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   BGH, 13.10.2016 - 1 StR 445/16   

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https://dejure.org/2016,45603
BGH, 13.10.2016 - 1 StR 445/16 (https://dejure.org/2016,45603)
BGH, Entscheidung vom 13.10.2016 - 1 StR 445/16 (https://dejure.org/2016,45603)
BGH, Entscheidung vom 13. Oktober 2016 - 1 StR 445/16 (https://dejure.org/2016,45603)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 63 StGB; § 267 Abs. 6 Satz 1 StPO
    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Voraussetzungen: Beruhen der Tat auf Schuldunfähigkeit während der Tat, Gefährlichkeitsprognose; Darstellung im Urteil)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 20 StGB, § 63 S 1 StGB vom 08.07.2016, § 63 S 2 StGB vom 08.07.2016, § 224 StGB, § 303 StGB
    Sicherungsverfahren: Voraussetzungen der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei Aufhebung der Einsichtsfähigkeit wegen Schizophrenie; Anforderungen an die Gefährlichkeitsprognose bei nicht erheblicher Anlasstat

  • IWW

    § 63 StGB, § 20 StGB, § 63 Satz 1 StGB, § 63 des Strafgesetzbuches, § 2 Abs. 6 StGB, § 63 Satz 2 StGB

  • Wolters Kluwer

    Rechtswidrige Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus im Sicherungsverfahren

  • rewis.io

    Sicherungsverfahren: Voraussetzungen der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei Aufhebung der Einsichtsfähigkeit wegen Schizophrenie; Anforderungen an die Gefährlichkeitsprognose bei nicht erheblicher Anlasstat

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtswidrige Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus im Sicherungsverfahren

  • rechtsportal.de

    StGB § 20 ; StGB § 63
    Rechtswidrige Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus im Sicherungsverfahren

  • datenbank.nwb.de

    Sicherungsverfahren: Voraussetzungen der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei Aufhebung der Einsichtsfähigkeit wegen Schizophrenie; Anforderungen an die Gefährlichkeitsprognose bei nicht erheblicher Anlasstat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - und die Schizophrenie

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2017, 585
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 07.06.2016 - 4 StR 79/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 13.10.2016 - 1 StR 445/16
    b) Die erforderliche Prognose ist auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und der von ihm begangenen Anlasstat(en) zu entwickeln (BGH, Beschlüsse vom 16. Januar 2013 - 4 StR 520/12; vom 1. Oktober 2013 - 3 StR 311/13; vom 2. September 2015 - 2 StR 239/15 und vom 3. Juni 2015 - 4 StR 167/15, StV 2016, 724) und hat sich darauf zu erstrecken, ob und welche Taten von dem Beschuldigten infolge seines Zustands drohen, wie ausgeprägt das Maß der Gefährdung ist und welches Gewicht den bedrohten Rechtsgütern zukommt (BVerfG, Beschluss vom 24. Juli 2013 - 2 BvR 298/12; BGH, Beschluss vom 7. Juni 2016 - 4 StR 79/16, NStZ-RR 2016, 306).

    Insbesondere begründet allein die im Allgemeinen erhöhte Kriminalitätsbelastung schizophren Erkrankter die Gefahrenprognose nicht (BGH, Beschluss vom 7. Juni 2016 - 4 StR 79/16, NStZ-RR 2016, 306; Urteil vom 11. August 2011 - 4 StR 267/11).

    Die gebotene Auseinandersetzung mit den die konkrete Krankheits- und Kriminalitätsentwicklung (BGH, Beschluss vom 17. Februar 2016 - 2 StR 545/15, StV 2016, 720) sowie die auf die Person des Beschuldigten und seine konkrete Lebenssituation bezogenen Risikofaktoren, die eine individuelle krankheitsbedingte Disposition zur Begehung von Delikten jenseits der Anlasstaten belegen können (BGH, Beschluss vom 7. Juni 2016 - 4 StR 79/16, NStZ-RR 2016, 306; zu situativen Risikofaktoren auch BGH, Beschluss vom 17. Februar 2016 - 2 StR 545/15, StV 2016, 720), lässt sich dem Urteil nicht entnehmen.

