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   BGH, 19.12.1984 - 2 StR 438/84   

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https://dejure.org/1984,1504
BGH, 19.12.1984 - 2 StR 438/84 (https://dejure.org/1984,1504)
BGH, Entscheidung vom 19.12.1984 - 2 StR 438/84 (https://dejure.org/1984,1504)
BGH, Entscheidung vom 19. Dezember 1984 - 2 StR 438/84 (https://dejure.org/1984,1504)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ausnahme zum Öffentlichkeitsgrundsatz - Strafbarkeit wegen Vergewaltigung - Strafbarkeit wegen sexueller Nötigung - Strafbarkeit wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes - Strafbarkeit wegen gefährlicher Körperverletzung - Entscheidung über den Ausschluss der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHSt 33, 99
  • NJW 1985, 1848
  • MDR 1985, 339
  • NStZ 1985, 422
  • StV 1985, 402
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 25.07.1995 - 1 StR 342/95

    Ausschluß der Öffentlichkeit - Revisionsgrund

    Daraus folgt, daß es den Bestand des angefochtenen Urteils insgesamt nicht berührt, wenn ein Einfluß des Verfahrensfehlers auf das gesamte Urteil denkgesetzlich ausgeschlossen ist (BGH NJW 1977, 443; BGHR StPO § 338 Beruhen 1; BGHSt 33, 99, 100; vgl. auch Hanack aaO.).
  • BGH, 25.10.2001 - 1 StR 306/01

    Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes und deren Heilung; Begriff der

    Der Verstoß gegen den Grundsatz der Öffentlichkeit ist jedoch jedenfalls dann ausgeräumt, wenn der Mangel durch Wiederholung der Prozeßhandlung geheilt worden ist oder sich diese Maßnahme - wie hier - aus besonderen Gründen als überflüssig erweist (BGHSt 33, 99; Kuckein in KK 4. Aufl. § 338 Rdn. 90).
  • BGH, 31.03.2020 - 5 StR 12/20

    Ausreichend begründeter Ausschluss der Öffentlichkeit für die Vernehmung der

    Denn der ausreichend begründete Ausschluss der Öffentlichkeit für die Vernehmung der Nebenklägerin nach § 171b Abs. 1 und 3 GVG umfasste auch die damit in engem Zusammenhang stehenden Verlesungen des von ihr gefertigten Erinnerungsprotokolls nach § 249 Abs. 1 StPO (vgl. BGH, Urteil vom 19. Dezember 1984 - 2 StR 438/84, StV 1985, 402 mit Anmerkung Fezer; LRStPO/Krauß, 26. Aufl., § 171b GVG Rn. 11) und eines Teils ihrer polizeilichen Vernehmung nach § 253 Abs. 1 StPO (vgl. auch BGH, Beschluss vom 5. Februar 2002 - 5 StR 437/01, NStZ 2002, 384).
  • BGH, 29.10.1997 - 3 StR 481/97

    Vorliegen eines bis zum Urteil fortwirkenden Mangels

    Denn nach der Schilderung des Beschwerdeführers liegt es nahe, daß der geltend gemachte Verfahrensmangel (mögliche Angaben des Mitangeklagten M. zur Herkunft der Waffen während der Beurlaubung des Angeklagten F. nach § 231 c StPO am 19. September 1996) durch die Wiederholung dieser Angaben des Mitangeklagten M. in Anwesenheit des Angeklagten F. geheilt worden ist (vgl. dazu BGHSt 30, 74, 76; 33, 99, 100; Pfeiffer in KK-StPO 3. Aufl. Einleitung Rdn. 158; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 43. Aufl. § 337 Rdn. 39 und § 338 Rdn. 3).
  • BGH, 23.04.1998 - 4 StR 12/98

    Grundsatz der Öffentlichkeit der Hauptverhandlung

    Der Ausschluß umfaßt alle Vorgänge, die - wie hier - mit der Vernehmung in enger Verbindung stehen (BGH StV 1985, 402; BGHR GVG § 171 b Abs. 1 Augenschein 1; vgl. auch Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 43. Aufl. § 172 GVG Rdn. 17 m.w.N.).
  • BGH, 29.09.1986 - AnwSt (R) 17/86

    Ehrengerichtliches Verfahren - Berufung - Urteilsverlesung

    Der Kenntnisstand sowie das Verhalten des Rechtsanwalts und seines Verteidigers gebieten deshalb den Schluß, daß ihnen die Verlesung des erstinstanzlichen Urteils - und erst recht eine etwaige Wiederholung des fehlerhaft durchgeführten Teils der Hauptverhandlung - als verzichtbare Formalie erschienen ist, die im weiteren Verfahren nicht fortwirkte (vgl. BGHSt 33, 99).
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