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Rechtsprechung
   BGH, 15.11.1983 - 1 StR 553/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,1366
BGH, 15.11.1983 - 1 StR 553/83 (https://dejure.org/1983,1366)
BGH, Entscheidung vom 15.11.1983 - 1 StR 553/83 (https://dejure.org/1983,1366)
BGH, Entscheidung vom 15. November 1983 - 1 StR 553/83 (https://dejure.org/1983,1366)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen Betruges - Behinderung der Verteidigung ein faires Verfahren durchzuführen - Verletzung der Fürsorgepflicht des Gerichts den Sachverhalt zu erforschen - Bestellung eines Pflichtverteidigers - Ablehnung eines Aussetzungsantrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NStZ 1984, 134
  • StV 1984, 146
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 30.06.1958 - GSSt 2/58

    Voraussetzung für die Bildung einer Gesamtstrafe - Vorliegen eines

    Auszug aus BGH, 15.11.1983 - 1 StR 553/83
    Eine Aussetzung war auch nicht geboten, um die Akten 101 KLs 40/82 LG Köln beizuziehen und dem Verteidiger Einsicht zu gewähren, um die Voraussetzungen für eine Gesamtstrafenbildung zu prüfen (BGHSt 12, 1, 10 [BGH 30.06.1958 - GSSt - 2/58] m.w.N.; 23, 98, 99).
  • BGH, 22.01.1971 - 3 StR 3/70

    Verschließen der Tür zum Sitzungssaal während der Urteilsbegründung in einem

    Auszug aus BGH, 15.11.1983 - 1 StR 553/83
    Der Bundesgerichtshof hat indes wiederholt ausgesprochen, daß der ungestörte und zügige Ablauf der Verhandlung ebenso wichtig ist wie die Kontrolle des Verfahrensgangs durch die Allgemeinheit (BGHSt 24, 72, 74; 27, 13, 15; 29, 258, 259 f. [BGH 23.04.1980 - 3 StR 434/79 S]; Beschl. vom 3.5.1983 - 5 StR 193/83 - bei Holtz, MDR 1983, 795; zustimmend Kissel, GVG § 169 Rdn. 38; Schäfer in Löwe-Rosenberg a.a.O. Rdn. 11).
  • BGH, 06.10.1976 - 3 StR 291/76

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Verletzung

    Auszug aus BGH, 15.11.1983 - 1 StR 553/83
    Der Bundesgerichtshof hat indes wiederholt ausgesprochen, daß der ungestörte und zügige Ablauf der Verhandlung ebenso wichtig ist wie die Kontrolle des Verfahrensgangs durch die Allgemeinheit (BGHSt 24, 72, 74; 27, 13, 15; 29, 258, 259 f. [BGH 23.04.1980 - 3 StR 434/79 S]; Beschl. vom 3.5.1983 - 5 StR 193/83 - bei Holtz, MDR 1983, 795; zustimmend Kissel, GVG § 169 Rdn. 38; Schäfer in Löwe-Rosenberg a.a.O. Rdn. 11).
  • BGH, 23.04.1980 - 3 StR 434/79

    Strafbarkeit wegen gemeinschaftlicher verfassungsfeindlicher Befürwortung von

    Auszug aus BGH, 15.11.1983 - 1 StR 553/83
    Der Bundesgerichtshof hat indes wiederholt ausgesprochen, daß der ungestörte und zügige Ablauf der Verhandlung ebenso wichtig ist wie die Kontrolle des Verfahrensgangs durch die Allgemeinheit (BGHSt 24, 72, 74; 27, 13, 15; 29, 258, 259 f. [BGH 23.04.1980 - 3 StR 434/79 S]; Beschl. vom 3.5.1983 - 5 StR 193/83 - bei Holtz, MDR 1983, 795; zustimmend Kissel, GVG § 169 Rdn. 38; Schäfer in Löwe-Rosenberg a.a.O. Rdn. 11).
  • BGH, 03.05.1983 - 5 StR 193/83

