Weitere Entscheidungen unten: BGH, 01.12.1983 | BGH, 18.01.1984 | BGH, 15.02.1984

Rechtsprechung
   BGH, 25.01.1984 - 3 StR 526/83 (S)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,708
BGH, 25.01.1984 - 3 StR 526/83 (S) (https://dejure.org/1984,708)
BGH, Entscheidung vom 25.01.1984 - 3 StR 526/83 (S) (https://dejure.org/1984,708)
BGH, Entscheidung vom 25. Januar 1984 - 3 StR 526/83 (S) (https://dejure.org/1984,708)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1984,708) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Terroristische Vereinigung - Unterstützung - Inhaftierte Mitglieder - Strategiepapiere - Hungerstreik

Papierfundstellen

  • BGHSt 32, 243
  • NJW 1984, 1049
  • MDR 1984, 415
  • StV 1984, 202
  • JR 1985, 121
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (57)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 03.10.1979 - 3 StR 264/79

    Zulässiges Verteidigerhandeln

    Auszug aus BGH, 25.01.1984 - 3 StR 526/83
    Vielmehr genügt es, wenn die Hilfe den Bestrebungen irgendwie vorteilhaft ist oder wenn sie die Mitglieder in dem Entschluß stärkt, die Straftaten zu begehen, die den Zwecken der terroristischen Vereinigung dienen oder ihrer Tätigkeit entsprechen (BGHSt 29, 99, 101).

    Der besonderen Problematik, die bei Tätigkeiten auftritt, die der Verteidigung dienen und sich notwendigerweise günstig auf den Fortbestand einer terroristischen Vereinigung oder die Realisierung ihrer Pläne auswirken (vgl. BGHSt 29, 99, 102), ist durch eine Abwägung Rechnung zu tragen, bei der das Verbot der Unterstützung dieser Vereinigung einerseits und das Gebot, dem Mandanten Beistand zu gewähren, andererseits zu berücksichtigen sind.

    Die Grenzen erlaubter Verteidigertätigkeit sind jedenfalls überschritten, wenn die Außerachtlassung des Verbots, einer terroristischen Vereinigung Hilfe zu leisten, wegen der Art oder der schweren Folgen der Handlung von der Verteidigerstellung nicht mehr gedeckt ist, was nur anhand des Einzelfalles beurteilt werden kann (vgl. BGHSt 29, 99, 103).

    Dabei kann hier - wie in BGHSt 29, 99 - offenbleiben, ob erlaubte Verteidigung immer als nicht tatbestandsmäßig im Sinne des § 129a StGB anzusehen ist oder ob sie eine tatbestandsmäßige Handlung rechtfertigt.

  • BGH, 24.03.1982 - 3 StR 28/82

    Hans-Christian Ströbele

    Auszug aus BGH, 25.01.1984 - 3 StR 526/83
    Diese Voraussetzungen liegen bei einem Verteidiger vor, der inhaftierten Mitgliedern einer terroristischen Vereinigung beim Aufbau und Betrieb eines von den Gefangenen betriebenen Informationssystems hilft, das der Fortsetzung der kriminellen Bestrebungen der Organisation dient (Senatsurteile vom 14. November 1979 - 3 StR 323/79 (S) - und vom 24. März 1982 - 3 StR 28/82 (S) = NJW 1982, 2508, 2510, insoweit in BGHSt 31, 16 nicht abgedruckt).

    Der Senat hat auch entschieden (BGH NJW 1982, 2508, 2510), daß ein Verteidiger, der Hilfe bei der Durchführung eines Hungerstreiks leistet, welcher dem Ziel dient, den Zusammenhalt einer in der Haft bestehenden terroristischen Vereinigung aufrechtzuerhalten und die Fortsetzung ihres Kampfes zu sichern, diese Vereinigung unterstützt.

  • BGH, 06.06.1952 - 1 StR 708/51

    Züchtigung - §§ 223, 16, 17 StGB, 'Doppelirrtum'

    Auszug aus BGH, 25.01.1984 - 3 StR 526/83
    Ein solcher Irrtum über das Erlaubtsein aus Gründen der Verteidigung wäre ein Irrtum über die tatsächlichen Voraussetzungen rechtfertigenden Handelns und nicht ein solcher über die rechtlichen Grenzen eines Rechtfertigungsgrundes, somit Tatbestandsirrtum (BGHSt 3, 105).
  • BGH, 14.11.1979 - 3 StR 323/79

    Klaus Croissant

    Auszug aus BGH, 25.01.1984 - 3 StR 526/83
    Diese Voraussetzungen liegen bei einem Verteidiger vor, der inhaftierten Mitgliedern einer terroristischen Vereinigung beim Aufbau und Betrieb eines von den Gefangenen betriebenen Informationssystems hilft, das der Fortsetzung der kriminellen Bestrebungen der Organisation dient (Senatsurteile vom 14. November 1979 - 3 StR 323/79 (S) - und vom 24. März 1982 - 3 StR 28/82 (S) = NJW 1982, 2508, 2510, insoweit in BGHSt 31, 16 nicht abgedruckt).
  • BGH, 14.08.2009 - 3 StR 552/08

    Urteil gegen Mitglied und Unterstützer der Al Qaida weitgehend rechtskräftig

    Denn die Mitwirkung an der Erfüllung eines Auftrags, den die Vereinigung selbst einem Mitglied erteilt hat, erweist sich nicht nur allein für das betroffene Mitglied als im hier relevanten Sinne vorteilhaft; der ausreichende, nicht notwendigerweise spezifizierte Nutzen wirkt sich in einem solchen Fall vielmehr auch auf die Organisation als solche in vergleichbarer Weise aus wie in den Fällen, in denen die Mitglieder in ihrem Entschluss gestärkt werden, die Straftaten zu begehen, die den Zwecken der terroristischen Vereinigung dienen oder ihrer Tätigkeit entsprechen (BGHSt 32, 243, 244).
  • BGH, 19.04.2018 - 3 StR 286/17

    Urteil im Fall des Anschlags auf einen Polizeibeamten im Auftrag des "IS"

    In diesem Sinne muss der Organisation durch die Tathandlung kein messbarer Nutzen entstehen (vgl. BGH, Urteile vom 25. Januar 1984 - 3 StR 526/83, BGHSt 32, 243, 244; vom 25. Juli 1984 - 3 StR 62/84, BGHSt 33, 16, 17; vom 14. August 2009 - 3 StR 552/08, aaO, S. 116).
  • BVerwG, 15.03.2005 - 1 C 26.03

    Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Ausweisungsgründe, Verbrauch von

    Als tatbestandserhebliches Unterstützen ist - in Anlehnung an die von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum strafrechtlichen Unterstützungsbegriff nach §§ 129, 129 a StGB entwickelten Kriterien - jede Tätigkeit anzusehen, die sich in irgendeiner Weise positiv auf die Aktionsmöglichkeiten der Vereinigung, die den internationalen Terrorismus unterstützt, auswirkt (vgl. BGH, Urteil vom 25. Januar 1984 - 3 StR 526/83 (S) - BGHSt 32, 243; ähnlich Jakober in: Jakober/Welte, Aktuelles Ausländerrecht, § 8 AuslG Rn. 620 und Berlit in: GK-StAR § 86 AuslG Rn. 90 bis 92 zum Unterstützungsbegriff in § 86 Abs. 1 Nr. 2 AuslG 1990).

    Dazu zählt jedes Tätigwerden eines Nichtmitglieds, das die innere Organisation und den Zusammenhalt der Vereinigung fördert, ihren Fortbestand oder die Verwirklichung ihrer auf die Unterstützung terroristischer Bestrebungen gerichteten Ziele fördert und damit ihre potenzielle Gefährlichkeit festigt und ihr Gefährdungspotenzial stärkt (vgl. BGH, Urteil vom 25. Juli 1984 - 3 StR 62/84 - BGHSt 33, 16 unter Hinweis auf BGHSt 29, 99 ; 32, 243 ).

    Auf einen beweis- und messbaren Nutzen für die Verwirklichung der missbilligten Ziele kommt es ebenso wenig an (vgl. BGH, Beschluss vom 24. August 1987 - 4 StB 18/87 - NJW 1988, 1677 unter Hinweis auf BGHSt 29, 99 ; 32, 243, ) wie - unter Berücksichtigung des präventiven, der Gefahrenabwehr dienenden Zwecks des § 8 Abs. 1 Nr. 5 AuslG - auf eine subjektive Vorwerfbarkeit (vgl. auch die Begründung zu Art. 11 Nr. 3 des Gesetzentwurfs in BTDrucks 14/7386 , S. 54:.

  • BGH, 06.04.2000 - 1 StR 502/99

    Volksverhetzung durch Verteidigerhandeln

    Die Stellung als Verteidiger in einem Strafprozeß und das damit verbundene Spannungsverhältnis zwischen Organ- und Beistandsfunktion erfordert schon nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes eine besondere Abgrenzung zwischen erlaubtem und unerlaubtem Verhalten (vgl. nur BGHSt 38, 345, 347; siehe grundlegend auch Beulke, Die Strafbarkeit des Verteidigers 1989, passim; siehe weiter zum Tatbestand der Strafvereitelung: BGH NStZ 1983, 503; zum Tatbestand der Beleidigung im Zusammenhang mit dem Massenmord an der jüdischen Bevölkerung zur Zeit des Nationalsozialismus: BGH NStZ 1987, 554; zur Unterstützung einer oder zum Werben für eine terroristische Vereinigung siehe BGHSt 29, 99; 31, 16; 32, 243; BGH NStZ 1990, 183; zum Gebrauchmachen von einer gefälschten Urkunde: BGHSt 38, 345; vgl. zur Beschaffung einer Schußwaffe: BGHSt 38, 7).
  • BGH, 29.06.1995 - 4 StR 760/94

    Surgibone - § 16 StGB analog bei Erlaubnistatbestandsirrtum (hier: Irrtum über

    Ein solcher Irrtum ist wie ein den Vorsatz ausschließender Irrtum über Tatumstände nach § 16 Abs. 1 StGB zu bewerten (st. Rspr.; BGHSt 3, 105; 31, 264, 286, 287 [BGH 10.03.1983 - 4 StR 3745/82]; 32, 243, 248).
  • BGH, 24.01.2024 - AK 100/23

    Gründung einer und mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen

    In diesem Sinne muss der Organisation durch die Tathandlung kein messbarer Nutzen entstehen (vgl. BGH, Urteil vom 19. April 2018 - 3 StR 286/17, BGHSt 63, 127 Rn. 18; Beschluss vom 11. Juli 2013 - AK 13/13 u.a., BGHSt 58, 318 Rn. 19; Urteile vom 14. August 2009 - 3 StR 552/08, BGHSt 54, 69 Rn. 134; vom 25. Juli 1984 - 3 StR 62/84, BGHSt 33, 16, 17; vom 25. Januar 1984 - 3 StR 526/83, BGHSt 32, 243, 244).
  • VGH Bayern, 27.10.2017 - 10 B 16.1252

    Überwiegen des öffentlichen Ausweisungsinteresse wegen der Unterstützung einer

    "Als tatbestandserhebliches Unterstützen ist - in Anlehnung an die von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum strafrechtlichen Unterstützungsbegriff nach §§ 129, 129 a StGB entwickelten Kriterien - jede Tätigkeit anzusehen, die sich in irgendeiner Weise positiv auf die Aktionsmöglichkeiten der Vereinigung, die den internationalen Terrorismus unterstützt, auswirkt (vgl. BGH, Urteil vom 25. Januar 1984 - 3 StR 526/83 (S) - BGHSt 32, 243; ähnlich Jakober in: Jakober/Welte, Aktuelles Ausländerrecht, § 8 AuslG Rn. 620; Berlit in: GK-StAR § 86 AuslG Rn. 90 bis 92 zum Unterstützungsbegriff in § 86 Abs. 1 Nr. 2 AuslG 1990).

    Dazu zählt jedes Tätigwerden eines Nichtmitglieds, das die innere Organisation und den Zusammenhalt der Vereinigung fördert, ihren Fortbestand oder die Verwirklichung ihrer auf die Unterstützung terroristischer Bestrebungen gerichteten Ziele fördert und damit ihre potenzielle Gefährlichkeit festigt und ihr Gefährdungspotenzial stärkt (vgl. BGH, Urteil vom 25. Juli 1984 - 3 StR 62/84 - BGHSt 33, 16 unter Hinweis auf BGHSt 29, 99 ; 32, 243 ).

