Rechtsprechung
BGH, 07.10.2014 - 1 StR 426/14 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
Art. 6 Abs. 1 EMRK; § 257c StPO; § 56c Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 StGB
Verständigung (Recht auf faires Verfahren: Offenlegung von Bewährungsweisungen vor der Verständigung, Anweisung der Anzeige des Wohnortwechsels) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 20 Abs 3 GG, Art 6 Abs 1 S 1 MRK, § 56c Abs 1 S 1 StGB, § 257c StPO
Strafverfahren wegen Betäubungsmitteldelikt: Verfahrensfehler bei Nichtankündigung einer im Rahmen einer Verfahrensverständigung beabsichtigten Bewährungsweisung - IWW
- Wolters Kluwer
Verletzung des Anspruchs auf ein faires Verfahren bei der Ausgestaltung der Bewährung
- rewis.io
Strafverfahren wegen Betäubungsmitteldelikt: Verfahrensfehler bei Nichtankündigung einer im Rahmen einer Verfahrensverständigung beabsichtigten Bewährungsweisung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 20 Abs. 3; EMRK Art. 6 Abs. 1 S. 1
Verletzung des Anspruchs auf ein faires Verfahren bei der Ausgestaltung der Bewährung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Eine "Weisung” ist keine "Auflage”
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Deal im Strafverfahren - die nicht abgesprochene Bewährungsweisung
Verfahrensgang
- LG Ravensburg, 26.02.2014 - 2 KLs 220 Js 916/13
- BGH, 07.10.2014 - 1 StR 426/14
Papierfundstellen
- NStZ 2015, 179
- StV 2015, 151
Wird zitiert von ... (9)
- BGH, 06.02.2018 - 5 StR 600/17
Einziehung von Taterträgen (zwingende Maßnahmen der Vermögensabschöpfung kein …
Erst die Information darüber, dass neben der Strafe selbst weitere Maßnahmen mit Vergeltungscharakter und möglichen erheblichen Belastungen drohen, versetzten den Angeklagten in die Lage, von seiner Entscheidungsfreiheit auf einer hinreichenden tatsächlichen Grundlage Gebrauch zu machen (BGH…, Beschluss vom 29. Januar 2014 - 4 StR 254/13, aaO Rn. 11, 12; vgl. zur Abgrenzung bei einer nicht von der Informationspflicht umfassten Bewährungsweisung einer Wohnsitzwechselanzeige BGH, Beschlüsse vom 7. Oktober 2014 - 1 StR 426/14, NStZ 2015, 179, 180, …und vom 8. September 2016 - 1 StR 346/16, aaO;… OLG Frankfurt, aaO S. 1976). - OLG Rostock, 02.06.2015 - 20 Ws 110/15
Verständigung im Strafprozess: Konsequenzen einer fehlenden Verständigung über …
b) Soweit Verteidigung und Generalstaatsanwaltschaft die Auffassung vertreten, § 257c StPO und der Grundsatz des fairen Verfahrens (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK) geböten es, einen Angeklagten vor einer Verständigung, deren Gegenstand die Verhängung einer zur Bewährung auszusetzenden Freiheitsstrafe ist, auch auf konkret in Betracht kommende Bewährungsauflagen gemäß § 56b Abs. 1 Satz 1 StGB hinzuweisen, woraus bei einem Schweigen der Verständigung wie im vorliegenden Fall die Rechtswidrigkeit einer dahingehenden Auflage folge, teilt der Senat die dem zu Grunde liegende überwiegende Auffassung in Rechtsprechung und Literatur nicht (vgl. BGH, Beschl. v. 11.09.2014, 4 StR 148/14, NJW 2014, 3173; Beschl. V. 29.01.2014, 4 StR 254/13, BGHSt 59, 172; OLG Köln, Beschl. V. 16.01.1998, 2 Ws 687/97, NJW 1999, 373; soweit ersichtlich zuletzt OLG Frankfurt, Beschl. V. 11.02.2015, 1 Ss 293/14, juris;… Meyer-Goßner, StPO, 57. Aufl. § 257c Rdn. 12; einschränkend "in aller Regel": Saarländisches OLG, Beschl. v. 04.10.2013, 1 Ws 106/13, NJW 2014, 238; ausdrücklich offenlassend BGH, Beschl. v. 07.10.2014, 1 StR 426/14, StraFo 2014, 514; a. A. BGH Beschl. v. 17.02.1995, 2 StR 29/95; NStE Nr. 128 zu § 261; OLG Dresden, Beschl. v. 26.02.2007, 1 Ws 24/07; Kaetzler, wistra 1999, 253ff.).Da bloße Bewährungsweisungen gemäß § 56d StGB - hier: die Unterstellung unter einen Bewährungshelfer - von vornherein nicht der Genugtuung dienen, fordert weder § 257c StPO noch der Grundsatz fairen Verfahrens eine dementsprechende Verständigung (BGH, Beschl. v. 07.10.2014, 1 StR 426/14 a.a.O.).
