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   BGH, 19.08.1982 - 1 StR 749/81   

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https://dejure.org/1982,844
BGH, 19.08.1982 - 1 StR 749/81 (https://dejure.org/1982,844)
BGH, Entscheidung vom 19.08.1982 - 1 StR 749/81 (https://dejure.org/1982,844)
BGH, Entscheidung vom 19. August 1982 - 1 StR 749/81 (https://dejure.org/1982,844)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Betäubungsmittel - Betäubungsmittelgesetz - Anwendung - Übergangsregelung - Handeltreiben - Tateinheit - Voraussetzungen - Voraussetzungen an das zwei Tatbestände "verklammernde" Delikt - Verhältnis des Besitzes von Betäubungsmitteln und des Handeltreibens mit ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Nr. 3; StGB § 52

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1982, 512
  • StV 1982, 524
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.08.1982 - 1 StR 87/82

    Besitz von Betäubungsmitteln in den Begehungsformen der Abgabe und des

    Auszug aus BGH, 19.08.1982 - 1 StR 749/81
    Es wäre ein "widersinniges Ergebnis" (LK-Vogler, 10. Aufl. § 52 Rdn. 29), wenn das minderschwere, untergeordnete Delikt des Besitzes in der Lage wäre, mehrere selbständige, nach Art der Durchführung, Lieferanten- und Abnehmerkreis, Art und Gefährlichkeit des Betäubungsmittels möglicherweise ganz unterschiedliche Taten des Handeltreibens zu verbinden (vgl. BGH, Beschluß vom 19. August 1982 - 1 StR 87/82).
  • BGH, 18.06.1974 - 1 StR 119/74

    Veräußerung von Betäubungsmitteln - Unerlaubtes Handeltreiben - Erwerb von

    Auszug aus BGH, 19.08.1982 - 1 StR 749/81
    Da der Angeklagte das verkaufte und das übriggebliebene Heroin zunächst ohne besondere Zweckbestimmung gemeinsam lagerte (UA S. 13, 19), stellt sich das Handeltreiben und der fortdauernde Besitz an der Restmenge bei natürlicher petrachtungsweise als eine einheitliche, durchgehende Handlung (§ 52 StGB) dar (vgl. BGH, Urteil vom 1. Oktober 1980 - 2 StR 497/80; dem Urteil vom 18. Juni 1974 - 1 StR 119/74 - liegt ein anderer Sachverhalt zu Grunde).
  • BGH, 01.10.1980 - 2 StR 497/80
    Auszug aus BGH, 19.08.1982 - 1 StR 749/81
    Da der Angeklagte das verkaufte und das übriggebliebene Heroin zunächst ohne besondere Zweckbestimmung gemeinsam lagerte (UA S. 13, 19), stellt sich das Handeltreiben und der fortdauernde Besitz an der Restmenge bei natürlicher petrachtungsweise als eine einheitliche, durchgehende Handlung (§ 52 StGB) dar (vgl. BGH, Urteil vom 1. Oktober 1980 - 2 StR 497/80; dem Urteil vom 18. Juni 1974 - 1 StR 119/74 - liegt ein anderer Sachverhalt zu Grunde).
  • BGH, 22.10.1992 - 1 StR 532/92

    Versuchsbeginn bei Schußwaffengebrauch - Lebengefährdende Trutzwehr bei

    Bei konkreter Gewichtung der Verstöße, wie sie insoweit angebracht ist (BGHSt 33, 4, 7 [BGH 18.07.1984 - 2 StR 322/84]; BGHR StGB § 52 Abs. 1 Klammerwirkung 3; vgl. auch BGH NStZ 1982, 512 f. zum unterschiedlichen Unrechtsgehalt des Besitzes von Betäubungsmitteln und des Handeltreibens mit ihnen), steht auf Grund des landgerichtlichen Urteils fest, daß sowohl die zuerst begangene Tat als auch die spätere schwerer wiegen als das mit jeder dieser Taten zusammentreffende Dauerdelikt.
  • BGH, 28.09.1994 - 3 StR 261/94

    Restvorrat - Natürliche Handlungseinheit - Einheitliches Tatgeschehen -

    Nicht jedoch hat der bloße gleichzeitige Besitz von Betäubungsmitteln etwa durch das Verwahren der neu erworbenen Menge am Ort des Restes aus der Vortat, die Kraft, mehrere selbständige Straftaten des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln zur Tateinheit zu verklammern (BGH NStZ 1982, 512 f.; BGHR BtMG § 29 I 1 Fortsetzungszusammenhang 2, 4).

    Denn die Straftatbestände des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln und des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln unterscheiden sich nach ihrem Unrechtsgehalt erheblich; es fehlt dem "minderschweren, untergeordneten Delikt des Besitzes", einem Auffangtatbestand, an der erforderlichen "Wertgleichheit", "mehrere selbständige, nach Art der Durchführung, Lieferanten- und Abnehmerkreis, Art und Gefährlichkeit des Betäubungsmittels möglicherweise ganz unterschiedliche Taten des Handeltreibens zu verbinden" (BGH NStZ 1982, 512, 513 m.w.Nachw.; vgl. ferner BGH, Urteil vom 8. Juni 1994 - 3 StR 570/93).

  • BGH, 08.06.1994 - 3 StR 570/93

    Handeltreiben - Betäubungsmittelgesetz - Fortgesetzte Handlung - Strafzumessung

    Allerdings hat der bloße gleichzeitige Besitz von Betäubungsmitteln nicht die Kraft, mehrere selbständige Fälle des unerlaubten Handeltreibens zur Tateinheit zu verklammern (BGHR § 29 I 1 Fortsetzungszusammenhang 2, 4; BGH NStZ 1982, 512).

    Denn es fehlt an der "Wertgleichheit" beider Straftatbestände, die sich nach ihrem Unrechtsgehalt erheblich unterscheiden (vgl. BGH NStZ 1982, 512, 513).

  • BGH, 22.03.1983 - 1 StR 820/82

    Strafbarkeit wegen unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln in Tateinheit mit

    Sind die Voraussetzungen des § 31 Nr. 1 BtMG nF erfüllt - eine entsprechende Vorschrift über Strafmilderung oder Absehen von Strafe bei Offenbarung des Wissens enthielt das frühere Betäubungsmittelgesetz nicht - und orientiert sich das Gericht bei der Strafbemessung nicht am Höchstmaß, sondern an dem sich aus § 31 BtMG nF in Verbindung mit § 49 Abs. 2 StGB ergebenden Mindestmaß der angedrohten Strafe, so erweist sich das derzeit geltende Betäubungsmittelgesetz im Einzelfall als das mildeste Gesetz (BGH, Urt. vom 14. Januar 1983 - 2 StR 599/82; vgl. auch BGH NStZ 1982, 512, 513).
  • BGH, 18.07.1984 - 2 StR 322/84

    Fortgesetztes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in besonders schwerem Fall -

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann eine fortgesetzte Tat zwei weitere Delikte, mit denen sie jeweils in Tateinheit steht, allerdings dann nicht zu einer rechtlichen Einheit verbinden, wenn beide schwerer wiegen als erstere (vgl. BGHSt 2, 246; 18, 26 [BGH 25.09.1962 - 1 StR 368/62]; BGH, Urteil vom 16. September 1975 - 1 StR 368/75;Urteil vom 10. Februar 1977 - 4 StR 623/76;Beschluß vom 19. August 1982 - 1 StR 749/81).
  • BGH, 07.03.2017 - 3 StR 427/16

    Konkurrenzverhältnisse im Betäubungsmittelstrafrecht (gleichzeitiger Besitz zum

    Es hat indes nicht bedacht, dass der gleichzeitige Besitz verschiedener, zum Eigenkonsum bestimmter Betäubungsmittelmengen nur einen Verstoß gegen das BtMG darstellt (BGH, Beschluss vom 19. August 1981 - 1 StR 749/81, StV 1982, 524; Urteil vom 8. April 1997 - 1 StR 65/97, NStZ-RR 1997, 227).
  • OLG Celle, 06.06.2017 - 1 Ss 22/17

    Zulässigkeit der Addition mehrerer gleichzeitig im Besitz des Angeklagten

    Indessen stellt nach der bisherigen Rechtsprechung des BGH der Besitz verschiedener Betäubungsmittelmengen nur einen Verstoß gegen das BtMG dar (vgl. etwa BGH StV 1982, 524; NStZ-RR 2016, 82).
  • BayObLG, 28.04.1988 - RReg. 4 St 42/88

    Revisionsgericht; Beschwer; Revisionsführer; Berufungsgericht; Beschränkung;

    Dies gilt sogar für das Verhältnis zwischen Besitz und Handeltreiben, wenn das Handeltreiben auf der Grundlage eines Vorrats durchgeführt wird, der allmählich durch Eigenverbrauch und Handeltreiben vermindert wird (BGH Urteil v. 20.10.1976 - 3 StR 329/76; Beschluß v. 19.8.1982 - 1 StR 749/81 zitiert bei Schoreit NStZ 1983, 18 ; Beschluß v. 29.8.1984 2 StR 173/84; Körner, Betäubungsmittelgesetz 2.Aufl. § 29 Rdnr.464).
  • BGH, 26.02.1997 - 3 StR 586/96

    Vorliegen von Tateinheit bei mehreren Fälle des unerlaubten Handeltreibens mit

    Der bloße gleichzeitige Besitz von Betäubungsmitteln hat nicht die Kraft, mehrere selbständige Fälle des unerlaubten Handeltreibens zur Tateinheit zu verklammern (BGHR § 29 I Nr. 1 Handeltreiben 45; BGH NStZ 1982, 512; 1996, 604) [BGH 17.05.1996 - 3 StR 631/95].
  • BGH, 25.06.1998 - 1 StR 68/98

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - Erwerb

    Auch wäre nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs allein das Delikt des gleichzeitigen Besitzes der beiden ursprünglichen Teilmengen nicht geeignet, mehrere selbständige Taten des Handeltreibens zu einer Bewertungseinheit zu verbinden (BGH NStZ 1982, 512, 513; 1995, 37 [BGH 28.09.1994 - 3 StR 261/94]; 1997, 243).
  • BGH, 06.09.1988 - 1 StR 481/88

    Einstellung eines mehrere Tatbestände umfassenden Dauerdelikts - Tateinheit der

  • BGH, 17.05.1988 - 1 StR 151/88

    Betäubungsmittelstrafrecht: Fortsetzungstat

  • BGH, 09.08.1988 - 1 StR 252/88

    Betäubungsmittelstrafrecht: Fortsetzungstat

  • BGH, 16.08.1983 - 1 StR 436/83

    Besitz eines Haschischbrockens im Sinne einer tateinheitlichen Begehung trotz

  • BGH, 19.12.1984 - 2 StR 448/84

    Mehrfaches Handeltreiben mit Betäubungsmitteln als einheitliche Tat im

  • BGH, 24.06.1983 - 1 StR 390/83

    Geeignetheit der Verbindung zweier Strafverfahren

  • BGH, 04.01.1984 - 3 StR 461/83

    Betäubungsmittel - Strafmilderung - Absehen von Strafe - Regelbeispiele

  • BayObLG, 25.09.1985 - RReg. 4 St 191/85

    Überlassung; Unmittelbarer Verbrauch; Zuführen; Betäubungsmitteldosis; Sofortiger

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