Rechtsprechung
BGH, 17.12.2014 - 3 StR 507/14 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- HRR Strafrecht
§ 52 StGB; § 263 StGB; § 267 StGB
Gleichartige Tateinheit bei mehrere Taten betreffenden Tatbeiträgen eines Mittäters im Rahmen einer Deliktsserie (hier: Betrug und Urkundenfälschung) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 25 StGB, § 52 StGB, § 263 StGB
Mittäterschaftlich begangene Betrugsserie: Tatbeiträge in gleichartiger Tateinheit - IWW
- Wolters Kluwer
Gesonderte Prüfung der Tateinheit oder Tatmehrheit der zurechenbaren Delikte bei einer durch mehrere Personen begangenen Deliktsserie für jeden Beteiligten
- rewis.io
Mittäterschaftlich begangene Betrugsserie: Tatbeiträge in gleichartiger Tateinheit
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gesonderte Prüfung der Tateinheit oder Tatmehrheit der zurechenbaren Delikte bei einer durch mehrere Personen begangenen Deliktsserie für jeden Beteiligten
- rechtsportal.de
StPO § 154 Abs. 2 ; StPO § 265
Gesonderte Prüfung der Tateinheit oder Tatmehrheit der zurechenbaren Delikte bei einer durch mehrere Personen begangenen Deliktsserie für jeden Beteiligten - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Krefeld, 24.06.2014 - 22 KLs 10/14
- BGH, 17.12.2014 - 3 StR 507/14
Papierfundstellen
- StV 2015, 421
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 05.02.2013 - 3 StR 499/12
Anforderungen an die Mitwirkung eines Bandenmitglieds bei Betrugs- und …
Auszug aus BGH, 17.12.2014 - 3 StR 507/14
Erbringt ein Mittäter nur solche Tatbeiträge, die einheitlich sämtliche oder jedenfalls einzelne dieser Taten fördern, so sind ihm diese nicht als jeweils rechtlich selbständig, sondern als in gleichartiger Tateinheit begangen zuzurechnen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 5. Februar 2013 - 3 StR 499/12, wistra 2013, 307, 308).
- BGH, 29.06.2017 - 3 StR 58/17
Einziehung als bestimmender Gesichtspunkt für die Bemessung der daneben zu …
Ob andere Beteiligte die einzelnen Delikte tatmehrheitlich begangen haben, bleibt ohne Belang (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 17. Dezember 2014 - 3 StR 507/14, StV 2015, 421, 422; vom 17. September 2013 - 3 StR 259/13).