Weitere Entscheidungen unten: BGH, 19.12.2013 | BGH, 22.05.2014 | BGH, 21.01.2014

Rechtsprechung
   BGH, 15.04.2014 - 2 StR 626/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,13810
BGH, 15.04.2014 - 2 StR 626/13 (https://dejure.org/2014,13810)
BGH, Entscheidung vom 15.04.2014 - 2 StR 626/13 (https://dejure.org/2014,13810)
BGH, Entscheidung vom 15. April 2014 - 2 StR 626/13 (https://dejure.org/2014,13810)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 29 Abs. 1, Abs. 5 BtMG; § 47 StGB; § 46 StGB
    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln (gerechter Schuldausgleich; Verhältnismäßigkeit; Gewerbsmäßigkeit); kurze Freiheitsstrafe

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 29 BtMG, § 46 StGB, § 47 StGB
    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln: Strafzumessung für den Besitz von 0,5 g Marihuana

  • Wolters Kluwer

    Darlegung der Eigennützigkeit der Drogenverkäufe i.R.d. unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

  • rewis.io

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln: Strafzumessung für den Besitz von 0,5 g Marihuana

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 2; BtMG § 29 Abs. 5; StGB § 47
    Darlegung der Eigennützigkeit der Drogenverkäufe i.R.d. unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    BTM-Strafrecht: Zur Strafzumessung bei Bagatelldelikten (hier Cannabis)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Strafzumessung II: 3 Monate für 0,5 g Marihuana-Besitz ggf. "kein gerechter Schuldausgleich”

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2014, 611
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

    Auszug aus BGH, 15.04.2014 - 2 StR 626/13
    Bewegt sich ein Konsumentenfall, um den es hier augenscheinlich geht, im untersten Bereich der geringen Menge, sind der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und das Übermaßverbot (vgl. BVerfGE 90, 145, 188 ff.) besonders zu beachten.
  • BGH, 12.12.2023 - 1 StR 16/23

    Strafzumessung - Unbestraftheit

    Dies lässt besorgen, die Strafkammer habe aus dem Blick verloren, dass auch im Anwendungsbereich des § 47 Abs. 2 Satz 1, Abs. 1 StGB die Strafe einen gerechten Schuldausgleich für das begangene Tatunrecht nach Maßgabe der Schwere der Tat und des Grads der persönlichen Schuld des Täters darstellen muss (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. April 2014 - 2 StR 626/13, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Zumessungsfehler 4 Rn. 6 [zu § 29 Abs. 5 BtMG] und vom 29. April 1987 - 2 StR 500/86 Rn. 17).
  • BGH, 04.11.2014 - 2 StR 300/14

    Fehlerhafte Strafrahmenwahl beim unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, dass die zu verhängenden Strafen einen gerechten Schuldausgleich für die begangene Tat darstellen müssen und insoweit eine Freiheitsstrafe von einem Jahr in keinem Verhältnis mehr für das durch geringe Handelsmengen (von zum Teil lediglich 3 Gramm Marihuana) bei einer Wirkstoffkonzentration von nur 2 % THC geprägte Tatunrecht steht (vgl. BGH, StV 2014, 611).
  • BayObLG, 21.05.2019 - 203 StRR 594/19

    Dauer der Freiheitsstrafe bei Bagatelldelikten

    Darunter fällt aber auch die Überprüfung, ob sich die Strafe nach oben oder unten von ihrer Bestimmung löst, gerechter Schuldausgleich zu sein, ob sie also in grobem Missverhältnis zu Tatunrecht und Tatschuld steht und gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verstößt (OLG Nürnberg, Beschluss vom 07.07.2014, 2 OLG 2 Ss 170/14 - unveröffentlicht, OLG Hamm Beschluss vom 06.03.2014, III-1 RVs 10/14 - juris; BGH Beschluss vom 15.04.2014, 2 StR 626/13 - juris; Fischer, StPO, 66. Auflage, § 46 Rn 146, 149a).
  • VGH Bayern, 24.07.2015 - 11 CS 15.1203

    Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen

    Der Besitz von 0, 5 Gramm Marihuana stellt im Rahmen der Betäubungsmittelkriminalität ein Bagatelldelikt dar, weil er sich im untersten Bereich der geringen Menge bewegt (BGH, B.v. 15.4.2014 - 2 StR 626/13 - juris).
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Rechtsprechung
   BGH, 19.12.2013 - 4 StR 302/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,38704
BGH, 19.12.2013 - 4 StR 302/13 (https://dejure.org/2013,38704)
BGH, Entscheidung vom 19.12.2013 - 4 StR 302/13 (https://dejure.org/2013,38704)
BGH, Entscheidung vom 19. Dezember 2013 - 4 StR 302/13 (https://dejure.org/2013,38704)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 30a Abs. 1 StGB: § 30 Abs. 1 Nr. 1 StGB; § 240 Abs. 1 StGB; § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG; § 46 Abs. 1 StGB
    Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Strafzumessung: Verhältnis zum bandenmäßigen unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln); Nötigung (Erfolgsdelikt); unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 29a Abs 1 BtMG 1981, § 30a BtMG 1981, § 46 StGB
    Strafzumessung: Strafzumessungsuntergrenze beim bandenmäßigen unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Untersuchungshaft als Strafmilderungsgrund

  • Wolters Kluwer

    Strafmildernde Berücksichtigung erlittener Untersuchungshaft im Rahmen der konkreten Strafzumessung

  • rewis.io

    Strafzumessung: Strafzumessungsuntergrenze beim bandenmäßigen unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Untersuchungshaft als Strafmilderungsgrund

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Strafmildernde Berücksichtigung erlittener Untersuchungshaft im Rahmen der konkreten Strafzumessung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Strafzumessungsfehler zugunsten des Angeklagten - U-Haft als Strafmilderung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Untersuchungshaft ist per se kein Strafmilderungsgrund

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Untersuchungshaft ist per se kein Strafmilderungsgrund

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2014, 611
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 25.01.1996 - 5 StR 402/95

    Techno-Bande - BtMG, allgemeiner Bandenbegriff, minder schwerer Fall

    Auszug aus BGH, 19.12.2013 - 4 StR 302/13
    Die Formulierung, "der Gesetzgeber hatte bei Schaffung des zusätzlich verschärften Verbrechenstatbestandes des § 30a BtMG international organisierte Drogensyndikate im Blick, die nicht nur mittels Kurieren Drogen in die Bundesrepublik einschleusen, sondern auch Absatzorganisationen aufbauen und Maßnahmen für das Waschen und den Rückfluss der Gelder aus Rauschgifthandel treffen" lässt besorgen, dass die Strafkammer im Rahmen der Gesamtabwägung zu hohe Anforderungen an die Annahme eines "Normalfalles" nach § 30a Abs. 1 BtMG gestellt hat (vgl. BGH, Urteil vom 25. Januar 1996 - 5 StR 402/95, BGHR BtMG § 30a Bande 2; Urteil vom 18. Juni 2009 - 3 StR 171/09, NStZ-RR 2009, 320, 321).
  • BGH, 01.08.1990 - 2 StR 147/90

    Betäubungsmittel - Selbständiges Handeltreiben - Darlehnsweise Hingabe -

    Auszug aus BGH, 19.12.2013 - 4 StR 302/13
    Allein in dem Bereithalten eines Zahlungsmittels für noch völlig ungewisse Betäubungsmittelgeschäfte liegt weder ein versuchtes noch ein vollendetes Handeltreiben (vgl. BGH, Urteil vom 1. August 1990 - 2 StR 147/90, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 22; Weber, BtMG, 4. Aufl., § 29 Rn. 225, 555).
  • BGH, 25.05.2010 - 1 StR 59/10

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    Auszug aus BGH, 19.12.2013 - 4 StR 302/13
    Dabei hat sie übersehen, dass die durch den schwereren Qualifikationstatbestand des § 30a Abs. 1 BtMG im Wege der Gesetzeskonkurrenz verdrängten Tatbestände sowohl des § 29a Abs. 1 BtMG als auch des § 30 Abs. 1 BtMG eine Sperrwirkung hinsichtlich der Mindeststrafe entfalten (BGH, Urteil vom 13. Februar 2003 - 3 StR 349/02, BGHR BtMG § 30a Abs. 3 Strafzumessung 1); für die Höchststrafe gilt demgegenüber nach der ständigen Rechtsprechung die für den Schuldspruch maßgebliche Bestimmung (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Mai 2010 - 1 StR 59/10, NStZ 2011, 98, 99; Beschluss vom 14. August 2013 - 2 StR 144/13; vgl. aber auch Beschluss vom 25. Juli 2013 - 3 StR 143/13 Rn. 7 ff., juris).
  • BGH, 25.07.2013 - 3 StR 143/13

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Erforderlichkeit der

    Auszug aus BGH, 19.12.2013 - 4 StR 302/13
    Dabei hat sie übersehen, dass die durch den schwereren Qualifikationstatbestand des § 30a Abs. 1 BtMG im Wege der Gesetzeskonkurrenz verdrängten Tatbestände sowohl des § 29a Abs. 1 BtMG als auch des § 30 Abs. 1 BtMG eine Sperrwirkung hinsichtlich der Mindeststrafe entfalten (BGH, Urteil vom 13. Februar 2003 - 3 StR 349/02, BGHR BtMG § 30a Abs. 3 Strafzumessung 1); für die Höchststrafe gilt demgegenüber nach der ständigen Rechtsprechung die für den Schuldspruch maßgebliche Bestimmung (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Mai 2010 - 1 StR 59/10, NStZ 2011, 98, 99; Beschluss vom 14. August 2013 - 2 StR 144/13; vgl. aber auch Beschluss vom 25. Juli 2013 - 3 StR 143/13 Rn. 7 ff., juris).
  • BGH, 28.03.2013 - 4 StR 467/12

    Strafzumessung (Überprüfung durch das Revisionsgericht; Bildung einer

    Auszug aus BGH, 19.12.2013 - 4 StR 302/13
    Untersuchungshaft ist indes, jedenfalls bei der Verhängung einer zu verbüßenden Freiheitsstrafe, kein Strafmilderungsgrund, es sei denn, mit ihrem Vollzug wären ungewöhnliche, über die üblichen deutlich hinausgehende Beschwernisse verbunden (BGH, Urteile vom 28. März 2013 - 4 StR 467/12 Rn. 25 und vom 10. Oktober 2013 - 4 StR 258/13, Rn. 18, jeweils mwN).
  • BGH, 11.12.2003 - 3 StR 421/03

    Nötigung (Versuch; Vollendung; Teilerfolg; Zwischenziel; Enderfolg);

    Auszug aus BGH, 19.12.2013 - 4 StR 302/13
    Die Nötigung ist außerdem als Erfolgsdelikt ausgestaltet (BGH, Beschluss vom 11. Dezember 2003 - 3 StR 421/03, BGHR StGB § 240 Abs. 1 Nötigungserfolg 3).
  • BGH, 18.06.2009 - 3 StR 171/09

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Aufklärungshilfe); Verfall des

    Auszug aus BGH, 19.12.2013 - 4 StR 302/13
    Die Formulierung, "der Gesetzgeber hatte bei Schaffung des zusätzlich verschärften Verbrechenstatbestandes des § 30a BtMG international organisierte Drogensyndikate im Blick, die nicht nur mittels Kurieren Drogen in die Bundesrepublik einschleusen, sondern auch Absatzorganisationen aufbauen und Maßnahmen für das Waschen und den Rückfluss der Gelder aus Rauschgifthandel treffen" lässt besorgen, dass die Strafkammer im Rahmen der Gesamtabwägung zu hohe Anforderungen an die Annahme eines "Normalfalles" nach § 30a Abs. 1 BtMG gestellt hat (vgl. BGH, Urteil vom 25. Januar 1996 - 5 StR 402/95, BGHR BtMG § 30a Bande 2; Urteil vom 18. Juni 2009 - 3 StR 171/09, NStZ-RR 2009, 320, 321).
  • BGH, 13.02.2003 - 3 StR 349/02

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 19.12.2013 - 4 StR 302/13
    Dabei hat sie übersehen, dass die durch den schwereren Qualifikationstatbestand des § 30a Abs. 1 BtMG im Wege der Gesetzeskonkurrenz verdrängten Tatbestände sowohl des § 29a Abs. 1 BtMG als auch des § 30 Abs. 1 BtMG eine Sperrwirkung hinsichtlich der Mindeststrafe entfalten (BGH, Urteil vom 13. Februar 2003 - 3 StR 349/02, BGHR BtMG § 30a Abs. 3 Strafzumessung 1); für die Höchststrafe gilt demgegenüber nach der ständigen Rechtsprechung die für den Schuldspruch maßgebliche Bestimmung (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Mai 2010 - 1 StR 59/10, NStZ 2011, 98, 99; Beschluss vom 14. August 2013 - 2 StR 144/13; vgl. aber auch Beschluss vom 25. Juli 2013 - 3 StR 143/13 Rn. 7 ff., juris).
  • BGH, 10.10.2013 - 4 StR 258/13

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern (gemeinschaftliche täterschaftliche

    Auszug aus BGH, 19.12.2013 - 4 StR 302/13
    Untersuchungshaft ist indes, jedenfalls bei der Verhängung einer zu verbüßenden Freiheitsstrafe, kein Strafmilderungsgrund, es sei denn, mit ihrem Vollzug wären ungewöhnliche, über die üblichen deutlich hinausgehende Beschwernisse verbunden (BGH, Urteile vom 28. März 2013 - 4 StR 467/12 Rn. 25 und vom 10. Oktober 2013 - 4 StR 258/13, Rn. 18, jeweils mwN).
  • BGH, 14.06.2006 - 2 StR 34/06

