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Rechtsprechung
   BGH, 13.01.2015 - 4 StR 378/14   

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https://dejure.org/2015,1483
BGH, 13.01.2015 - 4 StR 378/14 (https://dejure.org/2015,1483)
BGH, Entscheidung vom 13.01.2015 - 4 StR 378/14 (https://dejure.org/2015,1483)
BGH, Entscheidung vom 13. Januar 2015 - 4 StR 378/14 (https://dejure.org/2015,1483)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 95 AufenthG, § 96 Abs 1 AufenthG, § 96 Abs 2 Nr 1 AufenthG, § 96 Abs 3 AufenthG
    Einschleusen von Ausländern: Vorliegen einer vorsätzlichen und rechtswidrigen Haupttat des Geschleusten als Voraussetzung der Strafbarkeit

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § ... 276 Abs. 1, 2 StGB, § 96 Abs. 1, 2 AufenthG, Abs. 2 Nr. 1 AufenthG, § 96 Abs. 4 AufenthG, § 96 Abs. 1 Nr. 1a, § 276 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2, § 276a StGB, § 96 Abs. 1 AufenthG, §§ 26, 27 StGB, § 95 AufenthG, § 25 StGB, § 96 Abs. 3 AufenthG, § 30 Abs. 1 StGB, § 55 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG, § 67 Abs. 1 AsylVfG, § 95 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG, § 95 Abs. 1 Nr. 1 und 2 AufenthG, § 95 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG, § 96 Abs. 1 Nr. 1a AufenthG, Art. 1 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 539/2001, §§ 276a, 276 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 StGB, § 276 StGB, Art. 21 SDÜ, § 265 StPO, § 154a Abs. 2 StPO, § 154 Abs. 1 StPO, § 154 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern in Tateinheit mit gewerbsmäßigem Verschaffen von falschen aufenthaltsrechtlichen Papieren

  • rewis.io

    Einschleusen von Ausländern: Vorliegen einer vorsätzlichen und rechtswidrigen Haupttat des Geschleusten als Voraussetzung der Strafbarkeit

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Strafrecht

  • datenbank.nwb.de

    Einschleusen von Ausländern: Vorliegen einer vorsätzlichen und rechtswidrigen Haupttat des Geschleusten als Voraussetzung der Strafbarkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Zum gewerbsmäßigen Einschleusen von Ausländern

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Ausländerstrafrecht: Zum Versuch des Einschleusens von Ausländern

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Teilnahme an Einschleuserhandlungen

  • Jurion (Kurzinformation)

    Gewerbsmäßiges Einschleusen von Ausländern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2015, 399
  • StV 2015, 353
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 06.06.2012 - 4 StR 144/12

    Hehlerei (tatbestandsloses Handeln des Mittäters der Vortat); Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 13.01.2015 - 4 StR 378/14
    a) Durch die Strafvorschrift des § 96 Abs. 1 AufenthG werden sonst nach den allgemeinen Regeln (§§ 26, 27 StGB) strafbare Teilnahmehandlungen an den in § 96 Abs. 1 AufenthG in Bezug genommenen Taten nach § 95 AufenthG zu selbständigen, in Täterschaft (§ 25 StGB) begangenen Straftaten heraufgestuft, wenn der Teilnehmer zugleich eines der in § 96 Abs. 1 AufenthG geregelten Schleusermerkmale erfüllt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Juni 2012 - 4 StR 144/12, NStZ 2013, 483; vom 30. Mai 2013 - 5 StR 130/13, BGHSt 58, 262, 265 f.; Urteil vom 11. Juli 2003 - 2 StR 31/03, NStZ 2004, 45; vgl. Gericke in MüKo-StGB, 2. Aufl., § 96 AufenthG Rn. 2).

    Fehlt es an einer in § 96 Abs. 1 AufenthG genannten Bezugstat oder wird diese nur versucht, kommt für den mit Schleusermerkmalen handelnden Teilnehmer eine Strafbarkeit wegen versuchten Einschleusens von Ausländern nach § 96 Abs. 3 AufenthG in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Juni 2012 - 4 StR 144/12 aaO; Urteil vom 25. März 1999 - 1 StR 344/98, NStZ 1999, 409).

    Sowohl für die Anforderungen, die an den Tatvorsatz des Täters zu stellen sind, als auch für die Prüfung des unmittelbaren Ansetzens kann ergänzend die Rechtsprechung zur versuchten Anstiftung nach § 30 Abs. 1 StGB herangezogen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Juni 2012 - 4 StR 144/12 aaO; Urteil vom 23. März 1999 - 1 StR 344/99 aaO).

    Maßgebend ist, wie weit sich der Täter bereits dem von ihm anvisierten Unterstützungserfolg angenähert und durch sein Handeln eine Gefahr für das betroffene Rechtsgut begründet hat (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Juni 2012 - 4 StR 144/12 aaO).

