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Rechtsprechung
   BGH, 09.10.2013 - 4 StR 414/13   

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https://dejure.org/2013,32317
BGH, 09.10.2013 - 4 StR 414/13 (https://dejure.org/2013,32317)
BGH, Entscheidung vom 09.10.2013 - 4 StR 414/13 (https://dejure.org/2013,32317)
BGH, Entscheidung vom 09. Oktober 2013 - 4 StR 414/13 (https://dejure.org/2013,32317)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46 StGB
    Strafzumessung: Strafmilderung wegen einer nur aus prozesstaktischen Erwägungen abgegebenen geständigen Einlassung

  • Wolters Kluwer

    Strafmildernde Bewertung des Geständnisses eines Angeklagten i.R.d. Strafzumessung

  • rewis.io

    Strafzumessung: Strafmilderung wegen einer nur aus prozesstaktischen Erwägungen abgegebenen geständigen Einlassung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 354 Abs. 1a
    Strafmildernde Bewertung des Geständnisses eines Angeklagten i.R.d. Strafzumessung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Strafzumessung: Geständnis entweder/oder, und: Sich wehren kann sich lohnen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2014, 453
  • NStZ-RR 2014, 10
  • StV 2014, 594
  • JR 2015, 446
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 14.06.2007 - 2 BvR 1447/05

    Revisionsgrenzen bei Rechtsfolgenzumessung

    Auszug aus BGH, 09.10.2013 - 4 StR 414/13
    Der Senat kann entgegen der Auffassung des Generalbundesanwalts nicht gemäß § 354 Abs. 1a StPO von einer Aufhebung absehen, da im vorliegenden Fall die Angemessenheit der verhängten Rechtsfolge vom Revisionsgericht nicht abschließend auf der Grundlage eines vollständigen Strafzumessungssachverhalts beurteilt werden kann (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 14. Juni 2007 - 2 BvR 1447/05, 2 BvR 136/05, BVerfGE 118, 212, 234).
  • BGH, 03.05.2011 - 5 StR 568/10

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (minder schwerer Fall;

    Auszug aus BGH, 09.10.2013 - 4 StR 414/13
    Hierzu verweist der Senat ergänzend darauf, dass der Umstand, dass ein Betäubungsmittelgeschäft größeren Ausmaßes unter polizeilicher Überwachung stattgefunden hat, neben der Tatsache der Sicherstellung der betreffenden Betäubungsmittel im Regelfall zusätzlich als bestimmender Strafzumessungsgrund gemäß § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO zu erörtern ist (vgl. nur BGH, Beschluss vom 3. Mai 2011 - 5 StR 568/10, StV 2011, 622; Weber, BtMG, 4. Aufl., Vor §§ 29 ff. Rn. 966 mwN).
  • BGH, 08.05.2007 - 1 StR 193/07

    Strafzumessung bei einem absprachebedingten Geständnis (Reue; faires Verfahren)

    Auszug aus BGH, 09.10.2013 - 4 StR 414/13
    Zwar ist der Tatrichter nicht gehindert, das strafmildernde Gewicht einer geständigen Einlassung geringer zu bewerten, wenn es von prozesstaktischen Erwägungen bestimmt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Mai 2007 - 1 StR 193/07, NStZ-RR 2007, 232).
  • BGH, 21.02.1989 - 1 StR 697/88

    Abgrenzung von Tatmehrheit und Tateinheit - Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz

    Auszug aus BGH, 09.10.2013 - 4 StR 414/13
    Das gilt auch in dem Fall, in dem der Angeklagte nur das einräumt, was durch die Beweisaufnahme ohnehin schon zur Überzeugung des Gerichts feststeht (BGH, Beschluss vom 21. Februar 1989 - 1 StR 697/88, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 3).
  • LG Düsseldorf, 31.07.2014 - 14 KLs 10/12

    Mittäterschaftliche Begehung eines gewerbsmäßigen Bandenbetrugs im Rahmen einer

    Dieses war allerdings nur noch von geringerem Gewicht, da der Angeklagte im Wesentlichen nur das eingeräumt hat, was durch die Beweisaufnahme ohnehin schon zur Überzeugung des Gerichts feststand (BGH NStZ-RR 2014, 10).

    Dieses war allerdings nur noch von geringerem Gewicht, da der Angeklagte im Wesentlichen nur das eingeräumt hat, was durch die Beweisaufnahme ohnehin schon zur Überzeugung des Gerichts feststand (BGH NStZ-RR 2014, 10).

    Dieses war allerdings nur noch von geringerem Gewicht, da der Angeklagte im Wesentlichen nur das eingeräumt hat, was durch die Beweisaufnahme ohnehin schon zur Überzeugung des Gerichts feststand (BGH NStZ-RR 2014, 10).

    Dieses war allerdings nur noch von geringerem Gewicht, da der Angeklagte im Wesentlichen nur das eingeräumt hat, was durch die Beweisaufnahme ohnehin schon zur Überzeugung des Gerichts feststand (BGH NStZ-RR 2014, 10).

    Dieses war allerdings nur noch von geringerem Gewicht, da der Angeklagte im Wesentlichen nur noch das eingeräumt hat, was durch die Beweisaufnahme ohnehin schon zur Überzeugung des Gerichts feststand (BGH NStZ-RR 2014, 10).

    Dieses war allerdings nur noch von geringerem Gewicht, da der Angeklagte im Wesentlichen nur noch das eingeräumt hat, was durch die Beweisaufnahme ohnehin schon zur Überzeugung des Gerichts feststand (BGH NStZ-RR 2014, 10).

    Dieses war allerdings nur noch von geringerem Gewicht, da der Angeklagte im Wesentlichen nur noch das eingeräumt hat, was durch die Beweisaufnahme ohnehin schon zur Überzeugung des Gerichts feststand (BGH NStZ-RR 2014, 10).

    Dieses war allerdings nur noch von geringerem Gewicht, da der Angeklagte im Wesentlichen nur seine Beteiligung am C1-Vertrieb als solche eingeräumt hat, was durch die Beweisaufnahme ohnehin schon zur Überzeugung des Gerichts feststand (BGH NStZ-RR 2014, 10).

    Dieses war allerdings nur noch von geringerem Gewicht, da der Angeklagte im Wesentlichen nur seine Beteiligung am C1-Vertrieb als solche eingeräumt hat, was durch die Beweisaufnahme ohnehin schon zur Überzeugung des Gerichts feststand (BGH NStZ-RR 2014, 10).

    Dieses war allerdings nur noch von geringerem Gewicht, da der Angeklagte im Wesentlichen nur seine Beteiligung am C1-Vertrieb als solche eingeräumt hat, was durch die Beweisaufnahme ohnehin schon zur Überzeugung des Gerichts feststand (BGH NStZ-RR 2014, 10).

    Dieses zu einem späteren Zeitpunkt der Hauptverhandlung erfolgte Teilgeständnis war allerdings nur noch von geringerem Gewicht, da der Angeklagte im Wesentlichen nur noch das eingeräumt hat, was durch die Beweisaufnahme ohnehin schon zur Überzeugung des Gerichts feststand (BGH NStZ-RR 2014, 10).

    Dieses war allerdings nur noch von geringerem Gewicht, da der Angeklagte nur noch das eingeräumt hat, was durch die Beweisaufnahme ohnehin schon zur Überzeugung des Gerichts feststand (BGH NStZ-RR 2014, 10).

  • BGH, 24.05.2022 - 4 StR 72/22

    Ausschluss der Öffentlichkeit zum Schutz der Privatsphäre (Revision: Beruhen,

    Dies gilt auch in Fällen, in denen prozesstaktische Überlegungen mitbestimmend waren (vgl. BGH, Urteil vom 12. Dezember 2013 ? 5 StR 444/13, NStZ 2014, 169; Beschluss vom 9. Oktober 2013 ? 4 StR 414/13, NStZ-RR 2014, 10; Beschluss vom 8. Mai 2007 ? 1 StR 193/07; Urteil vom 17. Juli 1996 ? 5 StR 121/96, BGHSt 42, 191, 195; siehe auch Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 679 f.).
  • LG Düsseldorf, 05.02.2018 - 18 KLs 2/17

    Hohe Freiheitsstrafe gegen neun Angeklagte wegen betrügerischer Abrechnung von

    Dieses war allerdings nur noch von geringerem Gewicht, da der Angeklagte im Wesentlichen nur das eingeräumt hat, was durch die Beweisaufnahme ohnehin schon zur Überzeugung des Gerichts feststand (vgl. BGH, Beschl. v. 9. Oktober 2013 - 4 StR 414/13, NStZ-RR 2014, 10; Beschl. v. 21. Februar 1989 - 1 StR 697/88, BeckRS 1989, 31092302).

    Dieses war allerdings nur noch von geringerem Gewicht, da der Angeklagte im Wesentlichen nur das eingeräumt hat, was durch die Beweisaufnahme ohnehin schon zur Überzeugung des Gerichts feststand (vgl. BGH, Beschl. v. 9. Oktober 2013 - 4 StR 414/13, NStZ-RR 2014, 10; Beschl. v. 21. Februar 1989 - 1 StR 697/88, BeckRS 1989, 31092302).

  • LG Essen, 29.04.2020 - 25 KLs 32/19

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern

    Die zeitlich dargelegte Abfolge erlaubt indes nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichthofs eine Einordnung des dann noch verbleibenden Gewichts des Geständnisses (BGH, Beschluss vom 09.10.2013, 4 StR 414/13, juris, Rn. 5 m.w.N.).
  • LG Essen, 17.06.2020 - 25 KLs 34/19

    Sexueller Missbrauch von Kindern

    Die zeitlich dargelegte Abfolge erlaubt indes nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichthofs eine Einordnung des dann noch verbleibenden Gewichts des Geständnisses (BGH, Beschluss vom 09.10.2013, 4 StR 414/13, juris, Rn. 5 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 30.04.2013 - III-2 RVs 63/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,55265
OLG Düsseldorf, 30.04.2013 - III-2 RVs 63/13 (https://dejure.org/2013,55265)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.04.2013 - III-2 RVs 63/13 (https://dejure.org/2013,55265)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. April 2013 - III-2 RVs 63/13 (https://dejure.org/2013,55265)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    Positiver ESA-Schnelltest allein reicht nicht für den Nachweis der Betäubungsmitteleigenschaft

  • rechtsportal.de

    StPO § 244 Abs. 2 ; BtMG § 29 Abs. 1
    Positiver ESA-Schnelltest allein reicht nicht für den Nachweis der Betäubungsmitteleigenschaft

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2014, 594
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.05.1996 - 3 StR 133/96

    Kurze Freiheitssstrafe - Voraussetzungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.04.2013 - 2 RVs 63/13
    Die Verhängung einer Freiheitsstrafe unter sechs Monaten hat regelmäßig nur Bestand, wenn sie sich auf Grund einer Gesamtwürdigung aller die Tat und den Täter kennzeichnenden Umstände als unverzichtbar erweist (vgl. BGH NStZ 1996, 429).
  • OLG Düsseldorf, 30.08.2012 - 2 RVs 124/12

    Urteil, BtM, Besitz, Mindestfeststellungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.04.2013 - 2 RVs 63/13
    Das Gericht hätte, zumal bereits in dem Senatsbeschluss vom 30. August 2012 (III 2 RVs 124/12) auf die Erforderlichkeit der Einholung eines Sachverständigengutachtens hingewiesen worden ist, ein anerkanntes substanzspezifischeschemisches Gutachten in Auftrag geben müssen.
  • OLG Jena, 13.02.2006 - 1 Ws 44/06

    Strafvollstreckung: Voraussetzungen für die Aufhebung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.04.2013 - 2 RVs 63/13
    Allein aufgrund eines ESA-Schnelltests kann Heroin nicht rechtsfehlerfrei nachgewiesen werden, da dieser Test kein wissenschaftlich abgesichertes und in der Praxis als zuverlässig anerkanntes Standardtestverfahren zum schnellen undsicheren Nachweis von Heroin darstellt (zu vgl. Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 7. Auflage, § 29 Teil 13 Rdnr.8; OLG Hamm, BeckRS 2007, 09890; OLG Jena, NStZ-RR 2007, 283 f.).
  • OLG Hamm, 04.03.1999 - 5 Ss 136/99

    Aufhebung, BtM, Betäubungsmittel, ESA-Schnelltest, Heroin, standardisiertes

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.04.2013 - 2 RVs 63/13
    Allein aufgrund eines ESA-Schnelltests kann Heroin nicht rechtsfehlerfrei nachgewiesen werden, da dieser Test kein wissenschaftlich abgesichertes und in der Praxis als zuverlässig anerkanntes Standardtestverfahren zum schnellen undsicheren Nachweis von Heroin darstellt (zu vgl. Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 7. Auflage, § 29 Teil 13 Rdnr.8; OLG Hamm, BeckRS 2007, 09890; OLG Jena, NStZ-RR 2007, 283 f.).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 20.11.2013 - 2 Ss 148/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,43357
OLG Naumburg, 20.11.2013 - 2 Ss 148/13 (https://dejure.org/2013,43357)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 20.11.2013 - 2 Ss 148/13 (https://dejure.org/2013,43357)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 20. November 2013 - 2 Ss 148/13 (https://dejure.org/2013,43357)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 31 BtMG, § 261 StPO
    Beweiswürdigung im Betäubungsmittelstrafverfahren: Anforderungen an die Beurteilung der Glaubhaftigkeit des einzigen Belastungszeugen

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die tatrichterliche Glaubhaftigkeitsbeurteilung des einzigen Belastungszeugen bei Betäubungsmittelstraftaten

  • rechtsportal.de

    BtMG § 31; StPO § 267
    Anforderungen an die tatrichterliche Glaubhaftigkeitsbeurteilung des einzigen Belastungszeugen bei Betäubungsmittelstraftaten

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2014, 594
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Karlsruhe, 14.12.2016 - 2 Ws 343/16

    Haftbeschwerde: Weitere Beschwerde gegen einen nicht vollzogenen Haftbefehl;

    Zum einen ist in den Blick zu nehmen, ob sich N B durch seine Aussage in dem gegen ihn gerichteten Verfahren im Hinblick auf § 31 BtMG Vorteile versprochen und vor diesem Hintergrund einen Nichtbeteiligten möglicherweise zu Unrecht belastet haben könnte (BGH NStZ-RR 2012, 52; OLG Naumburg StraFo 2014, 76).
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