    Denn auch zurückliegenden Taten kann eine indizielle Bedeutung für die Gefährlichkeitsprognose zukommen, doch wird dies regelmäßig nur bei Taten der Fall sein, die in einem inneren Zusammenhang zu der festgestellten Erkrankung gestanden haben und deren Ursache nicht in anderen, nicht krankheitsbedingten Umständen zu finden ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Juni 2016 - 4 StR 79/16, NStZ-RR 2016, 306 und vom 4. Juli 2012 - 4 StR 224/12, NStZ-RR 2012, 337, 338; Urteil vom 11. August 2011 - 4 StR 267/11, Rn. 14).

  • BGH, 11.08.2011 - 4 StR 267/11

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose bei

    Auszug aus BGH, 13.10.2016 - 1 StR 445/16
    Insbesondere begründet allein die im Allgemeinen erhöhte Kriminalitätsbelastung schizophren Erkrankter die Gefahrenprognose nicht (BGH, Beschluss vom 7. Juni 2016 - 4 StR 79/16, NStZ-RR 2016, 306; Urteil vom 11. August 2011 - 4 StR 267/11).

    Denn auch zurückliegenden Taten kann eine indizielle Bedeutung für die Gefährlichkeitsprognose zukommen, doch wird dies regelmäßig nur bei Taten der Fall sein, die in einem inneren Zusammenhang zu der festgestellten Erkrankung gestanden haben und deren Ursache nicht in anderen, nicht krankheitsbedingten Umständen zu finden ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Juni 2016 - 4 StR 79/16, NStZ-RR 2016, 306 und vom 4. Juli 2012 - 4 StR 224/12, NStZ-RR 2012, 337, 338; Urteil vom 11. August 2011 - 4 StR 267/11, Rn. 14).

  • BVerfG, 24.07.2013 - 2 BvR 298/12

    Rechtsschutzbedürfnis (Feststellungsinteresse nach Entlassung aus dem

    Auszug aus BGH, 13.10.2016 - 1 StR 445/16
    Die Annahme einer gravierenden Störung des Rechtsfriedens setzt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs voraus, dass die zu erwartenden Delikte wenigstens in den Bereich der mittleren Kriminalität hineinreichen, den Rechtsfrieden empfindlich stören und geeignet sind, das Gefühl der Rechtssicherheit der Bevölkerung erheblich zu beeinträchtigen (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 24. Juli 2013 - 2 BvR 298/12; BGH, Beschlüsse vom 18. Juli 2013 - 4 StR 168/13, NJW 2013, 3383; vom 16. Juni 2014 - 4 StR 111/14, NStZ 2014, 571 und vom 19. August 2014 - 3 StR 243/14; Urteil vom 28. Oktober 2015 - 1 StR 142/15, NStZ-RR 2016, 40).

    b) Die erforderliche Prognose ist auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und der von ihm begangenen Anlasstat(en) zu entwickeln (BGH, Beschlüsse vom 16. Januar 2013 - 4 StR 520/12; vom 1. Oktober 2013 - 3 StR 311/13; vom 2. September 2015 - 2 StR 239/15 und vom 3. Juni 2015 - 4 StR 167/15, StV 2016, 724) und hat sich darauf zu erstrecken, ob und welche Taten von dem Beschuldigten infolge seines Zustands drohen, wie ausgeprägt das Maß der Gefährdung ist und welches Gewicht den bedrohten Rechtsgütern zukommt (BVerfG, Beschluss vom 24. Juli 2013 - 2 BvR 298/12; BGH, Beschluss vom 7. Juni 2016 - 4 StR 79/16, NStZ-RR 2016, 306).

  • BGH, 17.02.2016 - 2 StR 545/15

    Schuldunfähigkeit (Anforderungen an die Darstellung im Urteil:

    Auszug aus BGH, 13.10.2016 - 1 StR 445/16
    Allein die Diagnose einer Schizophrenie belegt keine Aufhebung der Einsichtsfähigkeit (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. Oktober 2007 - 3 StR 412/07, NStZ-RR 2008, 39 und vom 17. Februar 2016 - 2 StR 545/15, StV 2016, 720; Nedopil/ Müller, Forensische Psychiatrie, 4. Aufl., S. 189).

    Die gebotene Auseinandersetzung mit den die konkrete Krankheits- und Kriminalitätsentwicklung (BGH, Beschluss vom 17. Februar 2016 - 2 StR 545/15, StV 2016, 720) sowie die auf die Person des Beschuldigten und seine konkrete Lebenssituation bezogenen Risikofaktoren, die eine individuelle krankheitsbedingte Disposition zur Begehung von Delikten jenseits der Anlasstaten belegen können (BGH, Beschluss vom 7. Juni 2016 - 4 StR 79/16, NStZ-RR 2016, 306; zu situativen Risikofaktoren auch BGH, Beschluss vom 17. Februar 2016 - 2 StR 545/15, StV 2016, 720), lässt sich dem Urteil nicht entnehmen.

  • BGH, 02.03.2011 - 2 StR 550/10

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gewicht der

    Auszug aus BGH, 13.10.2016 - 1 StR 445/16
    Wenn die Anlasstat - was für die hier angenommene Sachbeschädigung, aber auch die nicht erwogenen, aber in Betracht kommenden Tatbestände der Nötigung bzw. Bedrohung nahe liegt, aber unerörtert bleibt - selbst nicht erheblich ist, bedarf die Gefährlichkeitsprognose besonders sorgfältiger Darlegung (BGH, Beschluss vom 9. April 2013 - 5 StR 120/13, NJW 2013, 2043; Urteile vom 2. März 2011 - 2 StR 550/10, NStZ-RR 2011, 240 und vom 23. Januar 1986 - 4 StR 620/85).
  • BGH, 02.10.2007 - 3 StR 412/07

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Urteilsgründe)

    Auszug aus BGH, 13.10.2016 - 1 StR 445/16
    Allein die Diagnose einer Schizophrenie belegt keine Aufhebung der Einsichtsfähigkeit (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. Oktober 2007 - 3 StR 412/07, NStZ-RR 2008, 39 und vom 17. Februar 2016 - 2 StR 545/15, StV 2016, 720; Nedopil/ Müller, Forensische Psychiatrie, 4. Aufl., S. 189).
  • BGH, 15.07.2015 - 4 StR 277/15

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Begehung der

    Auszug aus BGH, 13.10.2016 - 1 StR 445/16
    Wegen fehlender Einsichtsfähigkeit ist schuldunfähig, wer infolge der bei ihm festgestellten Störung im konkreten Fall die äußeren Umstände seines Tuns oder deren ihre Strafwürdigkeit begründenden Bedeutungsgehalt nicht erkannt hat (vgl. BGH, Urteil vom 6. März 1986 - 4 StR 40/86, BGHSt 34, 22, 25; Beschluss vom 15. Juli 2015 - 4 StR 277/15, StV 2016, 725).
  • BGH, 03.06.2015 - 4 StR 167/15

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 13.10.2016 - 1 StR 445/16
    b) Die erforderliche Prognose ist auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und der von ihm begangenen Anlasstat(en) zu entwickeln (BGH, Beschlüsse vom 16. Januar 2013 - 4 StR 520/12; vom 1. Oktober 2013 - 3 StR 311/13; vom 2. September 2015 - 2 StR 239/15 und vom 3. Juni 2015 - 4 StR 167/15, StV 2016, 724) und hat sich darauf zu erstrecken, ob und welche Taten von dem Beschuldigten infolge seines Zustands drohen, wie ausgeprägt das Maß der Gefährdung ist und welches Gewicht den bedrohten Rechtsgütern zukommt (BVerfG, Beschluss vom 24. Juli 2013 - 2 BvR 298/12; BGH, Beschluss vom 7. Juni 2016 - 4 StR 79/16, NStZ-RR 2016, 306).
  • BGH, 23.01.1986 - 4 StR 620/85

    Schuldunfähigkeit auf Grund einer Schizophrenie und chronischem Alkoholismus -

    Auszug aus BGH, 13.10.2016 - 1 StR 445/16
    Wenn die Anlasstat - was für die hier angenommene Sachbeschädigung, aber auch die nicht erwogenen, aber in Betracht kommenden Tatbestände der Nötigung bzw. Bedrohung nahe liegt, aber unerörtert bleibt - selbst nicht erheblich ist, bedarf die Gefährlichkeitsprognose besonders sorgfältiger Darlegung (BGH, Beschluss vom 9. April 2013 - 5 StR 120/13, NJW 2013, 2043; Urteile vom 2. März 2011 - 2 StR 550/10, NStZ-RR 2011, 240 und vom 23. Januar 1986 - 4 StR 620/85).
  • BGH, 04.07.2012 - 4 StR 224/12

    Voraussetzungen der Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Auszug aus BGH, 13.10.2016 - 1 StR 445/16
    Denn auch zurückliegenden Taten kann eine indizielle Bedeutung für die Gefährlichkeitsprognose zukommen, doch wird dies regelmäßig nur bei Taten der Fall sein, die in einem inneren Zusammenhang zu der festgestellten Erkrankung gestanden haben und deren Ursache nicht in anderen, nicht krankheitsbedingten Umständen zu finden ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Juni 2016 - 4 StR 79/16, NStZ-RR 2016, 306 und vom 4. Juli 2012 - 4 StR 224/12, NStZ-RR 2012, 337, 338; Urteil vom 11. August 2011 - 4 StR 267/11, Rn. 14).
  • BGH, 01.10.2013 - 3 StR 311/13

    Anforderungen an die Anordnung einer dauerhaften Unterbringung in einem

  • BGH, 20.11.2012 - 1 StR 504/12

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Voraussetzungen: Fehlen der

  • BGH, 18.07.2013 - 4 StR 168/13

    Verurteilung und Unterbringungsanordnung gegen Nachstellungstäter aufgehoben

  • BGH, 16.01.2013 - 4 StR 520/12

    Anordnung der Unterbringung in einer psychiatrischen Krankenhaus (zeitliche

  • BGH, 28.10.2015 - 1 StR 142/15

    Anordnung der Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik

  • BGH, 19.08.2014 - 3 StR 243/14

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

  • BGH, 16.06.2014 - 4 StR 111/14

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose: zu

  • BGH, 09.04.2013 - 5 StR 120/13

    Vertikale Teilrechtskraft im Sicherungsverfahren; Unterbringung in einem

  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86

    Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit

  • BGH, 02.09.2015 - 2 StR 239/15

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 21.12.2016 - 1 StR 594/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Der Tatrichter hat die der Unterbringungsanordnung zugrunde liegenden Umstände in den Urteilsgründen so umfassend darzustellen, dass das Revisionsgericht in die Lage versetzt wird, die Entscheidung nachzuvollziehen (st. Rspr.; etwa BGH, Beschlüsse vom 12. Oktober 2016 - 4 StR 78/16 Rn. 9; vom 15. Januar 2015 - 4 StR 419/14, NStZ 2015, 394, 395 und vom 10. November 2015 - 1 StR 265/15, NStZ-RR 2016, 76 f. mwN; siehe Beschluss vom 13. Oktober 2016 - 1 StR 445/16 Rn. 16).

    aa) Die für die Anordnung der Unterbringung gemäß § 63 StGB erforderliche Wahrscheinlichkeit höheren Grades, der Täter werde infolge seines fortdauernden psychischen Zustands in Zukunft erhebliche rechtswidrige Taten begehen, ist auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und der von ihm begangenen Anlasstat(en) zu entwickeln (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 2. September 2015 - 2 StR 239/15; vom 7. Juni 2016 - 4 StR 79/16, NStZ-RR 2016, 306 f. und vom 13. Oktober 2016 - 1 StR 445/16 Rn. 15 mwN); die Prognose muss sich auch darauf erstrecken, welche rechtswidrigen Taten von dem Beschuldigten drohen und wie ausgeprägt das Maß der Gefährdung ist (BGH, Beschluss vom 7. Juni 2016 - 4 StR 79/16, NStZ-RR 2016, 306 f.; siehe auch BVerfG, Beschluss vom 5. Juli 2013 - 2 BvR 2957/12 Rn. 27 sowie BT-Drucks. 18/7244 S. 23).

  • BGH, 21.12.2016 - 1 StR 399/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Dies setzt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs voraus, dass die zu erwartenden Delikte wenigstens in den Bereich der mittleren Kriminalität hineinreichen, den Rechtsfrieden empfindlich stören und geeignet sind, das Gefühl der Rechtssicherheit der Bevölkerung erheblich zu beeinträchtigen (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 13. Oktober 2016 - 1 StR 445/16; vom 18. Juli 2013 - 4 StR 168/13, NJW 2013, 3383; vom 16. Juni 2014 - 4 StR 111/14, NStZ 2014, 571; vom 19. August 2014 - 3 StR 243/14, StV 2016, 732; Urteil vom 28. Oktober 2015 - 1 StR 142/15, NStZ-RR 2016, 40; BVerfG, Beschluss vom 24. Juli 2013 - 2 BvR 298/12, NStZ-RR 2014, 305).

    b) Die Gefährlichkeitsprognose ist auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und der von ihm begangenen Anlasstat(en) zu entwickeln (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 13. Oktober 2016 - 1 StR 445/16; vom 16. Januar 2013 - 4 StR 520/12, NStZ-RR 2013, 141; vom 1. Oktober 2013 - 3 StR 311/13, NStZ-RR 2014, 42; vom 2. September 2015 - 2 StR 239/15; vom 3. Juni 2015 - 4 StR 167/15, StV 2016, 724) und hat sich darauf zu erstrecken, ob und welche Taten von ihm infolge seines Zustands drohen, wie ausgeprägt das Maß der Gefährdung ist und welches Gewicht den bedrohten Rechtsgütern zukommt (BVerfG, Beschluss vom 24. Juli 2013 - 2 BvR 298/12, NStZ-RR 2014, 134; BGH, Beschluss vom 7. Juni 2016 - 4 StR 79/16, NStZ-RR 2016, 306).

  • BGH, 01.09.2020 - 1 StR 371/19

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Die Annahme einer gravierenden Störung des Rechtsfriedens setzt nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung voraus, dass die zu erwartenden Delikte wenigstens in den Bereich der mittleren Kriminalität hineinreichen, den Rechtsfrieden empfindlich stören und geeignet sind, das Gefühl der Rechtssicherheit der Bevölkerung erheblich zu beeinträchtigen (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 24. Juli 2013 - 2 BvR 298/12; BGH, Beschlüsse vom 16. Juni 2014 - 4 StR 111/14; vom 19. August 2014 - 3 StR 243/14; vom 13. Oktober 2016 - 1 StR 445/16 Rn. 13; vom 23. Mai 2017 - 1 StR 164/17 Rn. 5; Urteile vom 28. Oktober 2015 - 1 StR 142/15 und vom 21. Februar 2017 - 1 StR 618/16 Rn. 9).

    Die erforderliche Prognose ist auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und der von ihm begangenen Anlasstat(en) zu entwickeln (BGH, Beschlüsse vom 16. Januar 2013 - 4 StR 520/12; vom 1. Oktober 2013 - 3 StR 311/13; vom 2. September 2015 - 2 StR 239/15; vom 15. März 2017 - 2 StR 557/16 Rn. 7; vom 3. Juni 2015 - 4 StR 167/15 und vom 13. Oktober 2016 - 1 StR 445/16 Rn. 15; Urteil vom 10. Januar 2019 - 1 StR 463/18 Rn. 15) und hat sich darauf zu erstrecken, ob und welche Taten von dem Beschuldigten infolge seines Zustands drohen, wie ausgeprägt das Maß der Gefährdung ist und welches Gewicht den bedrohten Rechtsgütern zukommt (BVerfG, Beschluss vom 24. Juli 2013 - 2 BvR 298/12; BGH, Beschlüsse vom 7. Juni 2016 - 4 StR 79/16 und vom 23. Mai 2017 - 1 StR 164/17 Rn. 6; Urteil vom 21. Februar 2017 - 1 StR 618/16 Rn. 10).

  • BGH, 21.02.2017 - 1 StR 618/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Die Annahme einer gravierenden Störung des Rechtsfriedens setzt nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung voraus, dass die zu erwartenden Delikte wenigstens in den Bereich der mittleren Kriminalität hineinreichen, den Rechtsfrieden empfindlich stören und geeignet sind, das Gefühl der Rechtssicherheit der Bevölkerung erheblich zu beeinträchtigen (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 24. Juli 2013 - 2 BvR 298/12; BGH, Beschlüsse vom 18. Juli 2013 - 4 StR 168/13, NJW 2013, 3383; vom 16. Juni 2014 - 4 StR 111/14, NStZ 2014, 571 und vom 19. August 2014 - 3 StR 243/14; Urteil vom 28. Oktober 2015 - 1 StR 142/15, NStZ-RR 2016, 40; Beschlüsse vom 13. Oktober 2016 - 1 StR 445/16 Rn. 13 und vom 21. Dezember 2016 - 1 StR 594/16 Rn. 3).

    Die erforderliche Prognose ist auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und der von ihm begangenen Anlasstat(en) zu entwickeln (BGH, Beschlüsse vom 16. Januar 2013 - 4 StR 520/12, NStZ-RR 2013, 141; vom 1. Oktober 2013 - 3 StR 311/13; vom 2. September 2015 - 2 StR 239/15 und vom 3. Juni 2015 - 4 StR 167/15, StV 2016, 724; Urteil vom 13. Oktober 2016 - 1 StR 445/16 Rn. 15) und hat sich darauf zu erstrecken, ob und welche Taten von dem Beschuldigten infolge seines Zustands drohen, wie ausgeprägt das Maß der Gefährdung ist und welches Gewicht den bedrohten Rechtsgütern zukommt (BVerfG, Beschluss vom 24. Juli 2013 - 2 BvR 298/12; BGH, Beschluss vom 7. Juni 2016 - 4 StR 79/16, NStZ-RR 2016, 306).

  • BGH, 09.08.2017 - 1 StR 63/17

    Recht des letzten Wortes (keine Einschränkung durch nachfolgende

    Der Tatrichter hat die der Unterbringungsanordnung zugrunde liegenden Umstände in den Urteilsgründen so umfassend darzustellen, dass das Revisionsgericht in die Lage versetzt wird, die Entscheidung nachzuvollziehen (st. Rspr.; etwa BGH, Beschlüsse vom 21. Dezember 2016 - 1 StR 594/16 Rn. 3, NStZ-RR 2017, 76; vom 13. Oktober 2016 - 1 StR 445/16 Rn. 13 ff., StV 2017, 585 und vom 12. Oktober 2016 - 4 StR 78/16 Rn. 9).

    Eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades für die Begehung erheblicher Straftaten wird durch die Urteilsgründe auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Beschuldigten, seines Vorlebens und der Anlasstaten belegt (vgl. hierzu nur BGH, Beschlüsse vom 13. Oktober 2016 - 1 StR 445/16 Rn. 13 ff., StV 2017, 585 und vom 3. Juni 2015 - 4 StR 167/15, StV 2016, 724).

  • BGH, 23.05.2017 - 1 StR 164/17

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Die Annahme einer gravierenden Störung des Rechtsfriedens setzt nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung voraus, dass die zu erwartenden Delikte wenigstens in den Bereich der mittleren Kriminalität hineinreichen, den Rechtsfrieden empfindlich stören und geeignet sind, das Gefühl der Rechtssicherheit der Bevölkerung erheblich zu beeinträchtigen (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 24. Juli 2013 - 2 BvR 298/12; BGH, Beschlüsse vom 16. Juni 2014 - 4 StR 111/14, NStZ 2014, 571 und vom 19. August 2014 - 3 StR 243/14; Urteil vom 28. Oktober 2015 - 1 StR 142/15, NStZ-RR 2016, 40; Beschlüsse vom 13. Oktober 2016 - 1 StR 445/16 Rn. 13 und vom 21. Dezember 2016 - 1 StR 594/16 Rn. 3; Urteil vom 21. Februar 2017 - 1 StR 618/16 Rn. 9 f.).

    Die erforderliche Prognose ist auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und der von ihm begangenen Anlasstat(en) zu entwickeln (BGH, Beschlüsse vom 16. Januar 2013 - 4 StR 520/12, NStZ-RR 2013, 141; vom 1. Oktober 2013 - 3 StR 311/13; vom 2. September 2015 - 2 StR 239/15 und vom 3. Juni 2015 - 4 StR 167/15, StV 2016, 724; Urteil vom 13. Oktober 2016 - 1 StR 445/16 Rn. 15; Beschluss vom 15. März 2017 - 2 StR 557/16 Rn. 7) und hat sich darauf zu erstrecken, ob und welche Taten von dem Beschuldigten infolge seines Zustands drohen, wie ausgeprägt das Maß der Gefährdung ist und welches Gewicht den bedrohten Rechtsgütern zukommt (BVerfG, Beschluss vom 24. Juli 2013 - 2 BvR 298/12; BGH, Beschluss vom 7. Juni 2016 - 4 StR 79/16, NStZ-RR 2016, 306; Urteil vom 21. Februar 2017 - 1 StR 618/16 Rn. 10 mwN).

  • BGH, 09.05.2017 - 1 StR 658/16

    Anordnung der Unterbringung im einem psychiatrischen Krankenhaus

    Die zur Beurteilung dieser Voraussetzung erforderliche Gefährlichkeitsprognose ist auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und der von ihm begangenen Anlasstat(en) zu entwickeln (BGH, Beschlüsse vom 16. Januar 2013 - 4 StR 520/12, NStZ-RR 2013, 141; vom 1. Oktober 2013 - 3 StR 311/13, NStZ-RR 2014, 42; vom 2. September 2015 - 2 StR 239/15 und vom 3. Juni 2015 - 4 StR 167/15, StV 2016, 724; Urteile vom 13. Oktober 2016 - 1 StR 445/16, juris Rn. 15 und vom 21. Februar 2017 - 1 StR 618/16, juris Rn. 10) und hat sich darauf zu erstrecken, ob und welche Taten von dem Beschuldigten infolge seines Zustands drohen, wie ausgeprägt das Maß der Gefährdung ist und welches Gewicht den bedrohten Rechtsgütern zukommt (BVerfG, Beschluss vom 24. Juli 2013 - 2 BvR 298/12, RuP 2014, 31; BGH, Beschluss vom 7. Juni 2016 - 4 StR 79/16, NStZ-RR 2016, 306; BGH, Urteil vom 21. Februar 2017 - 1 StR 618/16, juris Rn. 10).
  • BGH, 28.07.2021 - 1 StR 190/21

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Die erforderliche Prognose ist auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und der von ihm begangenen Anlasstat(en) zu entwickeln (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 16. Januar 2013 - 4 StR 520/12 Rn. 8; vom 1. Oktober 2013 - 3 StR 311/13 Rn. 6; vom 2. September 2015 - 2 StR 239/15 Rn. 5 ff.; vom 3. Juni 2015 - 4 StR 167/15 Rn. 10; vom 15. März 2017 - 2 StR 557/16 Rn. 7 und vom 13. Oktober 2016 - 1 StR 445/16 Rn. 15; Urteil vom 10. Januar 2019 - 1 StR 463/18 Rn. 15) und hat sich darauf zu erstrecken, ob und welche Taten von dem Beschuldigten infolge seines Zustands drohen, wie ausgeprägt das Maß der Gefährdung ist und welches Gewicht den bedrohten Rechtsgütern zukommt (BVerfG, Beschluss vom 24. Juli 2013 - 2 BvR 298/12 Rn. 22; BGH, Beschlüsse vom 7. Juni 2016 - 4 StR 79/16 Rn. 6 und vom 23. Mai 2017 - 1 StR 164/17 Rn. 6; Urteil vom 21. Februar 2017 - 1 StR 618/16 Rn. 10).
  • BGH, 11.03.2020 - 4 StR 556/19

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose:

    Die für die Anordnung der Unterbringung gemäß § 63 StGB erforderliche Wahrscheinlichkeit höheren Grades, der Täter werde infolge seines fortdauernden psychischen Zustands in Zukunft erhebliche rechtswidrige Taten begehen, ist auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und der von ihm begangenen Anlasstat(en) zu entwickeln (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 2. September 2015 ? 2 StR 239/15; vom 7. Juni 2016 ? 4 StR 79/16, NStZ-RR 2016, 306 f. und vom 13. Oktober 2016 ? 1 StR 445/16 Rn. 15 mwN).
  • BGH, 18.08.2020 - 5 StR 318/20

    Gefährlichkeitsprognose bei der Anordnung der Unterbringung in einem

    Die für die Anordnung der Unterbringung gemäß § 63 StGB erforderliche Wahrscheinlichkeit höheren Grades, der Täter werde infolge seines fortdauernden psychischen Zustands in Zukunft erhebliche rechtswidrige Taten begehen, ist aufgrund einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und der von ihm begangenen Anlasstaten zu entwickeln (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 11. März 2020 - 4 StR 556/19; vom 2. September 2015 ? 2 StR 239/15; vom 7. Juni 2016 ? 4 StR 79/16, NStZ-RR 2016, 306 f. und vom 13. Oktober 2016 ? 1 StR 445/16, StV 2017, 585 mwN).
  • BGH, 09.01.2020 - 2 StR 520/19

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose)

  • BGH, 13.05.2020 - 1 StR 128/20

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 18.07.2018 - 1 StR 308/18

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 30.01.2019 - 4 StR 365/18

    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen (fehlende Einsichtsfähigkeit,

  • OLG Karlsruhe, 25.06.2018 - 2 Ws 156/18

    Maßregelvollstreckung: Widerruf der Aussetzung einer Unterbringung im

  • BGH, 15.08.2023 - 5 StR 302/23

    Revision eines unter einer Schizophrenie leidenden Angeklagten gegen die

  • LG Bamberg, 08.01.2020 - 31 KLs 1105 Js 6312/19

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • LG Mannheim, 18.06.2019 - 5 KLs 300 Js 40796/17

    Notwendigkeit der Bestellung eines Pflichtverteidigers vor Einholung eines

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