  • BGH, 21.04.1986 - 2 StR 661/85

    Anforderungen an Anstiftervorsatz

    Auszug aus BGH, 13.01.2015 - 4 StR 378/14
    Der Versuch des Einschleusens von Ausländern in der Tatbestandsalternative des Hilfeleistens erfordert danach in subjektiver Hinsicht, dass der Vorsatz des Schleusers auf die Förderung einer in ihren wesentlichen Merkmalen oder Grundzügen konkretisierten Bezugstat im Sinne des § 96 Abs. 1 AufenthG gerichtet ist (vgl. BGH, Urteile vom 29. Oktober 1997 - 2 StR 239/97, NStZ 1998, 347, 348; vom 21. April 1986 - 2 StR 661/85, BGHSt 34, 63, 66; vgl. Schünemann in LK-StPO, 12. Aufl., § 30 Rn. 24 ff.).
  • BGH, 29.10.1997 - 2 StR 239/97

    Strafgrund für die versuchte Anstiftung zu einem Verbrechen

    Auszug aus BGH, 13.01.2015 - 4 StR 378/14
    Der Versuch des Einschleusens von Ausländern in der Tatbestandsalternative des Hilfeleistens erfordert danach in subjektiver Hinsicht, dass der Vorsatz des Schleusers auf die Förderung einer in ihren wesentlichen Merkmalen oder Grundzügen konkretisierten Bezugstat im Sinne des § 96 Abs. 1 AufenthG gerichtet ist (vgl. BGH, Urteile vom 29. Oktober 1997 - 2 StR 239/97, NStZ 1998, 347, 348; vom 21. April 1986 - 2 StR 661/85, BGHSt 34, 63, 66; vgl. Schünemann in LK-StPO, 12. Aufl., § 30 Rn. 24 ff.).
  • BGH, 25.03.1999 - 1 StR 344/98

    (Teilnahme beim) Einschleusen von Ausländern; Schlepperorganisation;

    Auszug aus BGH, 13.01.2015 - 4 StR 378/14
    Fehlt es an einer in § 96 Abs. 1 AufenthG genannten Bezugstat oder wird diese nur versucht, kommt für den mit Schleusermerkmalen handelnden Teilnehmer eine Strafbarkeit wegen versuchten Einschleusens von Ausländern nach § 96 Abs. 3 AufenthG in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Juni 2012 - 4 StR 144/12 aaO; Urteil vom 25. März 1999 - 1 StR 344/98, NStZ 1999, 409).
  • BGH, 31.08.1999 - 1 StR 344/99

    BGH bestätigt Verurteilungen zu hohen Haftstrafen wegen Brandanschlag auf

    Auszug aus BGH, 13.01.2015 - 4 StR 378/14
    Sowohl für die Anforderungen, die an den Tatvorsatz des Täters zu stellen sind, als auch für die Prüfung des unmittelbaren Ansetzens kann ergänzend die Rechtsprechung zur versuchten Anstiftung nach § 30 Abs. 1 StGB herangezogen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Juni 2012 - 4 StR 144/12 aaO; Urteil vom 23. März 1999 - 1 StR 344/99 aaO).
  • BGH, 08.11.2000 - 1 StR 447/00

    Tatbestand des Einschleusens von Ausländern (Ausschleusen über Binnengrenzen);

    Auszug aus BGH, 13.01.2015 - 4 StR 378/14
    Hierfür reicht aus, dass die Einreise nach Maßgabe der dänischen Rechtsordnung unerlaubt war (vgl. BGH, Beschluss vom 8. November 2000 - 1 StR 447/00, NStZ 2001, 157, 158; Mosbacher in GK-AufenthG (Stand: Juli 2008), § 96 AufenthG Rn. 52 f.; enger Gericke aaO, § 96 AufenthG Rn. 41 unter Verweis auf BGH, Beschluss vom 5. September 2001 - 3 StR 174/01, NStZ 2002, 33).
  • BGH, 05.09.2001 - 3 StR 174/01

    Untauglichen Versuch der Verletzung eines Dienstgeheimnisses; Negativauskunft;

    Auszug aus BGH, 13.01.2015 - 4 StR 378/14
    Hierfür reicht aus, dass die Einreise nach Maßgabe der dänischen Rechtsordnung unerlaubt war (vgl. BGH, Beschluss vom 8. November 2000 - 1 StR 447/00, NStZ 2001, 157, 158; Mosbacher in GK-AufenthG (Stand: Juli 2008), § 96 AufenthG Rn. 52 f.; enger Gericke aaO, § 96 AufenthG Rn. 41 unter Verweis auf BGH, Beschluss vom 5. September 2001 - 3 StR 174/01, NStZ 2002, 33).
  • BGH, 11.07.2003 - 2 StR 31/03

    Anwendbarkeit deutschen Strafrechts (Territorialitätsprinzip); Beihilfe; vertypte

    Auszug aus BGH, 13.01.2015 - 4 StR 378/14
    a) Durch die Strafvorschrift des § 96 Abs. 1 AufenthG werden sonst nach den allgemeinen Regeln (§§ 26, 27 StGB) strafbare Teilnahmehandlungen an den in § 96 Abs. 1 AufenthG in Bezug genommenen Taten nach § 95 AufenthG zu selbständigen, in Täterschaft (§ 25 StGB) begangenen Straftaten heraufgestuft, wenn der Teilnehmer zugleich eines der in § 96 Abs. 1 AufenthG geregelten Schleusermerkmale erfüllt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Juni 2012 - 4 StR 144/12, NStZ 2013, 483; vom 30. Mai 2013 - 5 StR 130/13, BGHSt 58, 262, 265 f.; Urteil vom 11. Juli 2003 - 2 StR 31/03, NStZ 2004, 45; vgl. Gericke in MüKo-StGB, 2. Aufl., § 96 AufenthG Rn. 2).
  • BGH, 30.05.2013 - 5 StR 130/13

    Urteil im Dresdner Schleuser-Prozess rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 13.01.2015 - 4 StR 378/14
    a) Durch die Strafvorschrift des § 96 Abs. 1 AufenthG werden sonst nach den allgemeinen Regeln (§§ 26, 27 StGB) strafbare Teilnahmehandlungen an den in § 96 Abs. 1 AufenthG in Bezug genommenen Taten nach § 95 AufenthG zu selbständigen, in Täterschaft (§ 25 StGB) begangenen Straftaten heraufgestuft, wenn der Teilnehmer zugleich eines der in § 96 Abs. 1 AufenthG geregelten Schleusermerkmale erfüllt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Juni 2012 - 4 StR 144/12, NStZ 2013, 483; vom 30. Mai 2013 - 5 StR 130/13, BGHSt 58, 262, 265 f.; Urteil vom 11. Juli 2003 - 2 StR 31/03, NStZ 2004, 45; vgl. Gericke in MüKo-StGB, 2. Aufl., § 96 AufenthG Rn. 2).
  • BGH, 26.01.2021 - 1 StR 289/20

    Unerlaubte Einreise ins Bundesgebiet (Vorliegen eines Aufenthaltstitels eines

    (1) Der Versuch des Einschleusens von Ausländern in der Tatbestandsalternative des Hilfeleistens erfordert in subjektiver Hinsicht, dass der Vorsatz des Schleusers auf die Förderung einer in ihren wesentlichen Merkmalen oder Grundzügen konkretisierten Bezugstat im Sinne des § 96 Abs. 1 AufenthG gerichtet ist (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Januar 2015 - 4 StR 378/14 Rn. 10 und Urteil vom 29. Oktober 1997 - 2 StR 239/97 Rn. 7).

    Maßgebend ist, wie weit sich der Täter bereits dem von ihm anvisierten Unterstützungserfolg angenähert und durch sein Handeln eine Gefahr für das betroffene Rechtsgut begründet hat (BGH, Beschluss vom 13. Januar 2015 - 4 StR 378/14 Rn. 10).

    Indem der Angeklagte die geschleusten Personen ein Teilstück auf dem Weg nach Portugal beförderte, könnte er - abhängig von seinem Vorstellungsbild - einen die unerlaubte Einreise nach Portugal fördernden Beitrag geleistet haben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Januar 2015 - 4 StR 378/14 Rn. 10 ff. und vom 6. Juni 2012 - 4 StR 144/12 Rn. 3 f.).

  • BGH, 24.10.2018 - 1 StR 212/18

    Einschleusen von Ausländern (Erforderlichkeit einer vorsätzlichen und

    Trotz dieser tatbestandlichen Verselbständigung zur Täterschaft gelten für die Tathandlungen des § 96 Abs. 1 AufenthG die allgemeinen Regeln der Teilnahme einschließlich des Grundsatzes der limitierten Akzessorietät (vgl. BGH, Urteil vom 8. März 2017 - 5 StR 333/16, BGHSt 62, 85, 89 f. Rn. 18; Beschluss vom 13. Januar 2015 - 4 StR 378/14, NStZ 2015, 399, 400; MüKo-StGB/Gericke, 3. Aufl., § 96 AufenthG Rn. 3; Senge in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze (Stand: Juli 2014), § 96 AufenthG Rn. 3; Schott, Einschleusen von Ausländern, 2. Aufl., S. 106).
  • BGH, 14.11.2019 - 3 StR 561/18

    Urteil des Landgerichts Osnabrück wegen Beihilfe zum Einschleusen von Ausländern

    Das bloße Verbot der Einreise war für die Erfüllung des § 96 Abs. 4 Nr. 1 AufenthG ausreichend (BGH, Urteil vom 4. Dezember 2018 - 1 StR 255/18, juris Rn. 28; Beschluss vom 13. Januar 2015 - 4 StR 378/14, NStZ 2015, 399, 401; BeckOK AuslR/Hohoff, § 96 AufenthG Rn. 24; enger (unerlaubte Einreise muss mit einer Sanktion belegt sein): MüKoStGB/Gericke, 3. Aufl., § 96 AufenthG Rn. 41 unter Hinweis auf BGH, Beschluss vom 5. September 2001 - 3 StR 174/01, NStZ 2002, 33, 34); im Übrigen war die unerlaubte Einreise darüber hinaus auch nach griechischem Recht mit einer Sanktion belegt.
  • BGH, 29.11.2022 - 3 StR 238/22

    Einschleusen von Ausländern (unmittelbares Ansetzen zum versuchten Hilfeleisten;

    Die Strafvorschrift des § 96 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG erfasst mithin eine zur Täterschaft verselbständigte Beihilfehandlung (BGH, Beschlüsse vom 6. Oktober 2021 - 3 StR 213/21, NStZ 2022, 239 Rn. 8; vom 23. September 2021 - 1 StR 173/21, juris Rn. 9; Urteil vom 14. November 2019 - 3 StR 561/18, NStZ-RR 2020, 184; Beschluss vom 13. Januar 2015 - 4 StR 378/14, NStZ 2015, 399, 400; MüKoStGB/Gericke, 4. Aufl., § 96 AufenthG Rn. 2; Bergmann/Dienelt/Stephan, Ausländerrecht, 14. Aufl., § 96 AufenthG Rn. 5, 8).