    Vollzug von Untersuchungshaft als Strafmilderungsgrund (Anrechnung auf die

    Auszug aus BGH, 19.12.2013 - 4 StR 302/13
    Will der Tatrichter wegen besonderer Nachteile für den Angeklagten den Vollzug der Untersuchungshaft bei der Strafzumessung mildernd berücksichtigen, müssen diese Nachteile in den Urteilsgründen dargelegt werden (BGH, Urteil vom 14. Juni 2006 - 2 StR 34/06, NJW 2006, 2645).
  • BGH, 14.08.2013 - 2 StR 144/13

    Sperrwirkung des § 29a Abs. 1 BtMG hinsichtlich der Mindeststrafe

  • BGH, 02.02.2017 - 4 StR 481/16

    Strafzumessung (strafmildernde Berücksichtigung eines Geständnisses;

    Auch beim erstmaligen Vollzug der Untersuchungshaft kommt eine mildernde Berücksichtigung nur in Betracht, sofern im Einzelfall besondere Umstände hinzutreten (vgl. BGH, Urteil vom 19. Dezember 2013 - 4 StR 302/13, Rn. 9 (insoweit in StV 2016, 611 nicht abgedruckt); Beschluss vom 13. Oktober 2011 - 1 StR 407/11, NStZ 2012, 147).
  • BGH, 12.04.2018 - 4 StR 336/17

    Rechtsmittelbegründung (Anforderungen); Grundsätze der Strafzumessung (regelmäßig

    Auch beim erstmaligen Vollzug der Untersuchungshaft kommt eine mildernde Berücksichtigung nur in Betracht, sofern im Einzelfall besondere Umstände hinzutreten (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 2. Februar 2017 - 4 StR 481/16, NStZ-RR 2017, 105, 106; vom 19. Dezember 2013 - 4 StR 302/13 Rn. 9; vom 20. August 2013 - 5 StR 248/13, NStZ 2014, 31; vom 10. Oktober 2013 - 4 StR 258/13 Rn. 18, insoweit in BGHSt 59, 28 nicht abgedruckt; vom 19. Mai 2010 - 2 StR 102/10, NStZ 2011, 100; vom 14. Juni 2006 - 2 StR 34/06, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Lebensumstände 21).
  • BGH, 25.08.2020 - 2 StR 241/20

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Konkurrenzen)

    a) Zwar kann der durch den schweren Qualifikationstatbestand des § 30a Abs. 1 BtMG im Wege der Gesetzeskonkurrenz verdrängte Tatbestand des § 29a Abs. 1 BtMG, ebenso wie der hier gleichfalls verdrängte Tatbestand des § 30 Abs. 1 Nr. 1 BtMG, grundsätzlich eine Sperrwirkung hinsichtlich der Mindeststrafe entfalten (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 19. Dezember 2013 - 4 StR 302/13, juris Rn. 7 mwN; vom 13. Februar 2003 - 3 StR 349/02, NJW 2003, 1679, 1680).
  • BGH, 30.07.2014 - 4 StR 270/14

    Nötigung (Eintritt des Taterfolgs)

    Eine vollendete Nötigung liegt daher erst dann vor, wenn das Opfer aufgrund der Druckwirkung des Nötigungsmittels die vom Täter angestrebte Handlung vorgenommen oder zumindest mit ihrer Ausführung begonnen hat (BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2012 - 4 StR 302/13, Rn. 13; Beschluss vom 19. Juni 2012 - 4 StR 139/12, NStZ 2013, 36; Beschluss vom 1. Dezember 2005 - 4 StR 506/05, NStZ-RR 2006, 77 mwN).
  • BGH, 22.10.2015 - 4 StR 275/15

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Ermessen des

    Untersuchungshaft ist indes, jedenfalls bei der Verhängung einer zu verbüßenden Freiheitsstrafe, kein Strafmilderungsgrund, es sei denn, mit ihrem Vollzug wären ungewöhnliche, über die üblichen deutlich hinausgehende Beschwernisse verbunden (BGH, Urteile vom 19. Dezember 2013 - 4 StR 302/13, Rn. 9, vom 10. Oktober 2013 - 4 StR 258/13, Rn. 18, und vom 28. März 2013 - 4 StR 467/12, Rn. 25, jeweils mwN).
  • BGH, 25.10.2018 - 4 StR 312/18

    Grundsätze der Strafzumessung (regelmäßig keine Berücksichtigung erlittener

    Auch beim erstmaligen Vollzug der Untersuchungshaft kommt eine mildernde Berücksichtigung nur in Betracht, sofern im Einzelfall besondere Umstände hinzutreten (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 12. April 2018 - 4 StR 336/17; vom 2. Februar 2017 - 4 StR 481/16, NStZ-RR 2017, 105, 106; vom 19. Dezember 2013 - 4 StR 302/13 Rn. 9; vom 20. August 2013 - 5 StR 248/13, NStZ 2014, 31; vom 10. Oktober 2013 - 4 StR 258/13 Rn. 18, insoweit in BGHSt 59, 28 ff. nicht abgedruckt; vom 19. Mai 2010 - 2 StR 102/10, NStZ 2011, 100; vom 14. Juni 2006 - 2 StR 34/06, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Lebensumstände 21).
  • LG Kaiserslautern, 26.01.2017 - 4 KLs 6042 Js 217/13

    Zwangsheirat: Strafbarkeit der erzwungenen Eingehung einer Imam-Ehe sowie einer

    Demgegenüber ist die erlittene Untersuchungshaft bei Verhängung einer zu verbüßenden Freiheitsstrafe kein Strafmilderungsgrund, weil sie nach § 51 Abs. 1 S. 1 StGB grundsätzlich auf die zu vollstreckende Strafe angerechnet wird (BGH, Urt. v. 28.03.2013, Az.: 4 StR 467/12; BGH, Urt. v. 10.10.2013, Az.: 4 StR 258/13; BGH, Urt. v. 19.12.2013, Az.: 4 StR 302/13).
  • BGH, 05.10.2022 - 3 StR 270/22

    Strafrahmen bei minder schwerem Fall der bandenmäßigen Einfuhr von

    Bei einem minder schweren Fall nach § 30a Abs. 3 BtMG kommt dem hinter die bandenmäßige Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (§ 30a Abs. 1 BtMG) zurücktretenden Tatbestand der Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge nach § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG eine Sperrwirkung lediglich hinsichtlich der Unter-, nicht auch der Obergrenze des Strafrahmens zu (vgl. BGH, Urteil vom 19. Dezember 2013 - 4 StR 302/13, juris Rn. 7 mwN; Beschluss vom 1. September 2020 - 3 StR 469/19, BGHR BtMG § 30a Strafzumessung 5 Rn. 5).
  • OLG Hamburg, 21.04.2017 - 2 Rev 83/16

    Strafverfahren wegen Wohnungseinbruchdiebstahls: Strafschärfende Berücksichtigung

    Rechtmäßige Untersuchungshaft ist bei einem Angeklagten, der Freiheitsstrafe zu verbüßen hat, in der Regel ohne strafmildernde Bedeutung, da sie nach § 51 StGB anzurechnen ist (BGH, StV 2014, 611; Stree/Kinzig, § 46, Rn. 55; MüKo StGB Miebach , § 46 Rn. 153; SK-StGB Horn/Wolters , § 46, Rn. 163; Fischer, § 46, Rn. 70).
  • LG Bochum, 05.02.2016 - 9 KLs 53/15

    Ausschluss einer erheblich verminderten Steuerungsfähigkeit bei Begehung von

    Dies ist jedoch anders, wenn mit ihrem Vollzug ungewöhnliche, über die üblichen deutlich hinausgehende Beschwernisse verbunden waren (BGH, Urteil vom 19. Dezember 2013 - 4 StR 302/13).
  • LG Bochum, 19.02.2016 - 9 KLs 47/15

    Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

  • OLG Hamm, 17.12.2015 - 4 Ws 432/15

    Keine analoge Anwendung von § 51 Abs. 4 Satz 2 StGB auf im Inland erlittene

  • LG Bochum, 20.12.2016 - 9 KLs 24/16
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Rechtsprechung
   BGH, 22.05.2014 - 4 StR 514/13   

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https://dejure.org/2014,14738
BGH, 22.05.2014 - 4 StR 514/13 (https://dejure.org/2014,14738)
BGH, Entscheidung vom 22.05.2014 - 4 StR 514/13 (https://dejure.org/2014,14738)
BGH, Entscheidung vom 22. Mai 2014 - 4 StR 514/13 (https://dejure.org/2014,14738)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 29 BtMG, § 29a BtMG, § 30 BtMG, § 30a BtMG, § 46 Abs 1 StGB
    Betäubungsmittelhandel: Strafmilderung wegen Sicherstellung der Betäubungsmittel; Einziehung des Verkaufserlöses aus Drogengeschäften

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Strafmilderung bei Sicherstellung der Drogen (hier: Crystal-Meth) i.R.d. Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • rewis.io

    Betäubungsmittelhandel: Strafmilderung wegen Sicherstellung der Betäubungsmittel; Einziehung des Verkaufserlöses aus Drogengeschäften

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Strafmilderung bei Sicherstellung der Drogen (hier: Crystal-Meth) i.R.d. Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 249
  • StV 2014, 611
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.09.2009 - 3 StR 188/09

    Teilweise Einstellung des Verfahrens; Verfall des Wertersatzes (Härteklausel)

    Auszug aus BGH, 22.05.2014 - 4 StR 514/13
    Hierzu hätte aber angesichts des hohen Verfallsbetrages sowie der Feststellungen zu den persönlichen Verhältnissen des Angeklagten trotz des Vorhandenseins verschiedener hochwertiger Einrichtungsgegenstände in seiner Wohnung Anlass bestanden (vgl. BGH, Urteil vom 24. September 2009 - 3 StR 188/09 Rn. 8).
  • BGH, 05.06.2013 - 4 StR 169/13

    Strafzumessung (polizeiliche Überwachung der Tat als Strafmilderungsgrund; Angabe

    Auszug aus BGH, 22.05.2014 - 4 StR 514/13
    Grundsätzlich stellt es einen gewichtigen und deshalb erörterungsbedürftigen Strafmilderungsgrund dar, wenn die Betäubungsmittel sichergestellt werden und es deshalb nicht zu einer Gefährdung von Drogenkonsumenten kommen kann (st. Rspr., vgl. Senatsbeschlüsse vom 5. Juni 2013 - 4 StR 169/13 Rn. 8, NStZ 2013, 662, und vom 7. Februar 2012 - 4 StR 653/11 Rn. 6, NStZ-RR 2012, 153, 154 jeweils mwN).
  • BGH, 07.02.2012 - 4 StR 653/11

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Erörterungsmangel

    Auszug aus BGH, 22.05.2014 - 4 StR 514/13
    Grundsätzlich stellt es einen gewichtigen und deshalb erörterungsbedürftigen Strafmilderungsgrund dar, wenn die Betäubungsmittel sichergestellt werden und es deshalb nicht zu einer Gefährdung von Drogenkonsumenten kommen kann (st. Rspr., vgl. Senatsbeschlüsse vom 5. Juni 2013 - 4 StR 169/13 Rn. 8, NStZ 2013, 662, und vom 7. Februar 2012 - 4 StR 653/11 Rn. 6, NStZ-RR 2012, 153, 154 jeweils mwN).
  • BGH, 29.07.2014 - 5 StR 46/14

    Untreue; Strafantragsrecht des Betreuers ohne ausdrückliche Übertragung

    Die auf die Rüge der Verletzung formellen und materiellen Rechts gestützte Revision des Angeklagten hat nach Teileinstellungen und Verfahrensbeschränkungen, über die der Bundesgerichtshof einheitlich im Urteil mitentscheiden kann (vgl. nur BGH, Urteile vom 25. Juli 2012 - 2 StR 111/12 -, vom 16. Januar 2014 - 4 StR 496/13 - und vom 22. Mai 2014 - 4 StR 514/13), im Umfang der Urteilsformel Erfolg; im Übrigen ist sie unbegründet.
  • BGH, 19.07.2023 - 5 StR 36/23

    Unterbliebene Einziehungsentscheidung wegen des bloßen Erwerbs und Weiterverkaufs

    Der Verweis des Landgerichts auf Verkaufsmodelle oder Umstände, bei denen dem Verkäufer von Betäubungsmitteln der gesamte Verkaufserlös nicht tatsächlich zufließt, beschreibt nicht nur fernliegende denktheoretische Möglichkeiten (vgl. zu solchen und ähnlichen Konstellationen etwa BGH, Beschlüsse vom 22. April 2020 - 1 StR 641/19 [mehrfach fehlgeschlagene Kommissionsgeschäfte]; vom 27. Juli 2022 - 1 StR 154/22 [Zahlung an Mittelsmann des Verkäufers]; Urteil vom 6. Juli 2022 - 5 StR 170/22 [Teilzahlung an Mittelsmann des Verkäufers]; Beschlüsse vom 8. Juni 2022 - 5 StR 128/22, NStZ 2023, 45 und 5 StR 168/22, NStZ-RR 2022, 248 [teilweise nur Zahlung von "Vermittlungsprovision"]; vgl. zu Schulden aus Kommissionsgeschäften auch BGH, Urteil vom 22. Mai 2014 - 4 StR 514/13).
  • AG Rudolstadt, 06.12.2018 - 710 Js 2392/16

    Versuchter unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge:

    Dies stellt angesichts des damit verbundenen Wegfalls der von Betäubungsmitteln üblicherweise ausgehenden Gefahr für die Allgemeinheit einen bestimmenden Strafmilderungsgrund dar, der sowohl bei der Strafrahmenwahl als auch bei der konkreten Strafzumessung zu beachten ist (vgl. BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 10; BGH, NStZ-RR 2012, 153, 154; BGH, NStZ 2013, 50; BGH, Urt. v. 22.05.2014 - 4 StR 514/13; BGH, Beschl. v. 30.09.2014 - 2 StR 286/14; BGH, Beschl. v. 09.11.2016 - 2 StR 133/16; BGH, Beschl. v. 08.02.2017 - 3 StR 483/16).
  • LG Mönchengladbach, 28.08.2018 - 22 KLs 10/18

    Abweichender Vorsatz bezüglich anderer als der tatsächlichen transportierten

    Es war dem Angeklagten ferner zu Gute zu halten, dass die Betäubungsmittel sichergestellt wurden und es deshalb nicht zu einer Gefährdung von Drogenkonsumenten kommen konnte (vgl. BGH, Urt. v. 22.05.2014 - 4 StR 514/13, juris; BGH, Beschl. v. 28.03.2006 - 4 StR 42/06, juris; BGH, Beschl. v. 15.06.2016 - 1 StR 72/16, juris).
  • AG Rudolstadt, 29.03.2016 - 770 Js 31365/15

    Betäubungsmittelbesitz: Täterschaft bei Transport einer nicht geringen

    Dies ist ein bestimmender Strafmilderungsgrund, der sowohl bei der Strafrahmenwahl als auch bei der konkreten Strafzumessung zu beachten ist (BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 10; BGH, NStZ-RR 2012, 153, 154; BGH, NStZ 2013, 50; BGH, Beschl. v. 24.10.2012 - 4 StR 377/12; BGH, Urt. v. 22.05.2014 - 4 StR 514/13; BGH, Beschl. v. 30.09.2014 - 2 StR 286/14).
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Rechtsprechung
   BGH, 21.01.2014 - 2 StR 507/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,2221
BGH, 21.01.2014 - 2 StR 507/13 (https://dejure.org/2014,2221)
BGH, Entscheidung vom 21.01.2014 - 2 StR 507/13 (https://dejure.org/2014,2221)
BGH, Entscheidung vom 21. Januar 2014 - 2 StR 507/13 (https://dejure.org/2014,2221)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 29 Abs 1 S 1 Nr 1 BtMG, § 52 StGB, § 255 StGB
    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Tateinheit mit versuchter räuberischer Erpressung zwecks Beitreibung des Kaufpreises

  • Wolters Kluwer

    Bedrohung mit einem Fleischmesser als versuchte besonders schwere räuberische Erpressung

  • rewis.io

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Tateinheit mit versuchter räuberischer Erpressung zwecks Beitreibung des Kaufpreises

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 250 Abs. 2 S. 1
    Bedrohung mit einem Fleischmesser als versuchte besonders schwere räuberische Erpressung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2014, 611
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 01.03.2004 - 2 BvR 2251/03

    Anspruch auf den gesetzlichen Richter; Neufestsetzung von Einzelstrafen unter

    Auszug aus BGH, 21.01.2014 - 2 StR 507/13
    Da aber die andere rechtliche Beurteilung des Konkurrenzverhältnisses den materiellen Unrechts- und Schuldgehalt der Tat hier insgesamt nicht beeinflusst (vgl. BVerfG, Beschluss vom 1. März 2004 - 2 BvR 2251/03 juris Rn 5; BGH, Beschluss vom 7. Januar 2011 - 4 StR 409/10, NJW 2011, 2149, 2151 mwN), schließt der Senat aus, dass das Landgericht bei zutreffender Bewertung des Konkurrenzverhältnisses eine geringere als die gebildete Gesamtstrafe als Einzelstrafe verhängt hätte und setzt in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO die Einzelfreiheitsstrafe auf zwei Jahre und vier Monate fest.
  • BGH, 07.02.2008 - 5 StR 242/07

    Beihilfehandlungen nach Sicherstellung der Betäubungsmittel (sukzessive Beihilfe;

    Auszug aus BGH, 21.01.2014 - 2 StR 507/13
    Sämtliche Handlungen des Verkäufers, die der Beitreibung des Kaufpreises für die Betäubungsmittel dienten - hier die Bedrohung mit dem Fleischermesser - waren Teil des Handeltreibens (vgl. BGH, Urteil vom 7. Februar 2008 - 5 StR 242/07, NStZ 2008, 465).
  • BGH, 07.01.2011 - 4 StR 409/10

    Vermögensbetreuungspflicht des Gerichtsvollziehers bei der Untreue (gesetzliche

    Auszug aus BGH, 21.01.2014 - 2 StR 507/13
    Da aber die andere rechtliche Beurteilung des Konkurrenzverhältnisses den materiellen Unrechts- und Schuldgehalt der Tat hier insgesamt nicht beeinflusst (vgl. BVerfG, Beschluss vom 1. März 2004 - 2 BvR 2251/03 juris Rn 5; BGH, Beschluss vom 7. Januar 2011 - 4 StR 409/10, NJW 2011, 2149, 2151 mwN), schließt der Senat aus, dass das Landgericht bei zutreffender Bewertung des Konkurrenzverhältnisses eine geringere als die gebildete Gesamtstrafe als Einzelstrafe verhängt hätte und setzt in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO die Einzelfreiheitsstrafe auf zwei Jahre und vier Monate fest.
  • BGH, 21.04.2016 - 1 StR 629/15

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    (3) Selbst eine andere rechtliche Beurteilung des Konkurrenzverhältnisses würde aber den materiellen Unrechts- und Schuldgehalt der Taten insgesamt nicht beeinflussen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 1. März 2004 - 2 BvR 2251/03, BVerfGK 3, 20; BGH, Beschlüsse vom 14. Januar 2015 - 4 StR 440/14, Rn. 5, NStZ-RR 2015, 113 und vom 21. Januar 2014 - 2 StR 507/13; jeweils mwN).
  • BGH, 21.04.2016 - 1 StR 122/16

    Steuerhinterziehung (Tatmehrheit bei unterlassener Abgabe von

    Denn die unzutreffende Beurteilung des Konkurrenzverhältnisses beeinflusst den materiellen Unrechts- und Schuldgehalt der Taten insgesamt nicht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 1. März 2004 - 2 BvR 2251/03, BVerfGK 3, 20; BGH, Beschlüsse vom 14. Januar 2015 - 4 StR 440/14, Rn. 5, NStZ-RR 2015, 113 und vom 21. Januar 2014 - 2 StR 507/13; jeweils mwN).
  • BGH, 22.02.2022 - 6 StR 553/21

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Tateinheit:

    Denn das Raubdelikt diente der Beitreibung des Restkaufpreises für die zuletzt gelieferten Betäubungsmittel und war mithin Teil des Handeltreibens (vgl. BGH, Urteil vom 7. Februar 2008 - 5 StR 242/07, NStZ 2008, 465; Beschluss vom 21. Januar 2014 - 2 StR 507/13).
  • BGH, 27.01.2016 - 5 StR 497/15

    Tateinheit zwischen Fahren ohne Fahrerlaubnis und bewaffnetem Handeltreiben mit

    Damit war die Verkaufsfahrt Teil des Handeltreibens (vgl. auch BGH, Beschluss vom 21. Januar 2014 - 2 StR 507/13 mwN).
  • BGH, 04.02.2014 - 2 StR 537/13

    Tateinheit infolge einer gemeinsamen Ausführungshandlung (Konkurrenzen;

    Sämtliche Handlungen des Verkäufers, die der Beitreibung des Kaufpreises für die Betäubungsmittel dienten - hier der Schlag mit dem Schlüsselanhänger -, waren Teil des Handeltreibens (vgl. BGH, Urteil vom 7. Februar 2008 - 5 StR 242/07, NStZ 2008, 465; Beschluss vom 21. Januar 2014 - 2 StR 507/13).
  • BGH, 26.08.2020 - 6 StR 187/20

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Tateinheit mit Straftaten zur

    Denn nach ständiger Rechtsprechung sind sämtliche Handlungen des Drogenhändlers, die der Beitreibung des Kaufpreises für die Betäubungsmittel dienen, Teil des Handeltreibens (vgl. BGH, Urteil vom 7. Februar 2008 - 5 StR 242/07, NStZ 2008, 465; Beschluss vom 21. Januar 2014 - 2 StR 507/13; MüKo-StGB/Sander, 3. Aufl., § 255 Rn. 12 mwN).
  • BGH, 21.11.2017 - 4 StR 438/17

    Konkurrenzen (unerlaubtes Handeltreibens mit Betäubungsmitteln; versuchte schwere

    Da sämtliche Handlungen, die der Verkäufer von Betäubungsmitteln zur Beibringung des Kaufpreises vornimmt, noch als Teil des Handeltreibens (§ 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG) mit dem verkauften Betäubungsmittel anzusehen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Februar 2014 - 2 StR 537/13, Rn. 2 mwN; Beschluss vom 21. Januar 2014 - 2 StR 507/13, StV 2014, 611 (Ls)), treffen damit die noch nicht durch die vollständige Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises abgeschlossenen Fälle des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln und der Erpressungsversuch in einer Ausführungshandlung zusammen.
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