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Rechtsprechung
   BGH, 20.01.1982 - 2 StR 555/81   

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https://dejure.org/1982,1161
BGH, 20.01.1982 - 2 StR 555/81 (https://dejure.org/1982,1161)
BGH, Entscheidung vom 20.01.1982 - 2 StR 555/81 (https://dejure.org/1982,1161)
BGH, Entscheidung vom 20. Januar 1982 - 2 StR 555/81 (https://dejure.org/1982,1161)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Auseinandersetzen des Gerichts mit dem Verhalten des Angeklagten unmittelbar nach der Tat im Rahmen der Beweiswürdigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 177 Abs. 1

Papierfundstellen

  • StV 1982, 210
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.07.1974 - 2 StR 92/74

    Entschädigung für den durch Vollzug der Untersuchungshaft erlittenen Schaden -

    Auszug aus BGH, 20.01.1982 - 2 StR 555/81
    Ein solcher - sachlichrechtlicher - Fehler ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dann gegeben, wenn sich das Urteil im Rahmen der Beweiswürdigung nicht mit allen festgestellten Umständen auseinandersetzt, die zu einer Würdigung drängen, weil sie für oder gegen den Angeklagten sprechen und für die Entscheidung Bedeutung haben können (vgl. BGHSt 14, 162, 164; auch BGH Urteile vom 17. Juli 1974 - 2 StR 92/74 - und vom 6. Februar 1980 - 2 StR 742/79 -, beide m.w.Nachw.).
  • BGH, 09.02.1957 - 2 StR 508/56

    Bindung des Tatrichters an seine persönliche Überzeugung von der Schuld des

    Auszug aus BGH, 20.01.1982 - 2 StR 555/81
    Zwar ist die Beweiswürdigung ureigene Aufgabe des Tatrichters (vgl. BGHSt 10, 208 [BGH 09.02.1957 - 2 StR 508/56]).
  • BGH, 06.02.1980 - 2 StR 742/79

    Zulässigkeit der Nichtverwertung verlesener Zeugenaussagen im Rahmen der

    Auszug aus BGH, 20.01.1982 - 2 StR 555/81
    Ein solcher - sachlichrechtlicher - Fehler ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dann gegeben, wenn sich das Urteil im Rahmen der Beweiswürdigung nicht mit allen festgestellten Umständen auseinandersetzt, die zu einer Würdigung drängen, weil sie für oder gegen den Angeklagten sprechen und für die Entscheidung Bedeutung haben können (vgl. BGHSt 14, 162, 164; auch BGH Urteile vom 17. Juli 1974 - 2 StR 92/74 - und vom 6. Februar 1980 - 2 StR 742/79 -, beide m.w.Nachw.).
  • BGH, 04.03.1960 - 4 StR 31/60
    Auszug aus BGH, 20.01.1982 - 2 StR 555/81
    Ein solcher - sachlichrechtlicher - Fehler ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dann gegeben, wenn sich das Urteil im Rahmen der Beweiswürdigung nicht mit allen festgestellten Umständen auseinandersetzt, die zu einer Würdigung drängen, weil sie für oder gegen den Angeklagten sprechen und für die Entscheidung Bedeutung haben können (vgl. BGHSt 14, 162, 164; auch BGH Urteile vom 17. Juli 1974 - 2 StR 92/74 - und vom 6. Februar 1980 - 2 StR 742/79 -, beide m.w.Nachw.).
  • OLG Zweibrücken, 16.01.2024 - 1 ORbs 4 SsRs 60/23
    Ein Rechtsfehler ist also insbesondere dann gegeben, wenn sich das Urteil im Rahmen der Beweiswürdigung nicht mit allen festgestellten Umständen auseinandersetzt, die zu einer Würdigung drängen und deshalb lückenhaft erscheint (BGH, Beschluss vom 27.06.1986 - 2 StR 312/86, StV 1982, 210).
  • KG, 16.03.1999 - 1 Ss 7/98

    im deutschen Fernsehen übertragener Hitlergruß im polnischen Fußballstadion - §

    b) Diese Beweiswürdigung ist revisionsrichterlich auf Lückenhaftigkeit, Widersprüchlichkeit, Unklarheit und auf Verstöße gegen Denkgesetze und Erfahrenssätze überprüfbar (vgl. BGHSt 26, 56, 62; 29, 18, 20; BGH Strafverteidiger 1982, 210; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 43 Aufl. 1997, § 337 Rdn. 27; Pikart in Karlsruher Kommentar, StPO, 3. Aufl. 1993, § 337 Rdn. 28 ff.; Hanack in LR, StPO, 24. Aufl. 1988, § 337 Rdn. 121, 148).
  • OLG Oldenburg, 17.10.2001 - Ss 203/01

