Weitere Entscheidung unten: BGH, 22.12.1982

Rechtsprechung
   BGH, 17.02.1983 - 4 StR 27/83   

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https://dejure.org/1983,1470
BGH, 17.02.1983 - 4 StR 27/83 (https://dejure.org/1983,1470)
BGH, Entscheidung vom 17.02.1983 - 4 StR 27/83 (https://dejure.org/1983,1470)
BGH, Entscheidung vom 17. Februar 1983 - 4 StR 27/83 (https://dejure.org/1983,1470)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verminderte Schuldfähigkeit wegen wiederholter Beschimpfung mit den Ausdrücken "Miststück" und "Versager" - Minder schwerer Fall wegen Vorliegen verminderter Schuldfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1983, 365
  • StV 1983, 198
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 31.01.1979 - 2 StR 522/78

    Wut als Milderungsgrund im Sinne des § 213 Strafgesetzbuch (StGB) - Ausschluss

    Auszug aus BGH, 17.02.1983 - 4 StR 27/83
    Nach einer Reihe von Kränkungen kann eine an sich nicht schwere Beleidigung der Tropfen sein, "der das Faß zum Überlaufen" bringt (BGH, Urteil vom 31. Januar 1979 - 2 StR 522/78 - bei Holtz MDR 1979, 456 m.w.N.; Jähnke in LK, 10. Aufl., § 213 StGB Rdn. 6 m.w.N.).
  • BGH, 04.10.1979 - 4 StR 522/79

    Verknüpfung von Fragen eines minder schweren Falles mit Fragen der Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 17.02.1983 - 4 StR 27/83
    Die Ausführungen des Landgerichts lassen nicht erkennen, ob es sich bewußt war, daß allein schon das Vorliegen der Voraussetzungen des § 21 StGB zur Bejahung eines minder schweren Falles führen kann (BGH, Beschluß vom 4. Oktober 1979 - 4 StR 522/79 - bei Holtz MDR 1980, 104 m.w.N.; vgl. auch Mösl in NStZ 1981, 131, 134).
  • BGH, 24.02.1981 - 1 StR 834/80

    Störung der Totenruhe - Zerteilen einer Leiche - Messerstich in den Bauch einer

    Auszug aus BGH, 17.02.1983 - 4 StR 27/83
    Diese Auffassung, die bei der Einschätzung der Schwere einer Beleidigung im Ergebnis zutreffend auf den Lebenskreis der Beteiligten abstellt (BGH, Beschluß vom 24. Februar 1981 - 1 StR 834/80 - bei Holtz MDR 1981, 631) und danach den festgestellten Schimpfworten eine schwerer wiegende Bedeutung abspricht, ist zwar, für sich gesehen, rechtlich nicht zu beanstanden.
  • BGH, 21.05.2004 - 1 StR 170/04

    Verbotene Vernehmungsmethoden (bewusste Täuschung oder Irreführung; Grenze der

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, daß eine für sich gesehen nicht als schwer einzustufende Beleidigung dann als schwer bewertet werden kann, wenn sie nach einer Reihe von Kränkungen oder ehrverletzenden Situationen der "Tropfen" war, der "das Faß zum Überlaufen" gebracht hat (st. Rspr., vgl. BGH NStZ 1983, 365; BGHR StGB § 213 1.
  • BGH, 18.11.2009 - 2 StR 483/09

    Strafzumessung und minder schwerer Fall des Totschlages (Provokation)

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, dass eine für sich gesehen nicht als schwer einzustufende Beleidigung dann als schwer bewertet werden kann, wenn sie nach einer Reihe von Kränkungen oder ehrverletzenden Situationen der "Tropfen" war, der "das Fass zum Überlaufen" gebracht hat (st. Rspr., vgl. BGH StV 1998, 131; NStZ-RR 1996, 259; NStZ 1983, 365; BGHR StGB § 213 1.
  • BGH, 10.10.1989 - 1 StR 239/89

    Beleidigung - Maßgebliche Umstände - Wahrheitsgehalt

    Ob eine Beleidigung als schwer anzusehen ist, hat der Tatrichter auf der Grundlage einer Gesamtbetrachtung aller dafür maßgeblichen Umstände zu entscheiden (BGH GA 1970, 214; BGH, Urt. vom 17. März 1977 - 4 StR 665/76 - bei Holtz MDR 1977, 638; BGH NStZ 1982, 27; 1985, 216, 217; BGH StV 1981, 234; 1983, 198; 198, 199; BGHR StGB § 213 1.
  • BGH, 26.04.1996 - 2 StR 104/96

    Provokationshandlung

    Denn eine Provokationshandlung im Sinne des § 213 1. Alt. StGB kann auch dann gegeben sein, wenn das Verhalten des Tatopfers unmittelbr vor der Tat für sich allein betrachtet zwar keine Mißhandlung oder schwere Beleidigung darstellte, dennoch aber den Angeklagten zum Zorn gereizt und auf der Stelle zur Tat hingerissen hat, weil es nach einer Reihe vorausgegangener Kränkungen gleichsam nur noch "der Tropfen war, der das Faß zum Überlaufen brachte" (st. Rspr., BGH NStZ 1983, 365, 366 m.w.N.; BGH NStZ 1984, 507 m.w.N.; BGHR StGB § 213 Alt. 1 Beleidigung 6, Verschulden 2).
  • BGH, 30.10.1984 - 1 StR 597/84

    Vornahme einer Verhältnismäßigkeitsprüfung zwischen der Schwere einer Kränkung

    Richtig ist allerdings, daß die Frage, ob eine Beleidigung als schwer anzusehen ist, nach objektiven Gesichtspunkten - nicht nach der möglicherweise besonderen Empfindlichkeit oder Unempfindlichkeit des Täters - zu beantworten ist (BGH NStZ 1981, 300; 1983, 365) und daß dabei auf den Lebenskreis der Beteiligten abzustellen ist (BGH a.a.O.; Senatsbeschluß vom 24. Februar 1981 - 1 StR 834/80 - bei Holtz MDR 1981, 631 m.w.N.).
  • BGH, 30.04.1991 - 4 StR 140/91

    Prüfung eines minder schweren Falles bei Totschlag aufgrund eines hervorgerufenen

    Zutreffend ist ferner die Erwägung, daß eine danach als nicht schwer einzustufende Beleidigung dann als schwer bewertet werden kann, wenn sie nach einer Reihe von Kränkungen der "Tropfen" war, der "das Faß zum Überlaufen" gebracht hat (ständ. Rspr., vgl. BGH NStZ 1983, 365, 366).
  • BGH, 22.06.1993 - 5 StR 254/93

    Vorliegen eines minder schweren Totschlags wegen vorangegangener Beleidigung

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, daß eine für sich gesehen nicht als schwer einzustufende Beleidigung dann als schwer bewertet werden kann, wenn sie nach einer Reihe von Kränkungen oder ehrverletzenden Situationen der "Tropfen" war, der "das Faß zum Überlaufen" gebracht hat (st. Rspr., vgl. BGH NStZ 1983, 365; BGHR StGB § 213 1. Alt. Beleidigung 5; BGH, Beschluß vom 30. April 1991 - 4 StR 140/91).
  • BGH, 22.03.1984 - 4 StR 133/84

    Notwendigkeit der Überprüfung des Reinheitsgrades von Heroin für die Feststellung

    In der neuen Hauptverhandlung wird die Strafkammer mit zu berücksichtigen haben, daß auch das Vorliegen der Voraussetzungen des § 21 StGB zur Bejahung eines minder schweren Falles führen kann (vgl. BGH NStZ 1983, 365, 366 m.w.N.) und daß in diesem Zusammenhang auch von Bedeutung ist, ob und in welchem Umfang die unerlaubte Einfuhr zur Deckung von Eigenbedarf dienen sollte (vgl. BGHSt 31, 163, 168 [BGH 24.11.1982 - 3 StR 384/82]/169).
  • BGH, 30.06.1987 - 4 StR 266/87

    Verwerfen einer nicht näher ausgeführten Verfahrensrüge - Anwendbarkeit eines

    Eine Erörterung der 2. Alternative des § 213 StGB drängte sich hier schon deshalb auf, weil das Landgericht von einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit des Angeklagten im Sinne des § 21 StGB ausgegangen ist und schon dieser Umstand Anlaß für die Annahme eines minder schweren Falles sein kann (stand. Rechtspr. - vgl. BGH NStZ 1983, 365, 366 m.w.Nachw.).
  • BGH, 16.02.1984 - 1 StR 22/84

    Rücktritt mit strafbefreiender Wirkung vom Versuch des Totschlags

    Es blieb unerörtert, daß hier zwei besondere gesetzliche Milderungsgründe im Sinne des § 49 Abs. 1 StGB vorliegen - § 21 und § 23 Abs. 2 StGB -, die jeder für sich, um so mehr aber im Falle ihres Zusammentreffens, zur Anwendung des § 213 StGB führen konnten (vgl. BGH bei Holtz MDR 1983, 619; BGH NStZ 1983, 365; BGH StrVert 1982, 69, 70).
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Rechtsprechung
   BGH, 22.12.1982 - 3 StR 457/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,6939
BGH, 22.12.1982 - 3 StR 457/82 (https://dejure.org/1982,6939)
BGH, Entscheidung vom 22.12.1982 - 3 StR 457/82 (https://dejure.org/1982,6939)
BGH, Entscheidung vom 22. Dezember 1982 - 3 StR 457/82 (https://dejure.org/1982,6939)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verwendung des Schimpfwortes "Schwein" als schwere Beleidigung - Schwere Kränkung des Täters aufgrund des Gesamtverhaltens des Opfers vor Begehung des Totschlags - Provokation als Tatmotiv für Totschlag - Entlastende Berücksichtigung südländischen Temperaments und ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1983, 198
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 14.07.1977 - 4 StR 291/77

    Wirksamkeit einer Rechtsmittelbeschränkung auf einzelne Beschwerdepunkte -

    Auszug aus BGH, 22.12.1982 - 3 StR 457/82
    Die Vergünstigung kommt dem Täter selbst dann zugute, wenn neben der Reizung zum Zorn noch andere Motive zur Tatauslösung beigetragen haben, sofern sie den Zorn nicht in eine unerhebliche Rolle verdrängt hatten (BGH NJW 1977, 2086; BGH bei Holtz MDR 1979, 106 f [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]; vgl. ferner Senatsbeschlüsse vom 24. September 1980 - 3 StR 329/80 , vom 3. Dezember 1980 - 3 StR 430/80 - und vom 27. Oktober 1982 - 3 StR 365/82).
  • BGH, 20.09.1977 - 1 StR 498/77

    Konkurrenzverhältnis zwischen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und anderen

    Auszug aus BGH, 22.12.1982 - 3 StR 457/82
    Bei der Prüfung der Frage, ob das in der Vorschrift enthaltene Merkmal der schweren Beleidigung erfüllt ist, das nicht nur in seiner "technisch strafrechtlichen Bedeutung" zu verstehen ist, sondern jede schwere Kränkung erfaßt, sind alle Umstände einzubeziehen, die über Entstehung und Auslösung des Tatentschlusses Aufschluß geben (BGH bei Holtz MDR 1978, 110, 111).
  • BGH, 24.09.1980 - 3 StR 329/80

    Handeln ohne eigenes Verschulden unter dem Eindruck der durch die Beleidigungen

    Auszug aus BGH, 22.12.1982 - 3 StR 457/82
    Die Vergünstigung kommt dem Täter selbst dann zugute, wenn neben der Reizung zum Zorn noch andere Motive zur Tatauslösung beigetragen haben, sofern sie den Zorn nicht in eine unerhebliche Rolle verdrängt hatten (BGH NJW 1977, 2086; BGH bei Holtz MDR 1979, 106 f [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]; vgl. ferner Senatsbeschlüsse vom 24. September 1980 - 3 StR 329/80 , vom 3. Dezember 1980 - 3 StR 430/80 - und vom 27. Oktober 1982 - 3 StR 365/82).
  • BGH, 03.12.1980 - 3 StR 430/80

    Voraussetzungen einer rechtsfehlerfreien Annahme des individuellen Abbauwertes

    Auszug aus BGH, 22.12.1982 - 3 StR 457/82
    Die Vergünstigung kommt dem Täter selbst dann zugute, wenn neben der Reizung zum Zorn noch andere Motive zur Tatauslösung beigetragen haben, sofern sie den Zorn nicht in eine unerhebliche Rolle verdrängt hatten (BGH NJW 1977, 2086; BGH bei Holtz MDR 1979, 106 f [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]; vgl. ferner Senatsbeschlüsse vom 24. September 1980 - 3 StR 329/80 , vom 3. Dezember 1980 - 3 StR 430/80 - und vom 27. Oktober 1982 - 3 StR 365/82).
  • BGH, 27.10.1982 - 3 StR 365/82

    Milderungsgrund der Reizung zum Zorn - Totschlag - Minder Schwerer Fall -

    Auszug aus BGH, 22.12.1982 - 3 StR 457/82
    Die Vergünstigung kommt dem Täter selbst dann zugute, wenn neben der Reizung zum Zorn noch andere Motive zur Tatauslösung beigetragen haben, sofern sie den Zorn nicht in eine unerhebliche Rolle verdrängt hatten (BGH NJW 1977, 2086; BGH bei Holtz MDR 1979, 106 f [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]; vgl. ferner Senatsbeschlüsse vom 24. September 1980 - 3 StR 329/80 , vom 3. Dezember 1980 - 3 StR 430/80 - und vom 27. Oktober 1982 - 3 StR 365/82).
  • BGH, 04.05.1995 - 5 StR 213/95

    Provokation - Totschlag - Minder schwerer Fall des Totschlags - Beeinträchtigung

    Der Begriff der Beleidigung im Sinne des § 213 StGB erfaßt nach der Rechtsprechung jede schwere Kränkung (BGH StV 1983, 198; vgl. auch Jähnke in LK 10. Aufl. § 213 Rdn. 4).
  • BGH, 19.02.1991 - 1 StR 659/90

    Annahme einer vollendeten Tat mit direktem Tötungsvorsatz bei einem mindestens

    Es hat sich vielmehr ein Urteil gebildet auf der Grundlage aller Umstände, die über Entstehung und Auslösung des Tatentschlusses Aufschluß geben konnten (BGH bei Holtz MDR 1978, 110, 111; BGH StV 1983, 198, 199; BGHR StGB § 213 1. Alternative, Beleidigung 5 m.w.Nachw.), und hat das Verhalten von Täter und Opfer unter Berücksichtigung der gesamten Beziehungen herangezogen (BGH StV 1988, 428; BGHR a.a.O. 2, 4 m. Nachw.).
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