Rechtsprechung
   BGH, 29.12.1989 - 4 StR 630/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,1436
BGH, 29.12.1989 - 4 StR 630/89 (https://dejure.org/1989,1436)
BGH, Entscheidung vom 29.12.1989 - 4 StR 630/89 (https://dejure.org/1989,1436)
BGH, Entscheidung vom 29. Dezember 1989 - 4 StR 630/89 (https://dejure.org/1989,1436)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,1436) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Gegensätzliche Beurteilung des Vorliegens einer endogenen Psychose schizophrenen Typs beim Angeklagten durch einen Sachverständigen in einem schriftlichen Gutachten und der Begutachtung in der Hauptverhandlung - Erfordernis der Auseinandersetzung des Gerichts mit einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 244 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1990, 244
  • StV 1990, 339
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.11.1969 - 3 StR 249/68

    Zerstückelung im Luftschutzstollen - § 211 StGB, Sexualdelikte

    Auszug aus BGH, 29.12.1989 - 4 StR 630/89
    Zwar bereitet das schriftliche Gutachten die Begutachtung in der Hauptverhandlung nur vor; maßgeblich ist das in dieser erstattete mündliche Gutachten des Sachverständigen (vgl. BGHSt 23, 176, 185; BGH, Urteil vom 22. November 1979 - 4 StR 513/79, bei Pfeiffer NStZ 1981, 296).
  • BGH, 22.11.1979 - 4 StR 513/79

    Gefährliche Körperverletzung - Ablehnung des Antrags auf Zuziehung eines

    Auszug aus BGH, 29.12.1989 - 4 StR 630/89
    Zwar bereitet das schriftliche Gutachten die Begutachtung in der Hauptverhandlung nur vor; maßgeblich ist das in dieser erstattete mündliche Gutachten des Sachverständigen (vgl. BGHSt 23, 176, 185; BGH, Urteil vom 22. November 1979 - 4 StR 513/79, bei Pfeiffer NStZ 1981, 296).
  • OLG Düsseldorf, 18.04.2017 - 2 Ws 528/16

    Loveparade-Strafverfahren eröffnet

    Maßgeblich sind allein die gutachterlichen Ausführungen in der Hauptverhandlung (vgl. BGH NStZ 1990, 244).
  • BGH, 12.11.2004 - 2 StR 367/04

    Ablehnung eines Beweisantrags (Beweis des Gegenteils; zweifelhafte Sachkunde

    Hieran fehlte es; nach der Wiedergabe des Gutachtens in den Urteilsgründen setzten sich die von dem Sachverständigen Dr. W. angesprochenen Fehler vielmehr im mündlichen Gutachten fort und führten darüber hinaus zu neuen Widersprüchen (vgl. BGHSt 23, 176, 185; BGH NStZ 1990, 244; 1991, 448; Meyer-Goßner, StPO 47. Aufl., § 244 Rdn. 76 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 22.04.2010 - 2 RVs 13/10

    Gerichtssprache, Fachbegriff, Urteilsgründe, Aufklärungsrüge

    Hinzu kommt, dass der von der Revision behauptete Widerspruch mit der Entfernung des Lymphknotens keinen entscheidenden Punkt betrifft (so verlangt bei BGH, NStZ 1990, 244, 245; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23. März 2004 - 1 Ss 91/03 -, zitiert nach juris Rn. 6), der sich zum Nachteil des Angeklagten ausgewirkt hat.
  • BGH, 06.03.2003 - 4 StR 493/02

    Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende (Beurteilungsspielraum);

    Allerdings beanstandet die Beschwerdeführerin zu Recht, daß es im Urteil an der grundsätzlich gebotenen Darlegung zu den Ausführungen des Sachverständigen (vgl. BGHR StPO § 261 Sachverständiger 1, 2, 5; BGH NStZ 2000, 550, 551) fehlt, der sich abweichend von der Auffassung der Jugendkammer für die Anwendung von allgemeinem Strafrecht auf den Angeklagten ausgesprochen hat.
  • BGH, 24.04.2012 - 5 StR 95/12

    Heimtücke (Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bei spontaner

    In diesem Zusammenhang weist er auf Folgendes hin: Das Landgericht hat sich - was der Senat aufgrund einer entsprechenden zulässigen Aufklärungsrüge zu überprüfen hatte - bei der Feststellung der Reife des Angeklagten nicht mit dem der Beurteilung durch den Sachverständigen in der Hauptverhandlung entgegenstehenden schriftlich erstellten Gutachten vom 12. Oktober 2010 desselben Sachverständigen auseinandergesetzt; dies wäre indes erforderlich gewesen (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Dezember 1989 - 4 StR 630/89, NStZ 1990, 244).
  • BGH, 05.02.2020 - 5 StR 390/19

    Beweiswürdigung (Widerspruch zwischen schriftlichem und mündlichem

    a) Sind nach den Urteilsgründen zwischen schriftlichem (vorbereitendem) und in der Hauptverhandlung mündlich erstattetem Sachverständigengutachten in entscheidenden Punkten Widersprüche aufgetreten, so muss sich das Gericht nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hiermit im Einzelnen auseinandersetzen; es hat dann nachvollziehbar darzulegen, warum es das eine Ergebnis für zutreffend, das andere (im vorbereitenden Gutachten) für unzutreffend erachtet (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. Dezember 1989 - 4 StR 630/89, NStZ 1990, 244, 245; vom 13. Juli 2004 - 4 StR 120/04, NStZ 2005, 161, 162; LRStPO/Sander, 26. Aufl., § 261 Rn. 90; KKStPO/Ott, 8. Aufl., § 261 Rn. 114, jeweils mwN).
  • BGH, 11.02.2016 - 2 StR 458/15

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Das Gericht muss sich mit diesem Widerspruch auseinandersetzen und in den Urteilsgründen nachvollziehbar darlegen, warum es das eine Ergebnis für zutreffend, das andere für unzutreffend erachtet (BGH, Beschluss vom 29. Dezember 1989 - 4 StR 630/89, NStZ 1990, 244, 245; Beschluss vom 13. Juli 2004 - 4 StR 120/04, NStZ 2005, 161).
  • OLG Karlsruhe, 23.03.2004 - 1 Ss 91/03

    Strafverfahren: Beweisantrag auf Einholung eines weiteren

    Mit dieser völlig gegensätzlichen Beurteilung des Sachverständigen hätte sich die Strafkammer bei Ablehnung des Beweisantrages aber auseinandersetzen müssen, indem sie etwa diese Divergenz mit dem angehörten Sachverständigen aufzuklären suchte (BGH NStZ 1990, 244; 91, 448; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 46. Auflage 2003, § 244 Rn. 76).

    Widerspricht das mündliche Gutachten jedoch dem Vorbereitendem in einem entscheidenden Punkt, so muss sich das Gericht mit dieser Divergenz auseinandersetzen und zumindest in den Urteilsgründen nachvollziehbar darlegen, warum es die eine Bewertung für zutreffend, die andere für unzutreffend hält (BGH NStZ 1990, 244 f.; LK-Gollwitzer, 1998, § 244 Rn. 73, 314).

  • BGH, 13.07.2004 - 4 StR 120/04

    Beweiswürdigung (sexueller Missbrauch; Widerspruch von schriftlichem

    Die Widersprüche müssen eine Erklärung und Lösung finden, die Zweifel an der Richtigkeit des angenommenen Ergebnisses beseitigt (BGH NStZ 1990, 244, 245; vgl. auch Schoreit in KK 5. Aufl. § 261 Rdn. 31).
  • OLG Hamm, 16.06.2000 - 2 Ss OWi 537/00

    lückenhafte Feststellungen, Sachverständigengutachten, Anknüpfungstatsachen,

    Stützt der Tatrichter den Schuldspruch auf ein Sachverständigengutachten, so ist in den Urteilsgründen eine verständliche in sich geschlossene Darstellung der dem Gutachten zu Grunde liegenden Anknüpfungstatsachen, der wesentlichen Befundtatsachen und der das Gutachten tragenden fachlichen Begründung erforderlich (BGH R StPO, § 267 Abs. 1 Satz 1, Beweisergebnis 2 [= StV 1987, 516]; § 261 Sachverständiger 2 [= StV 1990, 339]; OLG Hamm, Beschluss vom 10.09.1998 - 3 Ss 820/98; Beschluss vom 30.04.1999 - 3 Ss 385/99).
  • BGH, 29.05.1991 - 2 StR 68/91

    Erfordernis der Aufklärung von Widersprüchen zwischen Angaben, die ein

  • OLG Hamm, 22.01.2019 - 3 Ws 524/18

    Eröffnung; Sicherungsverfahren; hinreichender Tatverdacht

  • OLG Hamm, 13.08.2001 - 2 Ss 710/01

    Sachverständigengutachten, Anforderungen an die Urteilsgründe,

  • BGH, 05.02.1998 - 4 StR 606/97

    Anforderungen an einen Verbindungsbeschluss - Verwertbarkeit von

  • OLG Hamm, 06.10.2004 - 2 Ss OWi 555/04

    Messverfahren; Messfehler; standardisiertes Messverfahren; Urteilsgründe;

  • BGH, 06.04.1994 - 3 StR 439/93

    Beweisantrag - Konkretisierung - Beweisbehauptung - Beweisermittlungsantrag -

  • OLG Hamm, 25.06.2001 - 2 Ss OWi 508/01

    Sachverständigengutachten, Anforderungen an die Urteilsgründe, Mitteilung der

  • OLG Hamm, 25.06.2001 - 2 Ss 508/01

    Sachverständigengutachten, Anforderungen an die Urteilsgründe, Mitteilung der

  • BGH, 06.04.1994 - 3 StR 439/92

    Unbegründete Revision

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht