Weitere Entscheidungen unten: BGH, 26.02.1985 | BGH, 04.04.1985 | OLG Düsseldorf, 25.07.1984

Rechtsprechung
   BGH, 02.08.1984 - 1 StR 411/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,3193
BGH, 02.08.1984 - 1 StR 411/84 (https://dejure.org/1984,3193)
BGH, Entscheidung vom 02.08.1984 - 1 StR 411/84 (https://dejure.org/1984,3193)
BGH, Entscheidung vom 02. August 1984 - 1 StR 411/84 (https://dejure.org/1984,3193)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtsfehler - Beweisantrag - Ablehnung - Sachverständigengutachten - Statur des Täters - Tatfoto - Vermummung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StPO § 244 Abs. 3 S. 2

Papierfundstellen

  • NStZ 1984, 521
  • StV 1985, 223
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Rechtsprechung
   BGH, 26.02.1985 - 5 StR 86/85   

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https://dejure.org/1985,7300
BGH, 26.02.1985 - 5 StR 86/85 (https://dejure.org/1985,7300)
BGH, Entscheidung vom 26.02.1985 - 5 StR 86/85 (https://dejure.org/1985,7300)
BGH, Entscheidung vom 26. Februar 1985 - 5 StR 86/85 (https://dejure.org/1985,7300)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Öffentlichkeit - Beschluss über Ausschluss - Verkündung in nichtöffentlicher Sitzung - Absoluter Revisionsgrund

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1985, 496
  • StV 1985, 223
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 28.05.1980 - 3 StR 155/80

    Absoluter Revisionsgrund durch die Verletzung der Vorschriften über die

    Auszug aus BGH, 26.02.1985 - 5 StR 86/85
    Dem stimmt der Senat mit Hinweis auch auf BGH NJW 1980, 2088 zu.
  • KG, 11.11.1991 - 5 (7) (2) StE 15/56

    Otto John

    Da derartige Angaben fehlten, jedoch bereits im Hinblick auf den Zeitablauf alles für die Nutzlosigkeit der angestrebten Beweiserhebungen sprach (vgl. BGH, bei Pfeiffer-Miebach, NStZ 1985, 496), war das Wiederaufnahmegesuch unzulässig.
  • BGH, 21.09.1988 - 3 StR 349/88

    Festlegung der Gerichtskosten und notwendigen Auslagen des Angeklagten im ersten

    Seine Beschwerdezuständigkeit nach § 8 Abs. 3 StrEG, § 464 Abs. 3 Satz 3 StPO gilt nur, wenn die Revision und die sofortige Beschwerde vom selben Beschwerdeführer eingelegt worden sind (BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1985, 496; Kleinknecht/Meyer a.a.O. § 464 Rdn. 25; Schikora/Schimansky a.a.O. § 464 Rdn. 13).
  • BGH, 31.01.1990 - 3 StR 434/89

    Notwendigkeit eines Rechtsfehlers zum Nachteil des Angeklagten für die Revision

    Zur Entscheidung über die sofortige Beschwerde der Nebenklägerinnen gegen die Kostenentscheidung im Urteil des Landgerichts ist das Beschwerdegericht zuständig (vgl. BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1985, 496).
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Rechtsprechung
   BGH, 04.04.1985 - 5 StR 174/85   

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https://dejure.org/1985,7629
BGH, 04.04.1985 - 5 StR 174/85 (https://dejure.org/1985,7629)
BGH, Entscheidung vom 04.04.1985 - 5 StR 174/85 (https://dejure.org/1985,7629)
BGH, Entscheidung vom 04. April 1985 - 5 StR 174/85 (https://dejure.org/1985,7629)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Revision gegen die Berücksichtigung von Lichtbildern bei der Beweiswürdigung ohne Inaugenscheinnahme - Beweis eines behaupteten Verfahrensfehlers durch die negative Beweiskraft des Protokolls

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1985, 495
  • StV 1985, 223
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 25.07.1984 - 1 Ws 720/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,4025
OLG Düsseldorf, 25.07.1984 - 1 Ws 720/84 (https://dejure.org/1984,4025)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.07.1984 - 1 Ws 720/84 (https://dejure.org/1984,4025)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. Juli 1984 - 1 Ws 720/84 (https://dejure.org/1984,4025)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 1985, 223
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Düsseldorf, 06.09.1989 - 3 Ws 608/89
    Indessen ist die schlichte Erklärung des Antragstellers nicht völlig belanglos (vgl. BGHSt 25, 89 [92]) und kann insbesondere dann als ausreichend angesehen werden, wenn sie nicht von vornherein unglaubhaft erscheint (so OLG Hamm in MDR 1965, 843 [844]) oder der Beschuldigte außerstande ist, zureichende Beweismittel beizubringen (vgl. 1. Strafsenat, Beschlüsse in StV 1985, 223, 224 und OLGSt Nr. 6 zu § 45 StPO m.w.N.; KG in NJW 1974, 657 [658] m.w.N.; OLG Koblenz in VRS 64, 29 [30]; KK-Maul a.a.O., § 45 StPO Rdn. 12).
  • OLG Düsseldorf, 06.03.1995 - 1 Ws 1009/94

    Übermittlung einer Rechtsmittelschrift; Glaubhaftmachung einer Zeitspanne;

    Die eigene Erklärung des Antragstellers ist - selbst in der Form einer eidesstattlichen Versicherung - kein zulässiges Mittel zur Glaubhaftmachung (vgl. Senat, JMBl. NW 1985, 286, 287; StV 1985, 223, 224; OLG Düsseldorf, 3. Senat NStZ 1990, 149 ; Kammergericht JR 1974, 252, 253; Kleinknecht/MeyerGoßner, a.a.O., Rdnr. 9 zu § 45 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 20.10.1998 - 1 Ws (OWi) 138/98
    Eine eigene Erklärung des Antragstellers, selbst wenn die Richtigkeit an Eides Statt versichert wird, reicht zur Glaubhaftmachung nicht aus (Senat StV 1985, 223 ; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 45., Aufl. § 26 Rn 9).
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