Weitere Entscheidung unten: BGH, 26.02.2014

Rechtsprechung
   BGH, 30.09.2014 - 3 StR 351/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,36044
BGH, 30.09.2014 - 3 StR 351/14 (https://dejure.org/2014,36044)
BGH, Entscheidung vom 30.09.2014 - 3 StR 351/14 (https://dejure.org/2014,36044)
BGH, Entscheidung vom 30. September 2014 - 3 StR 351/14 (https://dejure.org/2014,36044)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 244 StPO
    Beweiswürdigung; Aufklärungspflicht; Ablehnung eines Beweisantrags wegen Bedeutungslosigkeit; rechtfehlerhafte Zurückweisung des Beweisantrags auf sachverständige Begutachtung des Angeklagten als völlig ungeeignet

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 20 StGB, § 21 StGB, § 255 StGB, § 261 StPO
    Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit: Pathologisches Spielen oder Spielsucht als krankhafte seelische Störung

  • Wolters Kluwer

    Verwerfung der Revisionen als unbegründet (hier: mit Anmerkung des Senats zu Rügen der Angeklagten)

  • rewis.io

    Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit: Pathologisches Spielen oder Spielsucht als krankhafte seelische Störung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwerfung der Revisionen als unbegründet (hier: mit Anmerkung des Senats zu Rügen der Angeklagten)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Beweisantrag und "Spielsucht”

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StPO § 349 Abs. 2
    Verwerfung der Revisionen als unbegründet (hier: mit Anmerkung des Senats zu Rügen der Angeklagten)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 163
  • NStZ-RR 2015, 164
  • NStZ-RR 2015, 8
  • StV 2015, 206
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.09.2013 - 3 StR 209/13

    Verminderung der Schuldfähigkeit und Schuldunfähigkeit bei

    Auszug aus BGH, 30.09.2014 - 3 StR 351/14
    Nur wenn die "Spielsucht" zu schwersten Persönlichkeitsveränderungen führt oder der Täter bei Beschaffungstaten unter starken Entzugserscheinungen gelitten hat, kann ausnahmsweise eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit im Sinne von § 21 StGB anzunehmen sein (BGH, Beschluss vom 17. September 2013 - 3 StR 209/13, juris Rn. 5 mwN).
  • BGH, 01.12.1989 - 2 StR 541/89

    Voraussetzungen für die völlige Ungeeignetheit eines Beweismittels - Möglichkeit

    Auszug aus BGH, 30.09.2014 - 3 StR 351/14
    Von völliger Ungeeignetheit kann deshalb etwa dann nicht ausgegangen werden, wenn der Sachverständige die erforderlichen Anknüpfungstatsachen aufgrund eigener Sachkunde selbst zu ermitteln vermag (BGH, Beschluss vom 1. Dezember 1989 - 2 StR 541/89, StV 1990, 98, 99).
  • BGH, 13.01.2011 - 3 StR 337/10

    Beweiswürdigung (Freispruch); Verfahrensrüge wegen Ablehnung eines Beweisantrags

    Auszug aus BGH, 30.09.2014 - 3 StR 351/14
    Ob der in dieser Rüge mitgeteilte Antrag auf Vernehmung der Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft mit rechtsfehlerfreier Begründung abgelehnt worden ist, bedarf keiner Entscheidung, weil die Beanstandung ausdrücklich als Aufklärungsrüge, nicht aber als Rüge der Verletzung des § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO erhoben worden ist (zum Wahlrecht des Revisionsführers, die Ablehnung eines Beweisantrages mit der Rüge der Verletzung des Beweisantragsrechts oder / und mit der Aufklärungsrüge anzugreifen, vgl. BGH, Urteil vom 13. Januar 2011 - 3 StR 337/10, NStZ 2011, 471, 472; LR/Becker, StPO, 26. Aufl., § 244 Rn. 380).
  • BGH, 01.10.2013 - 3 StR 135/13

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrags wegen Bedeutungslosigkeit der

    Auszug aus BGH, 30.09.2014 - 3 StR 351/14
    Die Anforderungen an diese Begründung entsprechen grundsätzlich denjenigen, denen das Tatgericht genügen müsste, wenn es die Indiz- oder Hilfstatsache durch Beweiserhebung festgestellt und sodann in den schriftlichen Urteilsgründen darzulegen hätte, warum sie auf seine Überzeugungsbildung ohne Einfluss geblieben ist (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2013 - 3 StR 135/13, NStZ 2014, 110 mwN).
  • BGH, 13.03.2019 - 1 StR 424/18