    Auf einen beweis- und messbaren Nutzen für die Verwirklichung der missbilligten Ziele kommt es ebenso wenig an (vgl. BGH, Beschluss vom 24. August 1987 - 4 StB 18/87 - NJW 1988, 1677 unter Hinweis auf BGHSt 29, 99 ; 32, 243, ) wie - unter Berücksichtigung des präventiven, der Gefahrenabwehr dienenden Zwecks des § 8 Abs. 1 Nr. 5 AuslG - auf eine subjektive Vorwerfbarkeit (vgl. auch die Begründung zu Art. 11 Nr. 3 des Gesetzentwurfs in BTDrucks 14/7386 , S. 54: "Dabei muss die von einem Ausländer ausgehende Gefahr entweder gegenwärtig bestehen oder für die Zukunft zu erwarten sein, abgeschlossene Sachverhalte aus der Vergangenheit ohne gegenwärtige oder künftige Relevanz bleiben außer Betracht.").

  • BGH, 24.01.2024 - StB 4/24

    Patriotische Union

    In diesem Sinne muss der Organisation durch die Tathandlung kein messbarer Nutzen entstehen (vgl. BGH, Urteil vom 19. April 2018 - 3 StR 286/17, BGHSt 63, 127 Rn. 18; Beschluss vom 11. Juli 2013 - AK 13/13 u.a., BGHSt 58, 318 Rn. 19; Urteile vom 14. August 2009 - 3 StR 552/08, BGHSt 54, 69 Rn. 134; vom 25. Juli 1984 - 3 StR 62/84, BGHSt 33, 16, 17; vom 25. Januar 1984 - 3 StR 526/83, BGHSt 32, 243, 244).
  • BGH, 22.03.2018 - StB 32/17

    Erlass eines Haftbefehls bei dringendem Tatverdacht der Mitgliedschaft in einer

    In diesem Sinne muss der Organisation durch die Tathandlung kein messbarer Nutzen entstehen (vgl. BGH, Urteile vom 25. Januar 1984 - 3 StR 526/83, BGHSt 32, 243, 244; vom 25. Juli 1984 - 3 StR 62/84, BGHSt 33, 16, 17; Beschluss vom 17. August 2017 - AK 34/17, juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 02.09.2013 - 10 B 10.1713

    Niederlassungserlaubnis; 7-jähriger Besitz einer Aufenthaltserlaubnis; Anrechnung

    "Als tatbestandserhebliches Unterstützen ist - in Anlehnung an die von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum strafrechtlichen Unterstützungsbegriff nach §§ 129, 129 a StGB entwickelten Kriterien - jede Tätigkeit anzusehen, die sich in irgendeiner Weise positiv auf die Aktionsmöglichkeiten der Vereinigung, die den internationalen Terrorismus unterstützt, auswirkt (vgl. BGH, Urteil vom 25. Januar 1984 - 3 StR 526/83 (S) - BGHSt 32, 243; ähnlich Jakober in: Jakober/Welte, Aktuelles Ausländerrecht, § 8 AuslG Rn. 620 und Berlit in: GK-StAR § 86 AuslG Rn. 90 bis 92 zum Unterstützungsbegriff in § 86 Abs. 1 Nr. 2 AuslG 1990).

    Dazu zählt jedes Tätigwerden eines Nichtmitglieds, das die innere Organisation und den Zusammenhalt der Vereinigung fördert, ihren Fortbestand oder die Verwirklichung ihrer auf die Unterstützung terroristischer Bestrebungen gerichteten Ziele fördert und damit ihre potenzielle Gefährlichkeit festigt und ihr Gefährdungspotenzial stärkt (vgl. BGH, Urteil vom 25. Juli 1984 - 3 StR 62/84 - BGHSt 33, 16 unter Hinweis auf BGHSt 29, 99 ; 32, 243 ).

    Auf einen beweis- und messbaren Nutzen für die Verwirklichung der missbilligten Ziele kommt es ebenso wenig an (vgl. BGH, Beschluss vom 24. August 1987 - 4 StB 18/87 - NJW 1988, 1677 unter Hinweis auf BGHSt 29, 99 ; 32, 243, ) wie - unter Berücksichtigung des präventiven, der Gefahrenabwehr dienenden Zwecks des § 8 Abs. 1 Nr. 5 AuslG - auf eine subjektive Vorwerfbarkeit (vgl. auch die Begründung zu Art. 11 Nr. 3 des Gesetzentwurfs in BTDrucks 14/7386 , S. 54: "Dabei muss die von einem Ausländer ausgehende Gefahr entweder gegenwärtig bestehen oder für die Zukunft zu erwarten sein, abgeschlossene Sachverhalte aus der Vergangenheit ohne gegenwärtige oder künftige Relevanz bleiben außer Betracht.").

  • VGH Baden-Württemberg, 21.04.2010 - 11 S 200/10

    Ausweisung und Ablehnung der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis betr. einen

  • BGH, 20.09.2012 - 3 StR 314/12

    Unterstützung und Werben um Mitglieder oder Unterstützer einer ausländischen

  • BGH, 17.08.2017 - AK 34/17

    Unterstützung einer terroristischen Vereinigung durch die Anfertigung von

  • BGH, 24.01.2024 - AK 104/23
  • BGH, 24.01.2024 - AK 106/23
  • BGH, 24.01.2024 - AK 101/23
  • BGH, 24.01.2024 - AK 103/23
  • BGH, 24.01.2024 - AK 102/23
  • BGH, 24.01.2024 - AK 105/23
  • BVerwG, 21.08.2023 - 6 A 3.21

    Vereinsrechtliches Verbot von Ansaar International e. V. bestätigt

  • VGH Baden-Württemberg, 25.05.2011 - 11 S 308/11

    Zu Unterstützungshandlungen terroristischer Vereinigungen - hier: Libanesische

  • BGH, 11.08.2021 - 3 StR 268/20

    Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland (Errichtung von Social

  • BGH, 19.10.2023 - StB 63/23

    Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland (hier: Vereinigung

  • BGH, 13.12.2023 - AK 96/23

    Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland (hier: Islamischer

  • BGH, 27.10.2015 - 3 StR 334/15

    Strafbare Unterstützung einer terroristischen Vereinigung: Unterstützungsleistung

  • BGH, 13.12.2023 - AK 91/23

    Unterstützung der terroristischen Vereinigung im Ausland (hier: "Islamischer

  • BGH, 19.10.2017 - AK 56/17

    Grenzen des Begriffs der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung durch

  • VG Berlin, 21.07.2009 - 22 A 222.08

    Antrag auf Aufenthaltserlaubnisse nach der Altfallregelung für langfristig

  • BGH, 14.12.2017 - StB 18/17

    Keine Unterstützung einer terroristischen Vereinigung durch Übergabe von Geld-

  • BGH, 24.01.1996 - 3 StR 530/95

    Verwendung oder Verbreitung von Kennzeichen eines von einem vollziehbaren

  • BGH, 07.03.2019 - AK 5/19

    Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus wegen

  • BGH, 27.07.2023 - StB 44/23

    Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland (hier: "Islamischer

  • BGH, 21.09.2023 - StB 56/23

    Gründung einer und mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen

  • BGH, 24.08.1987 - 1 BJs 167/86

    Unterstützen einer terroristischen Vereinigung

  • BGH, 19.10.2023 - StB 64/23
  • BGH, 09.01.2020 - AK 61/19

    Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus wegen des

  • BGH, 28.06.2018 - AK 26/18

    Unterstützen einer terroristischen Vereinigung (Stärkung des

  • BGH, 26.06.2019 - AK 32/19

    Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland (konkreter, nicht

  • BGH, 24.08.1987 - StB 18/87
  • BGH, 13.12.2023 - AK 94/23
  • BGH, 17.10.2018 - AK 37/18

    Fortdauer der Untersuchungshaft bei dem Verdacht der Unterstützung einer

  • BGH, 10.03.2016 - StB 4/16

    Dringender Tatverdacht der Unterstützung einer ausländischen terroristischen

  • BGH, 13.12.2023 - AK 95/23
  • BGH, 13.12.2023 - AK 92/23
  • BGH, 13.12.2023 - AK 93/23
  • OLG Düsseldorf, 12.06.2020 - 5 StS 6/19

    Verfahren gegen Sabri B. aus Köln wegen Unterstützung einer terroristischen

  • BGH, 14.12.1988 - 3 StR 295/88

    Einziehung einer Zeitschrift wegen fahrlässiger Veröffentlichung nach dem

  • BGH, 12.10.2017 - AK 53/17

    Dringender Tatverdacht wegen Unterstützen einer terroristischen Vereinigung

  • BGH, 09.05.2019 - AK 21/19

    Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus; Verdacht

  • BGH, 30.10.2018 - AK 36/18
  • BGH, 13.12.2018 - AK 45/18

    PKK-Unterstützung bei Beteiligung eines Mitglieds an Straftat

  • BGH, 28.06.2018 - AK 27/18

    Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft wegen des dringenden Tatverdachts

  • BGH, 11.07.2013 - AK 14/13

    Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland (Förderung des Werbens

  • BGH, 15.11.2018 - AK 46/18
  • BGH, Ermittlungsrichter, 29.03.1989 - 1 BGs 101/89

    Terroristen - Beteiligung am Hungerstreik - RAF-Gefangener - Tatverdacht -

  • BGH, 25.07.1984 - 3 StR 151/84

    Bildung einer terroristischen Vereinigung - Unterstützen oder Werben für eine

  • BGH, 25.07.1984 - 3 StR 77/84

    Anforderungen an ein Unterstützen und Werben im Sinne des § 129a StGB -

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 01.12.1983 - 4 StR 611/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,1504
BGH, 01.12.1983 - 4 StR 611/83 (https://dejure.org/1983,1504)
BGH, Entscheidung vom 01.12.1983 - 4 StR 611/83 (https://dejure.org/1983,1504)
BGH, Entscheidung vom 01. Dezember 1983 - 4 StR 611/83 (https://dejure.org/1983,1504)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,1504) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen schwerer räuberischer Erpressung - Mangelnde Begründung bei der Bestimmung des Strafrahmens

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1984, 214
  • StV 1984, 202
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.11.1961 - 4 StR 292/61

    Gemilderter Strafrahmens - Gesamtschau der Tatumstände - Täterpersönlichkeit -

    Auszug aus BGH, 01.12.1983 - 4 StR 611/83
    Zwar durfte der Tatrichter bei der Strafzumessung im engeren Sinne auf die Umstände, die schon zur Bestimmung des Strafrahmens gedient haben, zurückkommen (BGHSt 16, 351, 354; 26, 311).
  • BGH, 24.03.1976 - 2 StR 101/76

    Strafbarkeit wegen Mordes - Annahme erheblich verminderter Schuldfähigkeit -

    Auszug aus BGH, 01.12.1983 - 4 StR 611/83
    Zwar durfte der Tatrichter bei der Strafzumessung im engeren Sinne auf die Umstände, die schon zur Bestimmung des Strafrahmens gedient haben, zurückkommen (BGHSt 16, 351, 354; 26, 311).
  • BGH, 23.01.1997 - 4 StR 591/96

    Missbrauch eines Abhängigkeitsverhältnisses zum Missbrauch einer Schutzbefohlenen

    Die Senatsentscheidungen BGH NStZ 1984, 214 und BGHR StGB § 46 Abs. 1 Begründung 15 besagen nichts anderes.
  • BGH, 14.09.1990 - 4 StR 398/90

    Darstellung der Strafzumessungsgründe im Urteil

    Die pauschale Bezugnahme auf die schon zur Bestimmung des Strafrahmens herangezogenen Umstände ermöglicht dem Senat hier nicht die Prüfung, ob das Landgericht sich von rechtsfehlerfreien Erwägungen hat leiten lassen (vgl. BGH NStZ 1984, 214; KK-Hürxthal StPO 2. Aufl. § 267 Rdn. 25).
  • BGH, 31.10.1984 - 1 StR 576/84

    Psychologische Deutung des Verhaltens der Angeklagten durch das Gericht -

    Das ist in neuer Verhandlung nachzuholen (BGH NStZ 1982, 326; 1983, 455; 1984, 214; vgl. ferner die Nachweise bei Mösl in NStZ 1983, 495).
  • KG, 26.06.1992 - 5 Ws 175/92

    Vollstreckung; Freiheitsstrafe; Gericht; DDR; Umrechnung

    Die Bestimmung richtet sich unbeschadet des vollstreckungsrechtlichen Charakters anderer Regelungen über die Anrechnung von Freiheitsentzug (§ 51 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 und 3 StGB ; vgl. Schönke/Schröder-Stree, StGB , 24. Aufl., § 51 Rdn. 1) an das erkennende Gericht (vgl. BGHSt 30, 283; NStZ 1984, 214).
  • BGH, 30.01.1986 - 1 StR 662/85

    Strafzumessung: Anrechnungsmaßstab im Ausland erlittener Haft, Italien

    Das ist in neuer Verhandlung nachzuholen; der Senat kann nicht ausschließen, daß die Strafkammer bei Anwendung jener Vorschrift zu einem Umrechnungsmaßstab gekommen wäre, der günstiger ist als das Regelverhältnis eins zu eins (vgl. BGH NStZ 1982, 326; 1983, 455; 1984, 214; 1985, 21).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 18.01.1984 - 2 StR 610/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,14374
BGH, 18.01.1984 - 2 StR 610/83 (https://dejure.org/1984,14374)
BGH, Entscheidung vom 18.01.1984 - 2 StR 610/83 (https://dejure.org/1984,14374)
BGH, Entscheidung vom 18. Januar 1984 - 2 StR 610/83 (https://dejure.org/1984,14374)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1984,14374) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Angriffe gegen die tatrichterliche Beweiswürdigung - Anforderungen an die Rechtsmäßigkeit einer Beweiswürdigung - Bindung des Revisionsgericht an die Beweiswürdigung - Überprüfungskompetenz des Revisionsgerichts - Vorliegen einer Bewusstseinsstörung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1984, 202
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78

    Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer

    Auszug aus BGH, 18.01.1984 - 2 StR 610/83
    Die Überlegungen und Schlußfolgerungen des Tatrichters brauchen nicht zwingend zu sein; es genügt, wenn sie nach der allgemeinen Lebenserfahrung möglich sind (BGHSt 26, 56, 63 [BGH 29.01.1975 - KRB 4/74]; 29, 18, 20).

    Es darf die Beweiswürdigung nicht durch eine eigene ersetzen (BGHSt 10, 208, 210 [BGH 09.02.1957 - 2 StR 508/56]; 29, 18, 20), sondern hat auf die Sachrüge hin nur zu prüfen, ob die Urteilsgründe rechtlich einwandfrei, d.h. frei von Widersprüchen, Unklarheiten und Verstößen gegen die Denkgesetze oder gesicherte Lebenserfahrung sind (BGHSt 29, 18, 20).

  • BGH, 09.02.1957 - 2 StR 508/56

    Bindung des Tatrichters an seine persönliche Überzeugung von der Schuld des

    Auszug aus BGH, 18.01.1984 - 2 StR 610/83
    Es darf die Beweiswürdigung nicht durch eine eigene ersetzen (BGHSt 10, 208, 210 [BGH 09.02.1957 - 2 StR 508/56]; 29, 18, 20), sondern hat auf die Sachrüge hin nur zu prüfen, ob die Urteilsgründe rechtlich einwandfrei, d.h. frei von Widersprüchen, Unklarheiten und Verstößen gegen die Denkgesetze oder gesicherte Lebenserfahrung sind (BGHSt 29, 18, 20).
  • BGH, 17.11.1961 - 4 StR 373/61
    Auszug aus BGH, 18.01.1984 - 2 StR 610/83
    Der Senat vermag daher - auch bei Beachtung der weiteren den Angeklagten belastenden Umstände (UA S. 27) - nicht mit Sicherheit auszuschließen, daß das Schwurgericht diesem Umstand bei der Strafzumessung zum Nachteil des Angeklagten ein zu großes Gewicht beigemessen hat (vgl. BGHSt 16, 360, 363, 364; BGH, Urteil vom 1. September 1982 - 2 StR 49/82 -).
  • BGH, 07.10.1966 - 1 StR 305/66

