Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 13.04.1992 - 1 Ws 577/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Begehung gleichartiger Straftaten; Andauernde Sucht; Wiederholungsgefahr; Vorverurteilung zu Freiheitsstrafe; Vorverurteilung zu einer Freiheitsstrafe
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1992, 42
- StV 1992, 425
Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 08.10.1991 - 3 Ws 547/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
StPO § 121
Papierfundstellen
- StV 1992, 425
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Braunschweig, 30.03.1998 - HEs 8/98
Vorliegen der besonderen Voraussetzungen einer Anordnung der Untersuchungshaft …
Denn ohne den dargestellten Kompetenzkonflikt wäre der Erlaß eines erstinstanzlichen Urteils unschwer innerhalb der Sechs-Monats-Frist möglich gewesen (vgl. in diesem Sinne zur Frage Kompetenzkonflikt/wichtiger Grund nach § 121 StPO : BVerfG StV 1992, 522 [BVerfG 07.09.1992 - 2 BvR 1305/92] ; OLG Düsseldorf StV 92, 425; OLG Frankfurt/Main StV 94, 328;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 43. Aufl., § 121 Rdnr. 25). - OLG Zweibrücken, 30.11.2001 - 1 HPL 77/01
Strafprozessrecht: Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus
Die Vorschrift lässt nur in begrenztem Umfang Ausnahmen zu und ist eng auszulegen (OLG Düsseldorf, StV 1992, 425 m.w.N.). - OLG Hamm, 28.09.1998 - 3 BL 239/98
Wichtiger Grund, Kompensation, Fehler hat sich nicht ausgewirkt, BtM, Eröffnung, …
Grob fehlerhaft in dem Sinne, dass ein wichtiger Grund für die Fortdauer der Untersuchungshaft gemäß § 121 Abs. 1 StPO ausscheidet, ist nämlich sowohl die Anrufung eines unzuständigen Gerichtes - für den Fall, dass tatsächlich die Zuständigkeit der Strafkammer gegeben sein sollte - (vgl. BVerfG, StV 1992, 522; KG, StV 1983, 111; OLG Frankfurt, StV 1992, 124 und StV 1994, 328) als auch eine zögerliche oder fehlerhafte Unzuständigkeitserklärung durch das zunächst angerufene Gericht (OLG Frankfurt, StV 1994, 328; OLG Düsseldorf, StV 1992, 425; OLGSt § 121 Nr. 11; OLG Hamm, StV 1990, 168).