Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 10.01.1984 - Ws 751/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,3327
OLG Bamberg, 10.01.1984 - Ws 751/83 (https://dejure.org/1984,3327)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 10.01.1984 - Ws 751/83 (https://dejure.org/1984,3327)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 10. Januar 1984 - Ws 751/83 (https://dejure.org/1984,3327)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Bestellung eines bestimmten Rechtsanwalts als Pflichtverteidiger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 1984, 234
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Karlsruhe, 06.03.1978 - 2 Ws 25/78

    Anspruch des Angeklagten auf die Bestellung eines von ihm vorgeschlagenen

    Auszug aus OLG Bamberg, 10.01.1984 - Ws 751/83
    Die Beschwerde des Angeklagten gegen die im Entscheidungssatz bezeichnete Verfügung vom 10. November 1983 ist zulässig und auch nicht im Hinblick auf § 305 S. 1 StPO ausgeschlossen, da die angefochtene Entscheidung, der eine selbständige verfahrensrechtliche Bedeutung für die Verteidigung des Angeklagten zukommt, nicht in einem inneren Zusammenhang mit der Urteilsfällung steht (vgl. OLG Karlsruhe NJW 78, 1064 mit weiteren Nachweisen).

    Durch die Bestellung des Pflichtverteidigers soll nämlich ein Angeklagter, der die Kosten eines gewählten Verteidigers nicht aufzubringen vermag, bei erheblichem Gewicht der Strafsache oder bei schwieriger Sach- und Rechtslage grundsätzlich gleichen Rechtsschutz erhalten, wie ein Angeklagter, der sich auf eigene Kosten einen bestimmten Verteidiger hat wählen können (so OLG Karlsruhe NJW 78, 1064).

  • BVerfG, 16.12.1958 - 1 BvR 449/55

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auswahl eines Pflichtverteidigers

    Auszug aus OLG Bamberg, 10.01.1984 - Ws 751/83
    Wie das Bundesverfassungsgericht wiederholt ausgeführt hat, steht dem Angeklagten auch unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten kein Anspruch auf Bestellung eines bestimmten Rechtsanwalts zum Pflichtverteidiger zu (vgl. BVerfGE 9, 36 und NJW 75, 1016).
  • OLG Stuttgart, 26.03.1996 - 2 Ws 60/96

    Bestellung eines Wahlverteidigers zum Pflichtverteidiger

    Die Beschwerde ist zulässig gemäß § 304 Abs. 1 StPO , sie ist insbesondere nicht nach § 305 StPO unstatthaft (vgl. für viele RGSt 67, 310, 312; OLG Bamberg, StV 1984, 234 ; OLG Hamburg, NStZ 1985, 518 ; OLG Hamburg, JR 1986, 257 mit Anm. Wagner; OLG Hamm, NStE Nr. 6 zur § 305 StPO ; OLG Braunschweig, StV 1996, 6 ; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 42. Aufl., Rdnr. 19 zu § 142, 10 zu § 141 und 5 zu § 305, jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Dabei ist allerdings dem Wunsch des Beschuldigten auf Beiordnung eines Rechtsanwalts, zu dem er ein besonderes Vertrauensverhältnis hat, nach Möglichkeit Rechnung zu tragen (BVerfGE 9, 36, 38 = NJW 1959, 571, 572; OLG Düsseldorf, NStE Nr. 7 zu § 142 StPO ; OLG Bamberg, StV 1984, 234 ).

  • VerfGH Sachsen, 26.11.2009 - 110-IV-09
    Dies liegt um so näher, als in der Rechtsprechung und im Schrifttum zu § 143 StPO nahezu einhellig vertreten wird, dass der Widerruf der Bestellung eines Pflichtverteidigers und die Beiordnung eines neuen Verteidigers nur beim Vorliegen eines wichtigen Grundes - etwa bei einer groben Pflichtverletzung des Verteidigers oder einem endgültig und nachhaltig erschütterten Vertrauen - oder ausnahmsweise dann in Betracht kommt, wenn der bisherige Pflichtverteidiger mit dem Wechsel einverstanden ist und dadurch weder eine Verfahrensverzögerung noch Mehrkosten für die Staatskasse entstehen (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht NStZ-RR 2009, 64; OLG Frankfurt NStZ-RR 2008, 47 und NStZ-RR 2005, 31 [32]; OLG Bamberg NJW 2006, 1536; OLG Köln NStZ 2006, 514; OLG Hamburg StV 1999, 588; KG NStZ 1993, 201 [202] unter Bezugnahme auf OLG Bamberg StV 1984, 234 [235]; Meyer-Goßner, StPO, 52. Aufl., § 143 Rn. 5a).
  • OLG Bamberg, 23.03.1989 - Ws 157/89

    Anspruch eines Pflichtverteidigers auf Entpflichtung

    (Senat, Beschluß vom 10. Januar 1984 - Ws 751/83 = StV 84/234; Kleinknecht-Meyer, a. a. O., KK-Laufhütte, a. a. O.)', in der Sache aber nicht begründet.
  • LG Osnabrück, 16.11.2010 - 10 Qs 92/10

    Strafverfahren: Anspruch des Wahlverteidigers auf unentgeltliche Zuziehung eines

    Wird die Störung des Vertrauensverhältnisses vom Beschuldigten vorsätzlich herbeigeführt, ist dies ein starkes Indiz gegen das Vorliegen eines "wichtigen Grundes", anderenfalls hätte es der Angeklagte jederzeit in der Hand, den Pflichtverteidiger aus dem Verfahren auszuschließen, etwa weil dieser ihm unbequem geworden ist, oder um den Ablauf des Verfahrens zu verzögern (BGH NStZ 1993, 600; 1993, 602; OLG Bamberg StV 1984, 234; OLG Düsseldorf JZ 1985, 100; Hilgendorf NStZ 1996, 6).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 23.02.1984 - 1 Ws 159/84   

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https://dejure.org/1984,2032
OLG Düsseldorf, 23.02.1984 - 1 Ws 159/84 (https://dejure.org/1984,2032)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.02.1984 - 1 Ws 159/84 (https://dejure.org/1984,2032)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. Februar 1984 - 1 Ws 159/84 (https://dejure.org/1984,2032)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1984, 379
  • StV 1984, 234
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerfG, 15.12.2005 - 2 BvR 673/05

    Freiheit der Berufsausübung (Schranken; vorläufiges Berufsverbot); Anordnung

    Die Gefahrenlage und die Notwendigkeit, der Gefährdungssituation durch die Verhängung eines vorläufigen Berufsverbots entgegenzuwirken, hat das Gericht in seiner Entscheidung darzulegen und zu erörtern (vgl. OLG Düsseldorf, StV 1984, S. 234; OLG Brandenburg, StV 2001, S. 106).
  • OLG Karlsruhe, 06.04.2001 - 3 Ws 31/01

    Anforderungen an Haftbefehl; Informations- und Umgrenzungsfunktion; Beschwerde;

    Ein vorläufiges Berufsverbot darf nur verhängt werden, wenn - neben den in § 132a Abs. 1 StPO genannten Voraussetzungen - zusätzlich festgestellt ist, dass das Verbot schon vor rechtskräftigem Abschluss des Hauptverfahrens als Präventivmaßnahme zur Abwehr konkreter - in der Entscheidung darzulegender - Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter erforderlich ist (OLG Düsseldorf NStZ 1984, 379).

    Letztlich weist der Senat darauf hin, dass der Beschuldigte entgegen der Annahme der Staatsanwaltschaft und der Strafkammer durchaus seine Einzelfirma gewerberechtlich abgemeldet hat und zwar mit Schreiben vom 15.12.2000 (EA VI 888); förmlich hat der Beschuldigte die Firma mit Formular vom 04.01.2001, bei der Stadt Mannheim - Gewerbekartei - eingekommen am 09.01.2001, abgemeldet (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 84, 379 f.).

  • OLG Hamm, 11.03.2002 - 2 Ws 58/02

    Haftverschonung - Kein vorläufiges Berufsverbot als Auflage

    Wegen des damit verbundenen Eingriffs in die durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Berufsfreiheit muss die Anordnung eines vorläufigen Berufsverbotes die Ausnahme bleiben ( vgl. der Senat a.a.O. ) und ist nur zum Schutz wichtiger Gemeinschaftsgüter sowie unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit statthaft ( Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 132 a Rdnr.5; BVerfGE 48, 292; OLG Bremen StV a.a.O.; BGHSt 28, 48; OLG Düsseldorf NStZ 1984, 379; OLG Karlsruhe StV 1985, 49; StV 2002, 147 ).
  • OLG Bremen, 31.07.1996 - Ws 77/96
    Bei der Anordnung des vorläufigen Berufsverbots gem. § 132 a StPO handelt es sich um eine vorläufige Präventivmaßnahme, die nach lediglich summarischer Prüfung der materiellen Voraussetzungen ausgesprochen werden kann, während ihrer Dauer jedoch ähnlich folgenschwere und - möglicherweise - irreparable Wirkungen für die berufliche Existenz des Betroffenen hat, wie das nach umfassender Prüfung der Voraussetzungen verhängte und erst mit der Rechtskraft des Urteils wirksam werdende Berufsverbot nach § 70 StGB (vgl. OLG Karlsruhe, OLG St. Nr. 1 zu § 132 a StPO ; OLG Düsseldorf NStZ 1984, 379 ).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 19.10.1983 - 1 Ws 937/83   

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https://dejure.org/1983,3770
OLG Düsseldorf, 19.10.1983 - 1 Ws 937/83 (https://dejure.org/1983,3770)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.10.1983 - 1 Ws 937/83 (https://dejure.org/1983,3770)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. Oktober 1983 - 1 Ws 937/83 (https://dejure.org/1983,3770)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1984, 234
  • Rpfleger 1984, 73
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • KG, 17.06.2011 - 2 Ws 219/11

    Fortbestand des nicht vollzogenen Haftbefehls nach Rechtskraft des Urteils

    Die teilweise vertretene Auffassung, im Falle einer Haftverschonung werde der Haftbefehl mit Eintritt der Rechtskraft gegenstandslos, während die Auflagen isoliert bestehen blieben (vgl. OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2003, 143; OLG Karlsruhe MDR 1980, 598; HansOLG Hamburg MDR 1977, 949; KG, Beschluss vom 17. Oktober 2008 - 3 Ws 258/08 - Schultheis in Karlsruher Kommentar, StPO 6. Aufl., § 123 Rdn. 3; Hilger in Löwe/Rosenberg, § 123 StPO Rdn. 6 f.; ebenso OLG Düsseldorf Rpfleger 1984, 73 für den Fall einer Sicherheitsleistung), vermag daher nicht zu überzeugen.

    Für die insoweit zu treffenden Entscheidungen ist weiterhin - bis zum Beginn des Strafvollzuges, der die Zuständigkeit auf die Strafvollstreckungskammer übergehen lässt (§ 462a Abs. 1 Satz 1 StPO) - die Zuständigkeit des Gerichts begründet, das in der Sache zuletzt als Tatsacheninstanz erkannt hat (vgl. OLG Stuttgart Justiz 1984, 213; insoweit übereinstimmend auch OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2003, 143; HansOLG Hamburg MDR 1977, 949, allerdings mit weitreichenden Einflussmöglichkeiten der Vollstreckungsbehörde; OLG Düsseldorf Rpfleger 1984, 73 für den Fall einer Sicherheitsleistung).

  • BGH, 24.06.1992 - StB 8/92

    Zurückverweisung bei Entscheidung durch unzuständigen Spruchkörper

    In Rechtsprechung und Schrifttum ist jedoch anerkannt, daß diese Regel Ausnahmen erfährt und eine Zurückverweisung in bestimmten Fällen möglich ist (vgl. BGHSt 36, 139, 144; BGH NJW 1964, 2119 [BGH 20.07.1964 - AnwSt (B) 4/64]; OLG Düsseldorf NJW 1982, 1471 [OLG Düsseldorf 03.07.1981 - 5 Ws 110/81]; StV 1984, 234 [OLG Düsseldorf 19.10.1983 - 1 Ws 937/83]; 1986, 376 und 1987, 257, 258; OLG Karlsruhe NJW 1974, 709, 712; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg StPO 24. Aufl. § 309 Rdn. 11 bis 17; Engelhardt in KK-StPO 2. Aufl. § 309 Rdn. 11; Kleinknecht/Meyer StPO 40. Aufl. § 309 Rdn. 7 bis 9, jeweils m.w.N.).
  • OLG Hamm, 06.07.1995 - 2 Ws 331/95

    Aufforderung durch öffentliche Zustellung auf Gurnd des unbekannten

    Eine Sachentscheidung des Beschwerdegerichts käme nämlich für die Verfahrensbeteiligten dem Verlust einer Instanz gleich (vgl. dazu OLG Hamburg, NJW 1962, 2363; OLG Düsseldorf, Rpfleger 1984, 73 f; Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 124 Rdn. 9).
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