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Rechtsprechung
   BGH, 26.03.1981 - 4 StR 58/81   

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BGH, 26.03.1981 - 4 StR 58/81 (https://dejure.org/1981,1090)
BGH, Entscheidung vom 26.03.1981 - 4 StR 58/81 (https://dejure.org/1981,1090)
BGH, Entscheidung vom 26. März 1981 - 4 StR 58/81 (https://dejure.org/1981,1090)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Rücktritt vom Versuch des Totschlags - Tatmehrheit bei mehreren Tötungsdelikten - Abänderung eines Schuldspruchs - Strafschärfung wegen Umständen des allgemeinen Charakters

Papierfundstellen

  • StV 1981, 396
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 25.03.1952 - 1 StR 786/51

    Anforderungen an die tateinheitliche Begehung einer Straftat - Zusammenfassen

    Auszug aus BGH, 26.03.1981 - 4 StR 58/81
    Sie lassen sich unter keinem Gesichtspunkt rechtlich zu einer Einheit verbinden (BGHSt 2, 246, 247; 16, 397, 398; BGH, Urteile vom 1. Juni 1976 - 5 StR 237/76 -, vom 10. Februar 1977 - 4 StR 623/76 - und vom 25. Juli 1978 - 5 StR 331/78).
  • BGH, 10.11.1953 - 1 StR 227/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.03.1981 - 4 StR 58/81
    Eine solche strafschärfende Verwertung von zum allgemeinen Charakter und zur Lebensführung des Angeklagten zu rechnenden Umständen, die mit der Tatausführung in keinem Zusammenhang stehen, ist unzulässig (vgl. BGHSt 5, 124, 132; BGH bei Dallinger MDR 1970, 14; Beschlüsse des Senats vom 12. Mai 1978 - 4 StR 234/78 - und vom 19. Oktober 1978 - 4 StR 549/78).
  • BGH, 16.01.1962 - 1 StR 524/61
    Auszug aus BGH, 26.03.1981 - 4 StR 58/81
    Sie lassen sich unter keinem Gesichtspunkt rechtlich zu einer Einheit verbinden (BGHSt 2, 246, 247; 16, 397, 398; BGH, Urteile vom 1. Juni 1976 - 5 StR 237/76 -, vom 10. Februar 1977 - 4 StR 623/76 - und vom 25. Juli 1978 - 5 StR 331/78).
  • BGH, 12.02.1969 - 2 StR 537/68

    Verurteilung wegen versuchten Totschlags - Abgrenzung zwischen beendetem und

    Auszug aus BGH, 26.03.1981 - 4 StR 58/81
    Dabei kann dahinstehen, ob der Angeklagte nicht schon dadurch, daß er nach der Abgabe von drei Schüssen nicht mehr weiter schoß, eine ursprünglich beabsichtigte weitere Tatausführung aufgegeben hat und vom (unbeendeten) Versuch freiwillig zurückgetreten ist (vgl. BGHSt 22, 330, 332; BGH, Urteil vom 7. Februar 1979 - 2 StR 697/78).
  • BGH, 27.05.1975 - 1 StR 658/74

    Strafbarkeit wegen Totschlags und wegen versuchten Totschlags - Anforderungen an

    Auszug aus BGH, 26.03.1981 - 4 StR 58/81
    Dem von der Revision für ihre gegenteilige Auffassung angeführten Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27. Mai 1975 - 1 StR 658/74 - liegt ein anderer Sachverhalt zugrunde: Dort hatte der Täter aufgrund einer Willensbetätigung zwar gezielt mehrere Schüsse abgegeben, jeweils aber nicht auf eine bestimmte Person, sondern nur auf die fliehende Personengruppe insgesamt gezielt; er wollte bei der Abgabe der Schüsse die davonlaufenden Personen treffen.
  • BGH, 01.06.1976 - 5 StR 237/76

    Selbständigkeit von aufeinander folgenden Handlungen eines einheitlichen Tatplans

    Auszug aus BGH, 26.03.1981 - 4 StR 58/81
    Sie lassen sich unter keinem Gesichtspunkt rechtlich zu einer Einheit verbinden (BGHSt 2, 246, 247; 16, 397, 398; BGH, Urteile vom 1. Juni 1976 - 5 StR 237/76 -, vom 10. Februar 1977 - 4 StR 623/76 - und vom 25. Juli 1978 - 5 StR 331/78).
  • BGH, 15.09.1976 - 3 StR 343/76

