Weitere Entscheidung unten: BGH, 11.04.2012

Rechtsprechung
   BGH, 25.04.2012 - 4 StR 30/12   

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https://dejure.org/2012,11871
BGH, 25.04.2012 - 4 StR 30/12 (https://dejure.org/2012,11871)
BGH, Entscheidung vom 25.04.2012 - 4 StR 30/12 (https://dejure.org/2012,11871)
BGH, Entscheidung vom 25. April 2012 - 4 StR 30/12 (https://dejure.org/2012,11871)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 337 StPO ; § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB
    Erfolgreiche Inbegriffsrüge (mangelnde Einführung einer Aussage in die Hauptverhandlung; Beruhen); gefährliche Körperverletzung (gefährliches Werkzeug: Anfahren mit einem Kraftfahrzeug)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 250 StPO, § 261 StPO, § 223 Abs 1 StGB, § 224 Abs 1 Nr 2 StGB
    Strafverfahren: Einführung eines umfangreichen Vernehmungsprotokolls in die Hauptverhandlung durch Vorhalt; gefährliche Körperverletzung durch gezieltes Anfahren mit einem Kfz

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Inbegriff der Hauptverhandlung durch den Vorhalt des Vernehmungsprotokolls eines Nebenklägers im Rahmen der Beweiswürdigung; Verwertung von Vernehmungsprotokollen aus dem Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit der Bewertung von Zeugenaussagen in der Hauptverhandlung

  • kanzlei-heskamp.de
  • rewis.io

    Strafverfahren: Einführung eines umfangreichen Vernehmungsprotokolls in die Hauptverhandlung durch Vorhalt; gefährliche Körperverletzung durch gezieltes Anfahren mit einem Kfz

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Inbegriff der Hauptverhandlung durch den Vorhalt des Vernehmungsprotokolls eines Nebenklägers im Rahmen der Beweiswürdigung; Verwertung von Vernehmungsprotokollen aus dem Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit der Bewertung von Zeugenaussagen in der Hauptverhandlung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Zum gezielten Anfahren durch ein Kraftfahrzeug

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    "sieben eng beschriebene Seiten” - die kann man kaum vorhalten

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Das Kraftfahrzeug ein/als gefährliches Werkzeug

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    KFZ als gefährliches Werkzeug (§ 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2012, 697
  • NStZ-RR 2013, 265
  • NStZ-RR 2015, 165
  • StV 2012, 706
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 16.01.2007 - 4 StR 524/06

    Gefährliche Körperverletzung (mittels eines gefährlichen Werkzeugs: Einwirkung

    Auszug aus BGH, 25.04.2012 - 4 StR 30/12
    Eine gefährliche Körperverletzung mittels eines anderen gefährlichen Werkzeugs (§ 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB) begeht, wer seinem Opfer durch ein von außen unmittelbar auf den Körper einwirkendes gefährliches Tatmittel eine Körperverletzung im Sinne von § 223 Abs. 1 StGB beibringt (BGH, Beschluss vom 30. Juni 2011 - 4 StR 266/11, Tz. 5; Beschluss vom 12. Januar 2010 - 4 StR 589/09, NStZ-RR 2010, 205, 206; Beschluss vom 16. Januar 2007 - 4 StR 524/06, NStZ 2007, 405; Urteil vom 22. Dezember 2005 - 4 StR 347/05, NStZ 2006, 572).

    Ein fahrendes Kraftfahrzeug, das zur Verletzung einer Person eingesetzt wird, ist in der Regel als ein gefährliches Werkzeug im Sinne von § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB anzusehen (BGH, Beschluss vom 30. Juni 2011 - 4 StR 266/11, Tz. 5; Beschluss vom 16. Januar 2007 - 4 StR 524/06, NStZ 2007, 405).

    Erst infolge des anschließenden Sturzes erlittene Verletzungen sind dagegen nicht auf den unmittelbaren Kontakt zwischen Kraftfahrzeug und Körper zurückzuführen, sodass eine Verurteilung nach § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB allein darauf nicht gestützt werden kann (BGH, Beschluss vom 30. Juni 2011 - 4 StR 266/11, Tz. 5; Beschluss vom 16. Januar 2007 - 4 StR 524/06, NStZ 2007, 405).

