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Rechtsprechung
   BGH, 04.11.1980 - 1 StR 511/80   

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BGH, 04.11.1980 - 1 StR 511/80 (https://dejure.org/1980,1079)
BGH, Entscheidung vom 04.11.1980 - 1 StR 511/80 (https://dejure.org/1980,1079)
BGH, Entscheidung vom 04. November 1980 - 1 StR 511/80 (https://dejure.org/1980,1079)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Strafschärfende Bewertung eines gesetzlichen Tatbestandsmerkmals - Berücksichtigung der Strafzumessung bei Einsetzung verdeckter Ermittler - Voraussetzungen der Gehilfenhandlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1981, 72
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.06.1952 - 2 StR 180/52
    Auszug aus BGH, 04.11.1980 - 1 StR 511/80
    Der Gehilfe muß die Vollendung der Haupttat wollen (BGH bei Dallinger MDR 1973, 554) und außerdem den Willen und das Bewußtsein haben, die Tat eines anderen zu fördern (BGHSt 3, 65 [BGH 10.06.1952 - 2 StR 180/52]).
  • BGH, 20.09.1977 - 1 StR 361/77

    Rücktritt vom Versuch einer Vorbereitungshandlung zum Mord - Frage eines

    Auszug aus BGH, 04.11.1980 - 1 StR 511/80
    Diese Hilfeleistung braucht zwar für den Erfolg der Haupttat nicht ursächlich zu sein, muß aber die den Straftatbestand verwirklichende Handlung des Täters in irgendeiner Weise erleichtert oder gefördert haben (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH VRS 8, 199, 201; BGH bei Dallinger MDR 1972, 16; BGH, Urteil vom 20. September 1977 - 1 StR 361/77).
  • BGH, 30.01.1980 - 3 StR 471/79

    Verbot der Doppelverwertung von Tatbestandsmerkmalen - Strafschärfende

    Auszug aus BGH, 04.11.1980 - 1 StR 511/80
    Daß sich der Täter von Gewinnstreben oder Gewinnsucht leiten läßt, ist subjektives Merkmal des Handeltreibens im Sinn von § 11 Abs. 1 Nr. 1 BetmG, das im Hinblick auf das Verbot der Doppel Verwertung von Tatbestandsmerkmalen (§ 46 Abs. 3 StGB) nicht zusätzlich zur Strafschärfung herangezogen werden darf (BGH NJV 1980, 1344 = MDR 1980, 412).
  • BGH, 13.03.1973 - 1 StR 657/72

    Voraussetzungen für eine Verurteilung wegen Beihilfe - Anforderungen an einen

    Auszug aus BGH, 04.11.1980 - 1 StR 511/80
    Der Gehilfe muß die Vollendung der Haupttat wollen (BGH bei Dallinger MDR 1973, 554) und außerdem den Willen und das Bewußtsein haben, die Tat eines anderen zu fördern (BGHSt 3, 65 [BGH 10.06.1952 - 2 StR 180/52]).
  • OLG Karlsruhe, 10.07.2017 - 2 Rv 10 Ss 581/16

    Beihilfe zum unerlaubtem Entfernen vom Unfallort: Zeitpunkt der Beendigung des

    Darauf, dass der Haupttäter von der Unterstützung durch den Gehilfen keine Kenntnis hat, kommt es bei der physischen Beihilfe nicht an (BGH StV 1981, 72; BGHR StGB § 27 Abs. 1 Vorsatz 8; LK-Schünemann a.a.O., § 27 Rn. 10).
  • BGH, 08.03.2001 - 4 StR 453/00

    Beihilfe; Hilfeleisten; Neutrale Handlungen; Totschlag; Kausalität; Beihilfe zur

    b) Als Hilfeleistung im Sinne des § 27 StGB ist grundsätzlich jede Handlung anzusehen, welche die Herbeiführung des Taterfolges durch den Täter in irgendeiner Weise objektiv gefördert hat (vgl. BGHSt 42, 135, 136; BGH StV 1981, 72, 73; 2000, 492, 493), ohne daß sie für den Erfolg ursächlich gewesen sein muß (st. Rspr., vgl. nur BGHR StGB § 27 Abs. 1 Vorsatz 8; BGH StV 2000, 492, 493 jeweils m.w.N.).
  • OLG Köln, 12.06.1992 - Ss 204/92

    Betäubungsmittelstrafrecht: Psychische Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben

    Die Hilfeleistung braucht für den Erfolg der Haupttat nicht ursächlich zu sein, muß aber die den Straftatbestand verwirklichende Handlung des Täters in irgendeiner Weise erleichtert oder gefördert haben (BGH StV 1981, 72 ; StV 1983, 283 ; vgl. Endriß/Malek, Betäubungsmittelstrafrecht, Rn. 114).

    Psychische Beihilfe hat die Rechtsprechung bejaht, wenn der Gehilfe den Tatentschluß des Haupttäters gestärkt, dem Haupttäter letzte Skrupel ausgeredet oder ihm durch (tatenloses) Dabeistehen, bloße körperliche Anwesenheit ein größeres Gefühl der Sicherheit gegeben hat (vgl. zu letzterem: BGH bei Dallinger, MDR 1967, 173; BGH StV 1981, 72, 73; StV 1982, 517, 518; BGH bei Schoreit, NStZ 1986, 53; BGHR, BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 21 Beihilfe; Körner, BtMG 4. Aufl., § 29 Rn. 174 m.w.N.; Endriß/Malek, a.a.O.; vgl. zu allem: Rudolphi, a.a.O., m.N.).

  • BGH, 08.09.1994 - 4 StR 364/94

    Beihilfe bei einseitiger Kenntnisnahme ohne objektiv fördernden Beitrag - Aktive

    Ob die - weitere - Tatausführung ohne die Beteiligung der Angeklagten K. unterblieben oder vereitelt worden wäre, ist rechtlich bedeutungslos; denn ursächlich braucht die Hilfeleistung für die Tatbegehung nicht zu sein (BGH StV 1981, 72/73; Lackner StGB 20. Aufl. § 27 Rdn. 2).
  • OLG Düsseldorf, 31.08.2001 - 2a Ss 149/01

    Beihilfevoraussetzungen; Aufenthalt eines Ausländers; Beihilfe zum illegalen

    a) Als Hilfeleistung ist grundsätzlich jede Handlung anzusehen, welche die Herbeiführung des Taterfolgs durch den Täter in irgendeiner Weise objektiv gefördert hat (vgl. BGHSt 42, 135, 136 = NJW 1996, 2517; BGH StV 1981, 72, 73), ohne dass sie für den Erfolg ursächlich gewesen sein muss (st.Rspr.; vgl. BGHR StGB § 27 Abs. 1 Vorsatz 8, NJW 2001, 2409, 2410, jew. m.w.N.).
  • BGH, 22.05.1989 - 2 StR 38/89

    Einverständnis eines anderen mit dem Erfolg der Haupttat wenn diese seinen

    Y. hat die Tat unabhängig vom Angeklagten M. B. begangen (vgl. BGH, Urteil vom 4. November 1980 - 1 StR 511/80 = StV 81, 72).
  • BayObLG, 16.09.1996 - 4St RR 144/96

    Betäubungsmittelstrafrecht: Unerlaubtes Handeltreiben, Verstoß gegen das

    Gegen dieses Verbot hat das Landgericht verstoßen, da die festgestellte Gewinnsucht des Angeklagten bereits zum Tatbestandsmerkmal des Handeltreibens im Sinne des § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG gehört (BGH StV 1981, 72 ; 1981, 123 ; StV 1991, 64 ; MDR 1980, 412/413; OLG Düsseldorf StV 1994, 23 ; Körner BtMG 4. Aufl. § 29 Rn. 278).
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Rechtsprechung
   BGH, 20.11.1980 - 1 StR 655/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,7962
BGH, 20.11.1980 - 1 StR 655/80 (https://dejure.org/1980,7962)
BGH, Entscheidung vom 20.11.1980 - 1 StR 655/80 (https://dejure.org/1980,7962)
BGH, Entscheidung vom 20. November 1980 - 1 StR 655/80 (https://dejure.org/1980,7962)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Auseinandersetzung des Tatrichters mit den zu Gunsten des Täters sprechenden Umständen - Vollzug des Beischlafs als Kriterium für besonders schweren Fall bei sexuellem Missbrauch eines Kindes

Papierfundstellen

  • StV 1981, 72
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 11.07.1978 - 4 StR 349/78

    Anforderungen an das Vorliegen eines besonders schweren Falls des sexuellen

    Auszug aus BGH, 20.11.1980 - 1 StR 655/80
    Schon in diesem Zusammenhang muß sich der Tatrichter deshalb mit den zu Gunsten des Täters sprechenden Umständen auseinandersetzen (BGH, Beschluß vom 11. Juli 1978 - 4 StR 349/78).
  • BGH, 13.01.1987 - 1 StR 654/86

    Annahme eines besonders schweren Falls bei Verwirklichung eines Regelbeispiels

    Es müssen in dem Tun oder in der Person des Täters Umstände vorliegen, die das Unrecht seiner Tat oder seine Schuld deutlich vom Regelfall abheben, so daß die Anwendung des erschwerten Strafrahmens als unangemessen erscheint (vgl. BGHSt 20, 121, 125; BGH StV 1981, 72 ; BGH NStZ 1982, 425 ; BGH, Beschlüsse vom 11. Juli 1978 - 4 StR 349/78 - und vom 29. April 1981 - 3 StR 122/81; Stree in Schönke/Schröder, StGB 22. Aufl. vor § 38 Rdn. 44 a).
  • BGH, 13.10.1981 - 1 StR 607/81

    Nichtberücksichtigung von gesetzlichen Strafmilderungsgründen

    Das bedarf der Darlegung (vgl. BGH, Beschluß vom 20. November 1980 - 1 StR 655/80).".
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