    Strafbar nach § 96 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 AufenthG, §§ 22, 23 StGB wegen versuchten Einschleusens von Ausländern ist daher nicht nur die Unterstützung einer versuchten unerlaubten Einreise eines anderen (Hilfeleistung zum Versuch; s. hierzu BGH, Beschlüsse vom 13. Januar 2015 - 4 StR 378/14, NStZ 2015, 399, 400 f.; vom 12. September 2002 - 4 StR 163/02, NJW 2002, 3642, 3643; vom 5. September 2001 - 3 StR 174/01, NStZ 2002, 33, 34), sondern bereits die versuchte Hilfeleistung (BGH, Beschlüsse vom 13. Januar 2015 - 4 StR 378/14, NStZ 2015, 399, 400 f.; vom 6. Juni 2012 - 4 StR 144/12, NJW 2012, 2821 Rn. 4; Urteil vom 25. März 1999 - 1 StR 344/98, NStZ 1999, 409 f.; Huber/Mantel/Bergmann, AufenthG/AsylG, 3. Aufl., § 96 AufenthG Rn. 67; MüKoStGB/Gericke, 4. Aufl., § 96 AufenthG Rn. 3, 44; Bergmann/Dienelt/Stephan, Ausländerrecht, 14. Aufl., § 96 AufenthG Rn. 32).

    Strafrechtlich verantwortlich ist also auch derjenige, der - im Sinne einer versuchten Beihilfe - eine auf die Unterstützung der unerlaubten Einreise einer anderen Person abzielende Förderungshandlung vornimmt, diese jedoch nicht wirksam wird, weil es nicht zu einer (versuchten) unerlaubten Einreise des anderen kommt oder die Unterstützungsleistung für diese keine Rolle spielt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Januar 2015 - 4 StR 378/14, NStZ 2015, 399, 400 f.; vom 6. Juni 2012 - 4 StR 144/12, NJW 2012, 2821 Rn. 4; Urteil vom 25. März 1999 - 1 StR 344/98, NStZ 1999, 409 f.; Huber/Mantel/Bergmann, AufenthG/AsylG, 3. Aufl., § 96 AufenthG Rn. 67 f.; BeckOK AuslR/Hohoff, 35. Ed., § 96 AufenthG Rn. 21 f.; Bergmann/Dienelt/Stephan, Ausländerrecht, 14. Aufl., § 96 AufenthG Rn. 32).

    cc) Maßgeblich für den Beginn der Strafbarkeit wegen versuchten Hilfeleistens nach § 96 Abs. 1 und 3 AufenthG ist, dass der Täter eine Handlung vornimmt, mit der er nach seiner Vorstellung von der Tat unmittelbar zu einer Förderung der in Aussicht genommenen Bezugstat ansetzt; insofern kommt es entscheidend darauf an, wie weit sich der Täter bereits dem von ihm anvisierten Unterstützungserfolg angenähert und durch sein Handeln eine Gefahr für das betroffene Rechtsgut begründet hat (vgl. BGH, Beschluss vom 23. September 2021 - 1 StR 173/21, juris Rn. 14; Urteil vom 26. Januar 2021 - 1 StR 289/20, BGHSt 65, 257 Rn. 66; Beschlüsse vom 13. Januar 2015 - 4 StR 378/14, NStZ 2015, 399, 401; vom 6. Juni 2012 - 4 StR 144/12, NJW 2012, 2821 Rn. 4).

    Eine Sanktionsbewehrung der unerlaubten Einreise beziehungsweise des unerlaubten Aufenthalts nach dem nationalen Recht des betreffenden Einreisestaates ist nicht erforderlich (BGH, Urteile vom 15. März 2021 - 5 StR 627/19, juris Rn. 19; vom 14. November 2019 - 3 StR 561/18, NStZ-RR 2020, 184, 185; Beschlüsse vom 13. Januar 2015 - 4 StR 378/14, NStZ 2015, 399, 401; vom 5. September 2001 - 3 StR 174/01, NStZ 2002, 33, 34; BeckOK AuslR/Hohoff, 35. Ed., § 96 AufenthG Rn. 24).

  • BGH, 22.07.2015 - 2 StR 389/13

    Bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern (limitierte Akzessorietät zu Taten nach

    Erforderlich ist daher eine vorsätzlich und rechtswidrig begangene Tat eines anderen im Sinne von § 95 Abs. 1 Nr. 1, 2 oder 3 oder Abs. 2 AufenthG (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Januar 2015 - 4 StR 378/14, NStZ 2015, 399, 400).
  • BGH, 08.03.2017 - 5 StR 333/16

    Keine Auswirkungen der unionsrechtlichen Rückführungsrichtlinie auf die

    Trotz dieser Verselbständigung gelten für die Tathandlungen des § 96 Abs. 1 AufenthG die allgemeinen Regeln der Teilnahme einschließlich des Grundsatzes der limitierten Akzessorietät; die Strafbarkeit nach dieser Vorschrift setzt daher lediglich eine vorsätzliche und rechtswidrige, nicht notwendig jedoch auch mit Strafe zu ahndende Haupttat des Geschleusten voraus (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Juli 2015 - 2 StR 389/13, NJW 2016, 419, 420; vom 13. Januar 2015 - 4 StR 378/14, NStZ 2015, 399, 400 f.; MüKoStGB/Gericke, 2. Aufl., § 96 AufenthG Rn. 2 f.; Mosbacher in Ignor/Mosbacher, Hdb. ArbeitsstrafR, 3. Aufl., § 4 Rn. 243, 272; NKAuslR/Fahlbusch, 2. Aufl., § 96 AufenthG Rn. 11 ff.).
  • BGH, 15.03.2021 - 5 StR 627/19

    Einschleusen von Ausländern (das Leben gefährdende Behandlung; Tatort am Ort

    Das bloße Verbot der Einreise war für die Erfüllung des § 96 Abs. 4 Nr. 1 AufenthG ausreichend (BGH, Urteile vom 4. Dezember 2018 - 1 StR 255/18; vom 14. November 2019 - 3 StR 561/18, NStZ-RR 2020, 184, 185; Beschluss vom 13. Januar 2015 - 4 StR 378/14, NStZ 2015, 399, 401).
  • BGH, 23.09.2021 - 1 StR 173/21

    Unerlaubtes Einschleusen von Ausländern (erforderliche Feststellungen zur

    Maßgeblich für den Beginn der Strafbarkeit wegen versuchten Hilfeleistens nach § 96 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 AufenthG ist, dass der Täter eine Handlung vornimmt, mit der er nach seiner Vorstellung von der Tat unmittelbar zu einer Förderung der in Aussicht genommenen Bezugstat - also der unerlaubten Einreise nach § 95 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG - ansetzt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Juni 2012 - 4 StR 144/12 Rn. 4 und vom 13. Januar 2015 - 4 StR 378/14 Rn. 10).
  • BGH, 23.02.2021 - 1 StR 497/20

    Einschleusen von Ausländern (unmittelbares Ansetzen zum Hilfeleisten)

    a) Der Versuch des Einschleusens von Ausländern in der Tatbestandsvariante des Hilfeleistens erfordert in subjektiver Hinsicht, dass der Vorsatz des Schleusers auf die Förderung einer in ihren wesentlichen Merkmalen oder Grundzügen konkretisierten Bezugstat im Sinne des § 96 Abs. 1 AufenthG gerichtet ist (vgl. BGH, Urteile vom 26. Januar 2021 - 1 StR 289/20 Rn. 66 und vom 29. Oktober 1997 - 2 StR 239/97 Rn. 7; Beschluss vom 13. Januar 2015 - 4 StR 378/14 Rn. 10).

    Maßgebend ist dabei, wie weit sich der Täter bereits dem von ihm anvisierten Unterstützungserfolg angenähert und durch sein Handeln eine Gefahr für das betroffene Rechtsgut geschaffen hat (vgl. BGH, Urteil vom 26. Januar 2021, aaO; Beschlüsse vom 6. Juni 2012 - 4 StR 144/12, aaO, mwN und vom 13. Januar 2015, aaO).

  • LG Kiel, 20.12.2018 - 8 Ks 6/18
    In Betracht kam nach alledem nur eine Strafbarkeit wegen versuchter Straftaten nach den §§ 97 Abs. 1 und 2 AufenthG (vgl. BGH, NJW 2012, 2821 f.; BGHR AufenthG § 95 Abs. 1 Nr. 3 Einreise 1; BGHR AufenthG § 96 Abs. 3 Unmittelbares Ansetzen 1; NStZ 2015, 399 ff.).

    Da in § 96 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG strafbare Beihilfeleistungen zu selbstständigen in Täterschaft begangenen Straftaten heraufgestuft worden sind, sofern der Gehilfe die weiteren Voraussetzungen der Vorschrift erfüllt (vgl. BGH, NJW 2012 447 f.; NStZ 2015, 399 f.; BGHSt 62, 85 ff.), reichen als Hilfeleistung alle Handlungen aus, die den unerlaubten Grenzübertritt eines Ausländers in irgendeiner Weise objektiv fördern, so dass die Hilfe nicht unmittelbar zum Grenzübertritt geleistet werden muss, sondern bereits Unterstützungshandlungen im Vorfeld desselben ausreichen, sofern sie ihn nur ermöglichen oder erleichtern (vgl. BGH, NJW 2012, 447.) Maßgebend ist dabei, wie weit der Gehilfe sich mit seinem Tatbeitrag schon dem von ihm angestrebten Unterstützungserfolg angenähert und durch sein Handeln eine Gefahr für das betroffene Rechtsgut begründet hat (vgl. BGH, NJW 2012, 447 f.; BGHR AufenthG § 96 Abs. 3 Unmittelbares Ansetzen 1; NStZ 2015, 399 f.).