- BGH, 07.09.2022 - 3 StR 261/22
Wertersatzeinziehung (Angabe in Euro); Weisungen (Anzeige des Wohnsitzes oder …
a) Eine gemeinhin als "Meldeauflage" bezeichnete und üblicherweise in Bewährungsbeschlüssen enthaltene Anordnung an einen Verurteilten, dem bewährungsaufsichtführenden Gericht jeden Wechsel des Wohnbeziehungsweise ständigen Aufenthaltsortes mitzuteilen, stellt regelmäßig eine zulässige Weisung im Sinne des § 56c StGB dar (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Oktober 2014 - 1 StR 426/14, BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 fair-trial 9; OLG Celle…, Beschluss vom 24. September 2003 - 2 Ws 328/03, NStZ 2004, 627 Rn. 3;… SSW-StGB/Claus, 5. Aufl., § 56c Rn. 9; offengelassen von BVerfG, Beschluss vom 22. Juni 2007 - 2 BvR 1046/07, NStZ-RR 2007, 338).Sie müssen mithin spezialpräventiven Charakter haben (BGH, Beschluss vom 7. Oktober 2014 - 1 StR 426/14).
Denn die dem Angeklagten auferlegten Pflichten sind marginal (vgl. zur üblichen Meldeweisung BGH, Beschluss vom 7. Oktober 2014 - 1 StR 426/14, NStZ 2015, 179, 180).
- OLG Frankfurt, 11.02.2015 - 1 Ss 293/14
Mitteilungs- und Aufklärungspflichten bei Verständigung
Zu den gerichtlichen Mitteilungs- und Aufklärungspflichten bei einer Verständigung gemäß § 257 c StPO, deren Gegenstand auch die Verhängung einer zur Bewährung auszusetztenden Freiheitsstrafe ist (Anschluss an und Abgrenzung zu BGH 59, 172 = NJW 2014, 1831 = StV 2014, 393; BGH [4, Strafsenat] NJW 2014, 3173 = StV 2016, 150 f. = NStZ 2014, 665 sowie BGH [1, Strafsenat] StV 2015, 151 f.).Indes hat es der 1. Strafsenat des BGH in seinem Beschl. v. 07.10.2014 (1 StR 426/14 = StV 2015, 151, 152 unter b) ausdrücklich dahinstehen lassen, "ob dieser Rechtsprechung bei Verfahrensabsprachen (§ 257c StPO), auf deren Grundlage das Tatgericht eine zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe bei Erteilung von Bewährungsauflagen (§ 56b StGB) verhängt, uneingeschränkt zu folgen wäre".
b) Der 1. Strafsenat (StV 2015, 151, 152 f.) ist für eine entsprechend formulierte, in der Praxis nach Kenntnis des Senats auch im Übrigen weit verbreitete (Standard-) Regelung in einem Bewährungsbeschluss der Auffassung, dass es bei einer Anweisung der Anzeige jedes Wohnsitzwechsels weder ein Gebot der Fairness noch sonstiger Rechtsgrundsätze sei, dass das Gericht vor einer Verständigung offenlege, solches anweisen zu wollen.