    Verfahrensrüge nicht erschöpfender Beweiswürdigung; Fehlerhaftigkeit

    Das Landgericht erörtert zwar das eigentliche Tatgeschehen, setzt sich aber mit dem Verhalten des Angeklagten nach der Tat und seiner Beziehung zu seinem Eigentum nicht auseinander (vgl. dazu BGH StV 1982, 210).
  • OLG Zweibrücken, 10.02.1998 - 1 Ss 19/98

    Freispruch auf Grund einer Wahrunterstellung bestimmter Tatsachen ; Einordnung

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  • OLG Bremen, 08.08.1997 - Ss 18/97

    Revision gegen die Verurteilung wegen gemeinschaftlichen Verwahrungsbruchs in

    Die Beweiswürdigung ist weder widersprüchlich, lückenhaft oder unklar noch verstößt sie gegen Denkgesetze oder gesichertes Erfahrungswissen (vgl. BGHSt 14, 162 [164 f.]; BGH, StV 1990, 99 und BGH, StV 1982, 210; Kleinknecht/Meyer-Goßner, § 337 Rdnrn. 26 ff.).
  • OLG Zweibrücken, 28.02.2001 - 1 Ss 296/00
    Ein solcher Rechtsfehler ist also insbesondere dann gegeben, wenn sich das Urteil im Rahmen der Beweiswürdigung nicht mit allen festgestellten Umständen auseinandersetzt, die zu einer Würdigung drängen und deshalb lückenhaft erscheint (BGH StV 1982, 210); nur bei erkennbar erschöpfender Beweiswürdigung gilt der die revisionsrechtliche Nachprüfung beschränkende Grundsatz, dass die vom Tatrichter gezogenen Schlüsse nur denkgesetzlich möglich sein müssen, aber nicht zwingend zu sein brauchen (BGH StV 1981, 508f.; KK-Hürxthal, StPO, 3. A., § 261 Rdnr. 50).
  • OLG Zweibrücken, 19.11.2001 - 1 Ss 152/01

    Angeklagter; Hauptverhandlung; Wahlgegenüberstellung; Identifizierung; Zeuge;

    Ein solcher Rechtsfehler ist also insbesondere dann gegeben, wenn sich das Urteil im Rahmen der Beweiswürdigung nicht mit allen festgestellten Umständen auseinandersetzt, die zu einer Würdigung drängen, und deshalb lückenhaft erscheint (BGH StV 1982, 210); nur bei erkennbar erschöpfender Beweiswürdigung gilt der die revisionsrechtliche Nachprüfung beschränkende Grundsatz, dass die vom Tatrichter gezogenen Schlüsse nur denkgesetzlich möglich sein müssen, aber nicht zwingend zu sein brauchen (BGH StV 1981, 508 f; KK-Hürxthal StPO 3. Aufl. § 261 Rn. 50).
  • OLG Düsseldorf, 11.09.1997 - 5 Ss 210/97
    Die Beweiswürdigung ist demgemäß rechtsfehlerhaft, wenn eine naheliegende andere Möglichkeit, die nicht rein theoretisch ist, übersehen und unerörtert geblieben ist (vgl. BGH in NStE § 261 StPO Nr. 98; ferner BGH in StV 1982, 210 ).
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Rechtsprechung
   BGH, 22.12.1981 - 2 StR 748/81   

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https://dejure.org/1981,3283
BGH, 22.12.1981 - 2 StR 748/81 (https://dejure.org/1981,3283)
BGH, Entscheidung vom 22.12.1981 - 2 StR 748/81 (https://dejure.org/1981,3283)
BGH, Entscheidung vom 22. Dezember 1981 - 2 StR 748/81 (https://dejure.org/1981,3283)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Wiedergabeerfordernis einer Sachverständigenbeurteilung im Urteil - In dubio pro reo bei der Berechnung der Blutalkoholkonzentration als Grundlage für die Feststellung der Schuldfähigkeit - Prüfungsumfang der Schuldfähigkeit bei einer im Rausch begangenen Tat

