Weitere Entscheidung unten: BGH, 26.11.2013

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   BGH, 01.10.2013 - 3 StR 311/13   

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https://dejure.org/2013,35181
BGH, 01.10.2013 - 3 StR 311/13 (https://dejure.org/2013,35181)
BGH, Entscheidung vom 01.10.2013 - 3 StR 311/13 (https://dejure.org/2013,35181)
BGH, Entscheidung vom 01. Oktober 2013 - 3 StR 311/13 (https://dejure.org/2013,35181)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 63 StGB
    Anforderungen an die Anordnung einer dauerhaften Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Erfordernis einer sorgfältigen Einzelfallprüfung trotz Rückgriffs auf statistische Methoden)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 63 StGB, § 224 StGB, § 267 StPO
    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Anforderungen an die Gefährlichkeitsprognose bei der Ersttat eines seit Jahrzehnten psychisch Kranken

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die ausreichende Darlegung einer zukünftigen Gefährlichkeit eines Beschuldigten im Rahmen der Anordnung einer unbefristeten Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • rewis.io

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Anforderungen an die Gefährlichkeitsprognose bei der Ersttat eines seit Jahrzehnten psychisch Kranken

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 63
    Anforderungen an die ausreichende Darlegung einer zukünftigen Gefährlichkeit eines Beschuldigten im Rahmen der Anordnung einer unbefristeten Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Unterbringungsanordnung darf nicht allein auf Sachverständigengutachten gestützt werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 42
  • StV 2015, 216
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 05.06.2013 - 2 StR 94/13

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 01.10.2013 - 3 StR 311/13
    Die erforderliche Prognose ist auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und der von ihm begangenen Anlasstat(en) zu entwickeln (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 5. Juni 2013 - 2 StR 94/13 mwN).
  • BGH, 30.03.2010 - 3 StR 69/10

    Sexueller Missbrauch von Kindern (besonders schwerer Fall; Zungenkuss);

    Auszug aus BGH, 01.10.2013 - 3 StR 311/13
    Diese Ausführungen lassen besorgen, dass das Landgericht bei der Prognose zukünftigen Verhaltens einseitig das Ergebnis des vom Sachverständigen genutzten statistischen Prognoseinstruments in den Blick genommen und dabei außer Acht gelassen hat, dass solche Instrumente zwar Anhaltspunkte über die Ausprägung eines strukturellen Grundrisikos liefern, indes nicht in der Lage sind, eine fundierte Einzelbetrachtung zu ersetzen (vgl. BGH, Beschluss vom 30. März 2010 - 3 StR 69/10, NStZ-RR 2010, 203, 204; Urteil vom 11. Mai 2010 - 1 StR 40/10, NStZ 2010, 504, 506; Beschluss vom 22. Juli 2010 - 3 StR 169/10, StraFo 2011, 62; Beschluss vom 24. April 2013 - 5 StR 83/13 - juris).
  • BGH, 22.07.2010 - 3 StR 169/10

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (hinreichend konkrete Aussicht auf

    Auszug aus BGH, 01.10.2013 - 3 StR 311/13
    Diese Ausführungen lassen besorgen, dass das Landgericht bei der Prognose zukünftigen Verhaltens einseitig das Ergebnis des vom Sachverständigen genutzten statistischen Prognoseinstruments in den Blick genommen und dabei außer Acht gelassen hat, dass solche Instrumente zwar Anhaltspunkte über die Ausprägung eines strukturellen Grundrisikos liefern, indes nicht in der Lage sind, eine fundierte Einzelbetrachtung zu ersetzen (vgl. BGH, Beschluss vom 30. März 2010 - 3 StR 69/10, NStZ-RR 2010, 203, 204; Urteil vom 11. Mai 2010 - 1 StR 40/10, NStZ 2010, 504, 506; Beschluss vom 22. Juli 2010 - 3 StR 169/10, StraFo 2011, 62; Beschluss vom 24. April 2013 - 5 StR 83/13 - juris).
  • BGH, 24.04.2013 - 5 StR 83/13

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Sicherungsverwahrung (Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 01.10.2013 - 3 StR 311/13
    Diese Ausführungen lassen besorgen, dass das Landgericht bei der Prognose zukünftigen Verhaltens einseitig das Ergebnis des vom Sachverständigen genutzten statistischen Prognoseinstruments in den Blick genommen und dabei außer Acht gelassen hat, dass solche Instrumente zwar Anhaltspunkte über die Ausprägung eines strukturellen Grundrisikos liefern, indes nicht in der Lage sind, eine fundierte Einzelbetrachtung zu ersetzen (vgl. BGH, Beschluss vom 30. März 2010 - 3 StR 69/10, NStZ-RR 2010, 203, 204; Urteil vom 11. Mai 2010 - 1 StR 40/10, NStZ 2010, 504, 506; Beschluss vom 22. Juli 2010 - 3 StR 169/10, StraFo 2011, 62; Beschluss vom 24. April 2013 - 5 StR 83/13 - juris).
  • BGH, 11.05.2010 - 1 StR 40/10

    Rechtsfehlerfrei abgelehnte Anordnung der Unterbringung in der nachträglichen

    Auszug aus BGH, 01.10.2013 - 3 StR 311/13
    Diese Ausführungen lassen besorgen, dass das Landgericht bei der Prognose zukünftigen Verhaltens einseitig das Ergebnis des vom Sachverständigen genutzten statistischen Prognoseinstruments in den Blick genommen und dabei außer Acht gelassen hat, dass solche Instrumente zwar Anhaltspunkte über die Ausprägung eines strukturellen Grundrisikos liefern, indes nicht in der Lage sind, eine fundierte Einzelbetrachtung zu ersetzen (vgl. BGH, Beschluss vom 30. März 2010 - 3 StR 69/10, NStZ-RR 2010, 203, 204; Urteil vom 11. Mai 2010 - 1 StR 40/10, NStZ 2010, 504, 506; Beschluss vom 22. Juli 2010 - 3 StR 169/10, StraFo 2011, 62; Beschluss vom 24. April 2013 - 5 StR 83/13 - juris).
  • BGH, 21.12.2016 - 1 StR 399/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    b) Die Gefährlichkeitsprognose ist auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und der von ihm begangenen Anlasstat(en) zu entwickeln (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 13. Oktober 2016 - 1 StR 445/16; vom 16. Januar 2013 - 4 StR 520/12, NStZ-RR 2013, 141; vom 1. Oktober 2013 - 3 StR 311/13, NStZ-RR 2014, 42; vom 2. September 2015 - 2 StR 239/15; vom 3. Juni 2015 - 4 StR 167/15, StV 2016, 724) und hat sich darauf zu erstrecken, ob und welche Taten von ihm infolge seines Zustands drohen, wie ausgeprägt das Maß der Gefährdung ist und welches Gewicht den bedrohten Rechtsgütern zukommt (BVerfG, Beschluss vom 24. Juli 2013 - 2 BvR 298/12, NStZ-RR 2014, 134; BGH, Beschluss vom 7. Juni 2016 - 4 StR 79/16, NStZ-RR 2016, 306).
  • BGH, 07.06.2016 - 4 StR 79/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Diese Prognose ist auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und der von ihm begangenen Anlasstat(en) zu entwickeln (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 1. Oktober 2013 - 3 StR 311/13; vom 2. September 2015 - 2 StR 239/15; vom 3. Juni 2015 - 4 StR 167/15) und hat sich darauf zu erstrecken, ob und welche rechtswidrigen Taten von dem Beschuldigten infolge seines Zustandes drohen, wie ausgeprägt das Maß der Gefährdung ist (Häufigkeit, Rückfallfrequenz) und welches Gewicht den bedrohten Rechtsgütern zukommt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. Juli 2013 - 2 BvR 2957/12 Rn. 27).

    Neben der sorgfältigen Prüfung der Anordnungsvoraussetzungen ist der Tatrichter auch verpflichtet, die wesentlichen Umstände in den Urteilsgründen so umfassend darzustellen, dass das Revisionsgericht in die Lage versetzt wird, die Entscheidung nachzuvollziehen (BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2013 - 3 StR 311/13).

  • BSG, 25.05.2018 - B 13 R 30/17 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung

    Lediglich die Belange der öffentlichen Sicherheit sind geeignet, einen Menschen ganz unabhängig vom Maß seiner Schuld auf unbestimmte Zeit einer Freiheitsentziehung zu unterwerfen (BGH Beschluss vom 7.6.2016 - 4 StR 79/16 - NStZ-RR 2016, 306 - Juris RdNr 7; BGH Beschluss vom 1.10.2013 - 3 StR 311/13 - NStZ-RR 2014, 42 - Juris RdNr 9; Schöch in Laufhütte ua, Leipziger Kommentar zum StGB, 12. Aufl 2007, § 63 RdNr 1; zum Verhältnis zu außerstrafrechtlichen Sicherungssystemen vgl BGH Urteil vom 3.8.2017 - 4 StR 193/17 - Juris RdNr 20; BGH Urteil vom 11.12.2008 - 3 StR 469/08 - NStZ 2009, 260 - Juris RdNr 3 f, jeweils mwN) .
  • BGH, 02.03.2021 - 4 StR 543/20

    Nachstellung (Tatbestandsmerkmal der Beharrlichkeit); verminderte Schuldfähigkeit

