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Rechtsprechung
   BGH, 27.04.1982 - 1 StR 873/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,319
BGH, 27.04.1982 - 1 StR 873/81 (https://dejure.org/1982,319)
BGH, Entscheidung vom 27.04.1982 - 1 StR 873/81 (https://dejure.org/1982,319)
BGH, Entscheidung vom 27. April 1982 - 1 StR 873/81 (https://dejure.org/1982,319)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Rücktritt vom Versuch - Vereitelung der Tatvollendung - Strafbarkeit wegen gefährlicher Körperverletzung - Ausbleiben des Erfolges ohne Zutun des Täters - Erfordernis des Gelingens der Erfolgsabwendung - Rücktritt von einem beendeten Versuch

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Anforderungen an den Rücktritt vom (beendeten) Versuch; § 24 StGB

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Manifestierung des Rücktrittswillens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Rücktritt vom beendeten Versuch - Rettungshandlung

Papierfundstellen

  • BGHSt 31, 46
  • NJW 1982, 2263
  • MDR 1982, 765
  • NStZ 1982, 463 (Ls.)
  • StV 1982, 467
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 21.12.1972 - 4 StR 450/72

    Vorliegen eines Rücktritts bei vorzeitiger Entdeckung der Tat - Vorliegen des

    Auszug aus BGH, 27.04.1982 - 1 StR 873/81
    Infolgedessen muß er den Willen der Abstandnahme von der Tat durch Handlungen manifestieren, die auf Vereitelung der Tatvollendung abzielen und objektiv oder wenigstens aus seiner Sicht dazu ausreichen (BGHSt 14, 75, 80; 22, 330, 332/333; BGH NJW 1973, 632, 633; BGH, Urt. vom 20. Oktober 1977 - 4 StR 366/77 - bei Holtz MDR 1978, 279 und BGH, Urt. vom 15. August 1978 - 1 StR 327/78 - bei Holtz MDR 1978, 985).

    Stets trägt er das volle Risiko des Erfolgseintritts (BGH NJW 1973, 632, 633; BGH 1 StR 327/78 a.a.O).

    Das genügt nicht (BGH NJW 1973, 632).

  • BGH, 15.08.1978 - 1 StR 327/78

    Annahme bedingten Tötungsvorsatzes bei dosiertem Würgen - Anforderungen an

    Auszug aus BGH, 27.04.1982 - 1 StR 873/81
    Infolgedessen muß er den Willen der Abstandnahme von der Tat durch Handlungen manifestieren, die auf Vereitelung der Tatvollendung abzielen und objektiv oder wenigstens aus seiner Sicht dazu ausreichen (BGHSt 14, 75, 80; 22, 330, 332/333; BGH NJW 1973, 632, 633; BGH, Urt. vom 20. Oktober 1977 - 4 StR 366/77 - bei Holtz MDR 1978, 279 und BGH, Urt. vom 15. August 1978 - 1 StR 327/78 - bei Holtz MDR 1978, 985).

    Solche Verhinderungsmöglichkeiten muß er ausschöpfen (BGH 1 StR 327/78 a.a.O; Lackner, StGB 14. Aufl. § 24 Anm. 4 b).

    Stets trägt er das volle Risiko des Erfolgseintritts (BGH NJW 1973, 632, 633; BGH 1 StR 327/78 a.a.O).

  • BGH, 15.01.1960 - 4 StR 501/59

    Überzeugung des Gerichts vom Tötungsvorsatz - Abgrenzung des beendeten vom

    Auszug aus BGH, 27.04.1982 - 1 StR 873/81
    Infolgedessen sei der von ihm begangene Totschlags- oder Mordversuch beendet gewesen (vgl. BGHSt 14, 75, 79; 22, 330, 332; BGH, Urt. vom 20. Februar 1980 - 2 StR 722/79 - bei Holtz MDR 1980, 628).

    Infolgedessen muß er den Willen der Abstandnahme von der Tat durch Handlungen manifestieren, die auf Vereitelung der Tatvollendung abzielen und objektiv oder wenigstens aus seiner Sicht dazu ausreichen (BGHSt 14, 75, 80; 22, 330, 332/333; BGH NJW 1973, 632, 633; BGH, Urt. vom 20. Oktober 1977 - 4 StR 366/77 - bei Holtz MDR 1978, 279 und BGH, Urt. vom 15. August 1978 - 1 StR 327/78 - bei Holtz MDR 1978, 985).

  • BGH, 12.02.1969 - 2 StR 537/68

    Verurteilung wegen versuchten Totschlags - Abgrenzung zwischen beendetem und

    Auszug aus BGH, 27.04.1982 - 1 StR 873/81
    Infolgedessen sei der von ihm begangene Totschlags- oder Mordversuch beendet gewesen (vgl. BGHSt 14, 75, 79; 22, 330, 332; BGH, Urt. vom 20. Februar 1980 - 2 StR 722/79 - bei Holtz MDR 1980, 628).

    Infolgedessen muß er den Willen der Abstandnahme von der Tat durch Handlungen manifestieren, die auf Vereitelung der Tatvollendung abzielen und objektiv oder wenigstens aus seiner Sicht dazu ausreichen (BGHSt 14, 75, 80; 22, 330, 332/333; BGH NJW 1973, 632, 633; BGH, Urt. vom 20. Oktober 1977 - 4 StR 366/77 - bei Holtz MDR 1978, 279 und BGH, Urt. vom 15. August 1978 - 1 StR 327/78 - bei Holtz MDR 1978, 985).

  • BGH, 20.10.1977 - 4 StR 366/77

    Versuchte Tötung der Ehefrau durch Stiche in den Rücken - Vorliegen eines

    Auszug aus BGH, 27.04.1982 - 1 StR 873/81
    Infolgedessen muß er den Willen der Abstandnahme von der Tat durch Handlungen manifestieren, die auf Vereitelung der Tatvollendung abzielen und objektiv oder wenigstens aus seiner Sicht dazu ausreichen (BGHSt 14, 75, 80; 22, 330, 332/333; BGH NJW 1973, 632, 633; BGH, Urt. vom 20. Oktober 1977 - 4 StR 366/77 - bei Holtz MDR 1978, 279 und BGH, Urt. vom 15. August 1978 - 1 StR 327/78 - bei Holtz MDR 1978, 985).
  • BGH, 26.07.1978 - 3 StR 248/78

    Erfordernis der Bestimmung der Höhe der einzelnen Tagessätze bei Bildung einer

    Auszug aus BGH, 27.04.1982 - 1 StR 873/81
    Infolgedessen muß er den Willen der Abstandnahme von der Tat durch Handlungen manifestieren, die auf Vereitelung der Tatvollendung abzielen und objektiv oder wenigstens aus seiner Sicht dazu ausreichen (BGHSt 14, 75, 80; 22, 330, 332/333; BGH NJW 1973, 632, 633; BGH, Urt. vom 20. Oktober 1977 - 4 StR 366/77 - bei Holtz MDR 1978, 279 und BGH, Urt. vom 15. August 1978 - 1 StR 327/78 - bei Holtz MDR 1978, 985).
  • BGH, 20.02.1980 - 2 StR 722/79

    Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Totschlagsversuch - Beendung eines mit

    Auszug aus BGH, 27.04.1982 - 1 StR 873/81
    Infolgedessen sei der von ihm begangene Totschlags- oder Mordversuch beendet gewesen (vgl. BGHSt 14, 75, 79; 22, 330, 332; BGH, Urt. vom 20. Februar 1980 - 2 StR 722/79 - bei Holtz MDR 1980, 628).
  • BGH, 01.04.1980 - 5 StR 123/80

    Annahme von Tateinheit nach dem Zweifelssatz bei Offenbleiben des Vorliegens der

    Auszug aus BGH, 27.04.1982 - 1 StR 873/81
    Infolgedessen sei der von ihm begangene Totschlags- oder Mordversuch beendet gewesen (vgl. BGHSt 14, 75, 79; 22, 330, 332; BGH, Urt. vom 20. Februar 1980 - 2 StR 722/79 - bei Holtz MDR 1980, 628).
  • BGH, 19.05.1993 - GSSt 1/93

    Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei Erreichung des

    Ein strafbefreiender Rücktritt setzt in solchen Fällen voraus, daß der Täter den Erfolgseintritt durch eigene Tätigkeit verhindert oder sich darum bemüht, wenn der Erfolg ohne sein Zutun ausbleibt (§ 24 Abs. 1 Satz 1, 2. Alternative und Satz 2 StGB; vgl. BGHSt 31, 46; 33, 295).
  • BGH, 20.12.2002 - 2 StR 251/02

    Strafbefreiender Rücktritt beim Versuch eines unechten Unterlassungsdelikt

    Der 1. Strafsenat hat allerdings im Urteil vom 27. April 1982 - 1 StR 873/81 (BGHSt 31, 46, 49) entschieden, der Täter dürfe sich nicht mit Maßnahmen begnügen, die, wie er erkennt, (möglicherweise) unzureichend sind, wenn ihm bessere Verhinderungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen.

    Er müsse solche Möglichkeiten ausschöpfen und dürfe dem Zufall keinen Raum bieten; wenn der Erfolg ohne Zutun des Täters abgewendet werde, also ein Fall des § 24 Abs. 1 Satz 2 StGB gegeben sei, "(ändere) sich dadurch nichts" (BGHSt 31, 46, 49).

    Ähnlich haben der 3. Strafsenat (BGH bei Dallinger MDR 1972, 751) sowie der 4. Strafsenat entschieden (Beschl. vom 20. Februar 1997 - 4 StR 642/96; vom 25. Februar 1997 - 4 StR 49/97 (NStZ-RR 1997, 193, 194)), wobei aber jeweils offen blieb, ob die auf BGHSt 31, 46, 49 Bezug nehmenden Ausführungen einen Fall des § 24 Abs. 1 Satz 1, 2. Halbsatz StGB betrafen (vgl. auch Urteil vom 5. Dezember 1985 - 4 StR 593/85 (NJW 1986, 1001, 1002)).

    Der 1. Strafsenat hat im Urteil vom 15. Mai 1990 - 1 StR 146/90 (NJW 1990, 3219) unter Bezugnahme auf BGHSt 31, 46 ausgeführt, im Fall der Ursächlichkeit der Verhinderungsbemühungen sei der Rücktritt nicht dadurch ausgeschlossen, daß der Täter zur Rettung mehr als geschehen hätte tun können (so auch der 4. Strafsenat in der Entscheidung StV 1981, 396, 397).

    Hierauf hat der 1. Strafsenat mit Beschluß vom 26. September 2002 - 1 ARs 36/02 - mitgeteilt, Rechtsprechung des 1. Strafsenats stehe der beabsichtigten Entscheidung nicht entgegen; soweit das Senatsurteil BGHSt 31, 46 im Blick auf bestimmte Formulierungen (ebenda S. 49) in der Literatur anders verstanden werde, beruhe das auf einer nicht zutreffenden Interpretation.

    Die Entscheidung BGHSt 31, 46, 49 ist teilweise dahin verstanden worden, daß auch bei kausaler Erfolgsverhinderung "bestmögliche" Bemühungen des Täters erforderlich seien (vgl. Puppe NStZ 1984, 488, 490; Rudolphi NStZ 1989, 508); die Autoren, die diese Absicht vertreten (vgl. insbesondere Herzberg NJW 1989, 867; Jakobs, Strafrecht Allgemeiner Teil, 2. Aufl., 26. Abschn. Rdn. 21; 29, Abschn. Rdn. 119; ders. ZStW 104 (1992), 89; Baumann/Weber/Mitsch, Strafrecht Allgemeiner Teil, 10. Aufl. § 27 Rdn. 28; Schmidhäuser, Strafrecht Allgemeiner Teil, 2. Aufl. § 15 Rdn. 89 ff.; alle m.w.N.), berufen sich in der Regel auf die Entscheidungen BGH (bei Dallinger) MDR 1972, 751 f. und BGHSt 31, 46, 49.

  • BGH, 22.08.1985 - 4 StR 326/85

    Beendigung des Totschlagversuchs

    Überläßt der Täter die Rettung des Opfers Dritten, so genügt er nicht den Anforderungen des § 24 Abs. 1 Satz 2 StGB, wenn er sich nicht davon überzeugt, daß die für die Erfolgsabwendung notwendigen Rettungsmaßnahmen auch ergriffen werden (Ergänzung von BGHSt 31, 46).

    Der Täter muß alles tun, was in seinen Kräften steht und was nach seiner Überzeugung zur Erfolgsabwendung erforderlich ist (BGH bei Holtz MDR 1978, 279, 985); er muß die aus seiner Sicht ausreichenden Verhinderungsmöglichkeiten ausschöpfen (BGHSt 31, 46, 50).

    Deshalb hat er dem Zufall dort Raum geboten, wo er ihn vermeiden konnte (BGHSt 31, 46, 49).

  • BGH, 14.08.2002 - 2 StR 251/02

    Strafbefreiender Rücktritt vom Versuch eines unechten Unterlassungsdelikts

    Der 1. Strafsenat hat im Urteil vom 27. April 1982 - 1 StR 873/81 (BGHSt 31, 46, 49) entschieden, der Täter dürfe sich nicht mit Maßnahmen begnügen, die, wie er erkennt, (möglicherweise) unzureichend sind, wenn ihm bessere Verhinderungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen.

    Wenn der Erfolg ohne Zutun des Täters abgewendet werde (also ein Fall des § 24 Abs. 1 Satz 2 StGB gegeben ist), "(ändere) sich dadurch nichts" (BGHSt 31, 46, 49).

    Ähnlich haben der 3. Strafsenat (BGH bei Dallinger MDR 1972, 751) sowie der 4. Strafsenat entschieden (Beschl. vom 20. Februar 1997 - 4 StR 642/96; vom 25. Februar 1997 - 4 StR 49/97 (NStZ-RR 1997, 193, 194)), wobei aber jeweils offen bleibt, ob die auf BGHSt 31, 46, 49 Bezug nehmenden Ausführungen einen Fall des § 24 Abs. 1 Satz 1, 2. Halbsatz StGB betreffen (vgl. auch Urteil vom 5. Dezember 1985 - 4 StR 593/85 (NJW 1986, 1001, 1002)).

    Der 1. Strafsenat selbst hat im Urteil vom 15. Mai 1990 - 1 StR 146/90 (NJW 1990, 3219) unter Bezugnahme auf BGHSt 31, 46 angeführt, im Fall der Ursächlichkeit der Verhinderungsbemühungen sei der Rücktritt nicht dadurch ausgeschlossen, daß der Täter zur Rettung mehr als geschehen hätte tun können (so auch der 4. Strafsenat in der Entscheidung StV 1981, 396, 397).

    Die Entscheidung BGHSt 31, 46, 49 ist in der Literatur dahin verstanden worden, daß auch bei kausaler Erfolgsverhinderung "bestmögliche" Bemühungen des Täters erforderlich seien (vgl. Puppe NStZ 1984, 488, 490; Rudolphi NStZ 1989, 508); die Autoren, die diese Ansicht vertreten (vgl. insbesondere Herzberg NJW 1989, 867; Jakobs, Strafrecht Allgemeiner Teil, 2. Aufl., 26. Abschn. Rdn. 21; 29. Abschn. Rdn. 119; ders. ZStW 104 (1992), 89; Baumann/Weber/Mitsch, Strafrecht Allgemeiner Teil, 10. Aufl. § 27 Rdn. 28; Schmidhäuser, Strafrecht Allgemeiner Teil, 2. Aufl., § 15 Rdn. 89 ff.; alle m.w.N.), berufen sich in der Regel auf die Entscheidungen BGH (bei Dallinger) MDR 1972, 751 f. und BGHSt 31, 46, 49.

    Dem könnten die oben genannten Entscheidungen des 1. Strafsenats (insbesondere BGHSt 31, 46, 49), aber auch des 4. Strafsenats entgegenstehen; der Senat vermag ihnen nicht mit Sicherheit zu entnehmen, ob sie auf einer von der Ansicht des Senats abweichenden Rechtsauffassung beruhten und ob diese gegebenenfalls in späteren Entscheidungen aufgegeben wurde.

    Da der 1. Strafsenat in der Entscheidung NJW 1990, 3219 sowohl auf die Entscheidung in StV 1981, 396 als auch auf BGHSt 31, 46 verwiesen hat, liegt die Annahme nahe, daß die letztgenannte Entscheidung in der Literatur mißverstanden worden ist.

  • BGH, 26.09.2002 - 1 ARs 36/02

    Strafbefreiender Rücktritt vom Versuch eines unechten Unterlassungsdelikts

    Der 2. Strafsenat meint, dem könne Rechtsprechung des 1. Strafsenats, insbesondere das Urteil BGHSt 31, 46, entgegenstehen.

    Soweit das Senatsurteil BGHSt 31, 46 im Blick auf bestimmte Formulierungen (aaO S. 49) in der Literatur anders verstanden wird (vgl. Anfragebeschluß S. 4/5), beruht das auf einer nicht zutreffenden Interpretation.

    Der Zusammenhang jenes Senatsurteils und sein sinngerechtes Verständnis im Blick auf den dort zugrundeliegenden Sachverhalt ergeben, daß der Senat verlangt, der Täter habe die von ihm gewählte, objektiv und aus seiner Sicht geeignete Verhinderungsmöglichkeit auszuschöpfen (BGHSt 31, 46, 50 unter Ziff. 2.).

    Das volle Risiko eines gleichwohl eintretenden Taterfolges trug er ohnehin (vgl. BGHSt 31, 46, 49 m.w.Nachw.).

  • BGH, 04.12.2002 - XII ZB 164/02
    Der 1. Strafsenat hat allerdings im Urteil vom 27.4.1982 - 1 StR 873/81 (BGHSt 31, 46, 49) entschieden, der Täter dürfe sich nicht mit Maßnahmen begnügen, die, wie er erkennt, (möglicherweise) unzureichend sind, wenn ihm bessere Verhinderungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen.

    Er müs- se solche Möglichkeiten ausschöpfen und dürfe dem Zufall keinen Raum bieten; wenn der Erfolg ohne Zutun des Täters abgewendet werde, also ein Fall des § 24 I Satz 2 StGB gegeben sei, "(ändere) sich dadurch nichts" (BGHSt 31, 46, 49).

    Ähnlich haben der 3. Strafsenat (BGH bei Dallinger MDR 1972, 751) sowie der 4. Strafsenat entschieden (Beschl. vom 20.2. 1997 - 4 StR 642/96; vom 25.2. 1997 - 4 StR 49/97 [NStZ-RR 1997, 193, 194]), wobei aber jeweils offen blieb, ob die auf BGHSt 31, 46, 49 Bezug nehmenden Ausführungen einen Fall des § 24 I Satz 1, 2. Halbsatz StGB betrafen (vgl. auch Urteil vom 5.12.1985 - 4 StR 593/85 [NJW 1986, 1001, 1002]).

    Der 1. Strafsenat hat im Urteil vom 15.5.1990 - 1 StR 146/90 (NJW 1990, 3219) unter Bezugnahme auf BGHSt 31, 46 ausgeführt, im Fall der Ursächlichkeit der Verhinderungsbemühungen sei der Rücktritt nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Täter zur Rettung mehr als geschehen hätte tun können (so auch der 4. Strafsenat in der Entscheidung StV 1981, 396, 397).

    Hierauf hat der 1. Strafsenat mit Beschluß vom 26.9.2002 - 1 ARs 36/02 - mitgeteilt, Rechtsprechung des 1. Strafsenats stehe der beabsichtigten Entscheidung nicht entgegen; soweit das Senatsurteil BGHSt 31, 46 im Blick auf bestimmte Formulierungen (ebenda S. 49) in der Literatur anders verstanden werde, beruhe das auf einer nicht zutreffenden Interpretation.

    Die Entscheidung BGHSt 31, 46, 49 ist teilweise dahin verstanden worden, dass auch bei kausaler Erfolgsverhinderung "bestmögliche" Bemühungen des Täters erforderlich seien (vgl. Puppe NStZ 1984, 488, 490; Rudolphi NStZ 1989, 508); die Autoren, die diese Absicht vertreten (vgl. insbesondere Herzberg NJW 1989, 867; Jakobs, Strafrecht Allgemeiner Teil, 2. Aufl., 26. Abschn. Rdnr. 21; 29, Abschn. Rdnr. 119; ders. ZStW 104 [1992], 89; Baumann/Weber/Mitsch, Strafrecht Allgemeiner Teil, 10. Aufl. § 27 Rdnr. 28; Schmidhäuser, Strafrecht Allgemeiner Teil, 2. Aufl. § 15 Rdnr. 89 ff.; alle m.w. Nachw.), berufen sich in der Regel auf die Entscheidungen BGH (bei Dallinger) MDR 1972, 751 f. und BGHSt 31, 46, 49. cc) Der Senat hält nach Durchführung des Anfrageverfahrens in Übereinstimmung mit Teilen der Literatur (vgl. etwa Eser aaO § 24 Rdnr. 59; Tröndle/ Fischer aaO § 24 Rdnr. 35; Rudolphi in SK-StGB § 24 Rdnr. 27b, 27c; Vogler in LK 10. Aufl. § 24 Rdnr. 112a; Jescheck/Weigend, Strafrecht Allgemeiner Teil 5. Aufl. § 51 V 2; Wessels/Beulke, Strafrecht Allgemeiner Teil, 31. Aufl. Rdnr. 644; jeweils m.w. Nachw.) an seiner aus dem Leitsatz ersichtlichen Auffassung fest; er sieht für die Fälle kausaler Erfolgsverhinderung auch keine Notwendigkeit, im Grundsatz zwischen eigenhändiger Verhinderung und Zuziehung Dritter zu differenzieren (vgl. dazu Roxin, Festschrift für H.J. Hirsch, 1999, 327, 353 ff.).

  • BGH, 12.11.1998 - 4 StR 575/98

    Brandstiftung; Tätige Reue; Rücktritt vom Versuch

    Unter diesen Umständen liegt es nicht fern, daß der Angeklagte bei der Meldung des Brandes in der Stadtverwaltung davon ausgegangen sein konnte, daß sein Bemühen geeignet war, die Tatvollendung (Tötung) noch abzuwenden (vgl. BGHSt 31, 46, 50; 33, 295, 302; BGH bei Holtz MDR 1978, 279 und 985; StV 1983, 413; 1997, 518, 519; Eser in Schönke/Schröder StGB 25. Aufl. § 24 Rdn. 71).

    Der Rücktritt scheiterte nicht - wovon aber das Landgericht ausgegangen zu sein scheint - daran, daß der Angeklagte objektiv schon eher etwas und möglicherweise noch mehr hätte tun können (vgl. BGH bei Holtz MDR 1980, 453; StV 1982, 467).

  • BGH, 13.03.2008 - 4 StR 610/07

    Strafbefreiender Rücktritt vom Totschlagsversuch (beendeter Versuch; Bemühen nach

    Beide Varianten des § 24 Abs. 1 StGB stellen unterschiedliche Anforderungen an die vom Täter zu erbringende Rücktrittsleistung (vgl. BGHSt 48, 147, 149/150, 151 f. in Abgrenzung zu BGHSt 31, 46 und BGH NStZ-RR 1997, 193).
  • BGH, 11.12.2007 - 3 StR 489/07

    Beendeter Versuch (Rücktritt; Rettungsbemühungen; Hilfe Dritter; ernsthafter

    Deshalb genügt eine Handlung nicht, die zwar vom Täter veranlasst, aber nicht von seinem Rettungswillen getragen ist (vgl. BGHSt 31, 46, 49 f.; BGH NJW 1990, 3219; NStZ 1999, 300, 301).
  • BGH, 10.05.1994 - 1 StR 19/94

    Rücktritt vom Versuch - Tatvollendung - Freiwilligkeit des Rücktritts

    Dieses Verhalten des Angeklagten reicht jedoch nicht aus, um sagen zu können, er habe sich "ernsthaft" im Sinne des § 24 Abs. 1 Satz 2 StGB um die Erfolgsabwendung bemüht (vgl. dazu BGHSt 31, 46, 49 f.).
  • BGH, 13.05.1983 - 3 StR 82/83

    Rücktritt vom Versuch der Steuerhinterziehung oder strafbefreiende Wirkung gemäß

  • BGH, 27.04.2004 - 3 StR 112/04

    Rücktritt vom unbeendeten Versuch (Verhinderung der Vollendung; Beseitigung einer

  • BGH, 05.12.1985 - 4 StR 593/85

    Küchenmesser - § 24 StGB, beendeter Versuch, Abwenden, ernsthaftes Bemühen

  • BGH, 04.08.1983 - 4 StR 314/83

    Strafbefreiender Rücktritt von einem versuchten Tötungsdelikt - Freiwilligkeit

  • BGH, 01.02.1989 - 2 StR 703/88

    Unbeendeter Versuch - Rücktritt - Rettung des Tatopfers - Abbruch der

  • KG, 25.06.2012 - 161 Ss 68/12

    Rücktritt vom beendeten Versuch

  • BGH, 07.11.1984 - 2 StR 521/84

    Vorausetzungen für das Vorliegen eines strafbefreienden Rücktritts -

  • BGH, 22.06.1993 - 1 StR 69/93

    Anforderungen an eine versuchte schwere räuberische Erpressung - Anforderungen an

  • BGH, 12.10.1993 - 5 StR 434/93

    Anorderungen an die Feststellung des Tötungsvorsatzes durch das Tatgericht -

  • BGH, 02.03.1983 - 2 StR 744/82

    Verlesung und Vewertung von Vernehmungsniederschriften zu Beweiszwecken -

  • BGH, 17.05.1990 - 1 StR 146/90

    Rücktritt vom beendeten Tötungsversuch durch Gestatten eines Notrufs des Opfers -

  • BGH, 23.07.1985 - 5 StR 125/85

    Vorliegen von tätiger Reue bei Brandstiftung - Notwendigkeit der Belehrung des

  • BGH, 20.08.1991 - 1 StR 249/91

    Voraussetzungen des Rücktritts vom versuchten Mord - Ursächlichkeit des

  • BGH, 07.03.1989 - 1 StR 6/89

    Voraussetzungen für einen strafbefreienden Rücktritt vom Totschlagsversuch -

  • BGH, 12.11.1987 - 1 StR 530/87

    Voraussetzungen eines strafbefreienden Rücktrittes vom Mordversuch - Pflicht des

  • BayObLG, 26.06.1996 - 5St RR 18/96
  • BGH, 04.06.1984 - 3 StR 168/84

    Beurteilung des Vertrauens des Angeklagten, es werde schon alles "gutgehn" unter

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Rechtsprechung
   BGH, 27.04.1982 - 5 StR 94/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,1049
BGH, 27.04.1982 - 5 StR 94/82 (https://dejure.org/1982,1049)
BGH, Entscheidung vom 27.04.1982 - 5 StR 94/82 (https://dejure.org/1982,1049)
BGH, Entscheidung vom 27. April 1982 - 5 StR 94/82 (https://dejure.org/1982,1049)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Sofortige und entgültige Beseitigung der Gefahr durch Schuss auf den Angreifer bei Vorliegen einer Notwehrlage - Zum Rückgriff auf die Anwendung weniger gefährlicherer Abwehrmittel

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NStZ 1982, 285
  • StV 1982, 467
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 14.06.1972 - 2 StR 679/71

    Fahrerflucht - Finnendolch - § 32 StGB, unvorsätzliche Notwehrprovokation,

    Auszug aus BGH, 27.04.1982 - 5 StR 94/82
    Grundsätzlich darf der Angegriffene das für ihn erreichbare Abwehrmittel wählen, das eine sofortige und endgültige Beseitigung der Gefahr erwarten läßt; er ist nicht genötigt, auf die Anwendung weniger gefährlicher Verteidigungsmittel zurückzugreifen, wenn deren Wirkung für die Abwehr zweifelhaft ist (BGHSt 24, 356, 358; BGH GA 1969, 23, 24; BGH, Beschluß vom 3. Juni 1980 - 5 StR 287/80).
  • BGH, 14.08.1975 - 4 StR 393/75

    Prüfung einer Notwehrlage bei einer Körperverletzung - Bestehen von Notwehr bei

    Auszug aus BGH, 27.04.1982 - 5 StR 94/82
    Auf einen Kampf mit Ungewissem Ausgang und möglichen, wenn auch normalerweise nicht schweren Körperverletzungen braucht der Verteidiger sich nicht einzulassen (BGH, Beschluß vom 14. August 1975 - 4 StR 393/75; Beschluß vom 16. Dezember 1977 - 5 StR 723/77).
  • BGH, 06.12.1977 - 5 StR 723/77

    Rechtfertigung aufgrund Notwehr - Vorliegen eines Verteidigungswillens bei

    Auszug aus BGH, 27.04.1982 - 5 StR 94/82
    Auf einen Kampf mit Ungewissem Ausgang und möglichen, wenn auch normalerweise nicht schweren Körperverletzungen braucht der Verteidiger sich nicht einzulassen (BGH, Beschluß vom 14. August 1975 - 4 StR 393/75; Beschluß vom 16. Dezember 1977 - 5 StR 723/77).
  • BGH, 12.01.1978 - 4 StR 620/77

    Grenzen der Notwehr bei sozialethisch nicht zu missbilligenden Vorverhalten des

    Auszug aus BGH, 27.04.1982 - 5 StR 94/82
    Die von der Revision angeführte Entscheidung BGHSt 27, 336, 337 besagt nichts anderes.
  • BGH, 03.06.1980 - 5 StR 287/80

    Anforderungen an die Begründung des Nichtvorliegens der Notwehr bei einem

    Auszug aus BGH, 27.04.1982 - 5 StR 94/82
    Grundsätzlich darf der Angegriffene das für ihn erreichbare Abwehrmittel wählen, das eine sofortige und endgültige Beseitigung der Gefahr erwarten läßt; er ist nicht genötigt, auf die Anwendung weniger gefährlicher Verteidigungsmittel zurückzugreifen, wenn deren Wirkung für die Abwehr zweifelhaft ist (BGHSt 24, 356, 358; BGH GA 1969, 23, 24; BGH, Beschluß vom 3. Juni 1980 - 5 StR 287/80).
  • BGH, 30.06.2004 - 2 StR 82/04

    BGH bestätigt Freispruch eines Polizeibeamten vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung

    Nach allgemeinen notwehrrechtlichen Grundsätzen ist der Angegriffene berechtigt, dasjenige Abwehrmittel zu wählen, das eine sofortige und endgültige Beseitigung der Gefahr gewährleistet; unter mehreren Abwehrmöglichkeiten ist er auf die für den Angreifer minder einschneidende nur dann verwiesen, wenn ihm Zeit zur Auswahl sowie zur Abschätzung der Gefährlichkeit zur Verfügung steht und die für den Angreifer weniger gefährliche Abwehr geeignet ist, die Gefahr zweifelsfrei und sofort endgültig auszuräumen (st. Rspr., vgl. BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 5; BGH NStZ 1982, 285; 1983, 117; 1994, 581, 582; 2001, 591, 592; 2002, 140; StV 1999, 145, 146).
  • BGH, 30.10.2007 - VI ZR 132/06

    Schadensersatz bei einer tätlichen Auseinandersetzung auf einem Straßenfest

    Der Verteidiger ist aber nur dann auf ungefährlichere Abwehrmaßnahmen verwiesen, wenn diese eine sofortige und endgültige Beseitigung der Gefahr mit Sicherheit erwarten lassen, ohne dass Zweifel über die Wirkung des Verteidigungsmittels verbleiben (vgl. Senatsurteil vom 23. September 1975 - VI ZR 232/73 - NJW 1976, 41, 42; ferner BGHSt 24, 356, 358; BGH, Urteile vom 27. April 1982 - 5 StR 94/82 - NStZ 1982, 285; vom 24. September 1998 - 4 StR 309/98 - NStZ-RR 1999, 40, 41; vom 22. November 2000 - 3 StR 331/00 - NJW 2001, 1075, 1076; vom 13. März 2003 - 3 StR 458/02 - NStZ 2004, 615, 616; vom 30. Juni 2004 - 2 StR 82/04 - NStZ 2005, 31); auf einen Kampf mit ungewissem Ausgang muss sich der Verteidiger nicht einlassen (BGH, Urteile vom 27. April 1982 - 5 StR 94/82 - aaO; vom 24. September 1998 - 4 StR 309/98 - aaO; vom 12. Februar 2003 - 1 StR 403/02 - NJW 2003, 1955, 1957).
  • BGH, 30.10.1986 - 4 StR 505/86

    Strafbarkeit wegen Totschlags - Anforderungen an die Sachrüge - Anforderungen an

    Grundsätzlich darf der Angegriffene das für ihn erreichbare Abwehrmittel wählen (auch eine Schußwaffe, sogar die, die er ohne Erlaubnis führt: BGH NStZ 1986, 357), das eine sofortige und endgültige Beseitigung der Gefahr erwarten läßt (BGHSt 25, 229, 230 [BGH 19.09.1973 - 2 StR 165/73]; BGH NJW 1980, 2263; BGH NStZ 1982, 285; BGH NJW 1984, 986).

    In Frage kommen ungezielte Warnschüsse (BGH bei Holtz, MDR 1979, 985) oder, wenn diese nicht ausreichen, Schüsse in die Beine, um den Angreifer kampfunfähig zu machen (vgl. BGHSt 25, 229, 230) [BGH 19.09.1973 - 2 StR 165/73], also solche Abwehrmittel, die einerseits für die Wirkung der Abwehr nicht zweifelhaft sind und andererseits die Intensität und Gefährlichkeit des Angriffs nicht unnötig überbieten (BGH NStZ 1981, 138; NStZ 1982, 285; NStZ 1983, 117).

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Rechtsprechung
   BGH, 24.05.1982 - 4 StR 206/82   

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https://dejure.org/1982,5775
BGH, 24.05.1982 - 4 StR 206/82 (https://dejure.org/1982,5775)
BGH, Entscheidung vom 24.05.1982 - 4 StR 206/82 (https://dejure.org/1982,5775)
BGH, Entscheidung vom 24. Mai 1982 - 4 StR 206/82 (https://dejure.org/1982,5775)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Strafbefreiender Rücktritt vom Totschlagsversuch - Maßgeblichkeit des Bestehens einer tatsächlichen Lebensgefahr für das Opfer beim Rücktritt des Täters

Papierfundstellen

  • StV 1982, 467
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 31.01.1980 - 4 StR 665/79

    Anforderungen an einen freiwilligen Rücktritt beim Totschlag

    Auszug aus BGH, 24.05.1982 - 4 StR 206/82
    Ob B. tatsächlich in Lebensgefahr schwebte, ob dieser möglicherweise zu einem späteren Zeitpunkt ohne das Zutun des Angeklagten hätte gefunden und ärztlich versorgt werden und ob der Angeklagte für die Rettung des Walter B. etwa noch mehr hätte tun können, ist für die Anwendung des § 24 Abs. 1 Satz 2 StPO ohne Bedeutung (vgl. BGH, Urteil vom 31. Januar 1980 - 4 StR 665/79 - bei Holtz MDR 1980, 453; BGH, VRS 61, 262; BGH, Beschluß vom 19. Januar 1982 - 1 StR 813/81, jeweils m.w.Nachw.).
  • BGH, 21.05.1981 - 4 StR 240/81

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr - Eingriff in den öffentlichen

    Auszug aus BGH, 24.05.1982 - 4 StR 206/82
    Dieses Urteil hat der Senat auf die Revisionen des Angeklagten und des Nebenklägers am 21. Mai 1981 mit den Feststellungen aufgehoben (4 StR 240/81).
  • BGH, 25.06.1981 - 4 StR 302/81

    Voraussetzungen eines strafbefreienden Rücktritts - Anforderungen an eine

    Auszug aus BGH, 24.05.1982 - 4 StR 206/82
    Ob B. tatsächlich in Lebensgefahr schwebte, ob dieser möglicherweise zu einem späteren Zeitpunkt ohne das Zutun des Angeklagten hätte gefunden und ärztlich versorgt werden und ob der Angeklagte für die Rettung des Walter B. etwa noch mehr hätte tun können, ist für die Anwendung des § 24 Abs. 1 Satz 2 StPO ohne Bedeutung (vgl. BGH, Urteil vom 31. Januar 1980 - 4 StR 665/79 - bei Holtz MDR 1980, 453; BGH, VRS 61, 262; BGH, Beschluß vom 19. Januar 1982 - 1 StR 813/81, jeweils m.w.Nachw.).
  • BGH, 19.01.1982 - 1 StR 813/81

    Rücktritt vom Tötungsversuch durch Rettungsmaßnahmen - Versuch - Rücktritt -

    Auszug aus BGH, 24.05.1982 - 4 StR 206/82
    Ob B. tatsächlich in Lebensgefahr schwebte, ob dieser möglicherweise zu einem späteren Zeitpunkt ohne das Zutun des Angeklagten hätte gefunden und ärztlich versorgt werden und ob der Angeklagte für die Rettung des Walter B. etwa noch mehr hätte tun können, ist für die Anwendung des § 24 Abs. 1 Satz 2 StPO ohne Bedeutung (vgl. BGH, Urteil vom 31. Januar 1980 - 4 StR 665/79 - bei Holtz MDR 1980, 453; BGH, VRS 61, 262; BGH, Beschluß vom 19. Januar 1982 - 1 StR 813/81, jeweils m.w.Nachw.).
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