    Wirkungen des hohen Alters eines Angeklagten auf seine Schuldfähigkeit -

    Auszug aus BGH, 26.03.1981 - 4 StR 58/81
    Das ist unzulässig, (zumal) da der Angeklagte gerade wegen seiner Trennungsängste in eine depressive verzweifelte Stimmung geriet, in der seine Fähigkeit, sich einsichtsmäßig zu verhalten, erheblich vermindert war (BGH, Beschluß vom 15. September 1976 - 3 StR 343/76).
  • BGH, 10.02.1977 - 4 StR 623/76

    Einstellung des Verfahrens als eine richterliche Ermessensentscheidung -

    Auszug aus BGH, 26.03.1981 - 4 StR 58/81
    Sie lassen sich unter keinem Gesichtspunkt rechtlich zu einer Einheit verbinden (BGHSt 2, 246, 247; 16, 397, 398; BGH, Urteile vom 1. Juni 1976 - 5 StR 237/76 -, vom 10. Februar 1977 - 4 StR 623/76 - und vom 25. Juli 1978 - 5 StR 331/78).
  • BGH, 12.05.1978 - 4 StR 234/78

    Strafausspruch bei einer Verurteilung einer Mutter wegen Kindestötung -

    Auszug aus BGH, 26.03.1981 - 4 StR 58/81
    Eine solche strafschärfende Verwertung von zum allgemeinen Charakter und zur Lebensführung des Angeklagten zu rechnenden Umständen, die mit der Tatausführung in keinem Zusammenhang stehen, ist unzulässig (vgl. BGHSt 5, 124, 132; BGH bei Dallinger MDR 1970, 14; Beschlüsse des Senats vom 12. Mai 1978 - 4 StR 234/78 - und vom 19. Oktober 1978 - 4 StR 549/78).
  • BGH, 07.06.1978 - 5 StR 315/78

    Vorliegen von tätiger Reue bei freiwilligem Rettungsversuch auf Grund von

    Auszug aus BGH, 26.03.1981 - 4 StR 58/81
    Ob er etwa noch mehr hätte tun können, ist für die Anwendung dieser Vorschrift ohne Belang (BGH, Beschluß vom 7. Juni 1978 - 5 StR 315/78).
  • BGH, 25.07.1978 - 5 StR 331/78

    Voraussetzungen an das innere Erfordernis des Handelns aus niedrigen Beweggründen

  • BGH, 19.10.1978 - 4 StR 549/78

    Strafbemessung: Lebensführungsschuld

  • BGH, 07.02.1979 - 2 StR 697/78

    Rechtsirriges Übersehen eines als Rücktritt zu wertenden Verhaltens durch die

  • BGH, 31.01.1980 - 4 StR 665/79

    Anforderungen an einen freiwilligen Rücktritt beim Totschlag

  • BGH, 30.04.1987 - 4 StR 30/87

    Vorführungsfrist bei Freiheitsentziehung

  • BGH, 28.10.1998 - 5 StR 176/98

    Minensperren - § 223 StGB, Rechtswidrigkeit

    Das Gesetz erschöpft sich seinem Wortsinn nach in der Forderung, ein bestimmtes äußerliches Verhalten zu erbringen (vgl. BGHSt 39, 221, 231 für den unbeendeten Versuch); es ist ohne Bedeutung, ob der Rücktrittswillige etwa noch mehr hätte tun können, sofern nur die ergriffenen Maßnahmen den tatbestandsmäßigen Erfolg verhindert haben (BGH StV 1981, 396, 397).
  • BGH, 13.09.1995 - 3 StR 221/95

    Natürliche Handlungseinheit - Höchstpersönliche Rechtsgüter - Tötung zweier

    Greift daher der Täter einzelne Menschen nacheinander an, um jeden von ihnen in seiner Individualität zu vernichten, so besteht sowohl bei natürlicher als auch bei rechtsethisch wertender Betrachtungsweise selbst bei einheitlichem Tatentschluß und engem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang regelmäßig kein Anlaß, diese Vorgänge rechtlich als eine Tat zusammenzufassen (BGHSt 2, 246; 16, 397; BGH NStZ 1984, 311; BGH bei Holtz MDR 1995, 880; BGH StV 1981, 396 m.w.N.; Jähnke LK StGB 10. Aufl. § 212 Rdn. 38).
  • BGH, 01.02.1989 - 2 StR 703/88

    Unbeendeter Versuch - Rücktritt - Rettung des Tatopfers - Abbruch der

    Ohne Belang ist zwar, ob sie objektiv mehr hätte tun können (BGH Strafverteidiger 1981, 396; BGH NStZ 86, 214; BGH, Urteil vom 7. Juni 1978 - 5 StR 315/78; BGH, Beschluß vom 24. Mai 1982 - 4 StR 206/82), sofern sie nur das tat, was aus ihrer Sicht den Erfolg verhindern konnte (BGHSt 33, 295, 301; BGH Strafverteidiger 1981, 396 und 514; BGH, Beschluß vom 15. August 1978 - 1 StR 327/78 = bei Holtz MDR 1978, 985; BGH, Urteil vom 16. Oktober 1980 - 4 StR 439/80).
  • BGH, 22.02.1994 - 1 StR 789/93

    Voraussetzungen des Rücktritts vom Versuch bei einer Rauschtat - Deliktische

    Käme freiwilliger Rücktritt in Betracht, läge als Rauschtat nicht mehr Totschlagsversuch, sondern gefährliche Körperverletzung vor, da der Rücktritt eine zugleich in dem Versuch liegende vollendete rechtswidrige Tat nicht umfaßt (vgl. BGH StV 1981, 396, 397; Senatsurteil vom 25. Mai 1993 - 1 StR 210/93; Dreher/Tröndle StGB 46. Aufl. § 24 Rdn. 18 m.w.Nachw.).
  • BGH, 09.12.1998 - 5 StR 584/98

    Freundin zum Opfer geschickt - § 24 Abs. 1 Satz 1 StGB, für Rücktritt vom

    In Fällen wie den vorliegenden, in denen die Rettung auf den Täter zurückzuführen ist, ist es auch unerheblich, ob der Täter mehr als von ihm getan zur Rettung hätte leisten können (BGHSt 33, 295, 301; BGH NJW 1985, 813, 814 und 1986, 1001, 1002; BGH StV 1981, 396, 397).
  • BGH, 24.02.1994 - 4 StR 683/93

    Voraussetzungen der Annahme einer natürlichen Handlungseinheit - Natürliche

    Greift daher der Täter einzelne Menschen nacheinander an, um jeden von ihnen in seiner Individualität zu vernichten, so besteht sowohl bei natürlicher als auch bei rechtsethisch wertender Betrachtungsweise selbst bei einheitlichem Tatentschluß und engem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang regelmäßig kein Anlaß, diese Vorgänge rechtlich als eine Tat zusammenzufassen (BGHSt 2, 246; 16, 397; BGH StV 1981, 396 m.w.N.; Jähnke LK StGB 10. Aufl. § 212 Rdn. 38).
  • BGH, 21.05.1981 - 4 StR 149/81

    'untergeladene' Gaspistole - § 250 Abs. 1 Nr. 1 StGB aF, Wegnahme - Herausgabe

    Deshalb ist nicht auszuschließen, daß sie fehlerhaft ein Verhalten als bedenkenlos, dreist und kaltblütig strafschärfend gewertet hat, das Folge der mildernd berücksichtigten erheblich verminderten Schuldfähigkeit des Angeklagten war (vgl. BGHSt 16, 360, 373/364; Beschlüsse vom 17. Januar 1980 - 1 StR 742/79 - und vom 23. März 1981 - 3 StR 89/81 - sowie Urteil vom 26. März 1981 - 4 StR 58/81).
  • BGH, 13.08.1992 - 4 StR 349/92

    Vornahme einer Differenzierung zwischen unbeendetem und beendetem Versuch als

    In der Rechtsprechung ist ein solches Offenlassen mit Recht nur für zulässig erachtet worden, wenn der Täter jedenfalls die Tatvollendung verhindert hat (BGH StV 1981, 396; BGH, Urteil vom 19. März 1981 - 4 StR 80/81).
  • BGH, 17.05.1990 - 1 StR 146/90

    Rücktritt vom beendeten Tötungsversuch durch Gestatten eines Notrufs des Opfers -

    Zwar wäre - Ursächlichkeit des Handelns unterstellt - strafbefreiender Rücktritt nicht dadurch ausgeschlossen, daß der Angeklagte zur Rettung mehr, als geschehen, hätte tun können, aber nicht getan hat (BGH StV 1981, 396), auch nicht schon dadurch, daß er weiterhin seine Täterschaft verschleiern wollte (BGH NStZ 1989, 525).
  • BGH, 22.07.1988 - 2 StR 361/88

    Berücksichtigung der Lebensführung eines Angeklagten bei der Strafzumessung

    Die Lebensführung eines Angeklagten und sein außerhalb der Tatausführung liegendes Verhalten dürfen daher nur dann bei der Strafzumessung Berücksichtigung finden, wenn sie eine Beziehung zur abgeurteilten Tat haben (vgl. BGHSt 5, 124, 132; BGH bei Dallinger MDR 1970, 14; BGH, Beschluß vom 30. Januar 1981 - 2 StR 744/80 und Urteil vom 26. März 1981 - 4 StR 58/81; ständige Rechtsprechung).
  • BGH, 04.11.1981 - 2 StR 318/81

    Voraussetzungen des rechtzeitigen Bringens eines Urteils zu den Akten -

  • BGH, 08.09.1993 - 5 StR 536/93

    Abhalten hilfebereiter Dritter von Rettungsmaßnahmen als

  • BGH, 26.07.1983 - 1 StR 447/83

    Berücksichtigungsfähigkeit von außerhalb der Tatausführung liegenden

  • OLG Düsseldorf, 16.12.1982 - 5 Ss 487/82
  • BGH, 30.04.1981 - 4 StR 205/81

    Zulässigkeit einer Revision - Versuchter Totschlag in Tateinheit

  • BGH, 06.10.1982 - 2 StR 574/82

    Strafschärfende Bewertung der bisherigen Lebensführung des Angeklagten -

  • BGH, 09.07.1981 - 4 StR 222/81

    Zusammentreffen von verminderter Schuldfähigkeit eines Angeklagten und Annahme

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Rechtsprechung
   BGH, 02.06.1981 - 5 StR 175/81   

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https://dejure.org/1981,952
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Widerruflichkeit der richterlichen Entscheidung über den Wegfall eines Schöffen - Rüge der vorschriftswidrigen Besetzung des Gerichts - Anfechtbarkeit des Widerrufs der Entbindung eines Schöffen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG § 49, § 54

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 30, 149
  • NJW 1981, 2073
  • MDR 1981, 778
  • NStZ 1981, 399
  • StV 1981, 396
  • JR 1982, 255
  • JR 1982, 256
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 22.11.2013 - 3 StR 162/13

    Betrug (Irrtum; sachgedankliches Mitbewusstsein; Anforderungen an die

    Vorsorglich ist darauf hinzuweisen, dass von den vorstehenden Maßstäben, nach denen für die Gerichtsbesetzung die Verhinderung eines Schöffen am tatsächlichen und nicht (auch) am ordentlichen Sitzungstag maßgeblich ist, die Rechtsprechung zur ordnungsgemäßen Gerichtsbesetzung bei einer (vorherigen) Entbindung eines am Sitzungstag tatsächlich nicht (mehr) verhinderten Schöffen (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 2. Juni 1981 - 5 StR 175/81, BGHSt 30, 149, 151; Beschluss vom 20. August 1982 - 2 StR 401/82, StV 1983, 11) nicht berührt wird.

    An seine Stelle tritt gemäß §§ 49, 77 Abs. 1 GVG derjenige Hilfsschöffe, der an bereitester Stelle auf der Schöffenliste steht (vgl. BGH, Urteil vom 2. Juni 1981 - 5 StR 175/81, BGHSt 30, 149, 151; Beschluss vom 20. August 1982 - 2 StR 401/82, StV 1983, 11; Kissel/Mayer, GVG, 7. Aufl., § 54 Rn. 18).

  • BVerfG, 16.12.2021 - 2 BvR 2076/21

    Entbindung eines Schöffen von der Dienstpflicht wegen Verhinderung (Recht auf den

    aa) Zutreffend ist das Oberlandesgericht davon ausgegangen, dass die Revisionsgerichte die Rüge der vorschriftswidrigen Besetzung (§ 338 Nr. 1 StPO) jedenfalls dann einer Willkürkontrolle - und keiner umfassenden Richtigkeitskontrolle - unterziehen, wenn die Entbindung eines Schöffen zur Überprüfung steht (vgl. BGH, Urteil des 5. Strafsenats vom 2. Juni 1981 - 5 StR 175/81 -, BGHSt 30, 149 ; Urteil des 2. Strafsenats vom 3. März 1982 - 2 StR 32/82 -, BGHSt 31, 3 ; Urteil des 2. Strafsenats vom 5. Oktober 1988 - 2 StR 250/88 -, BGHSt 35, 366 ; Urteil des 5. Strafsenats vom 23. Januar 2002 - 5 StR 130/01 -, BGHSt 47, 220 ; Urteil des 3. Strafsenats vom 22. November 2013 - 3 StR 162/13 -, BGHSt 59, 75 ; Beschluss des 2. Strafsenats vom 5. August 2021 - 2 StR 307/20 -, juris, Rn. 8).
  • BGH, 03.03.1982 - 2 StR 32/82

    Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit - Zulässigkeit einer Besetzungsrüge -

    (Im Anschluß an BGHSt 30, 149 [BGH 02.06.1981 - 5 StR 175/81]).

    § 336 Satz 2 StPO findet hier keine Anwendung, denn nach § 54 Abs. 3 GVG ist nur die Entbindung eines Schöffen von der Dienstleistung unanfechtbar, nicht aber deren Widerruf (BGHSt 30, 149, 150) [BGH 02.06.1981 - 5 StR 175/81].

    Mit dieser Auffassung setzt sich der Senat nicht in Widerspruch zu der oben genannten Entscheidung des 5. Strafsenats in BGHSt 30, 149 ff [BGH 02.06.1981 - 5 StR 175/81], nach der die Befreiung eines Schöffen von der Dienstleistung an einem bestimmten Sitzungstag nach Eingang bei der Schöffengeschäftsstelle nicht mehr widerrufen werden kann.

  • BGH, 20.08.1982 - 2 StR 401/82

    Schöffe - Verhinderung - Entbindung - Schöffenamt - Hinderungsgrund -

    Nach § 54 Abs. 3 GVG ist zwar die Entbindung des Schöffen unanfechtbar, nicht aber deren Widerruf (BGHSt 30, 149, 150).

    Der Schöffe F. war nicht der gesetzliche Richter; auch ein Wegfall der Verhinderung änderte daran nichts (BGHSt 30, 149, 150).".

  • BGH, 03.11.1981 - 5 StR 566/81

    Verurteilung wegen schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher

    Die Anordnung, daß ein Schöffe in der Schöffenliste zu streichen sei, wird mit ihrem Eingang bei der Schöffengeschäftsstelle unwiderruflich (BGH Urteil vom 2. Juni 1981 - 5 StR 175/81 - zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt NJW 1981, 2073 - MDR 1981, 278 = NStZ 1981, 399).
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Rechtsprechung
   BGH, 28.04.1981 - 5 StR 161/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,1789
BGH, 28.04.1981 - 5 StR 161/81 (https://dejure.org/1981,1789)
BGH, Entscheidung vom 28.04.1981 - 5 StR 161/81 (https://dejure.org/1981,1789)
BGH, Entscheidung vom 28. April 1981 - 5 StR 161/81 (https://dejure.org/1981,1789)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz - Notwendigkeit der Berichtigung eines Schuldspruchs - Voraussetzung des Vorliegens einer eigennützigen Tätigkeit für den Straftatbestand des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

  • rechtsportal.de

    BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; StGB § 46 Abs. 3

Papierfundstellen

  • StV 1981, 396
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.02.1979 - 2 StR 663/78

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in Tateinheit

    Auszug aus BGH, 28.04.1981 - 5 StR 161/81
    Zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln gehört eine eigennützige Tätigkeit, die dann vorliegt, wenn das Tun des Täters vom Streben nach Gewinn geleitet wird, oder wenn er sich irgendeinen anderen persönlichen Vorteil davon verspricht (BGHSt 28, 308, 309; BGH, Urteil vom 17. März 1981 - 5 StR 56/81).

    Die strafschärfende Heranziehung dieses Merkmals des inneren Tatbestandes ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine nach § 46 Abs. 3 StGB unzulässige Doppelverwertung von Tatbestandsmerkmalen (vgl. Nachweise bei Körner NStZ 1981, 16, 18).

  • BGH, 15.04.1980 - 5 StR 175/80

    Zulässigkeit der Bezugnahme eines Urteils auf die Anklageschrift - Aufzählung der

    Auszug aus BGH, 28.04.1981 - 5 StR 161/81
    Sonst kann das Revisionsgericht nicht nachprüfen, ob der Tatrichter bei seiner Entscheidung von zutreffenden rechtlichen Erwägungen ausgegangen ist (BGHSt 9, 88, 89; BHG, Beschluß vom 15. April 1980 - 5 StR 175/80).
  • BGH, 17.03.1981 - 5 StR 56/81

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Begriff des "Handeltreibens"

    Auszug aus BGH, 28.04.1981 - 5 StR 161/81
    Zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln gehört eine eigennützige Tätigkeit, die dann vorliegt, wenn das Tun des Täters vom Streben nach Gewinn geleitet wird, oder wenn er sich irgendeinen anderen persönlichen Vorteil davon verspricht (BGHSt 28, 308, 309; BGH, Urteil vom 17. März 1981 - 5 StR 56/81).
  • BGH, 02.09.1980 - 5 StR 284/80

    Absehen von einer kommissarischen Zeugenvernehmung im Ausland - Auswirkungen des

    Auszug aus BGH, 28.04.1981 - 5 StR 161/81
    Nicht nur die Urteilsgründe, sondern auch die Urteilsformel muß erkennen lassen, gegen welche Straftatbestände des Betäubungsmittelgesetzes die Angeklagten verstoßen haben (BGH, Urteil vom 2. September 1980 - 5 StR 284/80; Beschluß vom 27. Januar 1981 - 5 StR 756/80).
  • BGH, 07.03.1956 - 6 StR 92/55
    Auszug aus BGH, 28.04.1981 - 5 StR 161/81
    Sonst kann das Revisionsgericht nicht nachprüfen, ob der Tatrichter bei seiner Entscheidung von zutreffenden rechtlichen Erwägungen ausgegangen ist (BGHSt 9, 88, 89; BHG, Beschluß vom 15. April 1980 - 5 StR 175/80).
  • BGH, 27.01.1981 - 5 StR 756/80

    Notwendigkeit einer Schuldspruchberichtigung

    Auszug aus BGH, 28.04.1981 - 5 StR 161/81
    Nicht nur die Urteilsgründe, sondern auch die Urteilsformel muß erkennen lassen, gegen welche Straftatbestände des Betäubungsmittelgesetzes die Angeklagten verstoßen haben (BGH, Urteil vom 2. September 1980 - 5 StR 284/80; Beschluß vom 27. Januar 1981 - 5 StR 756/80).
  • BGH, 08.03.2018 - 3 StR 64/18

    Nachteilige Wirkung des Gesamtstrafübels als bestimmender

    Das Landgericht hätte die Mobiltelefone im Urteilstenor genau bezeichnen müssen; der Verweis auf eine Anlage außerhalb der Urteilsurkunde ist im Übrigen bereits für sich genommen unzulässig (siehe nur BGH, Beschluss vom 28. April 1981 - 5 StR 161/81, StV 1981, 396).
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Rechtsprechung
   BGH, 13.05.1981 - 3 StR 153/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,3139
BGH, 13.05.1981 - 3 StR 153/81 (https://dejure.org/1981,3139)
BGH, Entscheidung vom 13.05.1981 - 3 StR 153/81 (https://dejure.org/1981,3139)
BGH, Entscheidung vom 13. Mai 1981 - 3 StR 153/81 (https://dejure.org/1981,3139)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtliche Wirkungen von Zweifeln an der Schuld des Täters

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1981, 402 (Ls.)
  • StV 1981, 331
  • StV 1981, 396
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