Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 05.11.1984

Rechtsprechung
   LG Darmstadt, 08.10.1984 - 19 Js 5378/83   

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https://dejure.org/1984,3795
LG Darmstadt, 08.10.1984 - 19 Js 5378/83 (https://dejure.org/1984,3795)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 08.10.1984 - 19 Js 5378/83 (https://dejure.org/1984,3795)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 08. Oktober 1984 - 19 Js 5378/83 (https://dejure.org/1984,3795)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • StV 1985, 117
 
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Wird zitiert von ...

  • LG Landau/Pfalz, 23.10.1987 - AR 43/87
    Nach Auffassung der Kammer ist eine Strafaussetzung zur Bewährung grundsätzlich in jedem Stadium der Strafvollstreckung denkbar und möglich (so auch LG Darmstadt StV 1985, 117 ; Körner BtMG 4. Aufl., § 36 Rdn. 16).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 05.11.1984 - 3 Ws 876/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,6803
OLG Frankfurt, 05.11.1984 - 3 Ws 876/84 (https://dejure.org/1984,6803)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05.11.1984 - 3 Ws 876/84 (https://dejure.org/1984,6803)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05. November 1984 - 3 Ws 876/84 (https://dejure.org/1984,6803)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1985, 117
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 20.02.2002 - 2 StR 486/01

    Unzulässige Revision der Nebenklage (Gesetzesverletzung)

    Denn bei Wegfall der gesetzlichen Voraussetzungen des § 63 StGB wäre diese Maßregel in analoger Anwendung des § 67c Abs. 2 S. 5 StGB für erledigt zu erklären, selbst wenn von dem Untergebrachten weiterhin Straftaten zu befürchten sind (vgl. BGHSt 42, 306, 310; OLG Hamm NStZ 1982, 300; OLG Karlsruhe MDR 1983, 151; OLG Frankfurt StV 1985, 117).
  • BGH, 27.11.1996 - 3 StR 317/96

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung; Absehen vom Aufrechterhalten einer früher

    Da eine gesetzliche Regelung für diese Fälle fehlt - die Erledigung einer Maßregel nach § 63 StGB wäre nach dem Gesetz nur über den Weg einer erfolgreichen Aussetzung der Vollstreckung nach Ablauf der anschließenden Führungsaufsicht möglich (§ 67 g Abs. 5 StGB) - haben die Strafvollstreckungsgerichte im Wege der Rechtsfortbildung und in analoger Anwendung des § 67 c Abs. 2 Satz 5 StGB den Rechtssatz entwickelt, daß sich bei Wegfall der gesetzlichen Voraussetzungen des § 63 StGB die Unterbringung erledigt hat und nicht weiter vollstreckt werden darf, so daß der Untergebrachte sofort zu entlassen ist, selbst wenn von ihm erneute Straftaten in der Freiheit zu erwarten sind (vgl. OLG Nürnberg MDR 1961, 342; OLG Frankfurt NJW 1978, 2347 und StV 1985, 117; OLG Hamm NStZ 1982, 300; OLG Karlsruhe MDR 1983, 151 und Die Justiz 1987, 463).
  • OLG Frankfurt, 26.10.2001 - 3 Ws 543/01

    Fortdauer der Sicherungsverwahrung

    Weitere Anordnungen diesbezüglich sind nicht zu treffen, insbesondere tritt auch keine Führungsaufsicht ein (Senat NJW 1978, 2347 und StV 1985, 117; OLG Hamm NStZ 1982, 300; OLG Karlsruhe MDR 1983, 151).
  • BGH, 20.02.2002 - 2 StR 486/01
    Denn bei Wegfall der gesetzlichen Voraussetzungen des § 63 StGB wäre diese Maßregel in analoger Anwendung des § 67c Abs. 2 S. 5 StGB für erledigt zu erklären, selbst wenn von dem Untergebrachten weiterhin Straftaten zu befürchten sind (vgl. BGHSt 42, 306, 310; OLG Hamm NStZ 1982, 300; OLG Karlsruhe MDR 1983, 151; OLG Frankfurt StV 1985, 117).
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