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   OLG Stuttgart, 26.03.2014 - 4a Ss 462/13   

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OLG Stuttgart, 26.03.2014 - 4a Ss 462/13 (https://dejure.org/2014,6360)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 26.03.2014 - 4a Ss 462/13 (https://dejure.org/2014,6360)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 26. März 2014 - 4a Ss 462/13 (https://dejure.org/2014,6360)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 160b StPO, § 202a StPO, § 212 StPO, § 1 StVVerstG, §§ 1 ff StVVerstG
    Revision in Strafsachen: Unwirksamkeit einer durch den Angeklagten erklärten Beschränkung der Berufung bei unterlassener Dokumentation von Verständigungsgesprächen

  • sokolowski.org

    Unwirksame Berufungsbeschränkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Ein Denkmal aus Stuttgart zur Verständigung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die fehlende Dokumentation von Gesprächen außerhalb einer Hauptverhandlung

  • Jurion (Kurzinformation)

    Berufungsbeschänkung kann unwirksam sein bei fehlender Dokumentation von Gesprächen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2014, 397
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 21.04.1999 - 5 StR 714/98

    Unwirksamer Rechtsmittelverzicht; Mittäterschaft; Psychische Beihilfe;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.03.2014 - 4a Ss 462/13
    (1) Ein Rechtsmittelverzicht ist als Prozesserklärung grundsätzlich unwiderruflich und unanfechtbar (ständige Rechtsprechung; s. u.a. BGHSt 45, 51 ff.).

    Ein solches Entscheidungsverhalten ist psychologisch nachvollziehbar (s. hierzu: BGHSt 45, 51 ff.) und nach Aktenlage auch nur so plausibel zu erklären.

    Folge dieser Versäumnisse waren - bei mehreren Angeklagten und Verteidigern nahezu immer unvermeidbar und unschwer vorherzusehen (s. auch hierzu: BGHSt 45, 51 ff.) - Missverständnisse bzw. Fehlverständnisse oder Falschinformationen darüber, wie weit denn nun die "Angebote/Zusagen" von Staatsanwaltschaft und/oder Gericht reichten.

  • BGH, 03.12.2013 - 2 StR 410/13

    Dokumentation von Verständigungsgesprächen (Umfang der Dokumentationspflicht;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.03.2014 - 4a Ss 462/13
    Da nach § 257c StPO grundsätzlich schon das Prozessverhalten von Verfahrensbeteiligten und sonstige verfahrensbezogene Maßnahmen Teil einer Verständigung sein könnten, kann nach alledem kein Zweifel bestehen, dass die Frage einer Außervollzugsetzung von Haftbefehlen (zur Dokumentationspflicht von Gesprächen über die Außervollzugsetzung eines Haftbefehls außerhalb der Hauptverhandlung s. BGH, Beschluss vom 03. Dezember 2013 - 2 StR 410/13 -, juris: "auch die Vollstreckung von Untersuchungshaft [kann] grundsätzlich zulässiger Verständigungsinhalt sein") und die Erörterung, ob eine Berufung (zuvor) auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkt wird, dokumentationspflichtig sind, selbst wenn keinerlei Gespräch über Strafhöhen oder eine Aussetzung zur Bewährung beinhaltet ist.

    Auch für eine Dokumentation durch das Gericht wäre erforderlich, dass ersichtlich würde, welchen Standpunkt die Staatsanwaltschaft eingenommen hat, unter welchen Bedingungen (Auflagen) für sie etwa eine Außervollzugsetzung in Betracht gekommen wäre und wo insoweit gegebenenfalls abweichende Standpunkte eingenommen worden sind (BGH, Beschluss vom 03. Dezember 2013 - 2 StR 410/13 -, juris).

  • OLG Stuttgart, 11.07.1995 - 5 Ss 150/95
    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.03.2014 - 4a Ss 462/13
    Allerdings wird in der Rechtsprechung seit langem von diesen Grundsätzen aus Gründen der Gerechtigkeit eine Ausnahme gemacht (BGHSt, aaO; OLG Stuttgart, NStZ-RR 1996, 146 f.:"wenn das Gebot der Gerechtigkeit dazu zwingt").

    Auch versehentlich falsche Informationen des Gerichts können zur Folge haben, dass durch sie verursachte Rechtsmittelerklärungen unwirksam sind (OLG Stuttgart, NStZ-RR 1996, 146).

  • BGH, 03.09.2013 - 1 StR 237/13

    Mitteilungspflicht über die Erörterung einer Verständigung (keine Vorschrift zur

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.03.2014 - 4a Ss 462/13
    Über § 243 Abs. 4 StPO soll der Informationsgleichstand sämtlicher Verfahrensbeteiligter, auch derjenigen, die an einer Erörterung gemäß §§ 202a, 212 StPO nicht beteiligt waren, sichergestellt werden (BGH, NStZ 2013, 724 ff.).
  • BGH, 25.11.2013 - 5 StR 502/13

    Hauptverhandlung in Strafsachen: Umfang der Mitteilungspflicht des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.03.2014 - 4a Ss 462/13
    Die Bekanntgabe verständigungsbezogener Erörterungen dient gerade der Unterrichtung eines Angeklagten, der hieran nicht teilgenommen hat und auf diesem Wege Kenntnis von der Sichtweise des Gerichts zum Zwecke der Einrichtung seiner Verteidigung erlangen kann (BGH, NStZ-RR 2014, 52 mwN).
  • BGH, 13.02.2014 - 1 StR 423/13

    Dokumentation von Verständigungsgesprächen (Vorliegen eines solchen Gespräches;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.03.2014 - 4a Ss 462/13
    Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn Fragen des prozessualen Verhaltens in Konnex zu einem Verfahrensergebnis gebracht werden und damit die Frage nach oder die Äußerung zu einer Straferwartung naheliegt (BVerfG, aaO Rn 85; BGH, Urteil vom 13. Februar 2014 - 1 StR 423/13 -, juris).
  • BGH, 10.07.2013 - 2 StR 195/12

    Anforderungen an die Dokumentation von Verständigungsgesprächen im Strafverfahren

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.03.2014 - 4a Ss 462/13
    Für einen Angeklagten ist es von besonderer Bedeutung, ob er über die Einzelheiten der in seiner Abwesenheit geführten Gespräche nur zusammenfassend und in nicht dokumentierter Weise von einem Verteidiger nach dessen Wahrnehmung und Verständnis informiert wird oder ob ihn das Gericht durch eine Dokumentation der Gespräche unterrichtet (BGHSt 58, 310 ff.).
  • KG, 23.03.2004 - 1 Ss 249/01

    Strafverfahren: Verfahrensabsprache und Berufungsbeschränkung; Zusage einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.03.2014 - 4a Ss 462/13
    Auch wenn Gesetzgeber und bisherige Rechtsprechung - soweit ersichtlich - der Problematik einer Verständigung bzw. einer solchen vorgelagerter Bemühungen einschließlich des möglichen Scheiterns in der Berufungsinstanz nur relativ wenig Raum gewidmet haben, besteht für den Senat kein Zweifel, dass die Regelungen des Verständigungsgesetzes auch für diesen Verfahrensabschnitt vollumfänglich gelten (LG Freiburg, StV 2010, 236; Niemöller/Schlothauer/Weider, Gesetz zur Verständigung im Strafverfahren, 2010, Teil C Rn.100; Jahn, StV 2011, 497 ff. [499]; Altenhain/Haimerl, StV 2012, 394 ff. [398]; s. zur Absprache in der Berufungsinstanz - jeweils noch vor Inkrafttreten des Verständigungsgesetzes - auch: KG, NStZ-RR 2004, 175 ff., OLG München, NStZ 2006, 353 ff.).
  • BVerfG, 05.03.2012 - 2 BvR 1464/11

    Zur Prüfung des Zustandeskommens eines "Deals" im Strafverfahren durch das

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.03.2014 - 4a Ss 462/13
    Schon hierbei ist zu sehen, dass Angeklagte das im Freibeweisverfahren grundsätzlich von ihnen zu tragende Risiko der Unaufklärbarkeit des Sachverhalts in den Fällen nicht zu tragen haben, in denen die Unaufklärbarkeit des Sachverhalts und dadurch entstehende Zweifel ihre Ursache in einem Verstoß gegen eine gesetzlich angeordnete Dokumentationspflicht finden (BVerfG, NJW 2012, 1136 ff.).
  • BGH, 02.02.2010 - 4 StR 620/09

    Verbotene Vernehmungsmethoden (unzulässiger Druck zu einem Geständnis in der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.03.2014 - 4a Ss 462/13
    Durch die Protokollierung im Rahmen von § 202a StPO soll insbesondere auch die erforderliche Kontrolle im Revisionsverfahren gewährleistet werden (BGH, NStZ 2010, 293).
  • OLG Celle, 30.08.2011 - 32 Ss 87/11

    Zweck der Mitteilungspflicht des § 243 Abs. 4 S. 1 StPO über die Möglichkeit der

  • OLG München, 19.01.2006 - 5St RR 130/05

    Revisionsbegründung bei fehlerhafter Absprache im Strafverfahren -

  • LG Freiburg, 18.01.2010 - 7 Ns 610 Js 13070/09

    Vorsätzliche unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge:

  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

  • BGH, 22.02.2012 - 1 StR 349/11

    Rüge der Unverwertbarkeit von Aussagen früherer Mitbeschuldigter, die auf einer

  • OLG Hamm, 14.06.1976 - 4 Ws 131/76
  • BGH, 24.09.2013 - 2 StR 267/13

    Verständigung (Umgehung der gesetzlichen Vorschriften durch informelle

  • OLG Nürnberg, 10.08.2016 - 2 OLG 8 Ss 289/15

    Gegenstand einer Verständigung vor Berufungsgericht

    Der Senat hat die Frage der Wirksamkeit der Berufungsbeschränkung von Amts wegen zu prüfen (BGH NStZ 1984, 566 Rdn. 7 nach juris; KG StV 2012, 654 Rdn. 3 nach juris; OLG Stuttgart StV 2014, 397 Rdn. 6 nach juris; KK-StPO/Paul, a. a. O., § 318 Rdn. 1; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Aufl., § 318 Rdn. 33 i. V. m. § 352 Rdn. 4).

    Demgemäß kann der Angeklagte in der Berufungsinstanz die Beschränkung einer von ihm umfassend eingelegten Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch zusagen (vgl. KG NStZ 2015, 236 Rdn. 17 nach juris; OLG Karlsruhe a. a. O.; OLG Hamburg NStZ 2014, 534 Rdn. 19 nach juris; LG Freiburg StV 2010, 236 Rdn. 43 nach juris; Schneider NZWiSt 2015, 1, 5; Schlothauer/Weider StV 2009, 600, 603; Wenske NStZ 2015, 137, 139; offen gelassen von BGH NStZ 2016, 177 Rdn. 2 nach juris; OLG Stuttgart StV 2014, 397 Rdn. 17 nach juris; ablehnend Eschelbach, in: Beck-OK-StPO § 257c Rdn. 17.6; Stuckenberg, in: Löwe-Rosenberg StPO a. a. O. § 257c Rdn. 29).

    Ob eine Verständigung in der Berufungsinstanz die Teilrücknahme der Berufung zum Gegenstand habe dürfe, bezeichnet er als fragwürdig und lehnt eine solche jedenfalls dann ab, wenn das Berufungsverfahren selbst an einem wesentlichen Mangel im Sinne der Regeln über das Verständigungsverfahren leidet (Eschelbach, in Beck-OK-StPO § 318 Rdn. 20a; so auch OLG Stuttgart StV 2014, 397 Rdn. 17, 21 nach juris; Schneider NZWiSt 2015, 1, 6 f.).

  • OLG Braunschweig, 02.02.2016 - 1 Ss 69/15

    Unwirksamkeit der Berufungsbeschränkung wegen unterbliebener Belehrung gemäß §

    Basiert die mit einem Willensmangel behaftete Beschränkungserklärung auf einer objektiv unrichtigen Maßnahme der Strafverfolgungsorgane, muss sich der Angeklagte unter dem Gesichtspunkt des fairen Verfahrens nicht an dieser Prozesshandlung festhalten lassen ( vgl. OLG Stuttgart StV 2014, 397; Schneider NZWiSt 2015, 1 ).

    Dabei muss jedoch zweifelsfrei feststehen, dass das fehlerbehaftete staatliche Vorgehen für das Prozessverhalten des Angeklagten ursächlich geworden ist ( vgl. auch OLG Hamburg NStZ 2014, 534; Schneider a.a.O., jeweils m.w.N.; a.A. OLG Stuttgart StV 2014, 397 ).

    Damit grenzen sie sich von der Rechtsauffassung des Oberlandesgerichts Stuttgart ( Beschluss vom 26. März 2014 - 4a Ss 462/13, StV 2014, 397 ) ab, dass die Unwirksamkeit einer Berufungsbeschränkung, der als verständigungsspezifischer Verfahrensfehler die fehlende Dokumentation der Verständigungsgespräche vorausgegangen war, bereits dann annimmt, wenn nicht ausnahmsweise zweifelsfrei feststeht, dass die Beschränkungserklärung von der Verletzung der Dokumentationspflicht vollständig unbeeinflusst geblieben ist.

  • OLG Jena, 06.12.2018 - 1 OLG 121 Ss 70/18

    Aufhebung eines Berufungsurteils in Strafsachen: Einsatz unlauterer Mittel durch

    Hierzu zählen zunächst Konstellationen, in denen sich das Gericht zum Erreichen der Beschränkung unlauterer Mittel bedient, aber auch solche, in denen der Angeklagte durch unrichtige oder fehlende amtliche Auskünfte in die Irre geführt wurde (vgl. BGH, a. a. O., OLG Braunschweig, NStZ 2016, 563 ff.; OLG Stuttgart StV 2014, 397; Meyer-Goßner/Schmitt, a. a. O., § 302 Rdnrn. 10, 22 m. w. N.).

    Unter dem Gesichtspunkt des fairen Verfahrens muss sich ein Angeklagter an einer solchermaßen (von demselben Richter) veranlassten, später aber als "dreistes Spekulieren auf Bewährung" herabgewürdigten Berufungsbeschränkung nicht festhalten lassen (vgl. OLG Stuttgart, StV 2014, 397).

  • OLG Hamburg, 31.10.2016 - 1 Ws 154/16

    Strafverfahren: Wirksamkeit einer Verständigung über eine verfahrensübergreifende

    bereits BGH, Beschl. v. 22. September 1993 - 2 StR 367/93, StV 1994, 64; vgl. auch Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 302 Rn 22; Schneider, NZWiSt 2015, 1, 7; a.A. OLG Stuttgart, Beschl. v. 26. März 2014 - 4a Ss 462/13, BeckRS 2014, 67810; ähnlich auch KG, Urt. v. 23. April 2012 - 3 (121) Ss 34/12 (28/12), StV 2014, 654, 655 = BeckRS 2012, 18312, das eine materiell unvertretbare Rechtsanwendung als Unwirksamkeitsgrund erkennbar stets ausreichen lassen will).
  • OLG Hamm, 29.12.2015 - 2 RVs 47/15

    Verständigung, informelle, Zulässigkeit

    Dazu gehört zumindest die Mitteilung, welchen Standpunkt die Gesprächsteilnehmer zu einem solchen Vorschlag vertreten und wie sie sich zu den Ansichten der übrigen verhalten haben (vgl. BGH, Beschluss vom 05.08.2015, Az. 5 StR 255/15; Beschluss vom 15.01.2015, Az. 1 StR 315/14; BGHSt 60, 150; Beschluss vom 10.07.2013, Az. 2 StR 195/12; OLG Stuttgart, StraFo 2014, 152).
  • KG, 09.01.2017 - 161 Ss 180/16

    Strafbefehlsverfahren: Einspruchsbeschränkung im Rahmen einer Verständigung bei

    Zwar sind Prozesshandlungen wie der Rechtsmittelverzicht oder Teilverzicht in Form einer Rechtsmittelbeschränkung grundsätzlich unwiderruflich und unanfechtbar und nur in besonderen Ausnahmefällen unwirksam, etwa bei schwerwiegenden Willensmängeln bei Abgabe der Erklärung, unzulässigen Absprachen oder wegen der Art und Weise des Zustandekommens (vgl. Senat, Beschluss vom 14. November 2013 - [4] 121 Ss 186/13 [234/13] - m.w.N.; OLG Stuttgart StraFo 2014, 152 = StV 2014, 397 [juris] m.w.N.; BGHSt 45, 51).
  • OLG Hamburg, 05.08.2014 - 1-27/14

    Revision im Strafverfahren: Erklärung der Berufungsrücknahme nach Verstoß gegen

    Dieses hat eine vom Angeklagten vor Beginn der Berufungshauptverhandlung erklärte Berufungsbeschränkung im Revisionsrechtszug wegen unzureichend dokumentierter Erörterungen (§ 212 i.V.m. § 202a Satz 2 StPO) als unwirksam angesehen (Beschluss vom 26. März 2014 - 4a Ss 462/13, BeckRS 2014, 67810).
  • KG, 25.04.2019 - 3 Ss 27/19

    Mitteilungspflicht von mit anderem Spruchkörper geführten Erörterungen

    So kann ein Verstoß gegen die Mitteilungspflichten des § 243 Abs. 4 StPO sowie die damit im Zusammenhang stehenden Dokumentationspflichten eine unrichtige gerichtliche Auskunft nach sich ziehen und ist daher grundsätzlich geeignet, den Angeklagten zu einer irrtumsbedingten Rechtsmittelbeschränkung zu bewegen (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 26. März 2014 - 4a Ss 462/13 -, juris; OLG Hamburg NStZ 2014, 534; Schneider, NZWiSt 2015, 1).
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Rechtsprechung
   BGH, 25.11.2013 - 5 StR 433/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,36360
BGH, 25.11.2013 - 5 StR 433/13 (https://dejure.org/2013,36360)
BGH, Entscheidung vom 25.11.2013 - 5 StR 433/13 (https://dejure.org/2013,36360)
BGH, Entscheidung vom 25. November 2013 - 5 StR 433/13 (https://dejure.org/2013,36360)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 257c StPO, § 273 Abs 1a StPO, § 337 StPO
    Protokollierungspflichten im Strafverfahren: Verfahrensrüge unterlassener Dokumentation von Verständigungsgesprächen mit Mitangeklagten

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung eines Mittäters aufgrund eines Geständnisses eines Mitangeklagten

  • rewis.io

    Protokollierungspflichten im Strafverfahren: Verfahrensrüge unterlassener Dokumentation von Verständigungsgesprächen mit Mitangeklagten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verurteilung eines Mittäters aufgrund eines Geständnisses eines Mitangeklagten

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2014, 397
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