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   BGH, 06.02.1981 - 2 StR 370/80   

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https://dejure.org/1981,461
BGH, 06.02.1981 - 2 StR 370/80 (https://dejure.org/1981,461)
BGH, Entscheidung vom 06.02.1981 - 2 StR 370/80 (https://dejure.org/1981,461)
BGH, Entscheidung vom 06. Februar 1981 - 2 StR 370/80 (https://dejure.org/1981,461)
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Lockspitzel Rauschgiftgeschäft

Verfahrenshindernis, Rechtsstaatsprinzip, Art. 20 Abs. 3 GG

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anstiftung - Agent provocateur - Strafverfolgung - Polizeispitzel

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 1626
  • MDR 1981, 683
  • NStZ 1981, 394 (Ls.)
  • StV 1981, 382
  • StV 1981, 392
  • StV 1981, 599
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 21.10.1980 - 1 StR 477/80
    Auszug aus BGH, 06.02.1981 - 2 StR 370/80
    Nach der inzwischen gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist im Rahmen der Ermittlung und Bekämpfung besonders gefährlicher und schwer aufklärbarer Straftaten, zu denen auch der Rauschgifthandel gehört, der Einsatz polizeilicher Lockspitzel im Grundsatz geboten und rechtmäßig ( BGH GA 1975, 333; BGH NJW 1980, 1761 [BGH 15.04.1980 - 1 StR 107/80]; BGH NStZ 1981, 70; ferner BGH, Urteile vom 26. Februar 1980 - 5 StR 9/80 - und 21. Oktober 1980 - 1 StR 477/80 ).

    Das dem Grundgesetz und der Strafprozeßordnung immanente Rechtsstaatsprinzip untersagt es den Strafverfolgungsbehörden, auf die Verübung von Straftaten hinzuwirken, wenn die Gründe dafür vor diesem Prinzip nicht bestehen können; wesentlich für die Beurteilung sind dabei Grundlage und Ausmaß des gegen den Täter bestehenden Verdachts, Art, Intensität und Zweck der Einflußnahme des Lockspitzels, Tatbereitschaft und eigene, nicht fremdgesteuerte Aktivitäten dessen, auf den er einwirkt ( BGH NJW 1980, 1761 [BGH 15.04.1980 - 1 StR 107/80]; BGH NStZ 1981, 70; BGH, Urteil vom 21. Oktober 1980 - 1 StR 477/80 ).

  • BGH, 11.09.1980 - 4 StR 16/80

    Agent provocateur - Bekämpfung schwerer Kriminalität - Verstoß gegen

    Auszug aus BGH, 06.02.1981 - 2 StR 370/80
    Nach der inzwischen gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist im Rahmen der Ermittlung und Bekämpfung besonders gefährlicher und schwer aufklärbarer Straftaten, zu denen auch der Rauschgifthandel gehört, der Einsatz polizeilicher Lockspitzel im Grundsatz geboten und rechtmäßig ( BGH GA 1975, 333; BGH NJW 1980, 1761 [BGH 15.04.1980 - 1 StR 107/80]; BGH NStZ 1981, 70; ferner BGH, Urteile vom 26. Februar 1980 - 5 StR 9/80 - und 21. Oktober 1980 - 1 StR 477/80 ).

    Das dem Grundgesetz und der Strafprozeßordnung immanente Rechtsstaatsprinzip untersagt es den Strafverfolgungsbehörden, auf die Verübung von Straftaten hinzuwirken, wenn die Gründe dafür vor diesem Prinzip nicht bestehen können; wesentlich für die Beurteilung sind dabei Grundlage und Ausmaß des gegen den Täter bestehenden Verdachts, Art, Intensität und Zweck der Einflußnahme des Lockspitzels, Tatbereitschaft und eigene, nicht fremdgesteuerte Aktivitäten dessen, auf den er einwirkt ( BGH NJW 1980, 1761 [BGH 15.04.1980 - 1 StR 107/80]; BGH NStZ 1981, 70; BGH, Urteil vom 21. Oktober 1980 - 1 StR 477/80 ).