    Verletzung des Grundsatzes der Öffentlichkeit des Verfahrens aufgrund einer

    Auszug aus BGH, 15.11.1983 - 1 StR 553/83
    Der Bundesgerichtshof hat indes wiederholt ausgesprochen, daß der ungestörte und zügige Ablauf der Verhandlung ebenso wichtig ist wie die Kontrolle des Verfahrensgangs durch die Allgemeinheit (BGHSt 24, 72, 74; 27, 13, 15; 29, 258, 259 f. [BGH 23.04.1980 - 3 StR 434/79 S]; Beschl. vom 3.5.1983 - 5 StR 193/83 - bei Holtz, MDR 1983, 795; zustimmend Kissel, GVG § 169 Rdn. 38; Schäfer in Löwe-Rosenberg a.a.O. Rdn. 11).
  • BVerfG, 06.02.1979 - 2 BvR 154/78

    Gerichtspresse

    Auszug aus BGH, 15.11.1983 - 1 StR 553/83
    Pressevertreter genießen, was die Teilnahme an öffentlichen Gerichtsverhandlungen angeht, grundsätzlich keinen weitergehenden Schutz als jeder Bürger (BVerfG NJW 1979, 1400, 1401).
  • BGH, 06.08.1969 - 4 StR 233/69

    Überlassung der Bildung einer Gesamtstrafe dem Nachtragsverfahren - Zweck einer

    Auszug aus BGH, 15.11.1983 - 1 StR 553/83
    Eine Aussetzung war auch nicht geboten, um die Akten 101 KLs 40/82 LG Köln beizuziehen und dem Verteidiger Einsicht zu gewähren, um die Voraussetzungen für eine Gesamtstrafenbildung zu prüfen (BGHSt 12, 1, 10 [BGH 30.06.1958 - GSSt - 2/58] m.w.N.; 23, 98, 99).
  • BGH, 14.04.2020 - 5 StR 14/20

    Beweiswürdigung; Öffentlichkeitsgrundsatz; Besorgnis der Befangenheit (keine

    b) Soweit die Revision einen Verstoß gegen den Öffentlichkeitsgrundsatz darin erblickt, dass der Ortstermin in dem für die Öffentlichkeit aus Sicherheitsgründen nicht zugänglichen Imbiss zehn Minuten zu früh begonnen hat, ist ein revisibler Rechtsverstoß nicht dargetan (vgl. BGH, Beschluss vom 15. November 1983 - 1 StR 553/83, NStZ 1984, 134), zumal sich Vertreter der Presse und Öffentlichkeit während der gesamten Zeit in dem ihnen zugewiesenen Bereich etwa 100 Meter vom Imbiss entfernt befanden (vgl. zu möglichen tatsächlichen Schranken des Öffentlichkeitsgrundsatzes bei derartigen Ortsterminen auch BGH, Urteil vom 14. Juni 1994 - 1 StR 40/94, BGHSt 40, 191, 192 mwN).
  • BGH, 10.01.2006 - 1 StR 527/05

    Zum Grundsatz der Öffentlichkeit bei einem Augenschein an beengter Örtlichkeit

    Ebenso wichtig wie die Kontrolle der Gerichtsverhandlung durch die Öffentlichkeit ist, dass die äußere Ordnung des Verhandlungsablaufs durch die Öffentlichkeit unbeeinträchtigt bleibt (vgl. nur BGHSt 29, 258, 259 f.; BGH NStZ 1984, 134, 135; Wickern in Löwe/Rosenberg, StPO 25. Aufl. vor § 169 GVG Rdn. 11 jew. m. w. N.).
  • BGH, 15.04.2003 - 1 StR 64/03

    Vernehmungsersetzende Vorführung der Bild-Ton-Aufzeichnung einer früheren

    Das ergibt sich schon daraus, daß der Fortsetzungstermin auch außerhalb der Hauptverhandlung verlegt werden kann und auch in jenem Falle der Schutz des Vertrauens in die Terminsankündigung am letzten voraufgegangenen Hauptverhandlungstag vom Öffentlichkeitsgrundsatz nicht erfaßt wird (BGH NStZ 1984, 134, 135).
  • BGH, 02.12.2003 - 1 StR 102/03

    Richterausschluss (Tätigkeit als Staatsanwalt; Anordnung der Obduktion einer

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, daß Maßnahmen, die auch außerhalb der Hauptverhandlung erfolgen können, vom Schutz des Öffentlichkeitsgrundsatzes nicht erfaßt werden (BGH NStZ 1984, 134, 135).
  • BGH, 15.08.2001 - 3 StR 187/01

    Besetzungsrüge; Verfahrensrüge; Zulässigkeit; Anwesenheit; Wesentliche

    Der Schutz des Vertrauens in Terminsankündigungen wird nämlich vom Öffentlichkeitsgrundsatz nicht umfaßt (vgl. BGH StV 1984, 146).
  • BAG, 24.11.2022 - 2 AZN 335/22

    Nichtzulassungsbeschwerde - absoluter Revisionsgrund - Öffentlichkeit des

    Der Schutz des Vertrauens in Terminankündigungen wird von ihm nicht erfasst (BVerfG 10. Oktober 2001 - 2 BvR 1620/01 - aaO; BGH 15. August 2001 - 3 StR 187/01 - zu 3 der Gründe; 15. November 1983 - 1 StR 553/83 - zu 3 der Gründe) .
  • BGH, 25.10.2001 - 1 StR 306/01

    Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes und deren Heilung; Begriff der

    Dementsprechend hat der Senat bereits entschieden, daß etwa der Schutz des Vertrauens in Terminankündigungen nicht vom Öffentlichkeitsgrundsatz umfaßt wird (BGH NStZ 1984, 134, 135) und es sich auch bei der während des Ausschlusses der Öffentlichkeit erfolgten Mitteilung des Vorsitzenden, daß bestimmte Vernehmungsprotokolle eingegangen seien, von denen er den Verteidigern Abschriften übergab, nicht um einen eigenständigen Verfahrensabschnitt handelt, für den die Öffentlichkeit wiederhergestellt werden muß (BGH NStZ 1999, 371).
  • BGH, 18.07.2006 - 4 StR 89/06

    Öffentlichkeitsgrundsatz (Heilung eines Verstoßes durch Wiederholung; kein Schutz

    Dass die Zuhörer von diesem Termin möglicherweise keine Kenntnis hatten, vermag einen Verstoß gegen den Grundsatz der Öffentlichkeit nicht zu begründen, da der Schutz des Vertrauens in Terminsankündigungen vom Öffentlichkeitsgrundsatz nicht umfasst ist (vgl. BGH NStZ 1984, 134, 135).
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Rechtsprechung
   BGH, 17.01.1984 - 5 StR 755/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,1731
BGH, 17.01.1984 - 5 StR 755/83 (https://dejure.org/1984,1731)
BGH, Entscheidung vom 17.01.1984 - 5 StR 755/83 (https://dejure.org/1984,1731)
BGH, Entscheidung vom 17. Januar 1984 - 5 StR 755/83 (https://dejure.org/1984,1731)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Abwesenheit des Dolmetschers für 15 Minuten in der Hauptverhandlung - Fehlen der allgemeinen Beeidigung von Dolmetschern - Überschreitung des tatrichterlichen Ermessens - Erwerb und Besitz von Betäubungsmitteln

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 1765 (Ls.)
  • NStZ 1984, 328
  • StV 1984, 146
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.11.1950 - 2 StR 50/50

    Ermittlung des Inhalts einer fremdsprachigen Urkunde durch das Gericht;

    Auszug aus BGH, 17.01.1984 - 5 StR 755/83
    Das ist reine Dolmetschertätigkeit (BGHSt 1, 4, 6) [BGH 28.11.1950 - 2 StR 50/50].
  • BGH, 18.10.1979 - 4 StR 517/79

    Revision eines wegen versuchter Vergewaltigung Verurteilten - Ablehnung eines

    Auszug aus BGH, 17.01.1984 - 5 StR 755/83
    Dieses Ermessen kann von dem Revisionsgericht nur dahin überprüft werden, ob seine Grenzen eingehalten worden sind (BGH, Urteil vom 18. Oktober 1979 - 4 StR 517/79); nur beim Vorliegen eines Ermessensfehlers können die Verfahrensvorschriften der §§ 185 GVG, 338 Nr. 5 StPO verletzt sein.
  • BGH, 28.04.1981 - 5 StR 162/81

    Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz - Verwirklichung des Tatbestandes des

    Auszug aus BGH, 17.01.1984 - 5 StR 755/83
    Der Angeklagte hätte sich gegen den Vorwurf des unerlaubten Handeltreibens, dem die in der Anklageschrift enthaltenen Vorwürfe des Erwerbs und des Besitzes als unselbständige Teilstücke zugrunde lagen, nicht anders verteidigen können (vgl. BGH, Beschluß vom 28. April 1981 - 5 StR 162/81).
  • BGH, 11.11.1952 - 1 StR 484/52

    Hinzuziehung eines Dolmetschers - Erforderlichkeit der Anwesenheit des

    Auszug aus BGH, 17.01.1984 - 5 StR 755/83
    Ist der Angeklagte teilweise der deutschen Sprache mächtig, hat der Tatrichter nach seinem pflichtgemäßen Ermessen darüber zu entscheiden, in welchem Umfang er einen Dolmetscher bei der Verhandlungsführung zuziehen will (BGHSt 3, 285, 286; BGH GA 1963, 148).
  • RG, 20.10.1930 - III 266/30

    1. Beruht das Urteil auf der Unterlassung der Beeidigung, wenn der Vorsitzende

    Auszug aus BGH, 17.01.1984 - 5 StR 755/83
    Der Bundesgerichtshof und das Reichsgericht haben bei Berufung eines Zeugen oder eines Sachverständigen auf einen früher nicht oder nicht ordnungsgemäß geleisteten Eid (§§ 67, 79 Abs. 3 StPO) das Beruhen stets ausgeschlossen, wenn der Tatrichter die Aussage irrtümlich als beeidigt angesehen und gewürdigt und der Zeuge oder Sachverständige seine Vernehmung als eidliche betrachtet hat (RGSt 64, 379, 380; RG JW 1929, 1047; JW 1930, 152; BGH, Urteil vom 27. August 1953 - 3 StR 147/53, bei Dallinger MDR 1953, 722).
  • OLG Hamm, 28.02.2006 - 3 Ss OWi 897/06

    Verfahrensrüge; Dolmetscher; Anwesenheit in der Hauptverhandlung;

    In einem solchen Fall hat der Tatrichter nach seinem pflichtgemäßen Ermessen darüber zu entscheiden, in welchem Umfang er einen Dolmetscher bei der Verhandlungsführung zuziehen will (BGH, NStZ 1984, 328; BGH NStZ 2002, 275, 276).

    In diesem Falle gehört der Dolmetscher nicht zu den Personen, deren Anwesenheit i.S.d. § 338 Nr. 5 StPO für die gesamte Dauer der Hauptverhandlung erforderlich ist (BGH NStZ 2002, 275, 276 m.w.N.; BGH NStZ 1984, 328).

    Die Verfahrensvorschriften der §§ 185 GVG, 338 Nr. 5 StPO sind dann nur beim Vorliegen eines Ermessensfehlers verletzt (BGH NStZ 1984, 328).

    Dieses Ermessen kann von dem Revisionsgericht nur dahin überprüft werden, ob seine Grenzen eingehalten worden sind (BGH NStZ 1984, 328).

  • BGH, 06.06.2019 - 1 StR 190/19

    Fehlende Vereidigung eines Dolmetschers (Beruhen)

    Damit liegt dieser Fall gänzlich anders als die Sachverhalte, in welchen der Dolmetscher einen allgemeinen Eid leistete, die Entgegennahme aber möglicherweise fehlerbehaftet war (BGH, Urteil vom 17. Januar 1984 - 5 StR 755/83 (durch beauftragten Richter anstelle des Landgerichtspräsidenten oder dessen Vertreter)), sich der Eid nur auf einen anderen Gerichtsbezirk erstreckte oder der Dolmetscher auch eine andere Sprache übersetzte (BGH, Urteil vom 7. November 1986 - 2 StR 499/86, BGHR GVG § 189 Abs. 2 Übertragung, zusätzliche 1 (slowakisch neben tschechisch)).
  • OLG Celle, 22.07.2015 - 1 Ss OWi 118/15

    Entbehrlichkeit der schriftlichen Übersetzung eines Urteils bei Anwesenheit des

    Nur bei Vorliegen eines Ermessensfehlers können die Verfahrensvorschriften der §§ 185 GVG, 338 Nr. 5 StPO verletzt sein (BGH NStZ 1984, 328; OLG Stuttgart NJW 2006, 3796).
  • BGH, 29.07.2021 - 1 StR 29/21

    Nicht-vereidigter Dolmetscher (Beruhen); Verjährungsbeginn bei Tateinheit

    Maßgeblich dafür, ob das Beruhen ausgeschlossen werden kann, sind die konkreten Umstände des Einzelfalls (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 15. Dezember 2011 - 1 StR 579/11; vom 27. Juli 2005 - 1 StR 208/05 und vom 2. September 1987 - 2 StR 420/87 Rn. 4; Urteile vom 17. Januar 1984 - 5 StR 755/83 und vom 7. November 1986 - 2 StR 499/86 Rn. 5 f.).
  • BGH, 22.11.2001 - 1 StR 471/01

    Absoluter Revisionsgrund; Notwendige Anwesenheit des Dolmetschers (teilweise

    In diesem Falle gehört der Dolmetscher nicht zu den Personen, deren Anwesenheit im Sinne des § 338 Nr. 5 StPO für die gesamte Dauer der Hauptverhandlung erforderlich ist (BGHSt 3, 285; BGHR StPO § 338 Nr. 5 Dolmetscher 2, 3; BGH NStZ 1984, 328).
  • BGH, 21.02.1989 - 1 StR 631/88

    Illegale Einschleusung ausländischer Frauen

    gezogen werden muß (vgl. RGSt 76, 177; BGHSt 3, 285; BGH NStZ 1984, 328; Hürxthal in KK 2. Aufl. § 259 Rdn. 3).
  • OLG Stuttgart, 18.09.2006 - 1 Ss 392/06

    Hauptverhandlung im Strafverfahren: Pflicht zur Ladung des Wahlverteidigers bei

    Nur bei Vorliegen eines Ermessensfehlers können die Verfahrensvorschriften der §§ 185 GVG, 338 Nr. 5 StPO verletzt sein (BGH NStZ 1984, 328).
  • BGH, 11.01.2022 - 3 StR 406/21

    Ausnahmsweise kein Beruhen des Urteils auf einem Verstoß gegen die

    Der Bundesgerichtshof hat bereits entschieden, dass ein Urteil nicht auf einem Rechtsfehler im Zusammenhang mit der Vereidigung eines in der Hauptverhandlung tätig gewordenen Dolmetschers beruht, wenn dieser allgemein beeidigt war, sich im Glauben an die Wirksamkeit des Eides und dessen Erstreckung auf die konkrete Übersetzungsleistung auf diesen berufen hat und auch das Gericht von der Wirksamkeit des Eides ausgegangen ist, die allgemeine Beeidigung aber im Einzelfall mängelbehaftet oder unzureichend war, weil der Eid statt vom Gerichtspräsidenten von einem von diesem beauftragten Richter abgenommen worden war (BGH, Urteil vom 17. Januar 1984 - 5 StR 755/83, NStZ 1984, 328), weil er sich auf eine andere als die Sprache bezog, aus der im konkreten Fall übertragen wurde (BGH, Beschluss vom 7. November 1986 - 2 StR 499/86, BGHR GVG § 189 Abs. 2 Übertragung zusätzliche 1), oder weil er - unter der bis zum 11. Dezember 2008 geltenden Fassung des § 189 Abs. 2 GVG - ein Tätigwerden bei dem betreffenden Gericht nicht erfasste (BGH, Urteil vom 27. Mai 1986 - 1 StR 152/86, NStZ 1986, 469 f.).
  • BGH, 27.06.2000 - 1 StR 665/99

    Hinzuziehung eines Dolmetschers bei partieller Kenntnis der deutschen Sprache;

    Ist ein Beteiligter teilweise der deutschen Sprache mächtig, hat der Tatrichter nach seinem pflichtgemäßen Ermessen darüber zu befinden, in welchem Umfang er bei der Verhandlung einen Dolmetscher zuziehen will (BGHSt 3, 285, 286; BGH NStZ 1984, 328; BGHR StPO § 338 Nr. 5 Dolmetscher 2).
  • OLG Köln, 23.05.2002 - Ss 171/02
    Grundsätzlich wird angenommen, dass ein Urteil auf einer fehlenden oder fehlerhaften Dolmetschervereidigung nach § 189 GVG beruht (BGH NStZ 82, 517; StV 84, 146; OLG Hamburg StV 84, 10; Senatsentscheidungen a.a.O.; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, § 189 GVG Rn 3; KK-Diemer, a.a.O.).
  • BGH, 08.08.1990 - 3 StR 153/90

    Erforderlichkeit der Heranziehung eines Dolmetschers - Erforderlichkeit konkreter

  • BayObLG, 24.09.2004 - 1St RR 143/04

    Hinzuziehung eines Dolmetschers bei Zeugenvernehmung

  • KG, 17.03.2022 - 3 Ws (B) 33/22

    1. Wird gerügt, das Gericht habe unter Verstoß gegen § 187 Abs. 1 Satz 1 GVG ohne

  • VGH Bayern, 04.12.2017 - 5 ZB 17.31569

    Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs durch fehlerhafte Dolmetscherbeeidigung

  • OLG Frankfurt, 18.10.2005 - 1 Ss 140/05

    Relativer Revisionsgrund: Prüfung und Bejahung des Beruhens eines Strafurteils

  • BGH, 27.05.1986 - 1 StR 152/86

    Bindung an das Strafverfahren bei fehlender Vereidigung einer Dolmetscherin -

  • BGH, 07.09.1994 - 5 StR 467/94

    Fehlen eines Dolmetschereides als Revisionsgrund

  • BGH, 27.10.1992 - 5 StR 563/92

    Fehlende Vereidigung eines Dolmetschers als Verfahrensfehler

  • BGH, 22.09.1993 - 5 StR 448/93

    Verwerfung einer Revision

  • BGH, 04.12.1985 - 1 StR 394/85

    Beruhen eines Urteils auf einem Fehler in der Vereidigung des Dolmetschers -

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Rechtsprechung
   BGH, 09.12.1983 - 2 StR 739/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,4964
BGH, 09.12.1983 - 2 StR 739/83 (https://dejure.org/1983,4964)
BGH, Entscheidung vom 09.12.1983 - 2 StR 739/83 (https://dejure.org/1983,4964)
BGH, Entscheidung vom 09. Dezember 1983 - 2 StR 739/83 (https://dejure.org/1983,4964)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ausschluss der Öffentlichkeit bei Vernehmung eines Zeugen - Erforderlichkeit der Angabe von Gründen für den Ausschluss der Öffentlichkeit - Keine Heilung des Begründungsmangels bei Ausschliessung aufgrund Natur der verhandelten Sache - Anforderung - Beschluss

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1984, 146
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.03.1983 - 4 StR 122/83

    Ausschluss der Öffentlichkeit und des Angeklagten während der Vernehmung eines

    Auszug aus BGH, 09.12.1983 - 2 StR 739/83
    Der Hinweis auf die Gesetzesstelle, auf die der Ausschluß gestützt wird, ist dazu jedenfalls dann nicht ausreichend, wenn die herangezogene Vorschrift - wie § 172 Nr. 1 GVG - mehrere Alternativen aufweist (vgl. die Rechtsprechungshinweise von Schmidt in der Anmerkung BGH LM § 174 GVG Nr. 8; desweiteren zuletzt BGH, Beschluß vom 30. März 1983 - 4 StR 122/83, abgedruckt in NStZ 83, 324).

    Ein Begründungsmangel wird insbesondere nicht dadurch geheilt, daß sich der Grund für die Ausschließung aus der Natur der verhandelten Sache oder aus dem Zusammenhang mit dein gestellten Antrag und einer sich daran anschließenden Erörterung ergibt (BGH NStZ 1983, 324 mit weiteren Nachweisen).

  • BGH, 09.12.1981 - 3 StR 368/81

    Hauptverhandlung - Ausschluß der Öffentlichkeit - Verkündung eines

    Auszug aus BGH, 09.12.1983 - 2 StR 739/83
    Auch ist dem ausdrücklichen Begründungserfordernis allein dann Genüge getan, wenn die Begründung des Beschlusses aus sich selbst heraus oder doch zumindest durch eine ausdrückliche Bezugnahme auf einen vorangegangenen Beschluß (BGHSt 30, 298) verständlich wird.
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Rechtsprechung
   BGH, 23.11.1983 - 2 StR 698/83   

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https://dejure.org/1983,9081
BGH, 23.11.1983 - 2 StR 698/83 (https://dejure.org/1983,9081)
BGH, Entscheidung vom 23.11.1983 - 2 StR 698/83 (https://dejure.org/1983,9081)
BGH, Entscheidung vom 23. November 1983 - 2 StR 698/83 (https://dejure.org/1983,9081)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Berufung eines Dolmetschers auf seinen allgemein geleisteten Eid

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1984, 146
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 08.12.1977 - 2 StR 631/77

    Folgen einer unterbliebenen Belehung auf ein Zeugnisverweigerungsrecht eines

    Auszug aus BGH, 23.11.1983 - 2 StR 698/83
    7, 426, 427; RGSt 75, 332, 333; RG HRR a.a.O.; BGH, Urteile vom 24. September 1974 - 1 StR 523/73 - bei Dallinger MDR 1975, 199 und vom 29. November 1977 - 5 StR 75/77 - bei Holtz MDR 1978, 280, BGH NStZ 1981, 69 - Leitsatz - mit Anmerkung von Liemersdorf).
  • BGH, 24.09.1974 - 1 StR 523/73

    Betäubungsmittel: Zolltarif bei Cannabisharz - Strafzumessung bei

    Auszug aus BGH, 23.11.1983 - 2 StR 698/83
    7, 426, 427; RGSt 75, 332, 333; RG HRR a.a.O.; BGH, Urteile vom 24. September 1974 - 1 StR 523/73 - bei Dallinger MDR 1975, 199 und vom 29. November 1977 - 5 StR 75/77 - bei Holtz MDR 1978, 280, BGH NStZ 1981, 69 - Leitsatz - mit Anmerkung von Liemersdorf).
  • BGH, 29.11.1977 - 5 StR 75/77

    Fehlende Vereidigung von Schöffen - Berufung eines Dolmetschers auf seinen

    Auszug aus BGH, 23.11.1983 - 2 StR 698/83
    7, 426, 427; RGSt 75, 332, 333; RG HRR a.a.O.; BGH, Urteile vom 24. September 1974 - 1 StR 523/73 - bei Dallinger MDR 1975, 199 und vom 29. November 1977 - 5 StR 75/77 - bei Holtz MDR 1978, 280, BGH NStZ 1981, 69 - Leitsatz - mit Anmerkung von Liemersdorf).
  • BGH, 17.10.1979 - 3 StR 401/79

    Vorschriftsmäßige Vereidigung eines Dolmetschers hinsichtlich des Vermerks "er

    Auszug aus BGH, 23.11.1983 - 2 StR 698/83
    7, 426, 427; RGSt 75, 332, 333; RG HRR a.a.O.; BGH, Urteile vom 24. September 1974 - 1 StR 523/73 - bei Dallinger MDR 1975, 199 und vom 29. November 1977 - 5 StR 75/77 - bei Holtz MDR 1978, 280, BGH NStZ 1981, 69 - Leitsatz - mit Anmerkung von Liemersdorf).
  • BGH, 15.09.1982 - 2 StR 29/82

    Verfahrensrüge der Fehlenden allgemeinen Beeidigung des in der Hauptverhandlung

    Auszug aus BGH, 23.11.1983 - 2 StR 698/83
    Eine eigene Erklärung kann dem Protokoll hier auch im Wege der Auslegung (vgl. die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 20. April 1982 - 1 StR 883/81 - und vom 15. September 1982 - 2 StR 29/82 -) nicht entnommen werden.
  • RG, 09.09.1941 - 4 D 347/41

    1. Der § 20 VO. z. einheitlichen Regelung der Gerichtsverfassung v. 20. März 1935

    Auszug aus BGH, 23.11.1983 - 2 StR 698/83
    7, 426, 427; RGSt 75, 332, 333; RG HRR a.a.O.; BGH, Urteile vom 24. September 1974 - 1 StR 523/73 - bei Dallinger MDR 1975, 199 und vom 29. November 1977 - 5 StR 75/77 - bei Holtz MDR 1978, 280, BGH NStZ 1981, 69 - Leitsatz - mit Anmerkung von Liemersdorf).
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