    Erpresserischer Menschenraub (Begriff des Sich-Bemächtigens: physische Herrschaft

    Nur wenn die "Spielsucht' zu schwersten Persönlichkeitsveränderungen führt, kann (ausnahmsweise) eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit anzunehmen sein (st. Rspr.; BGH, Urteil vom 6. März 2013 - 5 StR 597/12, BGHSt 58, 192, 194 mwN; Beschlüsse vom 30. September 2014 - 3 StR 351/14, juris; vom 17. September 2013 - 3 StR 209/13, juris Rn. 5 mwN und vom 9. Oktober 2012 - 2 StR 297/12, wistra 2013, 62).
  • BGH, 26.05.2021 - 2 StR 439/20

    Tateinheit (mehraktige oder zusammengesetzte Delikte; Delikte mit

    Nur wenn eine Spielsucht diagnostiziert ist und zu schwersten Persönlichkeitsveränderungen geführt oder der Täter bei Beschaffungstaten unter starken Entzugserscheinungen gelitten hat, kann eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit im Sinne von § 21 StGB anzunehmen sein (vgl. BGH, Urteil vom 25. November 2004 - 5 StR 411/04, BGHSt 49, 365, 369 f.; Urteil vom 6. März 2013 - 5 StR 597/12, BGHSt 58, 192, 194; Senat, Beschluss vom 9. Oktober 2012 - 2 StR 297/12, NJW 2013, 181, 182; BGH, Urteil vom 7. November 2013 - 5 StR 377/13, NStZ 2014, 80; Beschluss vom 30. September 2014 - 3 StR 351/14, StV 2015, 206; Urteil vom 13. März 2019 - 1 StR 424/18, BeckRS 2019, 8407, Rn. 23).
  • VG Ansbach, 21.11.2018 - AN 13b D 17.01237

    Entfernung eines Studiendirektors aus dem Beamtenverhältnis wegen Veruntreuung

    Gegen eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit spricht zudem die planvolle Tatausführung durch den Beklagten über einen längeren Zeitraum hinweg (vgl. BGH, U.v. 7.11.2013 - 5 StR 377/13, juris; U.v. 30.9.2014 - 3 StR 351/14, juris).
  • VG Ansbach, 07.10.2019 - AN 13a D 18.01404

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis (hier: Mitarbeiter bei der

    Diese Einschätzung wird durch das planvolle und systematische Vorgehen der Beklagten über einen längeren Zeitraum (von über vier Jahren) bestätigt (vgl. BGH, U.v. 7.11.2013 - 5 StR 377/13 -, juris; U.v. 30.9.2014 - 3 StR 351/14 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2019 - 3d A 2254/16
    vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 30.09.2014- 3 StR 351/14 -, juris.
  • BGH, 01.09.2015 - 1 StR 12/15

    Steuerhinterziehung (Berechnungsdarstellung); Dokumentation einer Verständigung

    Die im Rahmen dieses Rügevorbringens anklingenden Bedenken gegen die dem Angeklagten im Rahmen der Verständigung auferlegte "Bedingung' lassen schon nicht den Willen erkennen, einen gesetzeswidrigen Verständigungsinhalt zu rügen (zum Erfordernis der Angriffsrichtung vgl. BGH, Urteil vom 3. September 2013 - 5 StR 318/13, NStZ 2013, 671; Beschlüsse vom 23. Juli 2014 - 1 StR 196/14 und vom 30. September 2014 - 3 StR 351/14, wistra 2014, 486; Urteil vom 20. Oktober 2014 - 5 StR 176/14, NJW 2015, 265), zeigen aber auch keinen dahingehenden Gesetzesverstoß auf.
  • BGH, 11.12.2019 - 2 StR 498/19

    Ablehnung von Beweisanträgen (Anforderungen an eine Zurückweisung wegen

    Mit der Nennung einer Diagnose, die der Sachverständige stellen soll, bezeichnet der Beweisantrag eine Tatsachenbehauptung, die über die bloße Schlussfolgerung der Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit hinausgeht (vgl. BGH, Beschluss vom 30. September 2014 - 3 StR 351/14, StV 2015, 206; LR-StPO/Becker, 27. Aufl., § 244 Rn. 98).
  • VG Ansbach, 21.11.2018 - AN 13b D 17.1237

    Entfernung eines Studiendirektors aus dem Beamtenverhältnis wegen Veruntreuung

    Gegen eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit spricht zudem die planvolle Tatausführung durch den Beklagten über einen längeren Zeitraum hinweg (vgl. BGH, U.v. 7.11.2013 - 5 StR 377/13, juris; U.v. 30.9.2014 - 3 StR 351/14, juris).
  • BGH, 05.02.2015 - 3 StR 504/14

    Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln durch "Kurierfahrt";

    Soweit der Beschwerdeführer weiter geltend macht, das Landgericht habe es unterlassen, durch Nachfragen weitergehende Aufklärung dazu zu betreiben, dass er in seiner Exploration Details angegeben habe, "die die Annahme einer langjährigen Drogenabhängigkeit rechtfertigten", ist eine Aufklärungsrüge damit nicht zulässig erhoben: Es fehlt schon an der Mitteilung eines bestimmten Beweisergebnisses, das sich durch die unterlassene Beweiserhebung ergeben hätte (st. Rspr.; vgl. zuletzt BGH, Beschluss vom 30. September 2014 - 3 StR 351/14, juris).
  • BGH, 25.03.2015 - 1 StR 179/14

    Verwerfung der Revision als unbegründet; urteilsfremder Vortrag

    Denn es ist dem Vortrag zur Verfahrensrüge (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Februar 2012 - 1 StR 647/11, NStZ-RR 2012, 178; Urteil vom 30. April 1999 - 3 StR 215/98, NStZ 1999, 396, 399; Beschluss vom 25. September 1986 - 4 StR 496/86, BGHR StPO § 344 II 2 Formerfordernis 1) nichts dazu zu entnehmen, welche für das Gericht erkennbaren Umstände zu der vermissten Beweiserhebung - insbesondere angesichts der auch insoweit geständigen Einlassung des Angeklagten - hätten drängen müssen (BGH, Beschlüsse vom 30. September 2014 - 3 StR 351/14 und vom 12. März 2014 - 1 StR 605/13, NStZ-RR 2014, 251; Urteil vom 2. November 2011 - 2 StR 332/11, NJW 2012, 244).
  • BGH, 17.11.2020 - 4 StR 382/20

    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zum Beweisantrag auf

  • KG, 02.04.2015 - 3 Ws (B) 39/15

    Bezugnahme auf eine gespeicherte Videoaufnahme im Urteil und Darlegung der

  • KG, 27.07.2015 - 3 Ws (B) 312/1515

    Bußgeldverfahren bei Verkehrsordnungswidrigkeit: Anforderungen an die

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Rechtsprechung
   BGH, 26.02.2014 - 4 StR 27/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,5383
BGH, 26.02.2014 - 4 StR 27/14 (https://dejure.org/2014,5383)
BGH, Entscheidung vom 26.02.2014 - 4 StR 27/14 (https://dejure.org/2014,5383)
BGH, Entscheidung vom 26. Februar 2014 - 4 StR 27/14 (https://dejure.org/2014,5383)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 64 StGB, § 265 Abs 2 StPO, § 337 StPO
    Revision im Strafverfahren: Verfahrensfehlerhaft unterlassener Hinweis auf die Möglichkeit der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • Wolters Kluwer

    Hinweis in der Hauptverhandlung bzgl. Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • rewis.io

    Revision im Strafverfahren: Verfahrensfehlerhaft unterlassener Hinweis auf die Möglichkeit der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StPO § 265 Abs. 1; StPO § 265 Abs. 2
    Hinweis in der Hauptverhandlung bzgl. Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 153
  • StV 2015, 206
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 12.01.2011 - 1 StR 582/10

    Erforderlicher gerichtlicher Hinweis beim Austausch der Bezugstat eines

    Auszug aus BGH, 26.02.2014 - 4 StR 27/14
    Denn die Hinweispflicht dient vorrangig dem schutzwürdigen Verteidigungsinteresse des Angeklagten; Zweck des § 265 StPO ist es, dem Angeklagten Gelegenheit zu geben, sich gegenüber dem neuen Vorwurf bzw. der drohenden Maßregel zu verteidigen, und ihn vor Überraschungen zu schützen (BGH, Beschluss vom 12. Januar 2011 - 1 StR 582/10, NJW 2011, 1301, 1302 (zu § 265 Abs. 1 StPO)).

    Allein der Hinweis an den Verteidiger genügt daher nicht (BGH, Beschluss vom 26. Juni 2012 - 1 StR 158/12, BGHSt 56, 121, 125 (Rn. 11 aE); vgl. auch § 234a StPO).

  • BGH, 09.07.2008 - 1 StR 280/08

    Hinweispflicht bei Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Auszug aus BGH, 26.02.2014 - 4 StR 27/14
    Er kann daher nicht dadurch ersetzt werden, dass Verfahrensbeteiligte die Frage einer Unterbringung ansprechen (BGH aaO) und sich etwa der Sachverständige (BGH, Beschluss vom 2. April 2008 - 2 StR 529/07, StV 2008, 344, 345 mwN), der Staatsanwalt und/oder der Verteidiger zu der Maßregel äußern (BGH, Beschluss vom 28. April 2009 - 4 StR 544/08 (juris, Rn. 3); zu § 265 Abs. 1 StPO auch Beschluss vom 10. Juni 2005 - 2 StR 206/05, NStZ-RR 2005, 376, 377; zum Fehlen des Beruhens auf den Hinweis, wenn der Verteidiger - anders als hier - im Schlussvortrag die Voraussetzungen der Maßregelanordnung bejaht: BGH, Beschluss vom 9. Juli 2008 - 1 StR 280/08, NStZ-RR 2008, 316).
  • BGH, 13.10.2005 - 1 StR 386/05

    Schwere Vergewaltigung; Hinweispflicht (Änderung des anwendbaren Strafgesetzes;

    Auszug aus BGH, 26.02.2014 - 4 StR 27/14
    a) Der Hinweis nach § 265 Abs. 2 StPO ist eine wesentliche Verfahrensförmlichkeit (BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2005 - 1 StR 386/05, NStZ 2006, 181) und muss, wenn er seine Funktion erfüllen soll, einem Angeklagten in einer solchen Form erteilt werden, dass er eindeutig erkennen kann, dass und gegebenenfalls auf welche Maßregel das Gericht zu erkennen gedenkt (vgl. BGH, Beschluss vom 5. November 2002 - 4 StR 316/02, StV 2003, 151 mwN).
  • BGH, 02.04.2008 - 2 StR 529/07

    Rechtlicher Hinweis (Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Beruhen);

    Auszug aus BGH, 26.02.2014 - 4 StR 27/14
    Er kann daher nicht dadurch ersetzt werden, dass Verfahrensbeteiligte die Frage einer Unterbringung ansprechen (BGH aaO) und sich etwa der Sachverständige (BGH, Beschluss vom 2. April 2008 - 2 StR 529/07, StV 2008, 344, 345 mwN), der Staatsanwalt und/oder der Verteidiger zu der Maßregel äußern (BGH, Beschluss vom 28. April 2009 - 4 StR 544/08 (juris, Rn. 3); zu § 265 Abs. 1 StPO auch Beschluss vom 10. Juni 2005 - 2 StR 206/05, NStZ-RR 2005, 376, 377; zum Fehlen des Beruhens auf den Hinweis, wenn der Verteidiger - anders als hier - im Schlussvortrag die Voraussetzungen der Maßregelanordnung bejaht: BGH, Beschluss vom 9. Juli 2008 - 1 StR 280/08, NStZ-RR 2008, 316).
  • BGH, 28.04.2009 - 4 StR 544/08

    Hinweispflicht zur Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (keine

    Auszug aus BGH, 26.02.2014 - 4 StR 27/14
    Er kann daher nicht dadurch ersetzt werden, dass Verfahrensbeteiligte die Frage einer Unterbringung ansprechen (BGH aaO) und sich etwa der Sachverständige (BGH, Beschluss vom 2. April 2008 - 2 StR 529/07, StV 2008, 344, 345 mwN), der Staatsanwalt und/oder der Verteidiger zu der Maßregel äußern (BGH, Beschluss vom 28. April 2009 - 4 StR 544/08 (juris, Rn. 3); zu § 265 Abs. 1 StPO auch Beschluss vom 10. Juni 2005 - 2 StR 206/05, NStZ-RR 2005, 376, 377; zum Fehlen des Beruhens auf den Hinweis, wenn der Verteidiger - anders als hier - im Schlussvortrag die Voraussetzungen der Maßregelanordnung bejaht: BGH, Beschluss vom 9. Juli 2008 - 1 StR 280/08, NStZ-RR 2008, 316).
  • BGH, 08.01.2009 - 4 StR 568/08

    Hinweispflicht bei Anordnung der Sicherungsverwahrung (Erfordernis eines

    Auszug aus BGH, 26.02.2014 - 4 StR 27/14
    Schon dass sich dieses Gutachten neben den Voraussetzungen der §§ 20, 21 StGB auch mit denen des § 64 StGB befassen soll, lässt sich dem jedoch nicht entnehmen (vgl. auch BGH, Beschluss vom 8. Januar 2009 - 4 StR 568/08, NStZ 2009, 468).
  • BGH, 26.06.2012 - 1 StR 158/12

    Hinweispflicht des Gerichts (mögliche Anordnung der Sicherungsverwahrung;

    Auszug aus BGH, 26.02.2014 - 4 StR 27/14
    Allein der Hinweis an den Verteidiger genügt daher nicht (BGH, Beschluss vom 26. Juni 2012 - 1 StR 158/12, BGHSt 56, 121, 125 (Rn. 11 aE); vgl. auch § 234a StPO).
  • BGH, 10.08.2005 - 2 StR 206/05

    Rechtlicher Hinweis (Raub; Unterschlagung; Nötigung)

    Auszug aus BGH, 26.02.2014 - 4 StR 27/14
    Er kann daher nicht dadurch ersetzt werden, dass Verfahrensbeteiligte die Frage einer Unterbringung ansprechen (BGH aaO) und sich etwa der Sachverständige (BGH, Beschluss vom 2. April 2008 - 2 StR 529/07, StV 2008, 344, 345 mwN), der Staatsanwalt und/oder der Verteidiger zu der Maßregel äußern (BGH, Beschluss vom 28. April 2009 - 4 StR 544/08 (juris, Rn. 3); zu § 265 Abs. 1 StPO auch Beschluss vom 10. Juni 2005 - 2 StR 206/05, NStZ-RR 2005, 376, 377; zum Fehlen des Beruhens auf den Hinweis, wenn der Verteidiger - anders als hier - im Schlussvortrag die Voraussetzungen der Maßregelanordnung bejaht: BGH, Beschluss vom 9. Juli 2008 - 1 StR 280/08, NStZ-RR 2008, 316).
  • BGH, 05.11.2002 - 4 StR 316/02

    Hinweispflicht (Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen

    Auszug aus BGH, 26.02.2014 - 4 StR 27/14
    a) Der Hinweis nach § 265 Abs. 2 StPO ist eine wesentliche Verfahrensförmlichkeit (BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2005 - 1 StR 386/05, NStZ 2006, 181) und muss, wenn er seine Funktion erfüllen soll, einem Angeklagten in einer solchen Form erteilt werden, dass er eindeutig erkennen kann, dass und gegebenenfalls auf welche Maßregel das Gericht zu erkennen gedenkt (vgl. BGH, Beschluss vom 5. November 2002 - 4 StR 316/02, StV 2003, 151 mwN).
  • AG Kassel, 28.05.2015 - 243 Ds 2850 Js 26209/14

    Hinweis auf Veränderung des rechtilchen Gesichtspunktes im Eröffnungsbeschluss;

    Dass die Verteidigung hiervon auf Grund zumindest diesbezüglich fehlender strafprozessualer Kenntnisse aus prozesstaktischen Gründen absah, weil sie irrtümlich davon ausging, ein Hinweis im Eröffnungsbeschluss genüge nicht zur Information der Angeklagten über die in Betracht kommenden strafrechtlichen Vorschriften (so aber die einhellige Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, vgl. nur BeckOK-Eschelbach § 265 StPO, Rn. 1 ff.; Karlsruher Komm.-Kuckein § 265 StPO, Rn. 18; BGH, NStZ 2009, 468; 3 StR 131/14, 4 StR 27/14, OLG Frankfurt am Main 1 Ws 38/12, alle zit. n. juris,) mag die Verteidigung - wie hier geschehen - zum Anlass nehmen, dem Gericht noch während der Urteilsbegründung Rechtsbeugung vorzuwerfen.
  • AG Kassel, 28.05.2015 - 243 Ds

    Hinweis auf Veränderung des rechtilchen Gesichtspunktes im Eröffnungsbeschluss;

    Dass die Verteidigung hiervon auf Grund zumindest diesbezüglich fehlender strafprozessualer Kenntnisse aus prozesstaktischen Gründen absah, weil sie irrtümlich davon ausging, ein Hinweis im Eröffnungsbeschluss genüge nicht zur Information der Angeklagten über die in Betracht kommenden strafrechtlichen Vorschriften (so aber die einhellige Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, vgl. nur BeckOK-Eschelbach § 265 StPO, Rn. 1 ff.; Karlsruher Komm.-Kuckein § 265 StPO, Rn. 18; BGH*NStZ 2009, 468; 3 StR 131/14, 4 StR 27/14, OLG Frankfurt am Main 1 Ws 38/12, alle zit. n. juris,) mag die Verteidigung - wie hier geschehen - zum Anlass nehmen, dem Gericht noch während der Urteilsbegründung Rechtsbeugung vorzuwerfen.
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