  • BGH, 15.04.1980 - 1 StR 107/80

    Anstiftung durch einen polizeilichen agent provocateur - Überredung sich auf ein

    Auszug aus BGH, 06.02.1981 - 2 StR 370/80
    Nach der inzwischen gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist im Rahmen der Ermittlung und Bekämpfung besonders gefährlicher und schwer aufklärbarer Straftaten, zu denen auch der Rauschgifthandel gehört, der Einsatz polizeilicher Lockspitzel im Grundsatz geboten und rechtmäßig ( BGH GA 1975, 333; BGH NJW 1980, 1761 [BGH 15.04.1980 - 1 StR 107/80]; BGH NStZ 1981, 70; ferner BGH, Urteile vom 26. Februar 1980 - 5 StR 9/80 - und 21. Oktober 1980 - 1 StR 477/80 ).

    Das dem Grundgesetz und der Strafprozeßordnung immanente Rechtsstaatsprinzip untersagt es den Strafverfolgungsbehörden, auf die Verübung von Straftaten hinzuwirken, wenn die Gründe dafür vor diesem Prinzip nicht bestehen können; wesentlich für die Beurteilung sind dabei Grundlage und Ausmaß des gegen den Täter bestehenden Verdachts, Art, Intensität und Zweck der Einflußnahme des Lockspitzels, Tatbereitschaft und eigene, nicht fremdgesteuerte Aktivitäten dessen, auf den er einwirkt ( BGH NJW 1980, 1761 [BGH 15.04.1980 - 1 StR 107/80]; BGH NStZ 1981, 70; BGH, Urteil vom 21. Oktober 1980 - 1 StR 477/80 ).

  • BGH, 26.02.1980 - 5 StR 9/80

    Verurteilung wegen versuchten erpresserischen Menschenraubes in Tateinheit mit

    Auszug aus BGH, 06.02.1981 - 2 StR 370/80
    Nach der inzwischen gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist im Rahmen der Ermittlung und Bekämpfung besonders gefährlicher und schwer aufklärbarer Straftaten, zu denen auch der Rauschgifthandel gehört, der Einsatz polizeilicher Lockspitzel im Grundsatz geboten und rechtmäßig ( BGH GA 1975, 333; BGH NJW 1980, 1761 [BGH 15.04.1980 - 1 StR 107/80]; BGH NStZ 1981, 70; ferner BGH, Urteile vom 26. Februar 1980 - 5 StR 9/80 - und 21. Oktober 1980 - 1 StR 477/80 ).
  • BGH, 13.03.1973 - 1 StR 657/72

    Voraussetzungen für eine Verurteilung wegen Beihilfe - Anforderungen an einen

    Auszug aus BGH, 06.02.1981 - 2 StR 370/80
    Soweit die Revision meint, der Zeuge N. hätte als Tatbeteiligter gemäß § 60 Nr. 2 StPO nicht vereidigt werden dürfen, verkennt sie, daß sich diese Vorschrift nur auf die strafbare Tatbeteiligung bezieht; wer aber als polizeilicher Lockspitzel einen anderen zu einem Rauschgiftgeschäft bestimmt, um der Polizei die Überführung des Täters und die Sicherstellung des Rauschgifts zu ermöglichen, macht sich nicht strafbar ( BGH, Urteile vom 13. März 1974 - 1 StR 657/72-,27. August 1974 - 1 StR 300/74 - und 18. März 1975 - 1 StR 559/74 -).
  • BGH, 18.03.1975 - 1 StR 559/74

    Strafbarkeit wegen Verkehrs mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit

    Auszug aus BGH, 06.02.1981 - 2 StR 370/80
    Soweit die Revision meint, der Zeuge N. hätte als Tatbeteiligter gemäß § 60 Nr. 2 StPO nicht vereidigt werden dürfen, verkennt sie, daß sich diese Vorschrift nur auf die strafbare Tatbeteiligung bezieht; wer aber als polizeilicher Lockspitzel einen anderen zu einem Rauschgiftgeschäft bestimmt, um der Polizei die Überführung des Täters und die Sicherstellung des Rauschgifts zu ermöglichen, macht sich nicht strafbar ( BGH, Urteile vom 13. März 1974 - 1 StR 657/72-,27. August 1974 - 1 StR 300/74 - und 18. März 1975 - 1 StR 559/74 -).
  • BGH, 27.08.1974 - 1 StR 300/74

    Ausschluss der Öffentlichkeit für die Dauer der Vernehmung eines Zeugen -

    Auszug aus BGH, 06.02.1981 - 2 StR 370/80
    Soweit die Revision meint, der Zeuge N. hätte als Tatbeteiligter gemäß § 60 Nr. 2 StPO nicht vereidigt werden dürfen, verkennt sie, daß sich diese Vorschrift nur auf die strafbare Tatbeteiligung bezieht; wer aber als polizeilicher Lockspitzel einen anderen zu einem Rauschgiftgeschäft bestimmt, um der Polizei die Überführung des Täters und die Sicherstellung des Rauschgifts zu ermöglichen, macht sich nicht strafbar ( BGH, Urteile vom 13. März 1974 - 1 StR 657/72-,27. August 1974 - 1 StR 300/74 - und 18. März 1975 - 1 StR 559/74 -).
  • BGH, 10.06.2015 - 2 StR 97/14

    Rechtsstaatswidrige Tatprovokation durch Verdeckte Ermittler der Polizei führt

    Diese Lösung wurde bereits früher von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. nur Senat, Urteil vom 6. Februar 1981 - 2 StR 370/80, NJW 1981, 1626; Beschluss vom 13. November 1981 - 2 StR 242/81, NStZ 1982, 126; Beschluss 53 54 55 vom 23. Dezember 1981 - 2 StR 742/81, NStZ 1982, 156) und wird auch heute noch von Teilen der Literatur (vgl. etwa Tyszkiewicz aaO S. 225 ff.; Gaede/Buermeyer, HRRS 2008, 279, 286; Esser, Auf dem Weg zu einem europäischen Strafverfahrensrecht, 2002, S. 178; Sinner/Kreuzer, StV 2000, 114, 117; Küpper, JR 2000, 257; s. auch LR/Erb, StPO, 26. Aufl., § 163 Rn. 72) befürwortet.
  • BGH, 18.11.1999 - 1 StR 221/99

    Tatprovokation durch Vertrauensperson

    § 110c Rdn. 14; Sarstedt/Hamm, Revision in Strafsachen 6. Aufl. Rdn. 1125; Endriß/Kinzig StraFo 1998, 299; Hillenkamp NJW 1989, 2841; Kempf StV 1999, 128; Mache StV 1981, 599, 601; J. Meyer ZStW 95 (1983), 834, 853; Taschke StV 1984, 178; ders. StV 1999, 632 f. die Auffassung, es liege ein von Amts wegen zu beachtendes Strafverfahrenshindernis vor.
  • BGH, 17.10.1983 - GSSt 1/83

    Zur gerichtlichen Vernehmung von Vertrauenspersonen der Polizei und zur

    Nach der insoweit feststehenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist auch nicht zu bezweifeln, daß es zulässig ist, das Wissen von V-Personen in das Strafverfahren einzuführen (BGH JR 1969, 305; GA 1975, 333; NJW 1980, 1761 ; NStZ 1981, 70; NJW 1981, 1626; BGH, Urteil vom 16. Februar 1983 - 2 StR 437/82 - S. 10; vgl. fermer KK-Mayr § 250 StPO Rdn. 13 ff m.w.N.; kritisch hierzu aus der Literatur: Lüderssen, Festschrift für Karl Peters, 1974, S. 349 ff; Dencker, Festschrift für Dünnebier, 1982, S. 447 ff; Berz JuS 1982, 417 ff; Bruns NStZ 1983, 49).
  • BGH, 07.11.1985 - GSSt 1/85

    Lockspitzel Rauschgifteinfuhr - §§ 136 f StPO aF

    Er hat den Rechtsfehler, der zum Schuldspruch führte, darin erblickt, daß das Landgericht bei der Beurteilung des zweiten Tatteils dem "ganz erheblichen Tatbeitrag" einer Vertrauensperson der Polizei lediglich "ganz erhebliche mildernde Bedeutung" beigemessen, jedoch keinen Anlaß gesehen hatte, auf die vom 2. Strafsenat damals (auch in NJW 1981, 1626; NStZ 1982, 126; 1982, 156 und 1984, 519) vertretene Rechtsansicht einzugehen, daß eine Überschreitung der Grenzen zulässigen polizeilichen Lockspitzeleinsatzes zur Verwirkung des staatlichen Strafanspruchs führe und ein Verfahrenshindernis begründe.
  • KG, 09.09.1981 - Ss 32/81
    Ein von Amts wegen zu beachtendes Verfahrenshindernis, das durch den Einsatz eines polizeilichen Lockspitzels begründet sein könnte (BGH NJW 1981, 1626 ), liegt nicht vor.

    Der Einsatz polizeilicher Lockspitzel kann zur Bekämpfung des Rauschgifthandels, wie zur Bekämpfung jeder besonders gefährlichen und schwer aufzuklärenden Kriminalität, geboten und gerechtfertigt sein (BGH GA 1975, 333; NJW 1980, 1761 ; 1981, 1626; NStZ 1981, 70 ).

    Wesentlich für die Beurteilung sind dabei Grundlage und Ausmaß des Tatverdachtes, Art, Intensität und Zweck der Einflußnahme des Lockspitzels und eigene, nicht fremd gesteuerte Aktivitäten des Angeklagten (BGH NJW 1980, 1761 ; 1981, 1626).

    Ergibt die Wertung ein solches Gewicht des provozierenden Verhaltens des Lockspitzels, daß dadurch der Tatbeitrag des Angeklagten in den Hintergrund tritt und er so zum "Objekt staatlichen Handelns herabgewürdigt" (Franzheim NJW 1979, 2015) erscheint, entsteht daraus ein auf den angestifteten Täter beschränktes Strafverfolgungsverbot, das die Wirkung eines von Amts wegen zu beachtenden Verfahrenshindernisses entfaltet (BGH NJW 1981, 1626 ).

  • BGH, 04.06.1985 - 2 StR 13/85

    Tatbeitrag eines V-Mannes der Polizei im Zusammenhang mit der Verurteilung eines

    Der tragende Grund für die Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils war somit die Rechtsansicht des erkennenden Senats, daß eine Überschreitung der Grenzen zulässigen polizeilichen Lockspitzeleinsatzes zur Verwirkung des staatlichen Strafanspruchs führe und - wie vom Senat in vorausgegangenen und nachfolgenden Entscheidungen dargelegt (vgl. BGH NJW 1981, 1626; BGH NStZ 1982, 126; 1982, 156; 1984, 519; offengelassen im Urteil vom 20. März 1985 - 2 StR 596/84) - ein Verfahrenshindernis begründe.
  • BGH, 19.07.2000 - 3 StR 245/00

    Verletzung des Grundsatzes des fairen Verfahren durch Tatprovokation eines

    Demgegenüber vertreten Nack in KK 4. Aufl. § 110c Rdn. 14; Sarstedt/Hamm, Revision in Strafsachen 6. Aufl. Rdn. 1125; Endriß/Kinzig StraFo 1998, 299; Hillenkamp NJW 1989, 2841; Kempf StV 1999, 128; Mache StV 1981, 599, 601; J. Meyer ZStW 95 [1983], 834, 853; Taschke StV 1984, 178; ders. StV 1999, 632 f. die Auffassung, es liege ein von Amts wegen zu beachtendes Strafverfahrenshindernis vor.
  • BGH, 23.09.1983 - 2 StR 370/83

    Polizeibehörde - Billigung - Lockspitzel - Zulässigkeit - Veranlassung zu

    Wesentlich für die Beurteilung sind dabei Grundlage und Ausmaß des gegen den Täter bestehenden Verdachts, Art, Intensität und Zweck der Einflußnahme des Lockspitzels, Tatbereitschaft und eigene, nicht fremdgesteuerte Aktivitäten dessen, auf den er einwirkt (BGH, Urteil vom 6. Februar 1981 - 2 StR 370/80 = NJW 1981, 1626 mit Nachweisen).
  • BGH, 23.09.1983 - 2 StR 151/83

    Strafprozeßrecht: Verlesen einer Urkunde, Urteilsabsetzungsfrist,

    Eine erhebliche Einwirkung durch die V-Leute auf die Angeklagten im Sinne einer intensiven und hartnäckigen Beeinflussung, die nach gefestigter Rechtsprechung ein Verfahrenshindernis begründen konnte (BGH NJW 1981, 1626; BGH NStZ 1981, 70; 1982, 156),ist weder im Beweisantrag behauptet noch von der Revision vorgetragen.

    Daß die Angeklagten Erst- oder Gelegenheitstäter waren, kann ohne Hinzutreten weiterer Umstände nicht ausreichen, sie bei einem polizeilichen Anstoß zur Tat außer Strafverfolgung zu stellen (vgl. BGH NJW 1981, 1626).

  • BVerfG, 27.11.1984 - 2 BvR 236/84

    Tatprovokation bei Auübung der verbotener Prostitution

    Denn das Vorgehen des Polizeibeamten liegt wesentlich anders als das tatprovozierende Auftreten sogenannter Lockspitzel in den vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fällen, auf die sich die Verfassungsbeschwerde bezieht (vgl. nur BGH, GA 1975, 333; NJW 1980, 1761 ; NJW 1981, 1626 ; StV 1981, 276 ; NJW 1984, 2300 ; StV 1984, 406 und 407).
  • BGH, 05.03.1986 - 2 StR 13/85

    Bindung des Revisionsgerichts an eine frühere mittlerweile aufgegebene rechtliche

  • LG Stuttgart, 30.11.1983 - 16 KLs 187/83

    Beweiswürdigung bei Aussagen eines gesperrten V-Mannes; Tatprovokation als

  • OLG Düsseldorf, 10.08.1983 - 5 Ss 258/83

    Strafprozeßrecht: Verfolgbarkeit bei Tatprovokation

  • BGH, 13.11.1981 - 2 StR 242/81

    Heroin als Belohnung - Polizeilicher Lockspitzel (agent provocateur), Möglichkeit

  • BGH, 01.02.1985 - 2 StR 482/84

    Lockspitzel - Landeskriminalamt - Heroin - Verfahrenshindernis - Drogengeschäft -

  • BGH, 23.12.1981 - 2 StR 742/81

    Lockspitzel II - Möglichkeit eines Strafverfolgungsverbots

  • BGH, 02.07.1981 - 1 StR 195/81

    Berichtigung der Urteilsformel durch das Gericht als Verfahrensrüge -

  • BGH, 20.12.1983 - 5 StR 634/83

    Vernehmung - Kommissarische Vernehmung - Zeugen - Ausschluss des Verteidigers -

  • BGH, 20.10.1982 - 2 StR 43/82

    Strafbarkeit wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln -

  • BGH, 15.01.1982 - 2 StR 153/81

    Anwendung des Auslieferungsvertrages zwischen dem Deutschen Reich und

  • BGH, 23.12.1981 - 2 StR 694/81

    Betäubungsmittelstrafrecht: Tatprovokation, Strafzumessung bei Regelbeispiel

  • BGH, 30.01.1985 - 2 StR 482/84

    Strafverfolgungsverbot wegen Einsatzes von Scheinkäufern durch die

  • BGH, 16.02.1983 - 2 StR 437/82

    Verurteilung wegen Handeltreiben und Erwerb von Betäubungsmitteln - Entbindung

  • BGH, 21.10.1981 - 2 StR 294/81

    Ablehnung des Beweisantrags auf Vernehmung eines Zeugen (untaugliches

  • BVerwG, 25.04.2001 - 1 D 16.00

    Dienstvergehen wegen Nachgehen einer ungenehmigten Nebentätigkeit und

  • OLG Düsseldorf, 15.03.1985 - 5 Ss 22/85
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