    Diese Prognose ist auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und der von ihm begangenen Anlasstat(en) zu entwickeln (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 7. Juni 2016 - 4 StR 79/16, NStZ-RR 2016, 306; vom 1. Oktober 2013 - 3 StR 311/13; vom 2. September 2015 - 2 StR 239/15; vom 3. Juni 2015 - 4 StR 167/15).
  • BGH, 13.10.2016 - 1 StR 445/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    b) Die erforderliche Prognose ist auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und der von ihm begangenen Anlasstat(en) zu entwickeln (BGH, Beschlüsse vom 16. Januar 2013 - 4 StR 520/12; vom 1. Oktober 2013 - 3 StR 311/13; vom 2. September 2015 - 2 StR 239/15 und vom 3. Juni 2015 - 4 StR 167/15, StV 2016, 724) und hat sich darauf zu erstrecken, ob und welche Taten von dem Beschuldigten infolge seines Zustands drohen, wie ausgeprägt das Maß der Gefährdung ist und welches Gewicht den bedrohten Rechtsgütern zukommt (BVerfG, Beschluss vom 24. Juli 2013 - 2 BvR 298/12; BGH, Beschluss vom 7. Juni 2016 - 4 StR 79/16, NStZ-RR 2016, 306).
  • BGH, 01.09.2020 - 1 StR 371/19

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Die erforderliche Prognose ist auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und der von ihm begangenen Anlasstat(en) zu entwickeln (BGH, Beschlüsse vom 16. Januar 2013 - 4 StR 520/12; vom 1. Oktober 2013 - 3 StR 311/13; vom 2. September 2015 - 2 StR 239/15; vom 15. März 2017 - 2 StR 557/16 Rn. 7; vom 3. Juni 2015 - 4 StR 167/15 und vom 13. Oktober 2016 - 1 StR 445/16 Rn. 15; Urteil vom 10. Januar 2019 - 1 StR 463/18 Rn. 15) und hat sich darauf zu erstrecken, ob und welche Taten von dem Beschuldigten infolge seines Zustands drohen, wie ausgeprägt das Maß der Gefährdung ist und welches Gewicht den bedrohten Rechtsgütern zukommt (BVerfG, Beschluss vom 24. Juli 2013 - 2 BvR 298/12; BGH, Beschlüsse vom 7. Juni 2016 - 4 StR 79/16 und vom 23. Mai 2017 - 1 StR 164/17 Rn. 6; Urteil vom 21. Februar 2017 - 1 StR 618/16 Rn. 10).
  • BGH, 21.02.2017 - 1 StR 618/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Die erforderliche Prognose ist auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und der von ihm begangenen Anlasstat(en) zu entwickeln (BGH, Beschlüsse vom 16. Januar 2013 - 4 StR 520/12, NStZ-RR 2013, 141; vom 1. Oktober 2013 - 3 StR 311/13; vom 2. September 2015 - 2 StR 239/15 und vom 3. Juni 2015 - 4 StR 167/15, StV 2016, 724; Urteil vom 13. Oktober 2016 - 1 StR 445/16 Rn. 15) und hat sich darauf zu erstrecken, ob und welche Taten von dem Beschuldigten infolge seines Zustands drohen, wie ausgeprägt das Maß der Gefährdung ist und welches Gewicht den bedrohten Rechtsgütern zukommt (BVerfG, Beschluss vom 24. Juli 2013 - 2 BvR 298/12; BGH, Beschluss vom 7. Juni 2016 - 4 StR 79/16, NStZ-RR 2016, 306).
  • BGH, 09.05.2017 - 1 StR 658/16

    Anordnung der Unterbringung im einem psychiatrischen Krankenhaus

    Die zur Beurteilung dieser Voraussetzung erforderliche Gefährlichkeitsprognose ist auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und der von ihm begangenen Anlasstat(en) zu entwickeln (BGH, Beschlüsse vom 16. Januar 2013 - 4 StR 520/12, NStZ-RR 2013, 141; vom 1. Oktober 2013 - 3 StR 311/13, NStZ-RR 2014, 42; vom 2. September 2015 - 2 StR 239/15 und vom 3. Juni 2015 - 4 StR 167/15, StV 2016, 724; Urteile vom 13. Oktober 2016 - 1 StR 445/16, juris Rn. 15 und vom 21. Februar 2017 - 1 StR 618/16, juris Rn. 10) und hat sich darauf zu erstrecken, ob und welche Taten von dem Beschuldigten infolge seines Zustands drohen, wie ausgeprägt das Maß der Gefährdung ist und welches Gewicht den bedrohten Rechtsgütern zukommt (BVerfG, Beschluss vom 24. Juli 2013 - 2 BvR 298/12, RuP 2014, 31; BGH, Beschluss vom 7. Juni 2016 - 4 StR 79/16, NStZ-RR 2016, 306; BGH, Urteil vom 21. Februar 2017 - 1 StR 618/16, juris Rn. 10).
  • BGH, 17.07.2018 - 1 StR 287/18

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Die zur Beurteilung dieser Voraussetzung erforderliche Gefährlichkeitsprognose ist auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und der von ihm begangenen Anlasstat(en) zu entwickeln (BGH, Beschlüsse vom 16. Januar 2013 - 4 StR 520/12, NStZ-RR 2013, 141, 142; vom 1. Oktober 2013 - 3 StR 311/13, StV 2015, 216 und vom 2. September 2015 - 2 StR 239/15, juris Rn. 9; Urteil vom 21. Februar 2017 - 1 StR 618/16, juris Rn. 10) und hat sich darauf zu erstrecken, ob und welche Taten von dem Beschuldigten infolge seines Zustands drohen, wie ausgeprägt das Maß der Gefährdung ist und welches Gewicht den bedrohten Rechtsgütern zukommt (BVerfG, Beschluss vom 24. Juli 2013 - 2 BvR 298/12, R&P 2014, 31, 32; BGH, Beschluss vom 7. Juni 2016 - 4 StR 79/16, NStZ-RR 2016, 306; Urteil vom 21. Februar 2017 - 1 StR 618/16, juris Rn. 10).
  • BGH, 10.11.2015 - 3 StR 407/15

    Anforderungen an die Annahme einer schweren anderen seelischen Abartigkeit bei

    Diese Ausführungen lassen besorgen, dass das Landgericht bei der Prognose zukünftigen Verhaltens einseitig das Ergebnis des vom Sachverständigen genutzten statistischen Prognoseinstruments in den Blick genommen und dabei außer Acht gelassen hat, dass solche Instrumente zwar Anhaltspunkte über die Ausprägung eines strukturellen Grundrisikos liefern, indes nicht in der Lage sind, eine fundierte Einzelbetrachtung zu ersetzen (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2013 - 3 StR 311/13, NStZ-RR 2014, 42 mwN).
  • BGH, 27.02.2019 - 4 StR 419/18

    Grundsätze der Strafzumessung (Berücksichtigung von Nachtatverhalten);

  • BGH, 12.04.2016 - 4 StR 17/16

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Voraussetzungen)

  • BGH, 23.05.2017 - 1 StR 164/17

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 28.07.2021 - 1 StR 190/21

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • OLG Koblenz, 07.12.2021 - 4 OLG 32 Ss 179/21

    Einstufung einer mit Flüssigkeit gefüllten Kunststoffflasche als gefährliches

  • BGH, 13.08.2019 - 4 StR 342/19

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose:

  • BGH, 02.09.2015 - 2 StR 239/15

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • LG Bochum, 19.05.2020 - 241 Js 15/17
  • LG Bamberg, 08.01.2020 - 31 KLs 1105 Js 6312/19

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 31.08.2021 - 5 StR 216/21

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus im Sicherungsverfahren:

  • LG Kleve, 10.08.2018 - 182 StVK 11/18

    Fixierung, Richtervorbehalt, Zuständigkeit, Bereitschaftsdienst,

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Rechtsprechung
   BGH, 26.11.2013 - 3 StR 387/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,37165
BGH, 26.11.2013 - 3 StR 387/13 (https://dejure.org/2013,37165)
BGH, Entscheidung vom 26.11.2013 - 3 StR 387/13 (https://dejure.org/2013,37165)
BGH, Entscheidung vom 26. November 2013 - 3 StR 387/13 (https://dejure.org/2013,37165)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 20 StGB; § 21 StGB
    Erörterungsmangel hinsichtlich der Schuldfähigkeit des Angeklagten (Schuldunfähigkeit statt verminderter Schuldfähigkeit bei nicht vorwerfbar fehlender Einsicht)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Abgrenzung des § 20 StGB von den Voraussetzungen des § 21 StGB in den Fällen der verminderten Einsichtsfähigkeit des Täters ohne Vorwerfbarkeit (hier: Begehung der Taten nach Alkoholkonsum)

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 20; StGB § 21
    Abgrenzung des § 20 StGB von den Voraussetzungen des § 21 StGB in den Fällen der verminderten Einsichtsfähigkeit des Täters ohne Vorwerfbarkeit (hier: Begehung der Taten nach Alkoholkonsum)

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2015, 216 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 02.08.2012 - 3 StR 259/12

    Schuldunfähigkeit bei Nichtvorwerfbarkeit der fehlenden Einsichtsfähigkeit;

    Auszug aus BGH, 26.11.2013 - 3 StR 387/13
    Fehlt dem Täter aus einem in § 20 StGB genannten Grund die Einsicht, ohne dass ihm dies zum Vorwurf gemacht werden kann, ist auch bei verminderter Einsichtsfähigkeit nicht § 21 StGB, sondern § 20 StGB anwendbar, so dass in diesen Fällen ein Schuldspruch ausscheidet (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 2. August 2012 - 3 StR 259/12 mwN).
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