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   BGH, 14.09.2017 - 4 StR 45/17   

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https://dejure.org/2017,39386
BGH, 14.09.2017 - 4 StR 45/17 (https://dejure.org/2017,39386)
BGH, Entscheidung vom 14.09.2017 - 4 StR 45/17 (https://dejure.org/2017,39386)
BGH, Entscheidung vom 14. September 2017 - 4 StR 45/17 (https://dejure.org/2017,39386)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 267 Abs. 1, Abs. 5 StPO
    Tatrichterliche Beweiswürdigung (erforderliche Gesamtwürdigung aller Beweiszeichen; Anforderungen an ein freisprechendes Urteil, Auseinandersetzung mit einem Sachverständigengutachten, dem nicht gefolgt wird)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 261 StPO, § 267 Abs 5 StPO, § 353 StPO, § 354 StPO
    Revision gegen Teilfreispruch: Anforderungen an eine Freispruchsbegründung; Abweichung von einem Sachverständigengutachten zur Glaubwürdigkeit des Opfers; Gesamtwürdigung mehrerer Beweisanzeichen; Behandlung der nicht angefochten Gesamtfreiheitstrafe nach ...

  • IWW

    § 261 StPO

  • Wolters Kluwer

    Formelle Anforderungen an eine Freispruchsbegründung; Gerichtliche Auseinandersetzung mit den Ausführungen des Sachverständigen; Überzeugung des Tatrichters von einem bestimmten Sachverhalt

  • rewis.io

    Revision gegen Teilfreispruch: Anforderungen an eine Freispruchsbegründung; Abweichung von einem Sachverständigengutachten zur Glaubwürdigkeit des Opfers; Gesamtwürdigung mehrerer Beweisanzeichen; Behandlung der nicht angefochten Gesamtfreiheitstrafe nach ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Formelle Anforderungen an eine Freispruchsbegründung; Gerichtliche Auseinandersetzung mit den Ausführungen des Sachverständigen; Überzeugung des Tatrichters von einem bestimmten Sachverhalt

  • rechtsportal.de

    StPO § 261
    Formelle Anforderungen an eine Freispruchsbegründung; Gerichtliche Auseinandersetzung mit den Ausführungen des Sachverständigen; Überzeugung des Tatrichters von einem bestimmten Sachverhalt

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Freispruch vom Vergewaltigungsvorwurf: Aussage-gegen-Aussage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 24
  • StV 2018, 199
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 14.09.2017 - 4 StR 303/17

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Anforderungen an ein freisprechendes Urteil:

    Auszug aus BGH, 14.09.2017 - 4 StR 45/17
    An der in seinem Urteil vom 14. Januar 2016 (4 StR 361/15) geäußerten Rechtsauffassung, wonach im Fall der Aufhebung eines Teilfreispruchs auf Revision der Nebenklage auch die in demselben Verfahren für nicht angefochtene Taten verhängte Gesamtfreiheitsstrafe der Aufhebung unterliegt, hält der Senat nicht mehr fest (vgl. für den vergleichbaren Fall einer auf einen Teilfreispruch beschränkten Revision der Staatsanwaltschaft Senatsurteil vom heutigen Tag - 4 StR 303/17).
  • BGH, 11.01.2017 - 2 StR 323/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Anforderungen an die Darstellung in einem

    Auszug aus BGH, 14.09.2017 - 4 StR 45/17
    Vor allem muss er die Stellungnahme des Sachverständigen zu den Gesichtspunkten wiedergeben, auf die er seine abweichende Auffassung stützt (BGH, Urteil vom 20. Juni 2000 - 5 StR 173/00, NStZ 2000, 550, 551) und unter Auseinandersetzung mit diesen seine Gegenansicht begründen, damit dem Revisionsgericht eine Nachprüfung möglich ist (BGH, Urteile vom 11. Januar 2017 - 2 StR 323/16, NStZ-RR 2017, 222 f.; vom 14. Juni 1994 - 1 StR 190/94, NStZ 1994, 503).
  • BGH, 14.01.2016 - 4 StR 361/15

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit: Umgang mit

    Auszug aus BGH, 14.09.2017 - 4 StR 45/17
    An der in seinem Urteil vom 14. Januar 2016 (4 StR 361/15) geäußerten Rechtsauffassung, wonach im Fall der Aufhebung eines Teilfreispruchs auf Revision der Nebenklage auch die in demselben Verfahren für nicht angefochtene Taten verhängte Gesamtfreiheitsstrafe der Aufhebung unterliegt, hält der Senat nicht mehr fest (vgl. für den vergleichbaren Fall einer auf einen Teilfreispruch beschränkten Revision der Staatsanwaltschaft Senatsurteil vom heutigen Tag - 4 StR 303/17).
  • BGH, 18.02.2016 - 1 StR 409/15

    Tatrichterlicher Beweiswürdigung (Anforderungen an ein freisprechendes Urteil:

    Auszug aus BGH, 14.09.2017 - 4 StR 45/17
    Sollte das Landgericht zu einer Verurteilung gelangen, wird es unter Auflösung der bisherigen Gesamtstrafe eine neue Gesamtstrafe zu bilden haben (vgl. BGH, Urteile vom 10. November 1976 - 2 StR 572/76; vom 18. Februar 2016 - 1 StR 409/15; Beschluss vom 26. Januar 1999 - 4 StR 556/98).
  • BGH, 01.02.2017 - 2 StR 78/16

    Verkennung des Wesens richterlicher Überzeugungsbildung - Nichtverurteilung eines

    Auszug aus BGH, 14.09.2017 - 4 StR 45/17
    Aus den Urteilsgründen muss sich ferner ergeben, dass die einzelnen Beweisergebnisse nicht nur isoliert gewertet, sondern in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt wurden (BGH, Urteil vom 1. Februar 2017 - 2 StR 78/16).
  • BGH, 11.11.1976 - 2 StR 572/76

    Rechtsfehlerhaft begründeter Freispruch (Beweiswürdigung beim Vorwurf der

    Auszug aus BGH, 14.09.2017 - 4 StR 45/17
    Sollte das Landgericht zu einer Verurteilung gelangen, wird es unter Auflösung der bisherigen Gesamtstrafe eine neue Gesamtstrafe zu bilden haben (vgl. BGH, Urteile vom 10. November 1976 - 2 StR 572/76; vom 18. Februar 2016 - 1 StR 409/15; Beschluss vom 26. Januar 1999 - 4 StR 556/98).
  • BGH, 10.08.2011 - 1 StR 114/11

    Sexueller Missbrauch eines Kindes; Beweiswürdigung bei Aussage gegen

    Auszug aus BGH, 14.09.2017 - 4 StR 45/17
    Auch wenn keine der Indiztatsachen für sich allein zum Nachweis der Täterschaft ausreichen würde, besteht die Möglichkeit, dass sie in ihrer Gesamtheit dem Tatrichter die entsprechende Überzeugung vermitteln können (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 10. August 2011 - 1 StR 114/11, NStZ 2012, 110 f. mwN).
  • BGH, 19.06.2012 - 5 StR 181/12

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Anforderungen an die Darstellung in einem

    Auszug aus BGH, 14.09.2017 - 4 StR 45/17
    Kommt er aber zu einem anderen Ergebnis, so muss er sich konkret mit den Ausführungen des jeweiligen Sachverständigen auseinandersetzen, um zu belegen, dass er über das bessere Fachwissen verfügt (BGH, Beschluss vom 19. Juni 2012 - 5 StR 181/12, NStZ 2013, 55, 56).
  • BGH, 12.02.2015 - 4 StR 420/14

    Zeugenvernehmung - Sachverständige - Kinder und Jugendliche - Glaubwürdigkeit -

    Auszug aus BGH, 14.09.2017 - 4 StR 45/17
    Seine Schlussfolgerungen brauchen nicht zwingend zu sein; es genügt, dass sie möglich sind (st. Rspr.; vgl. Senat, Urteil vom 12. Februar 2015 - 4 StR 420/14, NStZ-RR 2015, 148 mwN).
  • BGH, 14.06.1994 - 1 StR 190/94

    Glaubwürdigkeit einer Belastungszeugin als Revisionsgrund

    Auszug aus BGH, 14.09.2017 - 4 StR 45/17
    Vor allem muss er die Stellungnahme des Sachverständigen zu den Gesichtspunkten wiedergeben, auf die er seine abweichende Auffassung stützt (BGH, Urteil vom 20. Juni 2000 - 5 StR 173/00, NStZ 2000, 550, 551) und unter Auseinandersetzung mit diesen seine Gegenansicht begründen, damit dem Revisionsgericht eine Nachprüfung möglich ist (BGH, Urteile vom 11. Januar 2017 - 2 StR 323/16, NStZ-RR 2017, 222 f.; vom 14. Juni 1994 - 1 StR 190/94, NStZ 1994, 503).
  • BGH, 26.11.1996 - 1 StR 405/96

    Prüfung einer betrügerischen Schädigung einer Kassenärztlichen Vereinigung durch

  • BGH, 10.08.1994 - 3 StR 705/93

    Formale Anforderungen an einen Freispruch aus tatsächlichen Gründen -

  • BGH, 25.09.1990 - 1 StR 448/90

    Mindestanforderungen an strafprozessuale Glaubhaftigkeitsgutachten

  • BGH, 30.07.1999 - 1 StR 618/98

    Vergewaltigung; (Rechtsfehlerhafte) Beweiswürdigung bei Freispruch

  • BGH, 20.06.2000 - 5 StR 173/00

    Fehlerhafte und namentlich lückenhafte Beweiswürdigung bei Freispruch vom Vorwurf

  • BGH, 29.10.2003 - 5 StR 358/03

    Widersprüchliche, unklare oder lückenhafte Beweiswürdigung als vom

  • BGH, 26.01.1999 - 4 StR 556/98
  • BGH, 24.01.2018 - 1 StR 331/17

    Vorenthalten von Arbeitsentgelt (Irrtum über die Arbeitsgebereigenschaft:

    Dies ist in sachlichrechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 1. Februar 2017 - 2 StR 78/16, NStZ-RR 2017, 183, 184; vom 13. Juli 2016 - 1 StR 94/16, juris Rn. 9 und vom 14. September 2017 - 4 StR 45/17, juris Rn. 7).
  • BGH, 09.10.2018 - KRB 51/16

    Kartellbußgeldsache wegen der Einbindung in ein flächendeckendes Kartell von

    Demnach hat das Oberlandesgericht im Rahmen seiner Überzeugungsbildung - wie erforderlich, aber auch ausreichend (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 14. September 2017 - 4 StR 45/17, StV 2018, 199, 200 mwN) - ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit erzielen können, das vernünftige Zweifel nicht mehr aufkommen ließ.
  • BGH, 02.11.2023 - 3 StR 249/23

    Freispruch eines Angeklagten vom Vorwurf u.a. des schweren sexuellen Missbrauchs

    Hierzu bedarf es einer umfassenden Auseinandersetzung mit dessen Ausführungen, insbesondere zu den Gesichtspunkten, auf welche das Gericht seine abweichende Auffassung stützt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Oktober 2017 - 3 StR 368/17, juris Rn. 11; vom 17. Januar 2023 - 5 StR 525/22, juris Rn. 16; Urteile vom 14. September 2017 - 4 StR 45/17, StV 2018, 199 Rn. 10; vom 28. Mai 2018 - 1 StR 51/18, NStZ-RR 2018, 275, 276, jeweils mwN).
  • BayObLG, 13.02.2023 - 203 StRR 455/22

    Feststellung alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit ohne bestimmbare

    Voraussetzung für die Überzeugung des Tatrichters von einem bestimmten Sachverhalt ist nicht eine absolute, das Gegenteil denknotwendig ausschließende Gewissheit, sondern es genügt ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit, das vernünftige Zweifel nicht aufkommen lässt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 1. Juli 2020 - 2 StR 326/19 -, juris; Urteil vom 29. Oktober 2003 - 5 StR 358/03-, juris Rn. 9 m.w.N.; vom 14. September 2017 - 4 StR 45/17-, juris Rn. 14).
  • BGH, 19.12.2018 - 2 StR 247/18

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche

    Voraussetzung für die Überzeugung des Tatrichters von einem bestimmten Sachverhalt ist nicht eine absolute, das Gegenteil denknotwendig ausschließende Gewissheit, sondern es genügt ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit, das vernünftige Zweifel nicht aufkommen lässt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 29. Oktober 2003 - 5 StR 358/03 mwN; vom 14. September 2017 - 4 StR 45/17).
  • BGH, 01.07.2020 - 2 StR 326/19

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche

    Voraussetzung für die Überzeugung des Tatrichters von einem bestimmten Sachverhalt ist nicht eine absolute, das Gegenteil denknotwendig ausschließende Gewissheit, sondern es genügt ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit, das vernünftige Zweifel nicht aufkommen lässt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 29. Oktober 2003 - 5 StR 358/03, juris Rn. 9 mwN; vom 14. September 2017 - 4 StR 45/17, juris Rn. 14).
  • BGH, 06.06.2018 - 2 StR 20/18

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche

    Dies ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.; vgl. nur Senat, Urteil vom 1. Februar 2017 - 2 StR 78/16, NStZ-RR 2017, 183, 184; BGH, Urteile vom 13. Juli 2016 - 1 StR 94/16, juris Rn. 9 und vom 14. September 2017 - 4 StR 45/17, juris Rn. 7).
  • BGH, 17.03.2021 - 5 StR 148/20

    Beweiswürdigung und Strafzumessung als Aufgaben des Tatgerichts (eigeschränkte

    Voraussetzung für die Überzeugung des Tatrichters von einem bestimmten Sachverhalt ist nicht eine absolute, das Gegenteil denknotwendig ausschließende Gewissheit, sondern ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit genügt, das vernünftige Zweifel nicht aufkommen lässt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 29. Oktober 2003 - 5 StR 358/03; vom 14. September 2017 - 4 StR 45/17 Rn. 14 jeweils mwN).
  • BGH, 14.09.2017 - 4 StR 303/17

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Abweichen von einem Sachverständigengutachten:

    An der in seinem Urteil vom 26. November 1998 (4 StR 207/98, insofern nicht abgedruckt in StV 1999, 153) geäußerten Rechtsauffassung, wonach im Fall der Aufhebung eines Teilfreispruchs auf Revision der Staatsanwaltschaft auch die in demselben Verfahren für nicht angefochtene Taten verhängte Gesamtfreiheitsstrafe der Aufhebung unterliegt, hält der Senat nicht mehr fest (vgl. zum vergleichbaren Fall der Aufhebung eines Teilfreispruchs auf Nebenklagerevision Senatsurteil vom heutigen Tag - 4 StR 45/17).
  • BGH, 20.12.2018 - 4 StR 395/18

    Reihenfolge der Vollstreckung (Keine Aufhebung der Gesamtstrafe bei

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass es bei Aufhebung eines Teilfreispruchs auf die Revision der Staatsanwaltschaft nicht der Aufhebung der in demselben Verfahren für nicht angefochtene Taten verhängten Gesamtfreiheitsstrafe bedarf, um dem neuen Tatrichter - sollte er im zweiten Rechtsgang zu einer Verurteilung gelangen - die Bildung einer neuen Gesamtstrafe zu ermöglichen (vgl. BGH, Urteile vom 14. September 2017 - 4 StR 45/17, StV 2018, 199, 201; 4 StR 303/17, juris Rn. 12 f.).
  • BGH, 26.08.2020 - 2 StR 587/19

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche

  • BGH, 10.04.2019 - 2 StR 338/18

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche

  • BGH, 19.07.2018 - 4 StR 603/17

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche

  • BGH, 19.11.2020 - 2 StR 165/20

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Darlegungsanforderungen

  • BGH, 08.11.2017 - 2 StR 125/17

    Zurückweisung einer Revision als unzulässig; Begründung einer Revision mit der

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