Rechtsprechung
BGH, 10.07.2013 - 2 StR 289/13 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ 24 StGB; § 212 StGB; § 22 StGB
Strafbefreiender Rücktritt vom Tötungsversuch (Totschlag; Freiwilligkeit nach Wegziehen vom Tatopfer; Fehlschlag; unbeendeter Versuch) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 22 StGB, § 23 StGB, § 24 StGB, § 212 StGB
Versuchter Totschlag: Freiwilligkeit eines Rücktritt bei Einwirkung auf den Täter durch einen Dritten - Wolters Kluwer
Möglichkeit des strafbefreienden Rücktritts bei zunächst erforderlichem Wegziehen des Täters vom Tatopfer
- rewis.io
Versuchter Totschlag: Freiwilligkeit eines Rücktritt bei Einwirkung auf den Täter durch einen Dritten
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 24 Abs. 1 S. 1
Möglichkeit des strafbefreienden Rücktritts bei zunächst erforderlichem Wegziehen des Täters vom Tatopfer - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Die "verbale Beteuerung” in der Strafzumessung, oder: Was drauf steht, muss auch drin sein.
- haerlein.de (Kurzinformation)
Strafrecht - Rücktritt vom Versuch einer Straftat - Voraussetzung der Freiwilligkeit
Verfahrensgang
- LG Aachen, 03.01.2013 - 91 KLs 5/11
- BGH, 10.07.2013 - 2 StR 289/13
Papierfundstellen
- StV 2014, 336
Wird zitiert von ... (6)
- LG Hamburg, 23.07.2020 - 617 Ks 10/19
Stutthof-Prozess: Jugendstrafe auf Bewährung für 93-jährigen Ex-KZ-Wachmann
Auch in diesen Fällen ist vielmehr maßgebend, ob der Täter trotz des Eingreifens oder der Anwesenheit eines Dritten noch "aus freien Stücken" handelt oder aber ob Umstände vorliegen, die zu einer die Tatausführung hindernden äußeren Zwangslage führen oder eine innere Unfähigkeit zur Tatvollendung auslösen (BGH…, Beschluss vom 15. April 2020 - 5 StR 75/20, juris Rn. 7; BGH, Beschluss vom 10. Juli 2013 - 2 StR 289/13, juris Rn. 4). - BGH, 28.09.2017 - 4 StR 282/17
Rücktritt vom Versuch (Freiwilligkeit des Rücktritts: Einwirken Dritter)
Dabei stellt die Tatsache, dass der Anstoß zum Umdenken von außen kommt oder die Abstandnahme von der Tat erst nach dem Einwirken eines Dritten erfolgt, für sich genommen die Autonomie der Entscheidung des Täters nicht in Frage (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juli 2013 - 2 StR 289/13, StV 2014, 336; Urteil vom 14. April 1955 - 4 StR 16/55, BGHSt 7, 296, 299, st. Rspr.). - BGH, 10.04.2019 - 1 StR 646/18
Rücktritt vom Versuch (Freiwilligkeit: Aufgabe der Tat aus autonomen Motiven, …
Dabei stellt die Tatsache, dass der Anstoß zum Umdenken von außen kommt oder die Abstandnahme von der Tat erst nach dem Einwirken eines Dritten oder einem Verhalten des Geschädigten erfolgt, für sich genommen die Autonomie der Entscheidung des Täters nicht in Frage (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 28. September 2017 - 4 StR 282/17, StraFo 2018, 31 f. und vom 14. April 1955 - 4 StR 16/55, BGHSt 7, 296, 299; Beschluss vom 10. Juli 2013 - 2 StR 289/13, StV 2014, 336 f.).Erst wenn durch von außen kommende Ereignisse aus Sicht des Täters ein Hindernis geschaffen worden ist, das einer Tatvollendung zwingend entgegensteht, ist er nicht mehr Herr seiner Entschlüsse und eine daraufhin erfolgte Abstandnahme von der weiteren Tatausführung als unfreiwillig anzusehen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 28. September 2017 - 4 StR 282/17, StraFo 2018, 31 f. und vom 14. April 1955 - 4 StR 16/55, BGHSt 7, 296, 299; Beschlüsse vom 7. März 2018 - 1 StR 83/18, NStZ-RR 2018, 169, 170 mwN; vom 3. April 2014 - 2 StR 643/13, NStZ-RR 2014, 241 mwN; vom 26. Februar 2014 - 4 StR 40/14, NStZ-RR 2014, 171, 172 und vom 10. Juli 2013 - 2 StR 289/13, StV 2014, 336 f.).
- BGH, 15.04.2020 - 5 StR 75/20
Freiwilligkeit des Rücktritts (autonome Entscheidung; äußerer Anlass; Zwangslage; …
Auch in diesen Fällen ist vielmehr maßgebend, ob der Täter trotz des Eingreifens oder der Anwesenheit eines Dritten noch "aus freien Stücken' handelt oder aber ob Umstände vorliegen, die zu einer die Tatausführung hindernden äußeren Zwangslage führen oder eine innere Unfähigkeit zur Tatvollendung auslösen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juli 2013 - 2 StR 289/13, StV 2014, 336 f.; Beschluss vom 27. August 2009 - 4 StR 306/09, NStZ-RR 2009, 366 f. mwN). - BGH, 03.04.2014 - 2 StR 643/13
Rücktritt vom Versuch (Freiwilligkeit des Rücktritts: Voraussetzungen, …
Entscheidend für die Annahme von Freiwilligkeit ist, dass der Täter die Tatvollendung aus selbstgesetzten Motiven nicht mehr erreichen will (BGH, Beschluss vom 10. Juli 2013 - 2 StR 289/13). - BGH, 28.01.2015 - 4 StR 574/14
Rücktritt vom Versuch (Freiwilligkeit: Wahrnehmung von Tathindernissen durch …
Unfreiwillig ist aber auch in solchen Fällen das Nicht-Weiterhandeln nur dann, wenn der Täter sich auf Grund äußerer Zwänge oder psychischer Hemmungen zur Tatvollendung nicht mehr in der Lage gesehen hat (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2014 - 4 StR 40/14, NStZ-RR 2014, 171, 172; vgl. auch BGH, Beschluss vom 10. Juli 2013 - 2 StR 289/13, StV 2014, 336, jeweils mwN).
Rechtsprechung
BGH, 21.11.2013 - 2 StR 477/13 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ 20 StGB; § 260 Abs. 4 Satz 1 StPO
Rechtsfehlerhaft verneinte Aufhebung der Schuldfähigkeit des Angeklagten (krankhafte seelische Störung in Form einer schizoaffektiven Störung: ICD 10 F 25.0, wahnhafte Fixierung; Verminderung der Steuerungsfähigkeit); Tenorierung - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 20 StGB, § 21 StGB, § 22 StGB, § 23 StGB, § 212 StGB
Strafbarkeit wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung: Prüfung der Schuldfähigkeit eines unter einer krankhaften seelischen Störung leidenden Täters - Wolters Kluwer
Schuldfähigkeit bei Vorliegen einer schizoaffektiven Störung
- rewis.io
Strafbarkeit wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung: Prüfung der Schuldfähigkeit eines unter einer krankhaften seelischen Störung leidenden Täters
- ra.de
- rechtsportal.de
StGB § 20
Schuldfähigkeit bei Vorliegen einer schizoaffektiven Störung - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- beck-blog (Kurzinformation)
Keine Verurteilung "wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz"
Verfahrensgang
- LG Bonn, 19.04.2013 - 24 Ks 16/12
- BGH, 21.11.2013 - 2 StR 477/13
Papierfundstellen
- StV 2014, 336
Wird zitiert von ...
- LG Bonn, 26.05.2014 - 21 Ks 1/14 Auf die vom Angeklagten gegen dieses Urteil eingelegte Revision hob der Bundesgerichtshof durch Beschluss vom 21.11.2013 (Az. 2 StR 477/13) das Urteil mit den Feststellungen auf, da das Landgericht eine mögliche Schuldunfähigkeit des Angeklagten im Sinne von § 20 StGB nicht rechtsfehlerfrei ausgeschlossen habe, und verwies die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts als Schwurgericht zurück.