Papierfundstellen

  • StV 1982, 210
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.12.1958 - 4 StR 399/58
    Auszug aus BGH, 22.12.1981 - 2 StR 748/81
    Schließt sich der Tatrichter der Beurteilung eines Sachverständigen an, muß er entweder die eigenen Erwägungen dazu oder die Anknüpfungstatsachen und die Ausführungen des Sachverständigen im Urteil wiedergeben, um dem Revisionsgericht die rechtliche Nachprüfung zu ermöglichen (BGHSt 12, 311, 314 f).
  • BGH, 08.06.1962 - 4 StR 126/62

    Zurechnungsunfähigkeit - Alkoholgehalt - Ausschluß des Hemmungsvermögens -

    Auszug aus BGH, 22.12.1981 - 2 StR 748/81
    Das gilt um so mehr, als nicht ausgeschlossen werden kann, daß die Strafkammer bei dem durchschnittlichen Abbauwert von nur 0, 14 Promille nicht, wie es die Prüfung der Schuldfähigkeit erfordert, nach dem Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" von dem höchstmöglichen Abbauwert ausgegangen ist (vgl. BGH VRS 23, 209, 211).
  • BGH, 06.07.1977 - 3 StR 248/77

    Anforderungen an die Begründung der Schuldunfähigkeit - Stündlicher

    Auszug aus BGH, 22.12.1981 - 2 StR 748/81
    Vielmehr sind alle äußeren und inneren Aspekte des Individualgeschehens und der Persönlichkeitsverfassung zu prüfen (BGH, Beschluß vom 6. Juli 1977 - 3 StR 248/77 -).
  • BGH, 24.11.1981 - 5 StR 550/81

    Methoden zur Berechnung der Blutalkoholkonzentration eines Angeklagten zur

    Auszug aus BGH, 22.12.1981 - 2 StR 748/81
    Wenn man den höchstmöglichen Abbauwert mit durchschnittlich z.B. ungefähr 0, 2 Promille je Stunde veranschlagt (vgl. BGH, Urteil vom 24. November 1981 - 5 StR 550/81 -), ergibt sich eine Blutalkoholkonzentration von etwa 3 Promille zur Tatzeit.
  • OLG Köln, 01.04.1986 - Ss 168/86

    Beiordnung eines Verteidigers; Strafaussetzung; Freiheitsstrafe mit

    Bei der Würdigung eines Sachverständigengutachtens, dem sich der Tatrichter anschließt, müssen in der Regel, sofern es sich (wie hier) nicht um einfach gelagerte Fälle handelt, die Anknüpfungstatsachen, die Ausführungen des Sachverständigen und die eigenen Erwägungen des Gerichts in den Urteilsgründen dargelegt werden, damit das Revisionsgericht in die Lage versetzt wird nachzuprüfen, ob das Gutachten auf eine rechtlich einwandfreie Basis gegründet ist und die Vorinstanz ihm mit rechtsfehlerfreien Erwägungen zugestimmt hat (vgl. BGHSt 12, 311, 314; BGH StV 1982, 210).
  • BGH, 23.09.1997 - 4 StR 433/97

    Voraussetzungen der Widerstandsunfähigkeit eines Opfers - Zur Minderung der

    Bedient sich hierbei der Tatrichter der Hilfe eines Sachverständigen und will er sich dessen Beurteilung anschließen, muß er im allgemeinen entweder die eigenen Erwägungen oder aber die Anknüpfungstatsachen und die Ausführungen des Sachverständigen in einer Weise wiedergeben, die dem Revisionsgericht die rechtliche Nachprüfung ermöglicht (vgl. BGH, StV 1982, 210 sowie Beschluß vom 25. März 1997 - 4 StR 75/97).
  • BGH, 18.08.1988 - 4 StR 301/88

    Abhängen des Vorliegens eines beendeten Versuchs von den Vorstellungen des Täters

    Dies ist indessen erforderlich, um dem Revisionsgericht die rechtliche Prüfung zu ermöglichen (BGH StV 1982, 210; BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Beweisergebnis 2; Hürxthal in KK 2. Aufl. § 267 StPO Rdn. 16).
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