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   BGH, 17.02.2016 - 2 StR 545/15   

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https://dejure.org/2016,8072
BGH, 17.02.2016 - 2 StR 545/15 (https://dejure.org/2016,8072)
BGH, Entscheidung vom 17.02.2016 - 2 StR 545/15 (https://dejure.org/2016,8072)
BGH, Entscheidung vom 17. Februar 2016 - 2 StR 545/15 (https://dejure.org/2016,8072)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 20 StGB; § 267 Abs. 5 Satz 1 StPO
    Schuldunfähigkeit (Anforderungen an die Darstellung im Urteil: Sachverständigengutachten, konkrete Auswirkung einer psychischen Störung auf die Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 20 StGB, § 21 StGB, § 63 StGB, § 261 StPO, § 267 StPO
    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Anforderungen an eine individuelle Gefährlichkeitsprognose bei einem schizophrenen Ersttäter

  • IWW

    § 63 StGB, § 20 StGB, § 21 StGB, §§ 20, 21 StGB

  • Wolters Kluwer

    Beurteilung der Auswirkung der festgestellten psychischen Erkrankung in der konkreten Tatsituation auf die Einsichts- oder die Steuerungsfähigkeit; Zurückführen der Anlasstat auf den entsprechenden psychischen Zustand; Darlegung der Erforderlichkeit einer Unterbringung ...

  • rewis.io

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Anforderungen an eine individuelle Gefährlichkeitsprognose bei einem schizophrenen Ersttäter

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Anforderungen an eine individuelle Gefährlichkeitsprognose bei einem schizophrenen Ersttäter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - und das Sachverständigengutachten zur Schuldfähigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2016, 720
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.09.2014 - 3 StR 372/14

    Anforderungen an die Anordnung der unbefristeten Unterbringung in einem

    Auszug aus BGH, 17.02.2016 - 2 StR 545/15
    Das Tatgericht ist dabei auch verpflichtet, die wesentlichen Gesichtspunkte in einer für das Revisionsgericht nachvollziehbaren Weise in den Urteilsgründen darzustellen (BGH, Beschluss vom 16. September 2014 - 3 StR 372/14).
  • BGH, 17.06.2014 - 4 StR 171/14

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Anforderungen

    Auszug aus BGH, 17.02.2016 - 2 StR 545/15
    Erforderlich ist vielmehr die Feststellung eines akuten Schubs der Erkrankung sowie die konkretisierende Darlegung, in welcher Weise sich die festgestellte psychische Störung bei Begehung der Tat auf die Handlungsmöglichkeiten des Angeklagten in der konkreten Tatsituation und damit auf die Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat (BGH, Beschluss vom 17. Juni 2014 - 4 StR 171/14, NStZ-RR 2014, 305, 306).
  • BGH, 10.11.2015 - 1 StR 265/15

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 17.02.2016 - 2 StR 545/15
    Hierfür muss vom Tatrichter im Einzelnen dargelegt werden, wie sich die festgestellte, einem Merkmal von §§ 20, 21 StGB unterfallende Erkrankung in der konkreten Tatsituation auf die Einsichts- oder die Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat und warum die Anlasstat auf den entsprechenden psychischen Zustand zurückzuführen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 10. November 2015 - 1 StR 265/15, NStZ-RR 2016, 76 mwN).
  • BGH, 01.03.2018 - 4 StR 399/17

    Ku'Damm-Raser-Fall: Mordurteil aufgehoben

    Diese Prüfung hat stets einzelfallbezogen zu erfolgen und lässt eine generalisierende Betrachtung - etwa in Gestalt von Rechts- oder Erfahrungssätzen, denen zufolge bei einem bestimmten Personenkreis oder einer bestimmten Vorgehensweise grundsätzlich eine vorsätzliche Tatbegehung zu bejahen oder zu verneinen sei - nicht zu (vgl. BGH, Urteil vom 3. Dezember 2015 - 4 StR 367/15, aaO, 669 f.; Beschlüsse vom 7. März 2006 - 4 StR 25/06, NStZ 2006, 446; vom 14. Januar 2003 - 4 StR 526/02, NStZ 2003, 369, 370; LK-StGB/Vogel, aaO, § 15 Rn. 67; vgl. auch zur geringen Bedeutung allgemeiner statistischer Aussagen im Rahmen von Prognoseentscheidungen BGH, Beschlüsse vom 17. Februar 2016 - 2 StR 545/15, StV 2016, 720, 722; vom 30. März 2010 - 3 StR 69/10, NStZ-RR 2010, 203, 204).
  • BGH, 07.06.2016 - 4 StR 79/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Insbesondere kann allein mit der im Allgemeinen erhöhten Kriminalitätsbelastung schizophren Erkrankter die Gefahrenprognose nicht begründet werden (BGH, Urteil vom 11. August 2011 - 4 StR 267/11; vgl. dazu auch BGH, Beschluss vom 17. Februar 2016 - 2 StR 545/15).

    Maßgeblich sind stattdessen die konkrete Krankheits- und Kriminalitätsentwicklung (BGH, Beschluss vom 17. Februar 2016 - 2 StR 545/15) sowie die auf die Person des Beschuldigten und seine konkrete Lebenssituation bezogenen Risikofaktoren, die eine individuelle krankheitsbedingte Disposition zur Begehung von Delikten jenseits der Anlasstaten belegen können (BGH, Urteil vom 11. August 2011 - 4 StR 267/11; zu situativen Risikofaktoren auch BGH, Beschluss vom 17. Februar 2016 - 2 StR 545/15).

    Angaben dazu, wann die Krankheit erstmals aufgefallen ist und wie sich die Symptomatik im Verlauf der Zeit entwickelt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Februar 2016 - 2 StR 545/15), fehlen.

  • BGH, 22.12.2016 - 4 StR 359/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Allein mit der im Allgemeinen erhöhten Kriminalitätsbelastung schizophren Erkrankter kann die Gefahrenprognose nicht begründet werden (BGH, Urteil vom 11. August 2011 - 4 StR 267/11; Beschluss vom 7. Juni 2016 - 4 StR 79/16, NStZ-RR 2016, 306 f.; vgl. dazu auch BGH, Beschluss vom 17. Februar 2016 - 2 StR 545/15, StV 2016, 720 ff.).
  • BGH, 13.10.2016 - 1 StR 445/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Allein die Diagnose einer Schizophrenie belegt keine Aufhebung der Einsichtsfähigkeit (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. Oktober 2007 - 3 StR 412/07, NStZ-RR 2008, 39 und vom 17. Februar 2016 - 2 StR 545/15, StV 2016, 720; Nedopil/ Müller, Forensische Psychiatrie, 4. Aufl., S. 189).

    Die gebotene Auseinandersetzung mit den die konkrete Krankheits- und Kriminalitätsentwicklung (BGH, Beschluss vom 17. Februar 2016 - 2 StR 545/15, StV 2016, 720) sowie die auf die Person des Beschuldigten und seine konkrete Lebenssituation bezogenen Risikofaktoren, die eine individuelle krankheitsbedingte Disposition zur Begehung von Delikten jenseits der Anlasstaten belegen können (BGH, Beschluss vom 7. Juni 2016 - 4 StR 79/16, NStZ-RR 2016, 306; zu situativen Risikofaktoren auch BGH, Beschluss vom 17. Februar 2016 - 2 StR 545/15, StV 2016, 720), lässt sich dem Urteil nicht entnehmen.

  • BGH, 19.12.2018 - XII ZB 505/18

    Anspruch auf öffentlich-rechtliche Unterbringung eines Sexualstraftäters nach

    Die für eine Unterbringung nach § 63 StGB erforderliche Gefährlichkeitsprognose ist nur dann gegeben, wenn eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades besteht, dass der Täter infolge seines fortdauernden Zustands in Zukunft erhebliche rechtswidrige Taten begehen werde (BGH Beschlüsse vom 19. Januar 2017 - 4 StR 595/16 - NStZ-RR 2017, 203, 205 und vom 17. Februar 2016 - 2 StR 545/15 - StV 2016, 720 Rn. 12; Urteil vom 10. Dezember 2014 - 2 StR 170/14 - NStZ 2015, 387).
  • BGH, 02.09.2020 - 5 StR 520/19

    Kein Verfahrenshindernis bei fehlendem Hinweis auf den Übergang vom

    Denn statistische Werte sind bei der individuellen Gefahrenprognose im Rahmen der Maßregelprüfung allenfalls am Rande von Bedeutung (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Februar 2016 - 2 StR 545/15, StV 2016, 720).
  • BGH, 12.04.2017 - 2 StR 454/16

    Verwertungsverbot für aus dem Bundeszentralregister getilgte Vorverurteilungen

    Nach Urteilsaufhebung und Zurückverweisung der Sache durch Senatsbeschluss vom 17. Februar 2016 - 2 StR 545/15 (StV 2016, 720 ff.) - hat es mit dem nunmehr angefochtenen Urteil erneut den Angeklagten freigesprochen und seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.
  • OLG Hamm, 07.03.2023 - 5 Ws 28/23

    Unterbringung in psychiatrischem Krankenhaus wegen krankheitsbedingter

    Die im Allgemeinen erhöhte Kriminalitätsbelastung schizophren Erkrankter stellt jedoch lediglich einen in die Gesamtabwägung einzustellenden Umstand dar und rechtfertigt für sich genommen nicht die Gefährlichkeitsprognose (Ziegler, in: Beck´scherOK, a.a.O., § 63 StGB Rn. 10; BGH, Urteil vom 11.08.2011 - 4 StR 267/11, juris Rn. 15; vgl. dazu auch BGH, Beschluss vom 17.02.2016 - 2 StR 545/15, juris Rn. 14, StV 2016, 720, 722; BGH BeckRS 2020, 8333 Rn. 9).
  • BGH, 26.05.2020 - 2 StR 54/20

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Grundsatz der

    Mit einer im Allgemeinen erhöhten Kriminalitätsbelastung schizophren Erkrankter kann die Gefahrenprognose nicht begründet werden (BGH, Urteil vom 11. August 2011 - 4 StR 267/11, juris Rn. 15; vgl. dazu auch Senat, Beschluss vom 17. Februar 2016 - 2 StR 545/15, StV 2016, 720, 722).

    Maßgeblich sind stattdessen die konkrete Krankheits- und Kriminalitätsentwicklung (Senat, Beschluss vom 5. Februar 2020 - 2 StR 436/19, juris Rn. 9 mwN) sowie die auf die Person des Beschuldigten und seine konkrete Lebenssituation bezogenen Risikofaktoren, die eine individuelle krankheitsbedingte Disposition zur Begehung von Delikten jenseits der Anlasstaten belegen können (BGH, Urteil vom 11. August 2011 - 4 StR 267/11, juris Rn. 15; zu situativen Risikofaktoren auch Senat, Beschluss vom 17. Februar 2016 - 2 StR 545/15, StV 2016, 720, 722).

  • BGH, 05.02.2020 - 2 StR 436/19

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefahrenprognose:

    b) Allein mit der im Allgemeinen erhöhten Kriminalitätsbelastung schizophren Erkrankter kann die Gefahrenprognose nicht begründet werden (BGH, Urteil vom 11. August 2011 - 4 StR 267/11, juris Rn. 15; vgl. dazu auch Senat, Beschluss vom 17. Februar 2016 - 2 StR 545/15, juris Rn. 14, StV 2016, 720, 722).

    Maßgeblich sind stattdessen die konkrete Krankheits- und Kriminalitätsentwicklung (Senat, Beschluss vom 17. Februar 2016 - 2 StR 545/15, juris Rn. 14, StV 2016, 720, 722) sowie die auf die Person des Beschuldigten und seine konkrete Lebenssituation bezogenen Risikofaktoren, die eine individuelle krankheitsbedingte Disposition zur Begehung von Delikten jenseits der Anlasstaten belegen können (BGH, Urteil vom 11. August 2011 - 4 StR 267/11, juris Rn. 15; zu situativen Risikofaktoren auch Senat, Beschluss vom 17. Februar 2016 - 2 StR 545/15, juris Rn. 14, StV 2016, 720, 722).

  • BGH, 03.08.2017 - 2 StR 257/17

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Anforderungen an die

  • BGH, 27.04.2016 - 2 StR 80/16

    Schuldunfähigkeit (tatrichterlicher Beweiswürdigung: Auseinandersetzung mit einem

  • BGH, 16.03.2017 - 2 StR 53/17

    Voraussetzungen für Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

  • LG Nürnberg-Fürth, 16.03.2022 - 2 KLs 803 Js 19708/21

    Urteil ohne Feststellungen zum Rücktrittshorizont

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