  • BGH, 04.12.2018 - 1 StR 255/18

    Einschleusen von Ausländern mit Todesfolge (Zurechnung der schweren Folge

  • BGH, 23.02.2021 - 1 StR 507/20

    Einschleusen von Ausländern (unmittelbares Ansetzen zum Hilfeleisten)

  • BGH, 03.02.2016 - 4 StR 336/15

    Beschränkung der Strafverfolgung

  • BGH, 06.10.2021 - 6 StR 372/21

    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zur Annahme eines

  • BGH, 06.10.2021 - 6 StR 371/21

    Verwerfung der Revision mit Anm. des Senats zur Annahme eines unerlaubten

  • LG Hamburg, 27.04.2016 - 631 KLs 2/15

    Straflosigkeit der Anstiftung und Beihilfe zur Einreise von venezolanischen

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Rechtsprechung
   BGH, 26.03.2014 - 2 StR 202/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,13171
BGH, 26.03.2014 - 2 StR 202/13 (https://dejure.org/2014,13171)
BGH, Entscheidung vom 26.03.2014 - 2 StR 202/13 (https://dejure.org/2014,13171)
BGH, Entscheidung vom 26. März 2014 - 2 StR 202/13 (https://dejure.org/2014,13171)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 55 StGB, § 29a Abs 1 BtMG
    Gesamtstrafenbildung bei Betäubungsmitteldelikten: Härteausgleich in Ansehung der Nichteinbeziehung einer ausländischen Strafe

  • Wolters Kluwer

    Revision im Zusammenhang mit einer Verurteilung wegen bandenmäßigen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • rewis.io

    Gesamtstrafenbildung bei Betäubungsmitteldelikten: Härteausgleich in Ansehung der Nichteinbeziehung einer ausländischen Strafe

  • ra.de
  • degruyter.com

    Strafrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Revision im Zusammenhang mit einer Verurteilung wegen bandenmäßigen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Härteausgleich bei theoretisch gesamtstrafefähiger ausländischer Verurteilung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Amphetamin und Ecstasy keine "harten" Drogen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2015, 353 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 30.04.1997 - 1 StR 105/97

    Unterbliebene Gesamtstrafenbildung (Härteausgleich bei Auslandstat);

    Auszug aus BGH, 26.03.2014 - 2 StR 202/13
    Ausländische Strafen sind wegen des damit verbundenen Eingriffs in deren Vollstreckbarkeit zwar nicht gesamtstrafenfähig (BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 - Härteausgleich 8); liegen aber ansonsten die Voraussetzungen einer Gesamtstrafenbildung vor, muss der Tatrichter regelmäßig einen Härteausgleich vornehmen, dies insbesondere dann, wenn es in der Addition beider Strafen zu einer Überschreitung der gesetzlichen Höchstgrenzen kommt (vgl. BGH StV 2000, 196).
  • BGH, 22.08.2012 - 2 StR 235/12

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln unter Mitführen eines

    Auszug aus BGH, 26.03.2014 - 2 StR 202/13
    Nach der Rechtsprechung des Senats handelt es sich bei Amphetamin (und Ecstasy) im Vergleich zu Heroin und Kokain nicht um "harte" Drogen (BGH NStZ-RR 2013, 150; StV 1997, 75).
  • BGH, 30.10.1996 - 2 StR 508/96

    Btm - Amphetamin - Gefährlichkeit

    Auszug aus BGH, 26.03.2014 - 2 StR 202/13
    Nach der Rechtsprechung des Senats handelt es sich bei Amphetamin (und Ecstasy) im Vergleich zu Heroin und Kokain nicht um "harte" Drogen (BGH NStZ-RR 2013, 150; StV 1997, 75).
  • BGH, 15.12.1999 - 5 StR 608/99

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmittel; Strafmilderung nach § 31 BtMG

    Auszug aus BGH, 26.03.2014 - 2 StR 202/13
    Ausländische Strafen sind wegen des damit verbundenen Eingriffs in deren Vollstreckbarkeit zwar nicht gesamtstrafenfähig (BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 - Härteausgleich 8); liegen aber ansonsten die Voraussetzungen einer Gesamtstrafenbildung vor, muss der Tatrichter regelmäßig einen Härteausgleich vornehmen, dies insbesondere dann, wenn es in der Addition beider Strafen zu einer Überschreitung der gesetzlichen Höchstgrenzen kommt (vgl. BGH StV 2000, 196).
  • BGH, 15.06.2016 - 1 StR 72/16

    Strafzumessung (Berücksichtigung der Art des Rauschgifts und seiner

    Grundsätzlich kommt im Rahmen der Strafzumessung der Art des Rauschgifts und seiner Gefährlichkeit eine eigenständige Bedeutung zu (BGH, Beschluss vom 29. Juni 2000 - 4 StR 202/00, StV 2000, 613; Patzak in Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 8. Aufl., Vor §§ 29 ff. BtMG Rn. 208), wobei nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs diesbezüglich ein für die Strafzumessung maßgebliches Stufenverhältnis von sog. "harten' Drogen, wie Heroin, Fentanyl, Kokain und Crack (BGH, Urteil vom 22. Januar 1998 - 4 StR 393/97, NStZ-RR 1998, 148; vgl. auch BGH, Beschluss vom 29. Juni 2000 - 4 StR 202/00, StV 2000, 613) über Amphetamin, das auf der Gefährlichkeitsskala einen mittleren Platz einnimmt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Juni 1990 - 2 StR 275/90, StV 1990, 494; vom 10. Februar 1993 - 2 StR 20/92, NStZ 1993, 287; vom 30. Oktober 1996 - 2 StR 508/96, StV 1997, 75 und vom 26. März 2014 - 2 StR 202/13, StV 2015, 353), bis hin zu sog. "weichen' Drogen, wie Cannabis (dazu BGH, Urteile vom 2. Dezember 1986 - 1 StR 599/86, StV 1987, 203 und vom 28. Januar 2009 - 5 StR 465/08), besteht (vgl. insgesamt Patzak in Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 8. Aufl., Vor §§ 29 ff. BtMG Rn. 114, 126, 209 ff. mwN).
  • BGH, 04.07.2018 - 1 StR 599/17

    Härtefallausgleich bei ansonsten gesamtstrafenfähigen ausländischen

    Ausländische Strafen sind wegen des damit verbundenen Eingriffs in deren Vollstreckbarkeit zwar nicht gesamtstrafenfähig (vgl. BGH, Beschluss vom 26. März 2014 - 2 StR 202/13 Rn. 15, StV 2015, 353); liegen aber ansonsten - wie hier - die Voraussetzungen einer Gesamtstrafenbildung vor, muss der Tatrichter sie im Rahmen der Strafzumessung über den Gesichtspunkt des Härteausgleichs oder des Gesamtstrafübels zugunsten des Angeklagten berücksichtigen (vgl. den Überblick über die Rechtsprechung bei Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 1231 mwN).

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn eine Aburteilung der Straftaten auch in Deutschland möglich gewesen wäre, weil entweder der Täter Deutscher war oder die Tat sich gegen ein international geschütztes Rechtsgut richtet (st. Rspr.; vgl. zuletzt BGH, Beschlüsse vom 26. März 2014 - 2 StR 202/13 Rn. 15, aaO und vom 27. Januar 2010 - 5 StR 432/09, NJW 2010, 2677 f. mit ausführlicher Begründung und mwN; abweichend für den Fall, dass eine Verurteilung in Deutschland nur gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 2 StGB möglich gewesen wäre, vgl. BGH, Urteil vom 10. Juni 2009 - 2 StR 386/08, NStZ 2010, 30 ff.).

  • BGH, 25.06.2019 - 1 StR 181/19

    Strafzumessung bei Betäubungsmitteldelikten (strafschärfende Berücksichtigung von

    Die gegenüber Amphetamin mit dem Grenzwert von 10 Gramm für Amphetamin-Base (BGH, Urteil vom 11. April 1985 - 1 StR 507/84, BGHSt 33, 169; vgl. auch für Methamphetamin-Racemat BGH, Urteil vom 17. November 2011 - 3 StR 315/10, BGHSt 57, 60) - die nach der Rechtsprechung auf der Schwereskala der Gefährlichkeit der Betäubungsmittel nur einen mittleren Platz einnimmt (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 28. Juni 1990 - 2 StR 275/90, BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 12 unter Hinweis auf ein "Regeltatbild'; vom 10. Februar 1993 - 2 StR 20/93, BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 24; vom 30. Oktober 1996 - 2 StR 508/96 Rn. 2; vom 26. März 2014 - 2 StR 202/13 Rn. 14; vom 14. Juni 2017 - 3 StR 97/17 Rn. 13; vom 20. November 2018 - 4 StR 329/18 Rn. 7 und vom 26. März 2019 - 1 StR 677/18 Rn. 6) - gesteigerte Gefährlichkeit schlägt sich daher schon darin nieder, dass der Grenzwert gegenüber Amphetamin halbiert ist.
  • BGH, 14.06.2017 - 3 StR 97/17

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt bei notwendiger

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs besteht insoweit indes ein für die Strafzumessung maßgebliches Stufenverhältnis, das von sog. harten Drogen, wie Heroin, Fentanyl, Kokain und Crack über Amphetamin, das auf der Gefährlichkeitsskala einen mittleren Platz einnimmt, bis hin zu sog. weichen Drogen, wie Cannabis reicht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. Oktober 1996 - 2 StR 508/96, StV 1997, 75 f.; vom 26. März 2014 - 2 StR 202/13, juris Rn. 20; vom 15. Juni 2016 - 1 StR 72/16, NStZ-RR 2016, 313, 314 mwN).
  • BGH, 15.12.2022 - 3 StR 295/22

    Rechtswirksamkeit einer Revisionsbeschränkung; Betäubungsmittelstrafrecht

    Indes besteht insoweit ein für die Strafzumessung maßgebliches Stufenverhältnis, das von sog. harten Drogen, wie Heroin, Fentanyl, Kokain und Crack über Amphetamin, das auf der Gefährlichkeitsskala einen mittleren Platz einnimmt, bis hin zu sog. weichen Drogen, wie Cannabis reicht (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. August 2022 - 3 StR 217/22, juris Rn. 5; vom 23. Januar 2018 - 3 StR 586/17, juris Rn. 5; vom 15. Juni 2016 - 1 StR 72/16, NStZ-RR 2016, 313, 314 mwN; vom 26. März 2014 - 2 StR 202/13, juris Rn. 20).
  • BGH, 26.03.2019 - 1 StR 677/18

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Vorliegen eines

    Sie lässt besorgen, dass das Landgericht die - im Vergleich zu anderen illegalen Betäubungsmitteln - geringere Gefährlichkeit von Cannabisprodukten zugunsten des Angeklagten nicht hinreichend berücksichtigt hat (zum Stufenverhältnis von sog. harten Drogen wie Heroin, Fentanyl, Kokain und Crack über Amphetamin, das auf der Gefährlichkeitsskala einen mittleren Platz einnimmt, bis hin zu sog. weichen Drogen wie Cannabis vgl. etwa BGH, Urteil vom 11. Oktober 2018 - 4 StR 274/18, juris Rn. 7; Beschlüsse vom 14. Juni 2017 - 3 StR 97/17, juris Rn. 13 (insofern nicht abgedruckt in NStZ-RR 2017, 310); vom 15. Juni 2016 - 1 StR 72/16, NStZ 2016, 614, 615 und vom 26. März 2014 - 2 StR 202/13, juris Rn. 20).
  • BGH, 26.10.2023 - 2 StR 310/23

    Gesamtstrafenfähigkeit einer im Ausland verhängten Strafe aufgrund des damit

    Den Umstand, dass eine im Ausland verhängte Strafe aufgrund des damit verbundenen Eingriffs in die Vollstreckungshoheit des ausländischen Staates nicht gesamtstrafenfähig ist, muss der Tatrichter regelmäßig unter dem Gesichtspunkt des Härteausgleichs oder des Gesamtstrafenübels berücksichtigen (vgl. Senat, Beschluss vom 26. März 2014 - 2 StR 202/13, juris Rn. 15; BGH, Beschlüsse vom 26. Januar 2022 - 3 StR 461/21, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 29, Rn. 4; vom 24. Januar 2023 - 1 StR 423/22, juris Rn. 4 mwN).
  • BGH, 28.03.2019 - 4 StR 463/18

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Diese Wertung steht im Widerspruch zu der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach Ecstasy mit dem Wirkstoff MDMA auf der Gefährlichkeitsskala der Betäubungsmittel einen mittleren Platz einnimmt und daher hinsichtlich seiner Gefährlichkeit nicht mit Heroin oder Kokain vergleichbar ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. März 2014 - 2 StR 202/13 Rn. 20; vom 3. Februar 1999 - 5 StR 705/98, StV 1999, 436 (Ls); Urteile vom 11. September 1997 - 4 StR 319/97; vom 9. Oktober 1996 - 3 StR 220/96, BGHSt 42, 255, 266; vgl. zur abgestuften Gefährlichkeit der Betäubungsmittel BGH, Beschluss vom 15. Juni 2016 - 1 StR 72/16, BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 43).
  • BGH, 18.12.2018 - 1 StR 508/18

    Härteausgleich (erforderliche Berücksichtigung hypothetisch gesamtstrafenfähiger

    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, dass im Falle einer Verurteilung das Gesamtstrafübel genauer in den Blick zu nehmen sein wird, dass der Angeklagte durch die drohende Vollstreckung der in Tschechien (sechs Jahre) und in Österreich (ein Monat) verhängten Freiheitsstrafen zu erwarten hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Juni 2017 - 1 StR 670/16, StraFo 2017, 375 mwN und vom 26. März 2014 - 2 StR 202/13, juris Rn. 15 mwN).
  • OLG Köln, 27.10.2017 - 2 Ws 293/17

    Rechtsfolgen der irrtümlichen Einstellung des Verfahrens wegen angeblichen

    Nachdem das Urteil zunächst rechtskräftig geworden war, hob der Bundesgerichtshof auf die Revision der Mitangeklagten des Beschwerdeführers das Urteil durch Beschluss vom 26.03.2014 - 2 StR 202/13 - teilweise auf (Bl. 167 ff. d.VH.); die Teilaufhebung erstreckte sich auch auf die gegen den Beschwerdeführer ausgesprochene Verurteilung.
  • BGH, 21.11.2018 - 4 StR 332/18

    Rücktritt (fehlgeschlagener Versuch); Einziehung (Berücksichtigung bei der

  • OLG Köln, 28.02.2018 - 2 Ws 73/18

    Voraussetzungen der sogenannten Einziehungsgebühr gem. Nr. 4142 RVG -VV

  • BGH, 03.12.2015 - 2 StR 177/15

    Ablehnung eines Beweisantrags (wegen Bedeutungslosigkeit: Voraussetzungen; wegen

  • OLG Köln, 21.07.2014 - 2 Ws 417/14

    Aufhebung der Umwandlungsentscheidung nach Wegfall der Rechtskraft des zu

  • BGH, 28.08.2014 - 4 StR 330/14

    Hilfe zur Aufklärung von schweren Straftaten (Kronzeugenregelung)

  • BGH, 11.10.2018 - 4 StR 274/18

    Revisibilität der Strafzumessung (Annahme eines minder schweren Falles)

  • BGH, 15.12.2022 - 6 StR 366/22

    Strafzumessung (unterbliebene Berücksichtigung der Einziehung; fehlerhafte

  • BGH, 19.12.2018 - 1 StR 510/18

    Strafzumessung (Berücksichtigung ausländischer Verurteilungen)

  • BGH, 02.11.2017 - 4 StR 286/17

    Art des Rauschgifts als strafzumessungsrelevanter Faktor (harte und weiche

  • BGH, 05.12.2018 - 4 StR 231/18

    Minder schwerer Fall einer Straftat nach dem BtMG (Gefährlichkeit eines

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