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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 22.11.1985 - 1 Ws 1028/85   

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OLG Düsseldorf, 22.11.1985 - 1 Ws 1028/85 (https://dejure.org/1985,1071)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.11.1985 - 1 Ws 1028/85 (https://dejure.org/1985,1071)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. November 1985 - 1 Ws 1028/85 (https://dejure.org/1985,1071)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wiedereinsetzung; Wiedereinsetzungsantrag; Rechtsmittelbelehrung; Fristversäumung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 1769 (Ls.)
  • MDR 1986, 516
  • NStZ 1986, 233
  • StV 1987, 8
  • Rpfleger 1986, 149
  • Rpfleger 1986, 419
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 20.01.1984 - 1 Ss 914/83

    Wiedereinsetzungsantrag wegen auf Deutsch verfasster Rechtsmittelbelehrung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.11.1985 - 1 Ws 1028/85
    Die gesetzl. Vermutung des § 44 Satz 2 StPO erstreckt sich lediglich auf das in § 44 Satz 1 StPO angesprochene Schuldelement; sie läßt jedoch die Voraussetzung der Verhinderung unberührt, so daß zusätzlich zu der unterbliebenen Belehrung zwischen diesem Umstand und der Fristversäumnis ein ursächlicher Zusammenhang bestehen muß (.. OLG Bremen, MDR 1977, 597, 598 [hier: IV (448) 113 c]; OLG Düsseldorf, MDR 1984, 71 ; OLG Köln, VRS 67, 251).
  • OLG Bremen, 25.02.1977 - Ws 31/77
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.11.1985 - 1 Ws 1028/85
    Die gesetzl. Vermutung des § 44 Satz 2 StPO erstreckt sich lediglich auf das in § 44 Satz 1 StPO angesprochene Schuldelement; sie läßt jedoch die Voraussetzung der Verhinderung unberührt, so daß zusätzlich zu der unterbliebenen Belehrung zwischen diesem Umstand und der Fristversäumnis ein ursächlicher Zusammenhang bestehen muß (.. OLG Bremen, MDR 1977, 597, 598 [hier: IV (448) 113 c]; OLG Düsseldorf, MDR 1984, 71 ; OLG Köln, VRS 67, 251).
  • OLG Düsseldorf, 08.02.1993 - 1 Ws 99/93

    Haftung des Privatklägers für von seinem Anwalt verschuldete Säumnis

    Sie läßt dagegen die Voraussetzung der Verhinderung unberüht, so daß zusätzlich zu der unterbliebenen Belehrung zwischen diesem Umstand und der Fristversäumnis ein ursächlicher Zusammenhang bestehen muß (vgl. BGH, in GoltdArch 1980, 4669; Senatsbeschluß v. 22.11.1985 in NStZ 1986, 233; Beschlüsse des 2. Strafsenats v. 28.6.1983 in MDR 1984, 71 und v. 18.10.1989 in MDR 1990, 460; BayObLG, in GoltdArch 1968, 54; OLG Frankfurt, in MDR 1974, 158 und in NStZ 1988, 376; OLG Hamm, in JMBl NRW 1977, 119; OLG Bremen, in MDR 1977, 597; OLG Stuttgart, in NJW 1981, 1971 (LS); OLG Schleswig in SchlHA 1987, 108; KK-Maul, StPO, 2. Aufl., § 44 Rdn.36; Kleinknecht/Meyer, StPO, 40. Aufl., § 44 Rdn. 22; LR-Wendisch, StPO, 24. Aufl., § 44 Rdn. 63; KMR-Paulus, StPO, 7. Aufl., § 35 a Rdn. 20; aA.: OLG Schleswig in SchlHA 1976, 28).

    Daraus folgt, daß der Wiedereinsetzungsantrag die Behauptung enthalten oder wenigstens nach dem Zusammenhang seiner Begründung erkennen lassen muß, daß der AntrSt. gerade durch die unterbliebene Rechtsmittelbelehrung an der Fristwahrung verhindert worden ist, er also die Rechtsmittelfrist nicht gekannt hat (vgl. Senatsbeschluß v. 22.11.1985 in NStZ 1986, 233; Beschlüsse des 2. Strafsenats v. 28.6.1983 in MDR 1984, 71 und v. 18.10.1989 in MDR 1990, 460; OLG Frankfurt, in MDR 1974, 158; OLG Hamm, JMBl NRW 1977, 119; OLG Bremen, in MDR 1977, 597; Kleinknecht/Meyer, StPO, 40. Aufl., § 44 Rdn. 22; LR-Wendisch, StPO, 24. Aufl., § 44 Rdn. 65).

  • OLG Bamberg, 01.07.2014 - 3 Ss 84/14

    Wiedereinsetzung in die versäumte Revisionsfrist im Strafverfahren:

    Ein ursächlicher Zusammenhang zwischen Belehrungsmangel und Fristversäumnis ist jedoch auch in diesem Fall erforderlich (BGH, Beschluss vom 16.08.2000 - 3 StR 339/00 [bei Nack] = NStZ 2001, 45; OLG Düsseldorf NStZ 1989, 242 und NStZ 1986, 233 m. zust. Anm. Wendisch und schon MDR 1984, 71; OLG Frankfurt NStZ-RR 2007, 206; vgl. auch Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt StPO 57. Aufl. § 44 Rn. 22 und KK/ Maul StPO 7. Aufl. § 44 Rn. 36, jeweils m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 10.08.2010 - 2 Ws 107/10

    Wiedereinsetzung im Strafverfahren: Glaubhaftmachung des Unterbleibens einer

    In Rechtsprechung und Literatur (OLG Düsseldorf NStZ 1986, 233 f.; zustimmend Julius u.a. - Gercke, StPO, 4. Aufl., § 35 a Rdnr. 7; zurückhaltender Löwe/Rosenberg - Graalmann-Scheerer, StPO, 26. Aufl., § 35 a, Rdnr. 18) wird freilich die Auffassung vertreten, dass ausschließlich der Eintrag der Rechtsmittelbelehrung in der Zustellungsurkunde als Gegenstand der Zustellung Beweis dafür erbringt, ob sie erfolgt ist oder nicht.
  • OLG Hamm, 15.12.2009 - 3 Ws 485/09

    Anforderungen an die Bestimmtheit einer Weisung im Rahmen der Führungsaufsicht

    Geschieht die Rechtsmittelbelehrung durch Verwenden eines Merkblattes, so ist die Umdrucknummer dieses Merkblattes als Gegenstand der Zustellung in der Zustellungsurkunde aufzuführen, damit der Nachweis über den Inhalt der Belehrung geführt werden kann (zu vgl. OLG Düsseldorf NStZ 1986, 233 f.).
  • OLG Frankfurt, 04.12.1995 - 3 Ws 781/95

    Anspruch auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei in zeitlicher Hinsicht

    Mithin kann dahinstehen, ob das diesbezügliche Vorbringen- ähnlich wie die Behauptung der Kausalität der fehlenden Rechtsmittelbelehrung für die Fristversäumung bei einem auf § 44 Satz 2 StPO gestützten Wiedereinsetzungsantrag (vgl. hierzu BVerfG, NJW 1991, 2277 ; OLG Düsseldorf, NStZ 1986, 233 ; Kleinknecht/Meyer-Goßner, § 454, Rdnr. 22 - jew. m.w.Nachw.) - zu den unabdingbaren Zulässigkeitsvoraussetzungen des auf einen Ladungsmangel gestützten Wiedereinsetzungsantrag gem. § 329 Abs. 3 StPO gehört.
  • OLG Düsseldorf, 20.09.2000 - 2 Ws 220/00

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand von Amts wegen; Ursächlicher Zusammenhang

    Bei einem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen unterbliebener Rechtsmittelbelehrung hat der Antragsteller nach obergerichtlicher Rechtsprechung darzulegen und glaubhaft zu machen, daß die Fristversäumung gerade dadurch verursacht worden ist (Senat, NStZ 1989, 242; MDR 1990, 460; OLG Düsseldorf, 1. Strafsenat, NStZ 1986, 233; NJW 1993, 1344; MDR 1997, 282 jeweils m.w.N.; Kleinknecht/Meyer-Goßner, aaO., Rz. 22 zu § 44 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 13.05.1996 - 1 Ws (OWi) 433/96
    Eine unterlassene oder unrichtige Rechtsmittelbelehrung ist jedoch dann unbeachtlich, wenn sie sich nicht zum Nachteil des Betroffenen ausgewirkt hat, da sie für die Fristversäumung nicht ursächlich geworden ist (vgl. Senatsbeschluß vom 22. November 1985 in NStZ 1986, 233 ; Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., Rdnr. 22 zu § 44 m.w.N.); dies ist verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerfG NJW 1991, 2277 ).
  • OLG Düsseldorf, 11.04.1994 - 1 Ws 177/94
    Der Antragsteller hat demnach grundsätzlich trotz fehlender Rechtsmittelbelehrung seine Unkenntnis von der Fristgebundenheit des Rechtsmittels im Rahmen seines Wiedereinsetzungsantrags darzulegen (Senatsbeschluß in NStZ 1986, 233 f.; OLG Düsseldorf, 2. Strafsenat in MDR 990, 460; OLG Koblenz NStZ 1991, 42 f.; BVerfG NJW 1991, 2277 ; Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO., § 44 Rdnr. 22 m.w.N.; Karlsruher Kommentar aaO.; § 44 Rdnr. 36 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 28.10.1996 - 1 Ws 940/96
    Die gesetzliche Vermutung bezieht sich nur auf das fehlende Verschulden an der Fristversäumung (Senatsbeschluß in NStZ 1986, 233 ).
  • KG, 30.08.1999 - 4 Ws 205/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Beschwerdefrist

    Daher gehört zur ordnungsgemäßen Begründung eines solchen Wiedereinsetzungsantrages neben den Angaben über den Zeitpunkt des Wegfalls des Hindernisses, die vorliegend bereits fehlen, und der gleichfalls fehlenden Berufung auf den Wiedereinsetzungsgrund des § 44 Satz 2 StPO , daß der Antragsteller geltend macht, er sei infolge der fehlenden Rechtsmittelbelehrung ohne Kenntnis von der Rechtsmittelfrist gewesen und habe sie aus diesem Grunde versäumt (vgl. Senat, Beschluß vom 21. September 1981 - (4) Ss 209/81 (72/81) - 4 Ws 159/81 - OLG Düsseldorf NStZ 1989, 242 und 1986, 233; Wendisch in Löwe-Rosenberg, § 41 Rdn. 63, 65).
  • KG, 23.09.1999 - 1 Ss 163/99
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 08.09.1986 - 1 Ws 264/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,4670
OLG Stuttgart, 08.09.1986 - 1 Ws 264/86 (https://dejure.org/1986,4670)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 08.09.1986 - 1 Ws 264/86 (https://dejure.org/1986,4670)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 08. September 1986 - 1 Ws 264/86 (https://dejure.org/1986,4670)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Überblick über Beweisaufnahme; Berufungshauptverhandlung; Sitzungstage; Zahl der Zeugen; Beiordnung eines Verteidigers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 1987, 8
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Stuttgart, 12.08.1981 - 1 Ss 615/81
    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.09.1986 - 1 Ws 264/86
    Zwar gebietet, wie bereits der Vorsitzende der Jugendkammer in seiner Verfügung zutreffend ausgeführt hat, die Schwere der Tat angesichts der im Räume stehenden Straferwartungen (vgl. dazu OLG Stuttgart, NStZ 81, 490 und Senatsbeschluß vom 22. November 1984 - 1 Ss 707/84 -) die Mitwirkung eines Verteidigers nicht, jedoch erscheint eine Beiordnung unter dem Gesichtspunkt der Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage angezeigt.
  • OLG Braunschweig, 29.09.2021 - 1 Ws 210/21

    Keine starre Grenze bei Rechtsfolgenerwartung für Beiordnung eines Rechtsanwalts;

    Eine schwierige Sachlage ist erst dann anzunehmen, wenn die Gefahr besteht, dass der Angeklagte seine Rechte ohne die Mitwirkung eines Verteidigers nicht mehr ausreichend wahrnehmen kann, insbesondere, weil er allein den Überblick über die Beweisaufnahme zu verlieren droht (so OLG Stuttgart, Beschluss vom 8. September 1986, 1 Ws 264/86, Rn. 3, zitiert nach juris, im Falle einer neuntägigen Beweisaufnahme mit insgesamt 168 Zeugen).
  • OLG Hamm, 07.10.2011 - 3 Ws 321/11

    Pflichtverteidigerbestellung nach vorläufiger Verfahrenseinstellung

    Eine schwierige Sachlage ist erst dann anzunehmen, wenn die Gefahr besteht, dass der Angeklagte seine Rechte ohne die Mitwirkung eines Verteidigers nicht mehr ausreichend wahrnehmen kann, insbesondere weil er allein den Überblick über die Beweisaufnahme zu verlieren droht (so OLG Stuttgart, StV 1987, 8, im Falle einer neuntägigen Beweisaufnahme mit insgesamt 168 Zeugen).
  • LG Düsseldorf, 14.02.2022 - 18 Qs 9/22

    Pflichtverteidiger, schwierige Sachlage, viele Polizeizeugen

    Eine schwierige Sachlage kann unter anderem vorliegen, wenn zahlreiche Zeug*innen zu vernehmen sind (Stuttgart StV 1987, 8).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 11.09.1986 - 2 Ws 206/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,6416
OLG Frankfurt, 11.09.1986 - 2 Ws 206/86 (https://dejure.org/1986,6416)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11.09.1986 - 2 Ws 206/86 (https://dejure.org/1986,6416)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11. September 1986 - 2 Ws 206/86 (https://dejure.org/1986,6416)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 1987, 8
 
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