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   BGH, 15.12.2020 - 2 StR 140/20   

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https://dejure.org/2020,49431
BGH, 15.12.2020 - 2 StR 140/20 (https://dejure.org/2020,49431)
BGH, Entscheidung vom 15.12.2020 - 2 StR 140/20 (https://dejure.org/2020,49431)
BGH, Entscheidung vom 15. Dezember 2020 - 2 StR 140/20 (https://dejure.org/2020,49431)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • rewis.io

    Strafverurteilung wegen Totschlags u.a.: Feststellungen zum voluntativen Vorsatzelement bei gefährlichen Gewalthandlungen; Notwehrrecht bei Angriffsprovokation

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 253 Abs. 1
    Erfolgreiche Revision gegen die Verurteilung wegen Totschlags und versuchter besonders schwerer räuberischer Erpressung; Annahme eines bedingten Tötungsvorsatzes; Ausübung des Notwehr- oder Nothilferechts bei verschuldeter Angriffsprovokation

  • datenbank.nwb.de
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2021, 134
  • StV 2021, 420 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 13.10.2022 - 2 StR 327/22

    Totschlag (bedingter Tötungsvorsatz: Maßstab, gefährliche Gewalthandlungen,

    Insbesondere bei der Würdigung des voluntativen Vorsatzelements ist es regelmäßig erforderlich, dass sich das Tatgericht auch mit der Persönlichkeit des Täters auseinandersetzt und seine psychische Verfassung bei der Tatbegehung sowie seine Motivation in Betracht zieht (st. Rspr.; vgl. etwa Senat, Urteil vom 19. Januar 2022 - 2 StR 323/21; Beschluss vom 15. Dezember 2020 - 2 StR 140/20).
  • BayObLG, 03.02.2022 - 202 StRR 9/22

    Dauer der Notwehrlage und Erforderlichkeit gebotener Verteidigung

    Zwar kann eine Einschränkung des Notwehrrechts bei schuldhafter Provokation in Erwägung gezogen werden (vgl. nur BGH, Beschluss vom 03.03.2021 - 4 StR 318/20 = NStZ 2021, 607; 15.12.2020 - 2 StR 140/20 = NStZ-RR 2021, 134 = StV 2021, 420; 19.08.2020 - 1 StR 248/20 = StV 2021, 97).
  • LG Nürnberg-Fürth, 07.02.2022 - 19 Ks 113 Js 2195/21

    Coronavirus, SARS-CoV-2, Abschiebung, Hauptverhandlung, Aufenthaltserlaubnis,

    Bei der Würdigung des voluntativen Vorsatzelements ist es regelmäßig erforderlich, dass sich das Tatgericht auch mit der Persönlichkeit des Täters auseinandersetzt und seine psychische Verfassung bei der Tatbegehung sowie seine Motivation in Betracht zieht (BGH, Beschluss vom 15.12.2020 - 2 StR 140/20; Urteil vom 19.01.2022 - 2 StR 323/21).
  • BGH, 19.01.2022 - 2 StR 323/21

    Gefährliche Körperverletzung (Vorsatz: Abgrenzung des bedingten Tötungsvorsatzes,

    Insbesondere bei der Würdigung des voluntativen Vorsatzelements ist es regelmäßig erforderlich, dass sich das Tatgericht auch mit der Persönlichkeit des Täters auseinandersetzt und seine psychische Verfassung bei der Tatbegehung sowie seine Motivation in Betracht zieht (st. Rspr.; vgl. etwa Senat, Beschluss vom 15. Dezember 2020 - 2 StR 140/20, StV 2021, 420).
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