    Weitergabe von Fotos im Tauschverkehr als "Verbreiten" - Verjährung einer

    Auszug aus BGH, 18.01.1984 - 2 StR 610/83
    Er verkennt dabei, daß es allein Sache des Tatrichters ist, das Ergebnis der Beweisaufnahme festzustellen und zu würdigen (BGHSt 21, 149, 151).
  • BGH, 29.01.1975 - KRB 4/74

    Marktinformationsvertrag

    Auszug aus BGH, 18.01.1984 - 2 StR 610/83
    Die Überlegungen und Schlußfolgerungen des Tatrichters brauchen nicht zwingend zu sein; es genügt, wenn sie nach der allgemeinen Lebenserfahrung möglich sind (BGHSt 26, 56, 63 [BGH 29.01.1975 - KRB 4/74]; 29, 18, 20).
  • BGH, 01.09.1982 - 2 StR 49/82

    Verletzung der Aufklärungspflicht durch Nichteinholung eines weiteren

    Auszug aus BGH, 18.01.1984 - 2 StR 610/83
    Der Senat vermag daher - auch bei Beachtung der weiteren den Angeklagten belastenden Umstände (UA S. 27) - nicht mit Sicherheit auszuschließen, daß das Schwurgericht diesem Umstand bei der Strafzumessung zum Nachteil des Angeklagten ein zu großes Gewicht beigemessen hat (vgl. BGHSt 16, 360, 363, 364; BGH, Urteil vom 1. September 1982 - 2 StR 49/82 -).
  • BGH, 24.09.1986 - 2 StR 497/86

    Berücksichtigung von vermindertem Hemmungsvermögen bei der Strafzumessung

    Der Senat vermag daher nicht mit Sicherheit auszuschließen, daß das Schwurgericht diesem Umstand bei der Strafzumessung zum Nachteil des Angeklagten ein zu großes Gewicht beigemessen hat (vgl. BGHSt 16, 360, 363, 364; BGH, Urteile vom 1. September 1982 - 2 StR 49/82 - und vom 18. Januar 1984 - 2 StR 610/83).
  • BGH, 02.09.1985 - 3 StR 290/85

    Mangelnde Erwägungen zum Zusammenhang zwischen brutalem Vorgehen des Täters und

    Es ist deshalb zu besorgen, daß das Landgericht diesem Umstand zu großes Gewicht zum Nachteil des Angeklagten beigemessen haben kann (vgl. BGHSt 16, 360, 364; BGH, Urteile vom 1. September 1982 - 2 StR 49/82 - und vom 18. Januar 1984 - 2 StR 610/83).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 15.02.1984 - 2 StR 884/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,2933
BGH, 15.02.1984 - 2 StR 884/83 (https://dejure.org/1984,2933)
BGH, Entscheidung vom 15.02.1984 - 2 StR 884/83 (https://dejure.org/1984,2933)
BGH, Entscheidung vom 15. Februar 1984 - 2 StR 884/83 (https://dejure.org/1984,2933)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1984,2933) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Wirkungen einer gesetzlichen Änderung des Charakters eines Straftatbestandes auf die Strafzumessung

  • rechtsportal.de

    BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; StGB § 46, § 52

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1984, 202
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • BVerfG, 04.09.1995 - 2 BvR 1106/94

    Bußgeldbemessung einer Dauerordnungswidrigkeit bei Erweiterung des Bußgeldrahmens

    Eine Verletzung von Art. 103 Abs. 2 GG liegt dennoch nicht vor, wenn mit der ganz herrschenden Meinung und Rechtsprechung (KK-Rogall, OWiG , § 4 Rn. 17; Schönke/Schröder-Eser, StGB , 24. Aufl., § 2 Rn. 13 f.; LK-Tröndle, StGB , 10. Aufl., § 2 Rn. 28; BGH StV 1984, 202 zu nachträglicher Höherstufung vom Vergehen zum Verbrechen) bei der Strafzumessung die Teilakte, die vor der Sanktionsverschärfung lagen, nur mit dem Gewicht zu Buche schlagen, das ihnen früher tatsächlich zukam.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht