Rechtsprechung
   BVerfG, 25.08.2014 - 2 BvR 2048/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,25235
BVerfG, 25.08.2014 - 2 BvR 2048/13 (https://dejure.org/2014,25235)
BVerfG, Entscheidung vom 25.08.2014 - 2 BvR 2048/13 (https://dejure.org/2014,25235)
BVerfG, Entscheidung vom 25. August 2014 - 2 BvR 2048/13 (https://dejure.org/2014,25235)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,25235) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; § 257c Abs. 5 StPO; § 337 Abs. 1 StPO
    Absprachen im Strafverfahren (Verständigung; Rechtsstaatsprinzip; faires Verfahren; Selbstbelastungsfreiheit; eingeschränkte Bindungswirkung; vorherige Belehrung); Revision (Verstoß gegen die Belehrungspflicht; Beruhen als Regelfall; Ausnahme nur bei ausreichenden ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verständigung im Strafverfahren: Angeklagter muss vor seiner Zustimmung belehrt werden

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 257c Abs 4 StPO, § 257c Abs 5 StPO
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verständigung im Strafverfahren - Wirksame Zustimmung des Angeklagten erst nach dessen Belehrung gem § 257c Abs 5 StPO - hier: Verwertung eines Geständnisses ohne ordnungsgemäße Belehrung verletzt Selbstbelastungsfreiheit des Angeklagten sowie ...

  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren wegen verspäteter Belehrung; Vereinbarkeit einer Verständigung mit dem Grundsatz des fairen Verfahrens

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verständigung im Strafverfahren - Wirksame Zustimmung des Angeklagten erst nach dessen Belehrung gem § 257c Abs 5 StPO - hier: Verwertung eines Geständnisses ohne ordnungsgemäße Belehrung verletzt Selbstbelastungsfreiheit des Angeklagten sowie ...

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Verfahrensrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren wegen verspäteter Belehrung; Vereinbarkeit einer Verständigung mit dem Grundsatz des fairen Verfahrens

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Verständigung im Strafverfahren: Angeklagter muss vor seiner Zustimmung belehrt werden

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Das Imperium schlägt zurück, oder: Quo vadis Verständigung?

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Spielregeln für den Deal

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verständigung im Strafverfahren - und die notwendige Belehrung des Angeklagten

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Deal im Strafverfahren: Angeklagter muss vor seiner Zustimmung belehrt werden

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zum Deal im Strafverfahren - Angeklagter muss vor seiner Zustimmung belehrt werden

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verständigung im Strafverfahren - Angeklagter muss vor seiner Zustimmung belehrt werden

  • strafakte.de (Kurzinformation)

    Deal: Angeklagter muss vor Zustimmung belehrt werden

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Verständigungsvorschriften der Strafprozessordnung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    BGH-Entscheidungen sind willkürlich

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Belehrungspflicht des Gerichts vor einem Deal

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ein Angeklagter ist vor Verständigung im Strafverfahren, nicht erst vor seinem Geständnis zu belehren

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Gerichte müssen Angeklagte vor dem Deal belehren

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Formale Voraussetzungen für Deals im Strafverfahren geklärt

Besprechungen u.ä. (2)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Angeklagter muss vor seiner Zustimmung zu einer Verständigung im Strafverfahren belehrt werden

  • juraexamen.info (Entscheidungsbesprechung)

    Deal im Strafprozess

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 3506
  • NStZ 2014, 721
  • StV 2015, 73
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 25.08.2014 - 2 BvR 2048/13
    Dies setzt voraus, dass er über seine Aussagefreiheit in Kenntnis gesetzt wird (vgl. BVerfGE 133, 168 ).

    Nur so ist gewährleistet, dass er autonom darüber entscheiden kann, ob er von seiner Freiheit, die Aussage zu verweigern, (weiterhin) Gebrauch macht oder sich auf eine Verständigung einlässt (vgl. BVerfGE 133, 168 ).

    Die in § 257c Abs. 5 StPO verankerte Belehrungspflicht ist aus diesem Grund keine bloße Ordnungsvorschrift, sondern eine zentrale rechtsstaatliche Sicherung des Grundsatzes des fairen Verfahrens und der Selbstbelastungsfreiheit (vgl. BVerfGE 133, 168 ).

    Hierzu müssen vom Revisionsgericht konkrete Feststellungen getroffen werden (vgl. BVerfGE 133, 168 ).

    Bei einem Verstoß gegen die Belehrungspflicht wird daher im Rahmen der revisionsgerichtlichen Prüfung regelmäßig davon auszugehen sein, dass das Geständnis und damit auch das Urteil auf dem Unterlassen der Belehrung beruht (vgl. BVerfGE 133, 168 ).

  • BVerfG, 13.01.1981 - 1 BvR 116/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aussagepflicht des Gemeinschuldners im

    Auszug aus BVerfG, 25.08.2014 - 2 BvR 2048/13
    a) Die Aussagefreiheit des Beschuldigten und das Verbot des Zwangs zur Selbstbelastung (nemo tenetur se ipsum accusare) sind notwendiger Ausdruck einer auf dem Leitgedanken der Achtung der Menschenwürde beruhenden rechtsstaatlichen Grundhaltung (vgl. BVerfGE 38, 105 ; 55, 144 ; 56, 37 ).

    Der Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit ist im Rechtsstaatsprinzip verankert und hat Verfassungsrang (vgl. BVerfGE 38, 105 ; 55, 144 ; 56, 37 ; 110, 1 ).

    Dazu gehört, dass im Rahmen des Strafverfahrens niemand gezwungen werden darf, sich durch seine eigene Aussage einer Straftat zu bezichtigen oder zu seiner Überführung aktiv beizutragen (vgl. BVerfGE 56, 37 ; 109, 279 ).

    Der Beschuldigte muss frei von Zwang eigenverantwortlich entscheiden können, ob und gegebenenfalls inwieweit er im Strafverfahren mitwirkt (vgl. BVerfGE 38, 105 ; 56, 37 ).

  • BVerfG, 08.10.1974 - 2 BvR 747/73

    Rechtsbeistand

    Auszug aus BVerfG, 25.08.2014 - 2 BvR 2048/13
    a) Die Aussagefreiheit des Beschuldigten und das Verbot des Zwangs zur Selbstbelastung (nemo tenetur se ipsum accusare) sind notwendiger Ausdruck einer auf dem Leitgedanken der Achtung der Menschenwürde beruhenden rechtsstaatlichen Grundhaltung (vgl. BVerfGE 38, 105 ; 55, 144 ; 56, 37 ).

    Der Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit ist im Rechtsstaatsprinzip verankert und hat Verfassungsrang (vgl. BVerfGE 38, 105 ; 55, 144 ; 56, 37 ; 110, 1 ).

    Der Beschuldigte muss frei von Zwang eigenverantwortlich entscheiden können, ob und gegebenenfalls inwieweit er im Strafverfahren mitwirkt (vgl. BVerfGE 38, 105 ; 56, 37 ).

  • BVerfG, 22.10.1980 - 2 BvR 1172/79

    Pflicht zur Auskunftserteilung - § 31a BinSchG

    Auszug aus BVerfG, 25.08.2014 - 2 BvR 2048/13
    a) Die Aussagefreiheit des Beschuldigten und das Verbot des Zwangs zur Selbstbelastung (nemo tenetur se ipsum accusare) sind notwendiger Ausdruck einer auf dem Leitgedanken der Achtung der Menschenwürde beruhenden rechtsstaatlichen Grundhaltung (vgl. BVerfGE 38, 105 ; 55, 144 ; 56, 37 ).

    Der Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit ist im Rechtsstaatsprinzip verankert und hat Verfassungsrang (vgl. BVerfGE 38, 105 ; 55, 144 ; 56, 37 ; 110, 1 ).

  • BGH, 07.08.2013 - 5 StR 253/13

    Verständigung (Verstoß gegen die Pflicht zur Belehrung hinsichtlich der

    Auszug aus BVerfG, 25.08.2014 - 2 BvR 2048/13
    Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 7. August 2013 - 5 StR 253/13 - und das Urteil des Landgerichts Berlin vom 19. Dezember 2012 - (503) 254 Js 306/11 KLs (9/12) - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Recht auf ein faires Verfahren und in seiner Selbstbelastungsfreiheit (Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes).

    Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 7. August 2013 - 5 StR 253/13 - wird aufgehoben.

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98

    Großer Lauschangriff: Erheblicher Teil der StPO-Regeln zur akustischen

    Auszug aus BVerfG, 25.08.2014 - 2 BvR 2048/13
    Dazu gehört, dass im Rahmen des Strafverfahrens niemand gezwungen werden darf, sich durch seine eigene Aussage einer Straftat zu bezichtigen oder zu seiner Überführung aktiv beizutragen (vgl. BVerfGE 56, 37 ; 109, 279 ).
  • BVerfG, 14.01.2004 - 2 BvR 564/95

    Erweiterter Verfall

    Auszug aus BVerfG, 25.08.2014 - 2 BvR 2048/13
    Der Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit ist im Rechtsstaatsprinzip verankert und hat Verfassungsrang (vgl. BVerfGE 38, 105 ; 55, 144 ; 56, 37 ; 110, 1 ).
  • BGH, 06.03.2018 - 1 StR 277/17

    Selbstbelastungsfreiheit (Verfassungsrang; Schutz der eigenverantwortlichen

    Er umfasst das Recht auf Aussage- und Entschließungsfreiheit innerhalb des Strafverfahrens (BVerfG, Beschluss vom 25. August 2014 - 2 BvR 2048/13, NJW 2014, 3506 f. Rn.13).
  • BVerfG, 06.09.2016 - 2 BvR 890/16

    Die Verwertung des Schweigens zum Nachteil des Angeklagten hindert die

    Sie sind notwendiger Ausdruck einer auf dem Leitgedanken der Achtung der Menschenwürde beruhenden rechtsstaatlichen Grundhaltung (vgl. BVerfGE 133, 168 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 25. August 2014 - 2 BvR 2048/13 -, juris, Rn. 13).

    Der Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit ist zum einen im Rechtsstaatsprinzip verankert und wird von dem Recht auf ein faires, rechtsstaatliches Verfahren aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG umfasst (vgl. BVerfGE 80, 109 ; 109, 279 ; 110, 1 ; 133, 168 ; vgl. aus der Kammerrechtsprechung BVerfGK 14, 295 ; 20, 347 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 7. Juli 1995 - 2 BvR 326/92 -, juris, Rn. 32; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Februar 1997 - 2 BvR 122/97 -, juris, Rn. 2; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 25. August 2014 - 2 BvR 2048/13 -, juris, Rn. 13).

  • BGH, 23.09.2021 - 1 StR 43/21

    Verständigung (Begriff des Verständigungsvorschlags: Konnex zwischen prozessualem

    bb) Der durch diesen "überschießenden", von der Verteidigung "nicht eingeforderten" Teil der Transparenzklärung hervorgerufenen Gefährdung der Selbstbelastungsfreiheit der Angeklagten, die mit der von der Strafkammer durch ihr auf eine Verständigung abzielendes Verhalten geschaffenen besonderen Anreizsituation einhergeht, hätte die Kammer mit einer von § 257c Abs. 5 StPO geforderten Belehrung der Angeklagten entgegenwirken müssen (vgl. BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10 u.a., BVerfGE 133, 168 Rn. 126 f.; Beschluss vom 25. August 2014 - 2 BvR 2048/13 Rn. 15).

    So hätte der Vorsitzende die Angeklagten bei Unterbreitung des Verständigungsvorschlages in der Hauptverhandlung über die in § 257c Abs. 4 StPO geregelte Möglichkeit eines Entfallens der Bindung des Gerichts an die Verständigung belehren müssen (vgl. BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10 u.a., BVerfGE 133, 168 Rn. 125; Beschluss vom 25. August 2014 - 2 BvR 2048/13 Rn. 14 f.; BGH, Beschlüsse vom 30. März 2021 - 2 StR 383/20 Rn. 5; vom 9. Oktober 2019 - 1 StR 545/18 Rn. 14; vom 6. März 2018 - 5 StR 585/17 Rn. 7; vom 11. Mai 2016 - 1 StR 71/16 Rn. 6 und vom 25. März 2015 - 5 StR 82/15 Rn. 6).

    Durch das Unterbleiben der erforderlichen Belehrung wurden die Angeklagten über Bedeutung und Folgen ihres Prozessverhaltens im Unklaren gelassen, was mit dem Grundsatz des fairen Verfahrens (Art. 2 Abs. 2 Satz 2, Art. 20 Abs. 3 GG, Art. 6 Abs. 1 EMRK) unvereinbar ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. August 2014 - 2 BvR 2048/13 Rn. 14; BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2019 - 1 StR 545/18 Rn. 14).

    Die Belehrung der Angeklagten nach § 257c Abs. 5 StPO ist aber ohnedies bereits vor dem Zustandekommen einer Einigung zu erteilen, um den Angeklagten ein zweckmäßiges Verteidigungsverhalten zu ermöglichen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. August 2014 - 2 BvR 2048/13 Rn. 14 f.; Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10 u.a., BVerfGE 133, 168 Rn. 125 f.).

    Konkrete Anhaltspunkte dafür, dass den Angeklagten die Voraussetzungen für den Wegfall der Bindungswirkung auch ohne Belehrung bekannt waren, bestehen nicht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. August 2014 - 2 BvR 2048/13 Rn. 16 f.; BGH, Beschlüsse vom 8. August 2019 - 1 StR 295/19 Rn. 11 ff. und vom 9. Oktober 2018 - 1 StR 425/18 Rn. 5).

  • BGH, 07.10.2014 - 1 StR 182/14

    Umsatzsteuerhinterziehung (Umsatzsteuerkarussell; Vollendung bei

    Mit der Pflicht zur Belehrung über die Möglichkeiten des Gerichts, sich gemäß § 257c Abs. 4 StPO von dem in Aussicht gestellten Ergebnis wieder zu lösen, habe der Gesetzgeber die Fairness des Verständigungsverfahrens sichern und zugleich die Autonomie des Angeklagten in weitem Umfang schützen wollen (vgl. BVerfGE 133, 168, 224 Rn. 99 und 237 Rn. 125; BVerfG, Beschluss vom 25. August 2014 - 2 BvR 2048/13, NJW 2014, 3506, 3507 Rn. 14).

    cc) Der Senat kann offen lassen, ob der Rechtsprechung des 4. Strafsenats insoweit zu folgen wäre, dass die vom Bundesverfassungsgericht für Fairnessverletzungen im Zusammenhang mit Verstößen gegen die Belehrungspflicht aus § 257c Abs. 5 StPO formulierten verfassungsrechtlichen Anforderungen an die revisionsgerichtliche Beruhensprüfung (vgl. BVerfGE 133, 168, 224 f. Rn. 99 und 238 Rn. 127; BVerfG, Beschluss vom 25. August 2014 - 2 BvR 2048/13, NJW 2014, 3506, 3507 Rn. 16) auch auf eine unterbliebene Unterrichtung über Bewährungsauflagen bei im gerichtlichen Verständigungsvorschlag in Aussicht gestellter zur Bewährung auszusetzender Freiheitsstrafe (siehe BGH, Beschluss vom 29. Januar 2014 - 4 StR 254/13, NJW 2014, 1831, 1832) zu übertragen sind.

  • LG Berlin, 17.02.2015 - 252 Js 3536/13

    Unerlaubter Aufenthalt eines Ausländers: Strafbarkeit wegen Angabe falscher

    a) Das Verbot des Zwangs zur Selbstbelastung (nemo tenetur se ipsum accusare) ist notwendiger Ausdruck einer auf dem Leitgedanken der Achtung der Menschenwürde beruhenden rechtsstaatlichen Grundhaltung (vgl. BVerfGE 38, 105, 113 f.; 55, 144, 150 f.; 56, 37, 43 sowie jüngst BVerfG, Beschluss vom 25. August 2014, 2 BvR 2048/13, Rn. 13).

    Der Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit ist im Rechtsstaatsprinzip verankert und hat Verfassungsrang (vgl. BVerfGE 38, 105, 113 f.; 55, 144, 150 f.; 56, 37, 43; 110, 1, 31; BVerfG, Beschluss vom 25. August 2014, 2 BvR 2048/13, Rn. 13).

    Dazu gehört, dass niemand gezwungen werden darf, sich durch seine eigene Aussage einer Straftat zu bezichtigen oder zu seiner Überführung aktiv beizutragen (vgl. BVerfGE 56, 37, 49; 109, 279, 324; BVerfG, Beschluss vom 25. August 2014, 2 BvR 2048/13, Rn. 13).

  • BGH, 10.02.2015 - 4 StR 595/14

    Belehrung über die eingeschränkte Bindungswirkung einer Verständigung;

    Denn die Belehrung hat sicherzustellen, dass der Angeklagte vor dem Eingehen einer Verständigung, deren Bestandteil das Geständnis ist, vollumfänglich über die Tragweite seiner Mitwirkung an der Verständigung informiert ist (Begründung zum Regierungsentwurf, BT-Drucks. 16/12310, S. 15; BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10 u.a., BVerfGE 133, 168, 237; Beschluss vom 25. August 2014 - 2 BvR 2048/13, StV 2015, 73; BGH, Beschluss vom 19. August 2010 - 3 StR 226/10, StV 2011, 76; Urteil vom 7. August 2013 - 5 StR 253/13, StV 2013, 682, 683).

    Vor dem Hintergrund des verfassungsrechtlich gebotenen Beruhensmaßstabs (vgl. zuletzt BVerfG, Beschlüsse vom 30. Juni 2013 - 2 BvR 85/13, StV 2013, 674, und vom 25. August 2014 - 2 BvR 2048/13, NJW 2014, 3506; nachfolgend hierzu BGH, Beschluss vom 5. November 2014 - 5 StR 253/13) kann der Senat die Ursächlichkeit des Belehrungsfehlers für das Geständnis nicht ausnahmsweise ausschließen: Der Angeklagte hat die ihm zur Last gelegte Tat auf der Grundlage der Verständigung eingeräumt, was ihm - so das Landgericht - "im Hinblick auf seine Persönlichkeit und angesichts seines bisherigen Verhaltens im Verlauf des Verfahrens ersichtlich schwer gefallen ist." Auf sein Eingeständnis, er habe es für möglich gehalten, dass der Geschädigte sich in der Tatnacht in der - von ihm in Brand gesetzten - Wohnung aufgehalten habe, hat das Schwurgericht u.a. die Annahme des Tötungsvorsatzes gestützt.

  • BGH, 04.03.2020 - 2 StR 352/19

    Verständigung zwischen Gericht und Verfahrensbeteiligten (Belehrung über

    Eine Verständigung ist regelmäßig nur dann mit dem Grundsatz des fairen Verfahrens zu vereinbaren, wenn der Angeklagte vor ihrem Zustandekommen nach § 257c Abs. 5 StPO über deren nur eingeschränkte Bindungswirkung für das Gericht belehrt worden ist (vgl. hierzu BVerfGE 133, 168, 237; BVerfG, NStZ 2014, 721; BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2018 - 1 StR 425/18, Rn. 3; MüKo-StPO/Jahn/Kudlich, § 257c Rn. 183).
  • BGH, 15.12.2021 - 6 StR 528/21

    Erfolgreiche Rüge der unterbliebenen Belehrung über die Möglichkeit eines

    Eine Verständigung ist regelmäßig nur dann mit dem Grundsatz des fairen Verfahrens zu vereinbaren, wenn der Angeklagte vor ihrem Zustandekommen nach § 257c Abs. 5 StPO über deren nur eingeschränkte Bindungswirkung für das Gericht belehrt worden ist (vgl. BVerfGE 133, 168, 237; BVerfG (Kammer), NStZ 2014, 721; BGH, Beschluss vom 25. März 2015 - 5 StR 82/15 mwN).
  • BGH, 27.04.2021 - 2 StR 1/21

    Verständigung im Strafverfahren: Wegfall der formellen Beweiskraft des

    Eine Verständigung ist regelmäßig nur dann mit dem Grundsatz des fairen Verfahrens zu vereinbaren, wenn der Angeklagte vor ihrem Zustandekommen nach § 257c Absatz 5 StPO über deren nur eingeschränkte Bindungswirkung für das Gericht belehrt worden ist (vgl. hierzu BVerfGE 133, 168, 237; BVerfG, NStZ 2014, 721; BGH, Beschluss vom 09.10.2018 - 1 StR 425/18, Rn. 3; MüKo-StPO/Jahn/Kudlich, § 257c Rn. 183).
  • BGH, 24.01.2017 - 5 StR 15/17

    Erfordernis der Belehrung des Angeklagten bereits bei Unterbreitung des

    "Die Rüge ist unter Berücksichtigung der einschlägigen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschluss vom 25. August 2014 - 2 BvR 2048/13 -) und des Senats (vgl. Beschlüsse vom 5. November 2014 - 5 StR 253/13 - und vom 25. März 2015 - 5 StR 82/15 -) begründet.

    Eine Verständigung ist regelmäßig nur dann mit dem Grundsatz des fairen Verfahrens zu vereinbaren, wenn der Angeklagte vor ihrem Zustandekommen nach § 257 c Abs. 5 StPO über deren nur eingeschränkte Bindungswirkung für das Gericht belehrt worden ist (vgl. hierzu BVerfGE 133, 168, 237; BVerfG (Kammer), NStZ 2014, 721; BGH, Beschluss vom 10. Februar 2015 - 4 StR 595/14 mwN).

  • BGH, 21.03.2017 - 5 StR 73/17

    Verständigungsbezogene Belehrungspflicht (Zeitpunkt der Belehrung; Nachholung;

  • BGH, 05.11.2014 - 5 StR 253/13

    Beruhen eines Urteils auf dem Verstoß gegen die Belehrungspflicht

  • OVG Schleswig-Holstein, 09.03.2017 - 14 LB 1/15

    Ausscheidung verbliebener Tatvorwürfe in Disziplinarverfahren; Notwendigkeit der

  • BGH, 11.05.2016 - 1 StR 71/16

    Verständigung (erforderliche Belehrung über die eingeschränkte Bindungswirkung

  • BGH, 25.03.2015 - 5 StR 82/15

    Zeitpunkt der Belehrung über die eingeschränkte Bindungswirkung einer

  • BGH, 06.11.2018 - 5 StR 486/18

    Begründetheit der Revision bei Geltendmachung einer fehlerhaften Anwendung des §

  • BGH, 06.05.2015 - 4 StR 40/15

    Belehrung über Voraussetzungen und Folgen einer Abweichung des Gerichtes von

  • VGH Bayern, 11.01.2022 - 11 ZB 21.164

    Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger -

  • BGH, 30.03.2021 - 2 StR 383/20

    Verständigung zwischen Gericht und Verfahrensbeteiligten (Verstoß gegen die

  • BGH, 08.11.2018 - 4 StR 268/18

    Verständigung zwischen Gericht und Verfahrensbeteiligten (Erfordernis der

  • OLG Hamm, 29.12.2015 - 2 RVs 47/15

    Verständigung, informelle, Zulässigkeit

  • BGH, 09.10.2018 - 1 StR 425/18

    Verständigung (erforderliche Belehrung über eingeschränkte Bindungswirkung:

  • BGH, 06.03.2018 - 5 StR 585/17

    Erfolgreiche Rüge der unterbliebenen Belehrung über die Möglichkeit eines

  • VerfG Brandenburg, 17.09.2021 - VfGBbg 43/20

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; unzureichende Begründung; asylrechtliches

  • OLG Koblenz, 20.07.2023 - 4 ORs 4 Ss 16/23

    Straßenverkehrsgefährdung, grob verkehrswidrig, rücksichtslos, Urteilsgründe

  • BGH, 16.10.2018 - 3 StR 357/18

    Verletzung der Belehrungspflicht bei der Verständigung (negative Beweiskraft des

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht