Rechtsprechung
BGH, 05.04.2016 - 5 StR 40/16 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 261 StPO; § 406e StPO
Keine grundsätzliche Erörterungspflicht in Bezug auf Kenntnis des Zeugen vom Inhalt der Ermittlungsakten (Aussage-gegen-Aussage-Konstellation; Umstände des Einzelfalles) - lexetius.com
- IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 244 Abs. 2 StPO, § 406e Abs. 1 StPO, § 52 StPO
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 261 StPO, § 406e Abs 1 StPO
Beweiswürdigung im Strafverfahren: Erörterungspflicht hinsichtlich der Aktenkenntnis des Nebenklägers bei der Würdigung seiner Zeugenaussage in einer Aussage-gegen-Aussage Konstellation - Wolters Kluwer
Erörterungspflicht des Gerichts in Bezug auf eine etwaige Kenntnis eines Nebenklägers vom Inhalt der Verfahrensakten; Aufklärungspflicht des Gerichts in Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die Akteneinsicht der Nebenklägerin
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Erörterungspflicht des Gerichts in Bezug auf eine etwaige Kenntnis eines Nebenklägers vom Inhalt der Verfahrensakten; Aufklärungspflicht des Gerichts in Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Erörterungspflicht des Gerichts in Bezug auf eine etwaige Kenntnis eines Nebenklägers vom Inhalt der Verfahrensakten; Aufklärungspflicht des Gerichts in Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen
Verfahrensgang
- LG Berlin, 16.10.2015 - 518 KLs 45/15
- BGH, 05.04.2016 - 5 StR 40/16
Papierfundstellen
- NStZ 2016, 367
- NStZ-RR 2016, 331
- StV 2017, 146
- JR 2016, 391
Wird zitiert von ... (5)
- KG, 21.11.2018 - 3 Ws 278/18
Nebenklage im Strafverfahren wegen sexuellen Kindesmissbrauchs: Beschränkung der …
Denn zum einen geht mit der Wahrnehmung des gesetzlich eingeräumten Akteneinsichtsrechts nicht typischerweise eine Entwertung des Realitätskriteriums der Aussagekonstanz einher (vgl. BGH NStZ 2016, 367;… OLG Braunschweig aaO mwN).Die mögliche Aktenkenntnis beider Zeuginnen kann hiernach bei der Beweiswürdigung - soweit erforderlich - berücksichtigt werden (vgl. BGH NJW 2005, 1519; s. auch BGH NStZ 2016, 367 [Erörterungspflicht nur im Einzelfall wie etwa bei einer konkreten Falschaussagemotivation des Zeugen oder Besonderheiten in seinen Aussagen]).
- OLG Hamburg, 23.10.2018 - 1 Ws 108/18
Akteneinsicht, Aussage-gegen-Aussage, Verletzter
aa) Nach ständiger Senatsrechtsprechung ist die umfassende Einsicht in die Verfahrensakten dem Verletzten in aller Regel in solchen Konstellationen zu versagen, in denen seine Angaben zum Kerngeschehen von der Einlassung des Angeklagten abweichen und eine Aussage-gegen-Aussage-Konstellation vorliegt (…vgl. hierzu im Einzelnen Senat a.a.O.; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 26. Mai 2014 - 111-1 Ws 196/14, BeckRS 2016, 01698;… dem wohl zuneigend KG, a.a.O.;… in diesem Sinne auch MünchKomm-StPO/Miebach, § 261 Rn. 223;… BeckOK-StPO/Eschelbach, 30. Ed., § 261 Rn. 59.5; Meyer-Lohkamp jurisPRStrafR 2/2016, Anm. 5; Baumhöfener/Daber StraFo 2016, 77; Baumhöfener/Daber/Wenske, NStZ 2017, 562 ff.; Ferber, NJW 2016, 279; Deckers StraFo 2015, 265, 268; Püschel StraFo 2015, 269, 275; Gubitz NStZ 2016, 367 ff.; Deiters StV 2017, 146; Hilgert NJW 2016, 985; in diesem Sinne erkennbar auch BVerfG [Kammer], Beschl. v. 31. Januar 2017 - 1 BvR 1259/16, NJW 2017, 1164).Auch die vereinzelt gebliebene Rechtsprechung des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Beschl. v. 15. März 2016 - 5 StR 52/16, BeckRS 2016, 06515; Beschl. v. 5. April 2016 - 5 StR 40116, NStZ 2016, 367 mit abl. Anm. Gubitz und abl. Besprechung Eisenberg, JR 2016, 391; vgl. hingegen BGH, Beschl. v. 21. April 2016 - 2 StR 435/15, BeckRS 2016, 11403) ändert hieran nichts.
- OLG Hamburg, 27.02.2018 - 2 Ws 32/18 Eine generalisierende Beurteilung würde die freie Entscheidung eines Verletzten, Akteneinsicht zu beantragen, unzulässig beschränken (vgl. BGH, Beschluss vom 5. April 2016, Az.: 5 StR 40/16;… Schmitt, a.a.O., m.w.N.).
Es besteht auch kein allgemeiner Erfahrungssatz, dass die Aktenkenntnis eines Zeugen die Glaubhaftigkeit seiner Aussage generell in Frage stellt oder das Beurteilungskriterium einer Aussagekonstanz entwertet (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. April 2016, Az.: 5 StR 40/16, und 15. März 2016, Az.: 5 StR 52/16;… Senat, a.a.O.).
- OLG Brandenburg, 06.07.2020 - 1 Ws 81/20 Denn zum einen geht mit der Wahrnehmung des gesetzlich eingeräumten Akteneinsichtsrechts nicht typischerweise eine Entwertung des Realitätskriteriums der Aussagekonstanz einher (vgl. BGH NStZ 2016, 367; OLG Braunschweig NStZ 2016, 629).
- AG Cloppenburg, 25.05.2018 - 24 Ls 6/18
Akteneinsicht, Nebenklägervertreter, Aussage-gegen-Aussage
Sofern demgegenüber die Ausführungen des BGH (5. Senat) in NStZ 2016, 367 dahingehend zu verstehen sein sollten, einem Nebenklägervertreter sei auch in einer Aussage-gegen-Aussage-Konstellation unbeschränkte Akteneinsicht zu gewähren, solange nicht konkrete Umstände wie etwa Hinweise auf eine konkrete Falschaussagemotivation des einzigen Belastungszeugen oder Besonderheiten in seinen Aussagen bereits Anlass zu konkreten Zweifel an der Glaubhaftigkeit seiner Aussage geben, würde dem nicht gefolgt werden können (dagegen bereits die Gesetzgebungsmaterialien: "Dieser Versagungsgrund [der Gefährdung des Untersuchungszwecks] kann deshalb auch dann herangezogen werden, wenn die Kenntnis des Verletzen vom Akteninhalt die Zuverlässigkeit und den Wahrheitsgehalt einer von ihm noch zu erwartenden Zeugenaussage beeinträchtigten könnte." (BT-Dr 10/5305 S. 18, Hervorhebung nur hier);… s. a. BVerfG, NJW 2017, 1164 (Rn. 17 a. E.);… gegen die Auffassung des 5. Senats, mit Gewährung von Akteneinsicht an den Verfahrensbevollmächtigten des Verletzten gehe nicht typischerweise eine Entwertung des Realitätskriteriums der Aussagekonstanz einher, jetzt - berücksichtigt man den Umstand, dass der anwaltliche Beistand rechtlich nachgerade dazu verpflichtet ist, die durch die Akteneinsicht erlangten Kenntnisse mit der Mandantschaft zu teilen (vgl. dazu etwa BVerfG NJW 2007, 1052) - auch BGH (2. Senat) StV 2017, 7 (Rn. 14)).
Rechtsprechung
BGH, 15.03.2016 - 5 StR 52/16 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ 261 StPO; § 406e StPO
Beweiswürdigung bei Kenntnis des Zeugen von den Verfahrensakten (kein zwingender Rückschluss auf Unrichtigkeit der Aussage in der Hauptverhandlung; Vorbereitungsrecht; Beweisanzeichen außerhalb der Aussagen; Konstanzanalyse bei Aussage-gegen-Aussage-Konstellation) - lexetius.com
- IWW
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 261 StPO
- Wolters Kluwer
Änderung einer Kostenentscheidung; Begründetheit einer Revision
- rewis.io
- rechtsportal.de
StPO § 349 Abs. 2; StPO § 472a Abs. 1
Änderung einer Kostenentscheidung; Begründetheit einer Revision - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Zeugenaussage des Nebenklägers - nach Akteneinsicht
Besprechungen u.ä.
- blogspot.de (Entscheidungsbesprechung)
Die neuen Leiden der Nebenklage - Kuscheln reicht nicht
Verfahrensgang
- LG Berlin, 15.09.2015 - 540 Ks 8/15
- BGH, 15.03.2016 - 5 StR 52/16
Papierfundstellen
- StV 2017, 146
- JR 2016, 390
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 05.04.2016 - 5 StR 40/16
Keine grundsätzliche Erörterungspflicht in Bezug auf Kenntnis des Zeugen vom …
Der Senat hat bereits entschieden, dass grundsätzlich keine Erörterungspflicht in Bezug auf eine etwaige Kenntnis eines Nebenklägers vom Inhalt der Verfahrensakten besteht (BGH, Beschluss vom 15. März 2016 - 5 StR 52/16). - OLG Hamburg, 23.10.2018 - 1 Ws 108/18
Akteneinsicht, Aussage-gegen-Aussage, Verletzter
Auch die vereinzelt gebliebene Rechtsprechung des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Beschl. v. 15. März 2016 - 5 StR 52/16, BeckRS 2016, 06515; Beschl. v. 5. April 2016 - 5 StR 40116, NStZ 2016, 367 mit abl. Anm. Gubitz und abl. Besprechung Eisenberg, JR 2016, 391; vgl. hingegen BGH, Beschl. v. 21. April 2016 - 2 StR 435/15, BeckRS 2016, 11403) ändert hieran nichts. - OLG Hamburg, 27.02.2018 - 2 Ws 32/18 Es besteht auch kein allgemeiner Erfahrungssatz, dass die Aktenkenntnis eines Zeugen die Glaubhaftigkeit seiner Aussage generell in Frage stellt oder das Beurteilungskriterium einer Aussagekonstanz entwertet (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. April 2016, Az.: 5 StR 40/16, und 15. März 2016, Az.: 5 StR 52/16;… Senat, a.a.O.).