- BGH, 08.09.2016 - 1 StR 346/16
Hinweis auf mögliche Bewährungsauflagen vor einer Verständigung (erforderlicher …
Danach ist es erforderlich, dass das Gericht vor einer Verständigung offenlegt, dass es die Verhängung einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe allein nicht für ausreichend hält, sondern zur Verwirklichung der Genugtuungsfunktion des Strafverfahrens Bewährungsauflagen in Betracht zieht, die Bestandteil der Rechtsfolgenerwartung sind und gemäß § 56b Abs. 1 Satz 1 StGB - anders als Bewährungsweisungen gemäß § 56c Abs. 1 Satz 1 StGB (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 7. Oktober 2014 - 1 StR 426/14, NStZ 2015, 179) - als Genugtuung für begangenes Unrecht eine strafähnliche Sanktion darstellen. - BGH, 09.01.2018 - 1 StR 368/17
Belehrung über die Rechtsfolgen einer Verständigung (erforderlicher Hinweis auf …
Danach ist es erforderlich, dass das Gericht vor einer Verständigung offenlegt, dass es die Verhängung einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe allein nicht für ausreichend hält, sondern zur Verwirklichung der Genugtuungsfunktion des Strafverfahrens Bewährungsauflagen in Betracht zieht, die Bestandteil der Rechtsfolgenerwartung sind und gemäß § 56b Abs. 1 Satz 1 StGB - anders als Bewährungsweisungen gemäß § 56c Abs. 1 Satz 1 StGB (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 7. Oktober 2014 - 1 StR 426/14, NStZ 2015, 179) - als Genugtuung für begangenes Unrecht eine strafähnliche Sanktion darstellen. - OLG Frankfurt, 11.02.2015 - 1 Ss 294/14
Hinweispflicht des Gerichts im Hinblick auf die Erwägung von Bewährungsauflagen
Zu den gerichtlichen Mitteilungs- und Aufklärungspflichten bei einer Verständigung gemäß § 257c StPO , deren Gegenstand auch die Verhängung einer zur Bewährung auszusetzenden Freiheitsstrafe ist (Anschluss an und Abgrenzung zu BGH 59, 172 = NJW 2014, 1831 = StV 2014, 393 ; BGH [4. Strafsenat] NJW 2014, 3173 = StV 2016, 150 f. = NStZ 2014, 665 sowie BGH [1. Strafsenat] StV 2015, 151 f.).Indes hat es der 1. Strafsenat des BGH in seinem Beschl. v. 07.10.2014 ( 1 StR 426/14 = StV 2015, 151, 152 unter b) ausdrücklich dahinstehen lassen, "ob dieser Rechtsprechung bei Verfahrensabsprachen (§ 257c StPO ), auf deren Grundlage das Tatgericht eine zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe bei Erteilung von Bewährungsauflagen (§ 56b StGB ) verhängt, uneingeschränkt zu folgen wäre".
b) Der 1. Strafsenat (StV 2015, 151, 152 f.) ist für eine entsprechend formulierte, in der Praxis nach Kenntnis des Senats auch im Übrigen weit verbreitete (Standard-) Regelung in einem Bewährungsbeschluss der Auffassung, dass es bei einer Anweisung der Anzeige jedes Wohnsitzwechsels weder ein Gebot der Fairness noch sonstiger Rechtsgrundsätze sei, dass das Gericht vor einer Verständigung offenlege, solches anweisen zu wollen.
- BGH, 29.04.2015 - 1 StR 182/14
Pauschvergütung
Insbesondere ging es um die bei Einlegung des Rechtsmittels höchstrichterlich noch nicht geklärte Frage der Notwendigkeit, die Ausgestaltung von Bewährungsauflagen oder -weisungen zum Gegenstand der Verständigung und der vorausgehenden Gespräche zu machen, wenn seitens des Gerichts eine aussetzungsfähige Freiheitsstrafe in Aussicht gestellt wird (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 29. Januar 2014 - 4 StR 254/13, NJW 2014, 1831 f.; vom 11. September 2014 - 4 StR 148/14, NJW 2014, 3173 f. einerseits sowie vom 7. Oktober 2014 - 1 StR 426/14, NStZ 2015, 179 f. andererseits) sowie den damit verbundenen Erfordernissen an die Ausführung einer entsprechenden Verfahrensrüge. - OLG Rostock, 13.12.2017 - 20 Ws 309/17
Bewährungsweisungen an einen ausländischen EU-Bürger: Meldepflicht bei jeder …
Die Weisung, jeden Wohnsitzwechsel vorab dem Gericht mitzuteilen, ist nur zulässig, wenn damit der Zweck verfolgt wird, positiven Einfluss auf die künftige Lebensführung des Verurteilten nehmen zu können (vergleiche BGH, 7. Oktober 2014, 1 StR 426/14, NStZ 2015, 179).(Rn.13).Weisungen dürfen daher lediglich zu dem Zweck erteilt werden, dem Verurteilten Hilfe zu seiner zukünftigen Straffreiheit zu gewähren (BGH, Beschluss vom 07. Oktober 2014 - 1 StR 426/14 -, juris).