Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 04.03.1983

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 27.07.1983 - 1 Ws 422/83   

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OLG Düsseldorf, 27.07.1983 - 1 Ws 422/83 (https://dejure.org/1983,1963)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.07.1983 - 1 Ws 422/83 (https://dejure.org/1983,1963)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. Juli 1983 - 1 Ws 422/83 (https://dejure.org/1983,1963)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1984, 44 (Ls.)
  • StV 1984, 108
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 11.08.2006 - 3 StR 284/05

    Revisionsverhandlung gegen zwei Mitglieder der Berliner Revolutionären Zellen

    Eine solche "Lüge" der Unterzeichner des Protokolls stellt eine Fälschung im Sinne des § 274 Satz 2 StPO dar (OLG Düsseldorf StV 1984, 108), die wie ein etwaiger Rechtsmissbrauch des Beschwerdeführers im Freibeweis festzustellen wäre und ebenfalls zum Wegfall der Beweiskraft führen würde (Meyer-Goßner, StPO 49. Aufl. § 274 Rdn. 19).
  • OLG Köln, 29.09.2009 - 83 Ss 74/09

    Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts eines nicht verteidigten Angeklagten;

    Hierbei handelt es sich aber nur dann um einen an der Beweiskraft des Hauptverhandlungsprotokolls teilnehmenden Bestandteil des Protokolls, wenn die Beurkundungsförmlichkeiten des § 273 Abs. 3 StPO beachtet worden sind (vgl. BGHSt 31, 109; BGH NStZ 1984, 181; BGH NStZ 1996, 297; BGH NJW 1997, 2691; SenE v. 15.05.2005 - 8 Ss 87/05 - = wistra 2005, 438 = JMinBl NW 2006, 58; OLG Düsseldorf NStZ 1984, 44 und VRS 97, 138).
  • OLG Hamm, 24.06.2008 - 5 Ss OWi 319/08

    Protokoll; Beweiskraft; Fälschung; Beweisantrag; Ablehnung

    Eine Fälschung i. S. d. § 274 S. 2 StPO liegt vor, wenn entweder die Niederschrift als Ganzes von einem Unbefugten hergestellt oder eine an sich echte Niederschrift in unbefugter Weise inhaltlich verändert worden ist, ferner dann, wenn von dem bzw. den bei der Errichtung des Protokolls Beteiligten dem Protokoll, sei es durch eine Niederschrift oder durch eine Weglassung, bewusst ein unwahrer Inhalt gegeben worden ist (vgl. OLG Düsseldorf, StV 1984, 108; Löwe/Rosenberg-Gollwitzer, StPO, 25. Aufl., § 274 Rdnr. 28; Meyer-Goßner, § 274 Rdnr. 19).
  • OLG Köln, 17.05.2005 - 8 Ss 87/05

    Beratung des Angeklagten mit Verteidiger und Rechtsmittelverzicht

    Hierbei handelt es sich aber nur dann um einen zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärten Verzicht, wenn die Beurkundungsförmlichkeiten des § 273 Abs. 3 StPO beachtet worden sind (vgl. BGHSt 31, 109; BGH NStZ 84, 181; BGH NStZ 96, 297; BGH NJW 97, 2691; OLG Düsseldorf NStZ 84, 44 und VRS 97, 138).
  • OLG Bamberg, 19.03.2013 - 2 Ss OWi 199/13

    Rechtsbeschwerde im Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit:

    Eine solche liegt u.a. dann vor, wenn dem Protokoll, sei es durch eine Niederschrift oder durch eine Weglassung, bewusst ein unwahrer Inhalt gegeben wurde (vgl. OLG Düsseldorf StV 1984, 108; Meyer-Goßner § 274 Rn. 19; LR-Stuckenberg StPO 26. Aufl. § 274 Rn. 35), fahrlässige Falschprotokollierung hingegen reicht nicht aus (OLG Düsseldorf NJW 1997, 1718).
  • OLG Düsseldorf, 25.03.1999 - 1 Ws 240/99
    Der nach der Urteilsverkündung erklärte Rechtsmittelverzicht wird nach § 274 Satz 1 StPO nur dann durch das Protokoll bewiesen, wenn er nach § 273 Abs. 3 Satz 3 StPO beurkundet worden ist (BGHSt 18, 257; Senat StV 1984, 108).
  • OLG Düsseldorf, 27.02.1997 - 1 Ws 1093/96
    Dieser in der Hauptverhandlung erklärte und in der Form des § 273 StPO protokollierte Rechtsmittelverzicht nimmt an der Beweiskraft nach § 274 StPO teil (Senatsbeschluß vom 27. Juli 1983, Strafverteidiger 1984, 108; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 42. Aufl., § 274 Rdz. 11, jeweils m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 04.03.1983 - 1 Ws 157/83   

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https://dejure.org/1983,7608
OLG Düsseldorf, 04.03.1983 - 1 Ws 157/83 (https://dejure.org/1983,7608)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.03.1983 - 1 Ws 157/83 (https://dejure.org/1983,7608)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. März 1983 - 1 Ws 157/83 (https://dejure.org/1983,7608)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1984, 108
  • StV 1984, 472
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Düsseldorf, 17.02.1992 - 1 Ws 51/92
    Die Vorschrift des § 467 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 StPO schafft eine Ausnahme von der grundsätzlichen Pflicht der Staatskasse, die notwendigen Auslagen des in erster Instanz freigesprochenen Angekl. zu tragen, für den Fall, daß dieser mißbräuchlich oder sonst in unlauterer Weise, d.h. ohne vernünftigen oder billigenswerten Grund die Erhebung der öffentl. Klage veranlaßt hat (Senatsbeschluß in Strafverteidiger 1984, 108 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 07.06.1995 - 1 Ws 447/95
    Die Vorschrift des § 467 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 StPO schafft eine Ausnahme von der grundsätzlichen Pflicht der Staatskasse, die notwendigen Auslagen des in erster Instanz freigesprochenen Angeklagten zu tragen, für den Fall, daß dieser mißbräuchlich oder sonst in unlauterer Weise, das heißt ohne vernünftigen oder billigenswerten Grund die Erhebung der öffentlichen Klage veranlaßt hat (Senatsbeschluß vom 4. März 1983 in StV 1984, 108 = VRS 64, 450 = OLGSt § 467 StPO Nr. 1; Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.O., § 467 Rdnr. 15; KMR - Paulus a.a.O., § 467 Rdnr. 29; LR - Hilger a.a.O., § 467 Rdnr. 49; jeweils m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 17.07.1992 - 5 Ss OWi 240/92
    Das AG hat sich bei der Feststellung der von dem Betroff. eingehaltenen Geschwindigkeit an die Anforderungen gehalten, die von der Senatsrechtsprechung an eine einwandfreie Radarmessung gestellt werden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 21.11.1989 in DAR 1990, 111; 4.9.1989 - 5 Ss (OWi) 312/89 I; 28.8.1988 - 5 Ss (OWi) 305/88; 21.8.1987 - 5 Ss (OWi) 229/87; 14.1.1983 in JMBl NW 1983, 105 = VRS 64, 450; 15.12.1983 in VRS 66, 359).
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