Weitere Entscheidung unten: BGH, 08.05.2012

Rechtsprechung
   BGH, 12.12.2012 - 5 StR 574/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,40865
BGH, 12.12.2012 - 5 StR 574/12 (https://dejure.org/2012,40865)
BGH, Entscheidung vom 12.12.2012 - 5 StR 574/12 (https://dejure.org/2012,40865)
BGH, Entscheidung vom 12. Dezember 2012 - 5 StR 574/12 (https://dejure.org/2012,40865)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,40865) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 249 StGB; § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB; § 224 StGB
    Schwere räuberische Erpressung (Begriff des gefährlichen Werkzeugs: Erfordernis der Beweglichkeit des Gegenstands; Beisichführen); gefährliche Körperverletzung

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 224 Abs 1 Nr 2 StGB
    Gefährliche Körperverletzung: Industriemüll-Häcksler als gefährliches Werkzeug

  • Wolters Kluwer

    Qualifizierung eines "Industriemüll-Häckslers" als gefährliches Werkzeug i.S.d. § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB

  • rewis.io

    Gefährliche Körperverletzung: Industriemüll-Häcksler als gefährliches Werkzeug

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 249; StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1; StGB § 255
    Qualifizierung eines "Industriemüll-Häckslers" als gefährliches Werkzeug i.S.d. § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB

  • rechtsportal.de

    StGB § 249 ; StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1 ; StGB § 255
    Qualifizierung eines "Industriemüll-Häckslers" als gefährliches Werkzeug i.S.d. § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Auszüge)

    Der Häcksler - kein gefährliches Werkzeug?

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Tod im Häcksler

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)

    Beweglichkeit des gefährlichen Werkzeuges - Gefährliche Werkzeuge sind nur solche Gegenstände, die gegen einen menschlichen Körper in Bewegung gesetzt werden

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 266
  • NStZ-RR 2013, 365
  • StV 2013, 444
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.11.2007 - 4 StR 435/07

    Mit sich führen beim bewaffneten unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 12.12.2012 - 5 StR 574/12
    Für § 250 StGB wird dies zusätzlich daraus deutlich, dass gefährliche Werkzeuge im Sinne der Vorschrift "bei sich geführt" werden können müssen (§ 250 Abs. 1 Nr. 1a StGB; vgl. zu dem sinngleichen Merkmal in § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG auch BGH, Urteil vom 15. November 2007 - 4 StR 435/07, BGHSt 52, 89, 92 ff.).
  • BGH, 06.09.1968 - 4 StR 320/68

    Wand - § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB, Gebäudewand ist kein "gefährliches Werkzeug"

    Auszug aus BGH, 12.12.2012 - 5 StR 574/12
    Nach der insoweit auf § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB übertragbaren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Tatbestand des § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB sind gefährliche Werkzeuge nur solche Gegenstände, die durch menschliche Einwirkung irgendwie gegen einen menschlichen Körper in Bewegung gesetzt werden können (vgl. BGH, Urteile vom 6. September 1968 - 4 StR 320/68, BGHSt 22, 235, 236, und vom 8. März 1988 - 1 StR 18/88, BGHR StGB § 223a Abs. 1 aF Werkzeug 2, Beschluss vom 7. Dezember 1993 - 5 StR 644/93; Stree/Sternberg-Lieben in Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl., § 224 Rn. 7 mwN).
  • BGH, 08.03.1988 - 1 StR 18/88

    Strafbarkeit wegen gefährlicher Körperverletzung - Anforderungen an das Vorliegen

    Auszug aus BGH, 12.12.2012 - 5 StR 574/12
    Nach der insoweit auf § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB übertragbaren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Tatbestand des § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB sind gefährliche Werkzeuge nur solche Gegenstände, die durch menschliche Einwirkung irgendwie gegen einen menschlichen Körper in Bewegung gesetzt werden können (vgl. BGH, Urteile vom 6. September 1968 - 4 StR 320/68, BGHSt 22, 235, 236, und vom 8. März 1988 - 1 StR 18/88, BGHR StGB § 223a Abs. 1 aF Werkzeug 2, Beschluss vom 7. Dezember 1993 - 5 StR 644/93; Stree/Sternberg-Lieben in Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl., § 224 Rn. 7 mwN).
  • BGH, 07.12.1993 - 5 StR 644/93

    Entgegentreten mit offener Feindseligkeit

    Auszug aus BGH, 12.12.2012 - 5 StR 574/12
    Nach der insoweit auf § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB übertragbaren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Tatbestand des § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB sind gefährliche Werkzeuge nur solche Gegenstände, die durch menschliche Einwirkung irgendwie gegen einen menschlichen Körper in Bewegung gesetzt werden können (vgl. BGH, Urteile vom 6. September 1968 - 4 StR 320/68, BGHSt 22, 235, 236, und vom 8. März 1988 - 1 StR 18/88, BGHR StGB § 223a Abs. 1 aF Werkzeug 2, Beschluss vom 7. Dezember 1993 - 5 StR 644/93; Stree/Sternberg-Lieben in Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl., § 224 Rn. 7 mwN).
  • RG, 02.11.1893 - 2581/93

    1. Muß dem gefährlichen Werkzeuge im Sinne des § 223 a St.G.B.'s die Eigenschaft

    Auszug aus BGH, 12.12.2012 - 5 StR 574/12
    Daran fehlt es - trotz eher vager Beschreibung im angefochtenen Urteil - ersichtlich bei dem hier in Frage stehenden Gerät, das nach dem Zusammenhang der Urteilsgründe groß genug war, um einen Menschen aufnehmen zu können, und das seine Gefährlichkeit nicht aus einer Bewegung gegen den Menschen oder eines Menschen gegen das Gerät (vgl. hierzu RGSt 24, 372, 373), sondern aus einem Verarbeitungsvorgang gewinnt (vgl. auch RG aaO S. 375).
  • BGH, 12.03.2015 - 4 StR 538/14

    Besonders schwerer Raub (Zueignungsabsicht: reiner Schädigungswille; Verwendung

    Es ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, dass der Begriff des gefährlichen Werkzeugs in § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB und in § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB identisch auszulegen ist (BGH, Beschlüsse vom 17. Juni 1998 - 2 StR 167/98, BGHSt 44, 103, 105, vom 3. April 2002 - 1 ARs 5/02, NStZ-RR 2002, 265, 266, vom 3. November 2012 - 3 StR 400/12 und vom 12. Dezember 2012 - 5 StR 574/12, StV 2013, 444; vgl. auch Deutscher Bundestag, 13. Wp., Bericht des Rechtsausschusses, BT-Drucks. 13/9064 S. 18).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 08.05.2012 - 3 StR 98/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,5459
BGH, 08.05.2012 - 3 StR 98/12 (https://dejure.org/2012,5459)
BGH, Entscheidung vom 08.05.2012 - 3 StR 98/12 (https://dejure.org/2012,5459)
BGH, Entscheidung vom 08. Mai 2012 - 3 StR 98/12 (https://dejure.org/2012,5459)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,5459) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB; § 64 StGB
    Verwenden eines gefährlichen Werkzeugs beim besonders schweren Raub (Abgrenzung zum offenen Mitsichführen); erforderlicher Grad des Feststehens der Voraussetzungen einer Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 250 Abs 2 Nr 1 StGB
    Schwerer Raub: Begriff des Verwendens eines anderen gefährlichen Werkzeugs

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für Vorliegen eines gefährlichen Werkzeugs i.S.v. § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB bei sichtbarem Mitsichführen eines Messers; Anforderungen an das Vorliegen eines besonders schweren Raubes durch Mitsichführen eines Messers beim Raub des Geldes einer Kasse in einer ...

  • rewis.io

    Schwerer Raub: Begriff des Verwendens eines anderen gefährlichen Werkzeugs

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1; StPO § 354 Abs. 1
    Voraussetzungen für Vorliegen eines gefährlichen Werkzeugs i.S.v. § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB bei sichtbarem Mitsichführen eines Messers; Anforderungen an das Vorliegen eines besonders schweren Raubes durch Mitsichführen eines Messers beim Raub des Geldes einer Kasse in einer ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2013, 37
  • StV 2013, 444
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.10.1999 - 1 StR 429/99

    Ungeladene Pistole als Drohmittel beim Raub

    Auszug aus BGH, 08.05.2012 - 3 StR 98/12
    b) Diese Feststellungen belegen nicht die Verwendung eines anderen gefährlichen Werkzeugs im Sinne von § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB, die allein in dem Einsatz des Messers, aber nicht des ungeladenen Revolvers gelegen haben könnte (BGH, Urteil vom 20. Oktober 1999 - 1 StR 429/99, BGHSt 45, 249, 250 f.).
  • BGH, 01.03.2001 - 4 StR 36/01

    Vorwegvollzug; Strafzumessung; Strafrahmenwahl; Vorleben (Umstände allgemeinen

    Auszug aus BGH, 08.05.2012 - 3 StR 98/12
    Das Landgericht hat nicht beachtet, dass eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nur in Betracht kommt, wenn die Voraussetzungen des § 64 StGB im Zeitpunkt der Hauptverhandlung (BGH, Beschluss vom 1. März 2001 - 4 StR 36/01, NStZ-RR 2001, 295) sicher feststehen; eine "hohe Wahrscheinlichkeit" genügt nicht (BGH, Beschluss vom 6. November 2002 - 1 StR 382/02, NStZ-RR 2003, 106, 107).
  • BGH, 06.11.2002 - 1 StR 382/02

    Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt (Hang; sichere

    Auszug aus BGH, 08.05.2012 - 3 StR 98/12
    Das Landgericht hat nicht beachtet, dass eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nur in Betracht kommt, wenn die Voraussetzungen des § 64 StGB im Zeitpunkt der Hauptverhandlung (BGH, Beschluss vom 1. März 2001 - 4 StR 36/01, NStZ-RR 2001, 295) sicher feststehen; eine "hohe Wahrscheinlichkeit" genügt nicht (BGH, Beschluss vom 6. November 2002 - 1 StR 382/02, NStZ-RR 2003, 106, 107).
  • BGH, 18.02.2010 - 3 StR 556/09

    Schwerer Raub (Verwenden eines gefährlichen Werkzeugs; Drohung; Versuch;

    Auszug aus BGH, 08.05.2012 - 3 StR 98/12
    Kein Verwenden ist dagegen das bloße Mitsichführen, und zwar grundsätzlich auch dann nicht, wenn es offen geschieht (BGH, Urteil vom 18. Februar 2010 - 3 StR 556/09, BGHR StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1 Verwenden 9 mwN).
  • BGH, 08.11.2011 - 3 StR 316/11

    Schwerer Raub; besonders schwerer Raub (Wahrnehmung des Drohmittels durch das

    Auszug aus BGH, 08.05.2012 - 3 StR 98/12
    aa) Eine Waffe oder - wie hier - ein Messer als ein anderes gefährliches Werkzeug wird nur dann gemäß § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB bei der Tat verwendet, wenn es der Täter als Raubmittel oder Mittel der räuberischen Erpressung zweckgerichtet einsetzt, das Opfer die Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben mittels des gefährlichen Werkzeugs wahrnimmt und somit in die entsprechende qualifizierte Zwangslage versetzt wird (BGH, Beschluss vom 8. November 2011 - 3 StR 316/11, StV 2012, 153 mwN).
  • BGH, 12.02.2015 - 1 StR 444/14

    Besonders schwerer Raub (konkludente Drohung mit einem empfindlichen Übel für

    Kein Verwenden ist das bloße Mitsichführen des gefährlichen Werkzeugs und zwar grundsätzlich auch dann nicht, wenn es offen erfolgt (BGH, Urteile vom 8. Mai 2008 - 3 StR 102/08, StV 2008, 470; und vom 18. Februar 2010 - 3 StR 556/09, NStZ 2011, 158, 159; BGH, Beschluss vom 8. Mai 2012 - 3 StR 98/12, NStZ 2013, 37).
  • BGH, 03.03.2016 - 4 StR 497/15

    Strafzumessung (Grundsatz der schuldangemessenen Strafe als Grenze für

    Maßgeblich sind insofern die Verhältnisse zum Zeitpunkt der letzten Verhandlung vor dem Tatrichter (BGH, Beschluss vom 8. Mai 2012 - 3 StR 98/12).
  • BGH, 12.07.2016 - 3 StR 157/16

    Besonders schwerer Raub (im Zeitpunkt der Begründung des Wegnahmevorsatzes

    Eine Waffe wird nur dann im Sinne von § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB "bei der Tat verwendet', wenn der Täter sie als Raubmittel zweckgerichtet einsetzt, das Opfer die Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben mittels des Gegenstandes wahrnimmt und dadurch in die entsprechende qualifizierte Zwangslage versetzt wird (BGH, Beschüsse vom 8. November 2011 - 3 StR 316/11, StV 2012, 153; vom 8. Mai 2012 - 3 StR 98/12, NStZ 2013, 37).
  • BGH, 24.10.2019 - 4 StR 473/19

    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zur Ablehnung der

    Die Ablehnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (§ 64 StGB) ist im Ergebnis rechtsfehlerfrei, weil jedenfalls ein Hang des Angeklagten, alkoholische Getränke oder berauschende Mittel im Übermaß zu sich zu nehmen, nicht sicher festgestellt worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Mai 2012 - 3 StR 98/12, juris Rn. 12 mwN).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht