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OLG Zweibrücken, 21.02.1983 - VAs 1/83 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BtMG § 35
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Ambulante Therapie; Vollstreckungsbehörde; Zurückstellungsentscheidung; Stationäre Therapie; Betroffener; Therapieabbruch; Therapiewilligkeit; Beweggründe; Ermessensfehler
Papierfundstellen
- StV 1983, 249
- StV 1983, 250
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Zweibrücken, 30.08.1982 - 1 Ws 264/82
Vollstreckungsbehörde; Anfechtung; Vollstreckung; Gericht; Anfechtbarkeit; …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.02.1983 - VAs 1/83
Der nach § 23 Abs. 1 EGGVG zulässige Antrag (vgl. Senatsbeschluß in StV 1982, 589 ) hat den mit dem Antrag erstrebten Erfolg.
- OLG Zweibrücken, 23.11.1999 - 1 VAs 14/99
Betäubungsmittel: Zurückstellung der Strafvollstreckung - Therapiebereitschaft
Die Nachprüfung beschränkt sich vielmehr darauf, ob die rechtlichen Grundlagen der Ermessensausübung beachtet worden sind, alle tatsächlichen für die Entscheidung bedeutsamen Umstände vollständig und verfahrensrechtlich einwandfrei festgestellt waren und der Behörde auch bei der Ausübung des Ermessens keine Rechtsfehler unterlaufen sind (OLG Zweibrücken, StV 1983, 249).Zudem muss berücksichtigt werden, dass ein Therapieerfolg in der Regel zahlreiche Therapieversuche notwendig macht und die Ablehnung einer Maßnahme nach § 35 BtMG deshalb nicht ohne weiteres auf (auch wiederholte<. Abbrüche gestützt werden darf, zumal wenn deren näheren Umstände nicht bekannt sind (vgl. OLG Zweibrücken StV 1983, 249; Körner/Sagebiel, NStZ 1992, 218).
- OLG Köln, 15.08.1995 - 2 Ws 202/95 Als weitere Voraussetzung wird angesehen, daß der Verurteilte eine psychosoziale Begleitung erfährt und diese auch ernsthaft wahrnimmt (OLG Oldenburg NStZ 1994, 347, 348 und StV 1994, 262 ;… Körner a.a.O.; vgl. auch: OLG Zweibrücken StV 1983, 249 f).
- OLG Karlsruhe, 28.09.1984 - 1 Ws 211/84
Zurückstellungsentscheidung; Widerruf; Nachweis; Widerrufsgrund; Rehabilitation; …
Dabei ist die Frage, ob eine Zurückstellung durch die Vollstreckungsbehörde erfolgt, in das nach §§ 23, 28 EGGVG nur auf Ermessensfehler und Ermessensmißbrauch hin überprüfbare Ermessen der Vollstreckungsbehörde gestellt (OLG Zweibrücken StV 1982, 589 ; 1983, 249; OLG Karlsruhe StV 1983, 112 ).