74b Abs. 2 Einziehung 1), nicht entgegen.

  • BGH, 01.02.2022 - 4 StR 404/21

    Sexueller Missbrauch von Kindern (Bestimmen; Vornahme einer sexuellen Handlung:

  • BGH, 12.10.2016 - 4 StR 430/16

    Verhältnis von Besitz kinderpornographischer Schriften und dem erfolgreichen

  • BGH, 24.10.2019 - 4 StR 200/19

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Gefährlichkeitsprognose: Grenzen

  • BGH, 01.12.2021 - 1 StR 249/21

    Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen

  • BGH, 08.10.2019 - 4 StR 247/19

    Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei Tätern und

  • BGH, 11.05.2021 - 2 StR 457/20

    Schuldfähigkeit (schwere andere seelische Störung: Persönlichkeitsstörung im

  • LG Bonn, 22.11.2023 - 65 Qs 19/23

    Verfahrensgebühr, Einziehung, Beratung, formlose Einziehung, Einstellung des

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