  • BGH, 30.06.2011 - 4 StR 266/11

    Gefährliche Körperverletzung (mittels eines gefährlichen Werkzeugs; das Leben

    Auszug aus BGH, 25.04.2012 - 4 StR 30/12
    Eine gefährliche Körperverletzung mittels eines anderen gefährlichen Werkzeugs (§ 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB) begeht, wer seinem Opfer durch ein von außen unmittelbar auf den Körper einwirkendes gefährliches Tatmittel eine Körperverletzung im Sinne von § 223 Abs. 1 StGB beibringt (BGH, Beschluss vom 30. Juni 2011 - 4 StR 266/11, Tz. 5; Beschluss vom 12. Januar 2010 - 4 StR 589/09, NStZ-RR 2010, 205, 206; Beschluss vom 16. Januar 2007 - 4 StR 524/06, NStZ 2007, 405; Urteil vom 22. Dezember 2005 - 4 StR 347/05, NStZ 2006, 572).

    Ein fahrendes Kraftfahrzeug, das zur Verletzung einer Person eingesetzt wird, ist in der Regel als ein gefährliches Werkzeug im Sinne von § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB anzusehen (BGH, Beschluss vom 30. Juni 2011 - 4 StR 266/11, Tz. 5; Beschluss vom 16. Januar 2007 - 4 StR 524/06, NStZ 2007, 405).

    Erst infolge des anschließenden Sturzes erlittene Verletzungen sind dagegen nicht auf den unmittelbaren Kontakt zwischen Kraftfahrzeug und Körper zurückzuführen, sodass eine Verurteilung nach § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB allein darauf nicht gestützt werden kann (BGH, Beschluss vom 30. Juni 2011 - 4 StR 266/11, Tz. 5; Beschluss vom 16. Januar 2007 - 4 StR 524/06, NStZ 2007, 405).

  • BGH, 06.08.1987 - 4 StR 333/87

    Schaltung einer Zählervergleichseinrichtung; Verwertbarkeit eines Geständnisses

    Auszug aus BGH, 25.04.2012 - 4 StR 30/12
    Das Urteil beruht auch auf diesem Rechtsfehler (§ 337 Abs. 1 StPO), weil die nicht nur theoretische Möglichkeit besteht, dass es bei richtiger Anwendung des Gesetzes anders ausgefallen wäre (BGH, Urteil vom 6. August 1987 - 4 StR 333/87, NJW 1988, 1223, 1224).
  • BGH, 11.08.1987 - 5 StR 162/87

    Hinweis zum Schluss auf die Verwendung eines längeren Schriftstücks bei der

    Auszug aus BGH, 25.04.2012 - 4 StR 30/12
    Der Umfang der Vernehmungsniederschrift und die Zielrichtung der Vorhalte schließen aus, dass sich das Landgericht auf diesem Wege die Überzeugung verschafft haben kann, die seine umfassenden Feststellungen zu dem Inhalt der ermittlungsrichterlichen Vernehmung und dessen Übereinstimmung mit früheren Aussagen tragen (vgl. BGH, Beschluss vom 25. April 1991 - 5 StR 164/91, MDR 1991, 704 bei Holtz; Beschluss vom 11. August 1987 - 5 StR 162/87, StV 1987, 421).
  • BGH, 25.04.1991 - 5 StR 164/91

    Voraussetzungen für die Verlesung von Geständnissen des Beschuldigten vor

    Auszug aus BGH, 25.04.2012 - 4 StR 30/12
    Der Umfang der Vernehmungsniederschrift und die Zielrichtung der Vorhalte schließen aus, dass sich das Landgericht auf diesem Wege die Überzeugung verschafft haben kann, die seine umfassenden Feststellungen zu dem Inhalt der ermittlungsrichterlichen Vernehmung und dessen Übereinstimmung mit früheren Aussagen tragen (vgl. BGH, Beschluss vom 25. April 1991 - 5 StR 164/91, MDR 1991, 704 bei Holtz; Beschluss vom 11. August 1987 - 5 StR 162/87, StV 1987, 421).
  • BGH, 22.12.2005 - 4 StR 347/05

    Beweiswürdigung (Tötungsvorsatz; Schüsse auf ein fahrendes Auto;

    Auszug aus BGH, 25.04.2012 - 4 StR 30/12
    Eine gefährliche Körperverletzung mittels eines anderen gefährlichen Werkzeugs (§ 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB) begeht, wer seinem Opfer durch ein von außen unmittelbar auf den Körper einwirkendes gefährliches Tatmittel eine Körperverletzung im Sinne von § 223 Abs. 1 StGB beibringt (BGH, Beschluss vom 30. Juni 2011 - 4 StR 266/11, Tz. 5; Beschluss vom 12. Januar 2010 - 4 StR 589/09, NStZ-RR 2010, 205, 206; Beschluss vom 16. Januar 2007 - 4 StR 524/06, NStZ 2007, 405; Urteil vom 22. Dezember 2005 - 4 StR 347/05, NStZ 2006, 572).
  • BGH, 12.01.2010 - 4 StR 589/09

    Gefährliche Körperverletzung (mittels eines gefährlichen Werkzeugs: Einsatz eines

    Auszug aus BGH, 25.04.2012 - 4 StR 30/12
    Eine gefährliche Körperverletzung mittels eines anderen gefährlichen Werkzeugs (§ 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB) begeht, wer seinem Opfer durch ein von außen unmittelbar auf den Körper einwirkendes gefährliches Tatmittel eine Körperverletzung im Sinne von § 223 Abs. 1 StGB beibringt (BGH, Beschluss vom 30. Juni 2011 - 4 StR 266/11, Tz. 5; Beschluss vom 12. Januar 2010 - 4 StR 589/09, NStZ-RR 2010, 205, 206; Beschluss vom 16. Januar 2007 - 4 StR 524/06, NStZ 2007, 405; Urteil vom 22. Dezember 2005 - 4 StR 347/05, NStZ 2006, 572).
  • BGH, 25.04.2013 - 4 StR 551/12

    Vorwürfe im Zuge einer politisch motivierten Auseinandersetzung auf einem

    a) Eine Körperverletzung mittels eines anderen gefährlichen Werkzeugs (§ 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB) begeht, wer sein Opfer durch ein von außen unmittelbar auf den Körper einwirkendes gefährliches Tatmittel im Sinne von § 223 Abs. 1 StGB körperlich misshandelt oder an der Gesundheit beschädigt (BGH, Beschluss vom 25. April 2012 - 4 StR 30/12, NStZ 2012, 697, 698; Beschluss vom 30. Juni 2011 - 4 StR 266/11, Rn. 5; Beschluss vom 12. Januar 2010 - 4 StR 589/09, NStZ-RR 2010, 205, 206; Beschluss vom 16. Januar 2007 - 4 StR 524/06, NStZ 2007, 405).
  • BGH, 03.02.2016 - 4 StR 594/15

    Gefährliche Körperverletzung (Begehung mittels eines gefährlichen Werkzeugs:

    Erst infolge eines anschließenden Sturzes erlittene Verletzungen sind dagegen nicht auf den unmittelbaren Kontakt zwischen Fahrzeug und Körper zurückzuführen (Senatsbeschlüsse vom 14. Januar 2014 - 4 StR 453/13, VD 2014, 137; vom 25. April 2012 - 4 StR 30/12, NStZ 2012, 697; vom 12. Februar 2015 - 4 StR 551/14).
  • BGH, 25.04.2019 - 4 StR 442/18

    Vorsatz (Abgrenzung von bedingtem Vorsatz und bewusster Fahrlässigkeit; bedingter

    b) Eine gefährliche Körperverletzung mittels eines anderen gefährlichen Werkzeugs (§ 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB) begeht, wer seinem Opfer durch ein von außen unmittelbar auf den Körper einwirkendes gefährliches Tatmittel eine Körperverletzung im Sinne von § 223 Abs. 1 StGB beibringt (vgl. BGH, Beschluss vom 25. April 2012 - 4 StR 30/12, NStZ 2012, 697, 698 mwN).
  • BGH, 04.11.2014 - 4 StR 200/14

    Zufahren auf einen anderen Verkehrsteilnehmer mit einem Pkw: Vorsatz der

    Einen auf die Begehung einer gefährlichen Körperverletzung in der Variante des § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB gerichteten Vorsatz hat, wer eine andere Person durch ein von außen unmittelbar auf den Körper einwirkendes gefährliches Tatmittel im Sinne von § 223 Abs. 1 StGB misshandeln oder an der Gesundheit beschädigen will oder dies zumindest billigend in Kauf nimmt (vgl. BGH, Urteil vom 25. April 2013 - 4 StR 551/12, Rn. 24; Beschluss vom 25. April 2012 - 4 StR 30/12, NStZ 2012, 697, 698; Beschluss vom 30. Juni 2011 - 4 StR 266/11, Rn. 5).
  • BGH, 14.07.2020 - 4 StR 194/20

    Gefährliche Körperverletzung (gefährliches Werkzeug: Einsatz eines

    Verletzungen, die erst durch ein anschließendes Sturzgeschehen oder eine Ausweichbewegung des Tatopfers verursacht worden sind, genügen insoweit nicht (Senatsbeschlüsse vom 14. Januar 2014 - 4 StR 453/13, VD 2014, 137; vom 25. April 2012 - 4 StR 30/12, NStZ 2012, 697, 698; vom 12. Februar 2015 - 4 StR 551/14; vom 16. Juli 2015 - 4 StR 117/15, NStZ 2016, 407, 408; vom 3. Februar 2016 - 4 StR 594/15, NStZ 2016, 724; und vom 21. November 2017 - 4 StR 488/17).
  • BGH, 15.08.2023 - 4 StR 514/22

    Verursachen einer schweren Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen durch die

    Wird ein Kraftfahrzeug als Werkzeug eingesetzt, muss die Verletzung bereits durch den Anstoß selbst ausgelöst und auf einen Kontakt zwischen Fahrzeug und Körper zurückzuführen sein (vgl. BGH, Beschluss vom 21. November 2017 - 4 StR 488/17, juris; Beschluss vom 3. Februar 2016 - 4 StR 594/15, NStZ 2016, 724; Beschluss vom 16. Juli 2015 - 4 StR 117/15, NStZ 2016, 407, 408; Beschluss vom 12. Februar 2015 - 4 StR 551/14; Beschluss vom 25. April 2012 - 4 StR 30/12, NStZ 2012, 697, 698).
  • OLG Hamm, 24.06.2014 - 3 RVs 44/14

    Verwertbarkeit von Spontanäußerungen im Falle eines Notrufs und der Erstbefragung

    Der Umstand, dass bei umfangreichen Vernehmungsprotokollen ausgeschlossen sein kann, dass das Tatgericht sich auf dem Wege des Vorhalts die Überzeugung von umfassenden Feststellungen zum Inhalt des Vernehmungsprotokolls verschafft haben kann (vgl. BGH NStZ 2012, 697), führt hier angesichts der Kürze der aufgezeichneten Notrufe zu keiner anderen Beurteilung.

    Lediglich bei umfangreichen oder inhaltlich oder sprachlich schwierigen Niederschriften kann es ausgeschlossen sein, dass sich die Auskunftsperson auf Vorhalt an den genauen Wortlaut des Schriftstücks erinnern kann (BGH, NStZ 2012, 697).

  • BGH, 29.06.2021 - 3 StR 156/21

    Beweiswürdigung bei Einführung von Urkunden im Wege des Vorhalts (Aussage;

    In solchen Fällen muss die Urkunde für eine ordnungsgemäße Einführung gemäß § 249 Abs. 1 StPO verlesen werden (BGH, Beschlüsse vom 25. April 2012 - 4 StR 30/12, juris Rn. 7; vom 30. August 2011 - 2 StR 652/10, BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 48 Rn. 8 mwN; vom 5. April 2000 - 5 StR 226/99, BGHR StPO § 249 Abs. 1 Verlesung, unterbliebene mwN).
  • BGH, 21.11.2017 - 4 StR 488/17

    Gefährliche Körperverletzung (Kraftfahrzeug als gefährliches Werkzeug)

    Erst infolge eines anschließenden Sturzes oder einer Ausweichbewegung erlittene Verletzungen sind dagegen nicht auf den unmittelbaren Kontakt zwischen Fahrzeug und Körper zurückzuführen (Senatsbeschlüsse vom 14. Januar 2014 - 4 StR 453/13, VD 2014, 137; vom 25. April 2012 - 4 StR 30/12, NStZ 2012, 697, 698; vom 12. Februar 2015 - 4 StR 551/14; vom 16. Juli 2015 - 4 StR 117/15, NStZ 2016, 407, 408; vom 3. Februar 2016 - 4 StR 594/15, NStZ 2016, 724).
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Rechtsprechung
   BGH, 11.04.2012 - 3 StR 108/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,4283
BGH, 11.04.2012 - 3 StR 108/12 (https://dejure.org/2012,4283)
BGH, Entscheidung vom 11.04.2012 - 3 StR 108/12 (https://dejure.org/2012,4283)
BGH, Entscheidung vom 11. April 2012 - 3 StR 108/12 (https://dejure.org/2012,4283)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 52 StPO, § 238 Abs 2 StPO, § 252 StPO
    Beweisaufnahme im Strafverfahren: Verwertung eines richterlichen Vernehmungsprotokolls als ergänzendes Beweismittel nach Zeugnisverweigerung des vernommenen Zeugen

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Verlesung und Verwertung der Vernehmungsniederschrift durch einen Zeugen bei Gebrauchmachen von dem Zeugnisverweigerungsrecht durch den Zeugen erst in der Hauptverhandlung

  • rewis.io

    Beweisaufnahme im Strafverfahren: Verwertung eines richterlichen Vernehmungsprotokolls als ergänzendes Beweismittel nach Zeugnisverweigerung des vernommenen Zeugen

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StPO § 52; StPO § 252
    Zulässigkeit der Verlesung und Verwertung der Vernehmungsniederschrift durch einen Zeugen bei Gebrauchmachen von dem Zeugnisverweigerungsrecht durch den Zeugen erst in der Hauptverhandlung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Anfängerfehler - so etwas gibt es auch bei Strafkammern!!!

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 212
  • StV 2012, 706
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.07.1956 - 4 StR 236/56

    Zulässigkeit der Verlesung der Niederschrift eines in der Hauptverhandlung nach §

    Auszug aus BGH, 11.04.2012 - 3 StR 108/12
    Zulässiges Beweismittel ist aber immer nur die auf die Erinnerung gegründete Aussage des richterlichen Zeugen, nicht dagegen das Protokoll (vgl. BGHSt 10, 77; BGH StV 1996, 522; NJW 2008, 1010).
  • BGH, 04.09.1997 - 1 StR 487/97

    Inhalt der Hauptverhandlung

    Auszug aus BGH, 11.04.2012 - 3 StR 108/12
    Sie sollen (lediglich) das Ergebnis der Hauptverhandlung wiedergeben und die rechtliche Nachprüfung der getroffenen Entscheidung ermöglichen (st. Rspr.; vgl. schon BGH, Beschluss vom 4. September 1997 - 1 StR 487/97, NStZ 1998, 51).
  • BGH, 29.01.2008 - 4 StR 449/07

    Keine unmittelbare Verwertung einer Aufzeichnung über die frühere Vernehmung bei

    Auszug aus BGH, 11.04.2012 - 3 StR 108/12
    Zulässiges Beweismittel ist aber immer nur die auf die Erinnerung gegründete Aussage des richterlichen Zeugen, nicht dagegen das Protokoll (vgl. BGHSt 10, 77; BGH StV 1996, 522; NJW 2008, 1010).
  • BGH, 29.05.1996 - 3 StR 157/96

    Richterliche Vernehmungsniederschrift - Angehöriger - Hauptverhandlung -

    Auszug aus BGH, 11.04.2012 - 3 StR 108/12
    Zulässiges Beweismittel ist aber immer nur die auf die Erinnerung gegründete Aussage des richterlichen Zeugen, nicht dagegen das Protokoll (vgl. BGHSt 10, 77; BGH StV 1996, 522; NJW 2008, 1010).
  • OLG Bamberg, 14.11.2016 - 3 Ss OWi 1164/16

    Voraussetzungen wirksamer Lichtbildbezugnahme

    bb) Nach diesem Maßstab dürfen die keinem Selbstzweck dienenden Anforderungen an die Abfassung der tatrichterlichen Urteilsgründe, die nicht dazu dienen, den Inhalt der in der Hauptverhandlung erhobenen Beweise (womöglich lückenlos) zu dokumentieren, sondern lediglich das Ergebnis der Hauptverhandlung wiedergeben und die rechtliche Nachprüfung der getroffenen Entscheidung ermöglichen sollen (st.Rspr.; vgl. neben BGH, Beschl. v. 04.09.1997 - 1 StR 487/97 = NStZ 1998, 51 u. a. BGH, Beschl. v. 11.04.2012 - 3 StR 108/12 = StV 2012, 706 = NStZ-RR 2012, 212; vgl. auch OLG Bamberg, Beschl. v. 01.12.2015 - 3 Ss OWi 834/15 = StraFo 2016, 116 m. w. N.; KK-OWiG/Senge § 71 Rn. 107), nicht grundlos überspannt werden.
  • OLG Bamberg, 06.02.2017 - 3 Ss OWi 156/17

    Bezugnahme auf Lichtbilder im Urteil durch Angabe der Aktenfundstelle

    bb) Nach diesem Maßstab dürfen die keinem Selbstzweck dienenden Anforderungen an die Abfassung der tatrichterlichen Urteilsgründe, die nicht dazu dienen, den Inhalt der in der Hauptverhandlung erhobenen Beweise (womöglich lückenlos) zu dokumentieren, sondern lediglich das Ergebnis der Hauptverhandlung wiedergeben und die rechtliche Nachprüfung der getroffenen Entscheidung ermöglichen sollen (st.Rspr.; vgl. neben BGH, Beschluss vom 04.09.1997 - 1 StR 487/97 = NStZ 1998, 51 u. a. BGH, Beschluss vom 11.04.2012 - 3 StR 108/12 = StV 2012, 706 = NStZ-RR 2012, 212; vgl. auch OLG Bamberg, Beschluss vom 01.12.2015 - 3 Ss OWi 834/15 = StraFo 2016, 116 m. w. N.; KK-OWiG/Senge § 71 Rn. 107), nicht grundlos überspannt werden.
  • BGH, 29.06.2021 - 3 StR 156/21

    Beweiswürdigung bei Einführung von Urkunden im Wege des Vorhalts (Aussage;

    Nur die Aussage wird zum verwertbaren Teil des Inbegriffs der Verhandlung (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 11. April 2012 - 3 StR 108/12, NStZ-RR 2012, 212 f.; Urteil vom 21. März 2012 - 1 StR 43/12, NStZ 2012, 521, 522 mwN).
  • KG, 02.04.2019 - 3 Ws (B) 81/19

    Bußgeldurteil wegen Rotlichtverstoßes: Anforderungen an die richterliche

    Auch dürfen die keinem Selbstzweck dienenden Anforderungen an die Abfassung der tatrichterlichen Urteilsgründe, die nicht dazu dienen, den Inhalt der in der Hauptverhandlung erhobenen Beweise (womöglich lückenlos) zu dokumentieren, sondern lediglich das Ergebnis der Hauptverhandlung wiedergeben und die rechtliche Nachprüfung der getroffenen Entscheidung ermöglichen sollen (st.Rspr.; vgl. neben BGH, Beschluss vom 04.09.1997 - 1 StR 487/97 = NStZ 1998, 51 u.a. BGH, Beschluss vom 11.04.2012 - 3 StR 108/12 = StV 2012, 706 = NStZ-RR 2012, 212; vgl. auch OLG Bamberg, Beschlüsse vom 06. Februar 2017 - 3 Ss OWi 156/17 -, Rn. 8, juris und vom 1.12.2015 - 3 Ss OWi 834/15 = StraFo 2016, 116 m.w.N.; KK-OWiG/Senge § 71 Rn. 107), nicht grundlos überspannt werden.
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