Rechtsprechung
   BGH, 23.02.2012 - 4 StR 602/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,9124
BGH, 23.02.2012 - 4 StR 602/11 (https://dejure.org/2012,9124)
BGH, Entscheidung vom 23.02.2012 - 4 StR 602/11 (https://dejure.org/2012,9124)
BGH, Entscheidung vom 23. Februar 2012 - 4 StR 602/11 (https://dejure.org/2012,9124)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,9124) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 403 StPO, § 404 StPO, § 406 Abs 1 S 2 StPO, § 224 StGB
    Revision im Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung: Zurückverweisung zur Überprüfung der im Adhäsionsverfahren getroffenen Schmerzensgeldentscheidung

  • Wolters Kluwer

    Zurückverweisung allein zur Entscheidung über einen Adhäsionsantrag

  • Wolters Kluwer

    Revisiongerichtliche Überprüfung eines Freispruchs hinsichtlich einer Sexualstraftat (hier: sexueller Missbrauch einer widerstandsunfähigen Person); Anforderungen an die Begründung eines Freispruchs in der Strafgerichtsbarkeit

  • rewis.io

    Revision im Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung: Zurückverweisung zur Überprüfung der im Adhäsionsverfahren getroffenen Schmerzensgeldentscheidung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückverweisung allein zur Entscheidung über einen Adhäsionsantrag

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2012, 711
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.01.2008 - 5 StR 253/07

    Verurteilungen gegen Mitglieder der "XY-Bande" überwiegend rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 23.02.2012 - 4 StR 602/11
    Denn es ist weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zu Gunsten eines Angeklagten Tatvarianten zu unterstellen, für deren Vorliegen keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte vorhanden sind (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 24. Januar 2008 - 5 StR 253/07, NStZ 2008, 575 m. w. N.).

    Erkennt der Tatrichter auf Freispruch, obwohl nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung gegen den Angeklagten ein ganz erheblicher Tatverdacht besteht, muss er in seine Beweiswürdigung und deren Darlegung die ersichtlich möglicherweise wesentlich gegen den Angeklagten sprechenden Umstände und Erwägungen einbeziehen und in einer Gesamtwürdigung betrachten (BGH, Urteil vom 13. Februar 1974 - 2 StR 552/73, BGHSt 25, 285, 286; BGH, Urteil vom 24. Januar 2008 aaO).

  • BGH, 06.11.1998 - 2 StR 636/97

    Freispruch von Monika Böttcher (geschiedene Weimar) vom Vorwurf des Mordes

    Auszug aus BGH, 23.02.2012 - 4 StR 602/11
    Das ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen die Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 6. November 1998 - 2 StR 636/97, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 16 m. w. N.).
  • BGH, 26.06.2008 - 3 StR 182/08

    Schwerer Raub; Diebstahl (Vollendung der Wegnahme: Gewahrsamswechsel,

    Auszug aus BGH, 23.02.2012 - 4 StR 602/11
    Eine Aufhebung in vollem Umfang hat auch dann zu erfolgen, wenn ein sachlicher Zusammenhang zwischen dem Tatgeschehen, das der Verurteilung zu Grunde liegt, und dem Geschehen, auf dessen Grundlage eine Verurteilung möglicherweise in Betracht kommt, nach den Umständen des Falles nicht auszuschließen ist (BGH, Urteil vom 26. Juni 2008 - 3 StR 182/08, Tz. 10).
  • BGH, 07.10.1966 - 1 StR 305/66

    Weitergabe von Fotos im Tauschverkehr als "Verbreiten" - Verjährung einer

    Auszug aus BGH, 23.02.2012 - 4 StR 602/11
    Ihm allein obliegt es, das Ergebnis der Hauptverhandlung festzustellen und zu würdigen (BGH, Urteil vom 7. Oktober 1966 - 1 StR 305/66, BGHSt 21, 149, 151).
  • BGH, 13.02.1974 - 2 StR 552/73

    Erörterungspflicht des Tatrichters hinsichtlich aller aus dem Urteil

    Auszug aus BGH, 23.02.2012 - 4 StR 602/11
    Erkennt der Tatrichter auf Freispruch, obwohl nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung gegen den Angeklagten ein ganz erheblicher Tatverdacht besteht, muss er in seine Beweiswürdigung und deren Darlegung die ersichtlich möglicherweise wesentlich gegen den Angeklagten sprechenden Umstände und Erwägungen einbeziehen und in einer Gesamtwürdigung betrachten (BGH, Urteil vom 13. Februar 1974 - 2 StR 552/73, BGHSt 25, 285, 286; BGH, Urteil vom 24. Januar 2008 aaO).
  • BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78

    Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer

    Auszug aus BGH, 23.02.2012 - 4 StR 602/11
    Seine Schlussfolgerungen brauchen nicht zwingend zu sein, es genügt, dass sie möglich sind (Senatsbeschluss vom 7. Juni 1979 - 4 StR 441/78, BGHSt 29, 18, 20).
  • BGH, 21.05.2015 - 3 StR 575/14

    Völkermordurteil teilweise aufgehoben

    Dementsprechend kann ein Rechtsfehler auch deshalb anzunehmen sein, weil das Tatgericht nach den Feststellungen nahe liegende Schlussfolgerungen nicht gezogen hat, ohne tragfähige Gründe anzuführen, die dieses Ergebnis stützen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 23. Februar 2012 - 4 StR 602/11, juris Rn. 10; Urteil vom 11. Dezember 2014 - 3 StR 265/14, juris Rn. 67).
  • BGH, 11.12.2014 - 3 StR 265/14

    Verurteilung wegen gesetzeswidriger Wahlkampffinanzierung rechtskräftig

    Dementsprechend kann ein Rechtsfehler auch darin liegen, dass das Tatgericht nach den Feststellungen nahe liegende Schlussfolgerungen nicht gezogen hat, ohne tragfähige Gründe anzuführen, die dieses Ergebnis stützen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 23. Februar 2012 - 4 StR 602/11, juris Rn. 10).
  • BGH, 14.04.2016 - 2 StR 137/14

    Vorlage an die Vereinigten Großen Senate des Bundesgerichtshofs; Bemessung der

    Auch nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs soll durch die Berücksichtigung der finanziellen Lage des Schädigers insbesondere verhindert werden, dass die Verpflichtung zur Zahlung eines Schmerzensgeldes zu einer "unbilligen Härte' für diesen wird (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Oktober 1992 - 3 StR 478/92, BGHR StPO § 403 Anspruch 3; Senat, Beschluss vom 9. Juni 1993 - 2 StR 232/93, BGHR StPO § 403 Anspruch 4; Beschluss vom 25. November 1998 - 2 StR 496/98; Beschluss vom 24. Februar 2011 - 2 StR 461/10; Beschluss vom 23. Februar 2012 - 4 StR 602/11); die Existenz des Schädigers soll durch die Inanspruchnahme nicht bedroht oder vernichtet werden (OLG Koblenz, Urteil vom 20. Juli 2015 - 12 U 948/14).
  • BGH, 14.04.2016 - 2 StR 337/14
    Auch nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs soll durch die Berücksichtigung der finanziellen Lage des Schädigers insbesondere verhindert werden, dass die Verpflichtung zur Zahlung eines Schmerzensgeldes zu einer "unbilligen Härte" für diesen wird (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Oktober 1992 - 3 StR 478/92, BGHR StPO § 403 Anspruch 3; Senat, Beschluss vom 9. Juni 1993 - 2 StR 232/93, BGHR StPO § 403 Anspruch 4; Beschluss vom 25. November 1998 - 2 StR 496/98; Beschluss vom 24. Februar 2011 - 2 StR 461/10; Beschluss vom 23. Februar 2012 - 4 StR 602/11); die Existenz des Schädigers soll durch die Inanspruchnahme nicht bedroht oder vernichtet werden (OLG Koblenz, Urteil vom 20. Juli 2015 - 12 U 948/14).
  • BGH, 14.09.2017 - 4 StR 177/17

    Adhäsionsverfahren (Umfang: prozessuale Tat, keine Beschränkung durch Schutzgüter

    Der Rechtsfehler führt zur Aufhebung der Adhäsionsentscheidung und - da es sich um einen behebbaren Verfahrensfehler handelt und das neue Tatgericht ohnehin erneut mit der Sache befasst wird - auch insoweit zur Zurückverweisung zu neuer Verhandlung und Entscheidung (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Februar 2012 - 4 StR 602/11, StraFo 2012, 236; Meyer-Goßner, aaO, § 406a Rn. 5).
  • BGH, 27.08.2013 - 4 StR 274/13

    Schwere Körperverletzung (qualifizierte Begehung mit dolus directus:

    Sollte der Angeklagte N. im Adhäsionsverfahren erneut zur Zahlung von Schmerzensgeld verurteilt werden, wird die Strafkammer zu bedenken haben, dass dessen Bemessung regelmäßig die Berücksichtigung auch der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Angeklagten und des Geschädigten erfordert (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Februar 2012 - 4 StR 602/11, StV 2012, 711, 712 mwN).
  • LG Bielefeld, 08.05.2015 - 9 KLs 16/14
    Dabei ist es nach bisheriger ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung auch regelmäßig erforderlich, die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Tatbeteiligten zu berücksichtigten (vgl. nur BGH, Beschlüsse v. 23.02.2012 - 4 StR 602/11 und v. 02.09.2014 - 3 StR 325/14, jew. zit. nach juris).
  • KG, 29.10.2018 - 161 Ss 147/18

    Anwendbares Recht bei Nichtanordnung von Vermögensabschöpfung,

    Vielmehr soll in Fällen der Rechtsfehlerhaftigkeit des Adhäsionsausspruchs regelmäßig im Umfang der Aufhebung des Ausspruchs gemäß § 406 Abs. 1 Satz 3 StPO von einer Entscheidung abgesehen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Februar 2012 - 4 StR 602/11 - juris Rdn. 6; Beschluss vom 7. Juli 2010 - 2 StR 100/10 -, NStZ-RR 2010, 344; Beschluss vom 14. Oktober 1998 - 2 StR 436/98 - juris Rdn. 5; Hilger in Löwe/Rosenberg, StPO 26. Aufl., § 406a Rdn. 8; Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 406a Rdn. 5).

    Vielmehr war (auch) insoweit die Zurückverweisung zu neuer Verhandlung und Entscheidung angezeigt (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Februar 2012 - 4 StR 602/11 - juris Rdn. 7; Beschluss vom 14. September 2017 - 4 StR 177/17 -, NStZ-RR 2018, 24; Beschluss vom 30. November 1989 - 1 StR 580/89 - juris; Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O.).

  • OLG Frankfurt, 30.11.2022 - 3 Ss 131/22

    Tatbestand der Volksverhetzung ist im Hinblick auf grundrechtlich geschützte

    bb) Ein Rechtsfehler kann zwar darin liegen, dass das Tatgericht nach den Feststellungen naheliegende Schlussfolgerungen nicht gezogen hat, ohne tragfähige Gründe anzuführen (vgl. BGH StV 2012, 711, 713 Rn. 4) oder aber andere naheliegende Möglichkeiten erst gar nicht erörtert.
  • BGH, 19.05.2021 - 1 StR 442/20

    Inbegriffsrüge (keine Darstellung aller Beweismittel in Einzelheiten im Urteil

    Von einer Entscheidung über den im Adhäsionsverfahren gestellten weitergehenden Zinsantrag sieht der Senat ab, da ansonsten die Sache allein deshalb an das Landgericht zurückzuverweisen wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Februar 2012 - 4 StR 602/11 Rn. 6).
  • BGH, 19.02.2014 - 2 StR 239/13

    Rechtsfehlerhafte Entscheidung über den Adhäsionsantrag (Erörterung aller für das

  • OLG Zweibrücken, 04.06.2018 - 1 OLG 2 Ss 17/18

    Beweiswürdigung in Strafsachen: Erfordernis einer Gesamtwürdigung von

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht